Guten Tag Michael,
bin frisch durch die Einzelbetriebserlaubnis ( §21 STVZO), allerdings ist meiner auch ein US-Importfahrzeug, natürlich mit roten Blinkern.
( Vorne auch noch weiße Gläser mit Orangen Birnen!) Es gab genau 0,0 Probleme.
Bei mir steht im Tüv-Gutachten " in etwa Wirkung gegeben für FRA, Schluss-Bremsleuchten usw."
Schau mal beim TÜV Süd
Importfahrzeug-Richtlinie | TÜV SÜD (tuvsud.com)
Das ist zwar eine Importfahrzeug- Richtlinie, aber welchen Sinn macht es, diese Richtlinie für Importfahrzeuge ( die ja auch in Deutschland gebaut wurden) anzuwenden, aber nicht für die gleichen Fahrzeuge die niemals das Land verlassen haben?
Somit gilt das wohl für alle historischen Fahrzeuge vor dem 01.01.1970.
Mein Fahrzeug nimmt übrigens der TÜV ab und nicht der Gesetzgeber.
Gruss Michael