Rechtslage? BMW blender gekauft

  • Hallo,


    Mal kurz eine Frage,


    Mein Bruder hat in Koln einen BMW 116 gekauft. Der Wagen hat starke Hagelschaden aufm Dach und Haube.

    Auf den Kaufvertrag ist daher ¨Mit Mangel¨ vermeldet, der Verkaufer (PKW haendler betrieb) hat damit auf die Hagelschaden gedeutet.


    Jetzt hat mein Bruder den Wagen schon in NL zugelassen, die Deutsche TUV wurde uebernommen (6.6.2019 bein TUV Thuringen gewesen und noch bis 2021 Gueltig).

    Jetzt haben wir unter den Wagen geguckt (ich weiss, zu spaet!) und die Hinterachse ist ganz durchgegammelt.


    Die TUV habe ich angerufen und ist nicht gefaelscht.


    Koennen wir irgendwie den Verkaufer sagen das er uns entgegen kommen muss? Weil der Wagen schon zugelassen ist wurde einen Schadenersatz gut sein. (ein paar hundert euro, oder sogar 1000?)

    Der Wagen war zwar nicht sehr teuer (2500 euro) aber ist so betriebsunfaehig...


    Dabei hat er etwa 130000 km auf die Uhr, ist aber ziemlich abgenutzt (knopfe im inneraum uzw, also ich treue die km nicht und auch die scheckhefte dazu, aber gut da hat mein Bruder selbst zugeschlagen und schuld?).


    Gerne hatte ich eure Meinung.


    Gruesse Mathieu

    Freude am fahren - Mercedes Benz

  • Hallo Mathieu,


    ich glaube, das wird schwierig und - bei dem Streitwert - wahrscheinlich sinnlos, da mit Rechtsanwalt zu kommen. Ich würde die Fotos dahinschicken und es "auf die gute Tour" versuchen. Allerdings, wenn jemand so ein Auto verkauft, wird die "gute Tour" wohl nicht funktionieren (außer der hat sich nur auf den TÜV-Bericht verlassen).


    Geld in die Erfahrungskiste packen und daraus lernen.


    Beste Grüße

    Thomas

  • Hallo Mathieu,


    steht auf dem Kaufvertrag denn, dass mit dem Mangel der Hagelschaden gemeint ist oder wirklich nur "mit Mangel"?


    Falls nur "mit Mangel" und der Verkäufer ein fieser Möpp ist, könnte er behaupten, damit die durchgerostete Achse gemeint zu haben und das auch so gesagt zu haben. Falls dein Bruder alleine war, hat er dann schlechte Karten das Gegenteil zu beweisen.

    Im Grunde genommen braucht er auf den Hagelschaden im Kaufvertrag ja nicht hinweisen, das ist ja nun offensichtlich.


    Oh, das kann wieder kniffelig werden.


    Wenn mit dem Mangel der Hagelschaden im Kaufvertrag beschrieben wird, dann sieht es natürlich ganz anders aus.


    Wie hoch ist denn die Laufleistung zwischen der HU und aktuell?


    Grüße


    Tom

  • Moin,


    ohne den Kaufvertrag zu kennen ist eine Empfehlung sinnlos. Es stellen sich viele Fragen: Verkauf im Kundenauftrag oder nicht? Was steht zu den Mängeln im Kaufvertrag? Sind die Durchrostungen überhaupt Mängel i.S.d. Gewährleistung oder Abnutzung eines als mangelhaft verkauften Fahrzeugs? Wenn der Händler sich bockig stellt, wird das vor Gericht zu klären sein - mit Kostenrisiko und ungewissem Ausgang. Was sagt der Händler überhaupt zu dem Fall?


    Eines ist jedenfalls gewiss: Mit dem Auto würde ich keinen Meter mehr fahren.


    Grüße Udo

  • ich könnte mir vorstellen, daß das ein Fall für AutoBild sein könnte, gerade auch, weil hier eine Prüfstelle wohl Tomaten auf den Augen hatte. Schöne Fotos machen, Dokumente kopieren, und an AutoBild mailen. Ich schätze, daß es da auch von BMW ein Entgegenkommen geben könnte, wenn sie diese Bilder vom Redakteur um die Ohren gehauen bekommen. Beim E46 gabs ja auch mal herausgerissene Hinterachsaufnahmen...


    Und da sage noch mal jemand, der W/S210 wäre so ein grausamer Roster...


    Grüße

    bacigalupo

  • Hallo Alle,


    Im TUV bericht von 6.6.2019 stehen 113.054 abgelesene km (kennzeichen: D/Ohne = abgemeldet gewesen??). Jetzt sollten etwa 130000 draufstehen. Wenn mann den Wagen aber ansieht denke ich eher 350.000 km oder so.


