Reifen 205/70 14 (V und H)

  • Liebe Schraubergemeinde,


    ich habe es endlich geschafft, bei der jetzt fälligen HU bei unserer Pagode 280 SL EZ 12/69 die Reifen 205/70 R14H auf Felgen Original Fuchs 6,5x14 eintragen zu lassen. Wir fahren die Rad-Reifenkombination unbewusst schon seit 15 Jahren, ohne dass jemals wir oder ein TÜV-Prüfer bemerkt hätte. Diese Räder waren im Schein nicht eingetragen.

    Nun hat der Sachverständige beim TÜV sich die Vorderachse beim maximalen Lenkeinschlag links und rechts sehr genau angesehen und mir dann die Eintragung vollzogen. Das hat mit HU ohne Abgasprüfung über 230.-€ gekostet. Stolz, finde ich.

    Jetzt habe ich mal im KFZ Schein meines Flachkühler Coupés 280 SE 3,5 nachgesehen, ob dort wenigstens diese Räder eingetragen sind. Reifen ja, 205/70 R14 V aber Felgen nur 6Jx14. Ich habe aber 6,5 Zoll Felgen (orig. Fuchs) mit den 205ern. Hat jemand aus der Gemeinde, die 6,5 x 14 Füchse bzw. Stahlfelge bei seinem Flachkühler eingetragen. Ich freue mich auf einen Hinweis.

    Danke im Voraus.

    Schöne Grüße vom Chiemsee.

    Werner

  • Beides nach MB-Felgen- und Reifenfreigabeliste nicht zulässig, da die Räder an der Stabiaufhängung streifen könnten! 6 1/2" sind nur am 6.3er zulässig, da dort ein geänderter unterer Querlenker verbaut ist. Kann natürlich jeder machen wie er will, bei einem evtl. Unfall der vom Gutachter auf die falsche Felgengröße zurückgeführt wird, hilft auch eine TÜV-Eintragung dieser Felgen nicht vor einem Schuldspruch!

    LG Theo

  • Kann natürlich jeder machen wie er will, bei einem evtl. Unfall der vom Gutachter auf die falsche Felgengröße zurückgeführt wird, hilft auch eine TÜV-Eintragung dieser Felgen nicht vor einem Schuldspruch!

    LG Theo

    Moin Theo,

    das ist ja interessant. Da fragt man sich doch, warum man Änderungen überhaupt abnehmen & eintragen lassen muss, wenn es im Zweifel keine Bedeutung hinsichtlich Zulässigkeit und Haftung hat?


    Beste Grüße

    Lutz

  • Beides nach MB-Felgen- und Reifenfreigabeliste nicht zulässig, da die Räder an der Stabiaufhängung streifen könnten! 6 1/2" sind nur am 6.3er zulässig, da dort ein geänderter unterer Querlenker verbaut ist. Kann natürlich jeder machen wie er will, bei einem evtl. Unfall der vom Gutachter auf die falsche Felgengröße zurückgeführt wird, hilft auch eine TÜV-Eintragung dieser Felgen nicht vor einem Schuldspruch!

    LG Theo

    Die strafrechtliche Argumentation würde mich mal interessieren.


    Es existiert immerhin eine Abnahme eines a.a.S.

  • Hallo Frank,


    es gibt ja immer 2 Themen. Strafrechtlich dürfte sich wegen der Eintragung für den Eigentümer nichts ergeben. Aber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sind damit gegenüber TÜV und Besitzer trotzdem gegeben. Und die wiegen im Zweifelsfall viel schwerer.

  • Hallo Frank,


    es gibt ja immer 2 Themen. Strafrechtlich dürfte sich wegen der Eintragung für den Eigentümer nichts ergeben. Aber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sind damit gegenüber TÜV und Besitzer trotzdem gegeben. Und die wiegen im Zweifelsfall viel schwerer.


    Don't disagree.


    Aber was konkret gibt es denn dort für Urteile? Von welchem Gericht und in welcher Höhe wurde jemand zivilrechtlich verurteilt?

    Oder ist das alles nur "German Angst" in theoretischen Fällen?

  • Hallo Frank,


    ich bin kein Rechtsverdreher. Aber es gibt immer die Seite Bestrafung für ein Vergehen und die Seite Haftung für angerichtete Schäden. Deshalb hier meine amateurhafte Betrachtung.


    Stell Dir vor, wegen eines Bruchs des Querlenkers kannst Du das Auto nicht mehr lenken und überfährst einen Menschen, der danach behindert ist. Der Staatsanwalt ermittelt und klagt Dich nicht an, weil Du ja alles vom TÜV hast eintragen lassen. Also strafrechtlich keine Konsequenzen.


    Aber die Angehörigen des Opfers verklagen Dich auf Schmerzensgeld, die Behandlungskosten und eine lebenslange Pflege. Und damit kommen sie zivilrechtlich durch. Denn Du hast zwar nicht fahrlässig den Unfall verursacht, aber es geschah trotzdem. Du kannst dann versuchen, etwas vom TÜV zurück zu holen, der das fahrlässig eingetragen hat.

  • Volker,


    Das halte ich für theoretische Theorie gepaart mit „German Angst“.


