Hallo zusammen,
wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, hat mein zuständiges Finanzamt früher immer die Mitgliedsbeiträge als steuerlich absetzbar anerkannt. Dieses Mal wurde es jedoch abgelehnt. Das macht mich zwar nicht arm, dennoch würde mich interessieren, ob das eindeutig geregelt ist oder eher Ermässenssache. Daher bin ich seither in einem netten Austausch mit meiner Sachbearbeiterin
Nachdem ich mit meinen Steuerbescheid erhielt, habe ich Einspruch mit Hinweis auf §48 Abs. 2 EStDV (Anlage 1, Abschnitt A) eingelegt. Dort steht, daß Mitgliedsbeiträge zur Förderung kultureller Zwecke abzugsfähig sind. Hierzu zählt auch die Förderung und Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. Ich hatte damit argumentiert, daß mit den Mitgliedsbeiträgen Nachfertigungen in die Wege geleitet werden und eine Teileversorgung aufrecht erhalten wird. Mein Einspruch wurde wie folgt abgelehnt:
Zitat:
"Nach §10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EStG sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen nicht steuerlich abziehbar. Da der vdh-mercedesclub bei seinem Internetauftritt keinerlei Hinweise darauf gibt, dass die Mitgliedsbeiträge steuerlich als Spenden abzugsfähig sind, ist nicht glaubhaft, dass der Verein das Erfordernis "die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern" (§52 Abgabenordnung), erfüllt.
Zitat Ende.
Steuerexperten vor - mich würde einfach nur interssieren, ob das FA in dem Fall richtig liegt.
Danke + Grüße
Markus