    Ich habe meinem Bruder um das ganze kaufvertrag gefragt, hat er mir aber noch nicht zugeschickt.


    Den Gerichtsweg wurde ich auch nicht wahlen. Das Autobetrieb steht im internet (Google) gut angeschrieben mit viele gute Bewertungen ueber die Zeit. Ich wollte denen mal anrufen ob da noch was geht, wollte aber vorher etwas wissen ueber die Rechtslage von verkauf von Autohaendler an Privat (und in diesem Fall, wohl nicht um sonst: Export).


    Das eine solche Durchrostung schon moeglich ist bei den BMW ist schon Schlimm...


    Danke schon mal fuer euere Antworten!


    Gruesse Mathieu

    Freude am fahren - Mercedes Benz

  • Den TUV in Gera habe ich ueberigens schon angerufen. Ich bekam soogar den betreffenden Pruef-ingenieur am Telefon.


    Er hat was gesagt wie, Das ist ja schon einem Jahr her da kann schon was passieren, und: Ein wenig Rost auf die Achse meint nicht gleich das den Wagen betriebsunfaehig ist, wenn der TUV hat ist der Betriebsfaehig.


    Ich habe dan gebeten um seine emailadresse um ihn Bilder zu schicken so dass er sie selber mal anschaut. Ertwas widerwilleg hat er seine Adresse gegeben. Bis jetzt ist Stille, ich denke es hat ihn umgehauen ;)


    Ich finde es nur schade wegen meinem Bruder. Er hat so viel Pech. Er hat gerade seinen VW zum SChrott gefahren und gerade mal ueberlebt. Hat jetzt den BMW gekauft und braucht den um zu seine Arbeit zu fahren (die er gleich wieder aufgenommen hat, sogar mit gebrochenes Brustbein). Jetzt hat er noch kein Auto.


    Gutes Wochen ende schon mal,


    Gruesse MAthieu

    Freude am fahren - Mercedes Benz

  • Hallo Mathieu,

    Er hat was gesagt wie, Das ist ja schon einem Jahr her da kann schon was passieren, und: Ein wenig Rost auf die Achse meint nicht gleich das den Wagen betriebsunfaehig ist, wenn der TUV hat ist der Betriebsfaehig.

    nach meiner Erfahrung ist Rost ein sehr langsamer Prozess. Von Oberflächenrost zu Durchrostung in einem Jahr halte ich für sehr unwahrscheinlich.


    Viele Grüße,

    Hagen

    .

  • Hier geht es ja mal wieder vogelwild durcheinander.


    Der juristische Gag liegt ja hier in dem Umstand, daß mutmaßlich ein niederländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in den Niederlanden in der Bundesrepublik Deutschland einen Gebrauchtwagen gekauft hat. Die erste Preisfrage lautet dann: welches Recht ist anwendbar?


    1. Was steht im Kaufvertrag?

    2. Haben die Parteien eine Rechtswahl getroffen?

    3. Ist die Rechtswahl wirksam?

    4. Auf welche Rechtsordnung verweisen die Regelungen des IPR falls eine wirksame Rechtwahl vorliegt?

    5. Gewährleistungsausschluß im Vertrag vorhanden?

    6. Etwaiger Gewährleistungsausschluß wirksam?


    Wenn man dann möglicherweise zur Anwendung des materiellen deutschen Kaufechts kommt, dürte die Schlacht wohl bei dem ob und ggf. des Umfanges der Untersuchungspflicht des gewerblichen Kfz.-Händlers geschlagen werden. Da sollte dann ein Advokat draufschauen, der schon einmal in seinem Leben das Buch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Auflage in der Hand gehabt hat.

  • Grundsätzlich gilt das deutsche Recht.


    Grüße Udo


    Für alle Nichtjuristen sei aber auch gesagt, man könnte theoretisch auch in Deutschland bspw niederländisches oder afrikanisches oder gar lateinisches Recht vertraglich vereinbaren, deswegen wahrscheinlich der Hinweis von aggiepack ;) gehe aber ebenso stark davon aus, dass natürlich deutsches Recht anzuwenden sein wird, da dies bei so gut wie allen KFZ-Händler-AGBs eine Standard-Klausel ist.


    Wichtig ist in erster Linie was vereinbart wurde (mündlich sowie schriftlich) und vergleicht es dann damit, was man bekommen hat. Weicht es vom Vereinbarten ab, so kann in dem Fall der Händler die Sache nachbessern (zB betriebs- und verkehrssichere Achse). Von einem Händler ein Fahrzeug mit TÜV zu erhalten, wo die Achse durchgerostet ist, ist schon ne gröbere Sache und fällt sicher nicht unter üblicher Verschleiß. Wenn der Händler auch noch eine Hebebühne hat, wird's mE für ihn auch schwierig zu argumentieren, er habe die Achse nicht gesehen oder gar die Möglichkeit dazu gehabt. Der Knackpunkt ist aber wie schon oft erwähnt, was genau wurde vereinbart und könnte man mit "Fahrzeug hat Mangel" meinen, der Händler wollte damit die durchgerostete Achse erklären.