    Beispiel:

    Es fahren unzählige 107,108,109,114,115,116,123 etc mit ordnungsgemäß eingetragenen 7x15 Füchsen herum. Für diese Kombination gibt es vom Daimler exakt nichts, dennoch hat der TÜV (Dekra, KTÜ,…) nichts zu beanstanden und ein aaS hat diese Kombination eingetragen.

    Das soll jetzt urplötzlich ein existenzielles Risiko sein?


    Wo ist mein Gap?


    Gruß

    Frank

  • Sorry, aber wenn ich den "amtlichen Segen" eines dortigen Gutachters/Sachverständigen habe und nachweisen kann, bewege ich mich im rechtlich zulässigen Rahmen. Das heisst für mich, ich fahre mein Auto rechtssicher. Wenn sich aufgrund der technisch geänderten Dinge (die abgesegnet wurden) ein Schaden ereignet, haftet natürlich meine Versicherung, die auch Kennrtnis davon hat, wie mein Auto ausgestattet ist. Dafür zahle ich eine Prämie. Eine zusätzliche Risikoprämie wurde nicht erhoben.


    Mein Flachkühler-Coupé hat 7x15 ET 23 Barockies eingetragen (Einzelabnahme), damit fahre ich durch die Gegend und davon weiss meine Versicherung.


    Die Urteilsbegründung möchte ich sehen, wenn diesebezüglich eine Schadenregulirerung gerichtlich abgelehnt werden sollten.


    Gruss


    Peter

  • die 7 x 14 /15 haben andere Einpresstiefen und bieten somit mehr Freigang.


    Breiti

    REGEL;

    schreibe im Internet nur, was du dich traust, dem gegenüber auch in Persona jederzeit ins Gesicht zu sagen!

    ?(

  • wenn der aaS seine Arbeit ordentlich gemacht hat und genügend Freigang da ist, was soll passieren? Ich hatte in den 90ern auch 205/70R14 auf 6,5Jx14 Barock auf meinem damaligen 71er 280S eingetragen und gefahren, das war aber auch schon eine der späten Modelle mit innenbelüfteter Bremse vorn, da war Platz genug.

    Versuchsweise waren auch mal 7Jx15 ET25 vom 126er mit 225/60R15 drauf, die wurden auch eingetragen (!), aber da schliffen dann beim starken Einschlagen die Bremsschläuche innen an den Reifen, da wurde dann gleich wieder auf 14 Zoll zurückgerüstet. Ich wollte es eben damals wissen und die 225er waren grad für mich verfügbar, 205er nicht...


    Auf diesem 280S waren 4 (!) verschiedene Rad-/Reifen-Kombinationen eingetragen...


    Grüße

    bacigalupo

  • in der Tat ist die Einpresstiefe ein Knackepunkt für den Freigang.


    Davon ab:

    Die MB Freigabeliste ist nicht ab/ausschließend; wenn ich mir den /8 anschaue, dann ist diese Liste äußerst eng gefasst. Wenn aber ein aaS (und nur die/der) die kritischen Punkte abprüft und gutachterlich freigibt, dürfte man auch zivilrechtlich auf der sicheren Seite sein. Das ergibt sich imho allein schon aus der Rechtsfigur des aaS.


    Und so fahren etliche /8 (ebenso wie viele andere Altbenze) mit eingetragenen Rad-Reifenkombinationen, die man in der Liste vergebens sucht...


    Wie es sich dabei mit Fahrverhalten, Fahrkomfort und Belastung von Fahrwerk und Karosseriestruktur verhält, ist wiederum eine andere Frage.


    c.

  • Winkler W109


    ich weiß dass die da offiziell nicht draufgehören (obwohl die eine 108er Teilenummer haben), deshalb habe ich die eintragen lassen und ich bin mir sicher, der TÜV Prüfer hätte die nicht eintragen, wenn es Bedenken gegeben hätte.

    Komme jetzt gerade von einer 2tägigen Rallye zurück und bin 400km gefahren inkl. Bergprüfung und Co., da hat bis jetzt nichts geschliffen.


    Gruß Jan

  • Einer der am meisten bewegten w111 in meiner Kundschaft, ein 250se, fährt seit etwa 80tkm 205/70/14. Fährt sich gut, nix schleift, ordnungsgemäß eingetragen. Und selbst wenn irgendwann was bricht: die Beweisführung möchte ich bei einem 60Jahre alten Auto mit 400tkm+x sehen, die stichhaltig nachweist von was da wo etwas gebrochen ist.

    Es gibt immer ein Restrisiko aber verrückt machen würde ich mich nicht...

    Viele Grüße

    Markus

    "Lohnt sich das?" fragt der Kopf.


    "Nein!" sagt das Herz, "aber es tut Dir gut!"


    www.m115.de


  • Hat Jemand schon mal Erfahrung gemacht mit den 6,5x14 Barockfelgen bzgl. Schleifen oder Bruch etc, warum hier manche so vorsichtig wären?

    Würde mich mal interessieren, ob schon mal was passiert ist?

    Ich fahre seit über 15 Jahren die 6,5er auf meinem W111 3,5 Bj. 8/1970 und noch kein einziger Sachverständiger weder TÜV, Dekra noch GTÜ hat jemals etwas dazu gesagt.

    Gruß

    Werner