    Und den Plaketten-Prüfer oder seine Organisation wird man nicht haftbar machen können, zu leicht können sie sich rausreden und sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird ein Gerichtssachverständiger zu 99,999% sagen: "Es lässt sich nicht mehr feststellen, ob das Fahrzeug am Tag der TÜV-Prüfung nicht betriebs- und verkehrssicher war"




    LG Nico

  • Von einem Händler ein Fahrzeug mit TÜV zu erhalten, wo die Achse durchgerostet ist, ist schon ne gröbere Sache

    Ja sowas habe ich mich auch gedacht. Ich habe meinem Bruder um den ganzen kaufvertrag gebeten, aber noch nicht bekommen... Er hat aber gesagt da steht nur was von Magel drauf und der Verkaufer hat damit den Hagelschaden gemeint...


    Gerichtsverfahren bringt natuerlich nichts (vor allem nicht fuer ein 2500 euro Auto), aber ich moechte doch mal versuchen den Haendler mit Argumente zu konfrontieren und das er uns Ggf etwas entschaedigt.


    Danke fuer euere Ratschlaege und gedanken,


    Mathieu

    Freude am fahren - Mercedes Benz

  • So ich habe endlich das Kaufvertrag bekommen.


    Mein Bruder hat kein gutes Geschaeft gemacht, das ist schon klar...


    Er ist auf den Vertrag sogar als Haendler angekreuzt. Dabei ist von Lack- und Technikmangel Sprache.

    Ob so eine Durchrostung auch dazu gerechnet werden kann?


    Dabei war die Klima auch Kaputt, da war eine Leitung gerissen. Die Reparatur hat mein Bruder waehrend er auf die Zulassung gewartet hat auch schon machen lassen (500 euro). Das ist aber nicht so schlimm, schon das der Wagen so nicht sicher gefahren werden kann.


    Der Wagen hat jetzt ueberigens 126000km , also 10000 km mehr wie beim TUV.


    Ich konnte trotzdem mal versuchen...

    Freude am fahren - Mercedes Benz

  • Da steht aber auch
    "diverse technische Mängel sind dem Käufer bekannt" :/:/


    Könnt ihr definitiv ausschliessen, dass der Verkäufer damit nicht unter anderem auch die Achse gemeint hat? :evil::evil:

    *benzliche Grüße Hannes


    220 /8 - 280SE W116 - 280E W123 - 300TD W123 - 230CE W124 - E220Cabrio W124 - 280SE W126 - Ford S-Max AWD - Sprinter 316 CDI - Volvo 244 - Volvo 944

  • Mathieu,


    vergiß es, hake es unter Erfahrungen ab und verschrotte das Ding (oder mach' einen Ebay Shop für Teile auf). Again what learned, wie immer im Leben. Shitttttt happens.


    Beste Grüße

    Thomas


    P. S.: Political correctness jetzt auch im Forum: "Der Post enthält zensierte Wörter". Klasse.

  • Moin,


    das Auto ist alt, es war billig, DIVERSE Mängel sind erwähnt. Das hört sich nach Schrottkiste an. Wie so was vor Gericht ausgeht? Ich persönlich würde einen einzigen Versuch starten und den Händler mit einer Klage drohen. Vielleicht kann man sich auf ein besseres Ergebnis einigen. Ich glaube aber nicht, dass das funktioniert. Der Händler weiss, dass es für einen Ausländer kompliziert ist hier in Deutschland zu klagen und dass der Kläger ein hohes Kostenrisiko hat. Ewig lang rumklagen, Anwälte, Gutachter etc. zu bezahlen und dann im günstigen Fall einen Vergleich rausschlagen, der nicht mal die Kosten deckt, würde ich nicht.


    Grüße Udo

  • Hallo Mathieu,


    laut Vertrag war der Käufer selber Händler und die Mängel sind auch aufgeführt. Daher ist meiner Meinung nach eine rechtliche Auseinandersetzung völlig sinnlos. Dies weiß der (mMn. unseriöse) Verkäufer.


    Ich würde den Verkäufer um Nachlass / Wandlung des Kaufes (was für Dich eher in Frage käme) bitten, Ihm eine angemessene Antwortfrist setzen (z.B. 5 Tage) und bei Nichtantwort oder Ablehnung Deines Vorschlages die Veröffentlichung mit Namensnennung im Internet / Autozeitung ankündigen und dann auch durchziehen.


    Viele Grüße,

    Hagen

    .

  • Moin,

    das Ganze war ein offensichtlicher, aber leider gelungener Betrug, denn mit dem Vertrag ist wohl alles "rechtlich sauber gelaufen".

    Klar kann man versuchen, eine Wandlung/Nachbesserung zu erhalten, aber da der Händler das alles scheinbar mit Vorsatz einstielte, wird er auf diesen Anruf schon vorbereitet sein, und Alles von sich weisen, mit Verweis auf eben diesen Vertrag. Ein Drohung "dann gehe ich an die Presse" wird er vermutlich nur mit der Bemerkung "dann hören Sie von meinem Anwalt wegen Verleumdung/Rufschädigung" kontern.

    Bitter, das.


    Nicht umsonst nennt man Gebrauchtwagenhändler auch gerne die "modernen Rosstäuscher". :(


    Grüße,

    Lutz

  • Hallo Lutz,

    Ein Drohung "dann gehe ich an die Presse" wird er vermutlich nur mit der Bemerkung "dann hören Sie von meinem Anwalt wegen Verleumdung/Rufschädigung" kontern.

    ja klar wird er das. Und? Holland ist weit. Die Klage teuer. Und der Ausgang ungewiss. Da würde ich es erst mal drauf ankommen lassen. Eine Autozeitung wird sich das sowieso vorher absichern.


    Und Internet ist geduldig; muss ja nicht sein Bruder veröffentlichen sondern kann ja der Freund (Proxi-Server) aus Malaysia oder Abu Dhabi sein ;)


    Viele Grüße,

    Hagen

    .

  • Grundsätzlich gilt das deutsche Recht.


    Grüße Udo

    Ganz so einfach ist es eben gerade nicht. Auch die kollisionsrechtlichen Normen des EGBGB - und auch die sind Bestandteil des deutsches Recht - verweisen sehr gerne auf andere Rechtsordnungen.


    War die Kiste zudem auf mobile.de und ihren entsprechenden affilierten Seiten - oder einem anderen der üblichen Verdächtigen - annonciert, die per se auch auf das euopäische Ausland ausgerichtet sind, dann spricht schon mal ganz viel für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) wenn der Käufer als Verbraucher gehandelt hat. Und der dortige Artikel 6 Abs. 1 ist erst der Anfang des ganzen Spaßes einer Rallye quer durch die Niederungen der verschiedenen Rechtsordnungen.

    Die AGB's, auf die im Formular verwiesen wird, habe ich nicht gesehen. Angeblich war der Erwerber allerdings Händler. Wenn dem so war, dann kommt aber die United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ins Spiel.

  • Hallo,

    bei aller rechtlicher Fragestellung muss man sich aber auch selbst fragen, ob das wie im Titel genannt, tatsächlich ein Blender war.
    Die gezeigten Stellen sehen für mich nicht nach Blender aus, wo irgendwas verdeckt werden sollte. Die Mängel sind doch offensichtlich. Ich will den Verkäufer da sicher nicht decken.
    Jedoch gehört schon auch ein wenig Eigenverantwortung zu so einem Billigkauf.

    Grüße
    Michael

    Viele Grüße Michael

    • Official Post

    Hi Mathieu,


    ich habe juristisch im Prinzip keine Ahnung von den Paragraphen. Ich kann Dir bzw. deinem Bruder aus Erfahrung nur den Tipp geben: hake es als Fehlkauf ab. Selbst von einem ev. jahrelangen Rechtsstreit und Anwaltskosten abgesehen, was springt da ausser viel Ärger bei raus? ev. max 1000 Euro Nachlass? Ich würde mir vom Schrott oder Ebay eine gebrauchte gute Achse holen und einbauen (bzw. als Bruder von Dir einbauen lassen :)) Kostet zwar auch nochmal Geld, aber du hast ein fahrfertiges Auto! Ich habe auch schon öfter Autos in der Preisregion gekauft, aber mir ist völlig bewusst, wenn ich sowas gravierendes übersehe, dann habe ich Schei... gebaut und muss das auf meine eigene Rechnung nehmen!

    Gruß Peter

  • Wenn drinnen alles abgegriffen und die Technik so defekt ist, bleibt die berechtigte Annahme, dass der km-Stand nicht stimmt. Habt Ihr schon mal bei BMW nachgefragt, wie hoch der letzte gespeicherte km-Stand zu diesem Auto in deren System ist?


    Ich konnte mal nach einem VW-Kauf den Verkäufer als Tachodreher überführen, weil bei VW der letzte km Stand höher war, als auf dem Tacho...