Oldtimer Versicherung

  • Eine simple Vollkasko ist nicht das Thema bei der WGV, die kann ich für vertretbares Geld abschließen. Ich möchte aber eine Vollkasko mit Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert im Schadensfall und das ist eben die Besonderheit bei den meisten mir bekannten Young- und Oldtimerversicherungen. Und das deckt eine normale Versicherung leider nicht ab.


    Und ja, die WGV macht da einen ziemlichen Bohei ob und wenn ja zu welchem Wert sie meine Young- und Oldtimer versichern würde. Im Verglich zu anderen Versicherern eigentlich nicht wettbewerbsfähig deren Gebaren. Man merkt förmlich, wie die sich schwer damit tun das mit rein zu nehmen, das Telefonat war wirklich wie vom anderen Stern. Und wir reden hier von 5 Autos, alle Vollkasko als Old- oder Youngtimer mit 3 TKM Fahrleistung im Jahr, wenn überhaupt.



    Grüße

    Christian

  • Hallo Christian,


    danke für die Erläuterung.

    Aber kläre mich mal auf, was der Unterschied ist zwischen Zeitwert (nach Gutachten ) und "Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert" .

    Wenn Du Dein Gutachten jährlich anpasst, hast Du ja deinen Wiederbeschaffungswert, der nach meiner Kenntnis von der Versicherung erstattet wird.


    Grüße Joe

    Ein Leben ohne Oldtimer ist möglich, aber sinnlos.

    (frei nach VvB)

  • Ich oute mich hier mal als Allianzer (viele wissen das eh), also ja, ich kann ab 20 Jahren Youngtimer versichern. Voraussetzung ein maximal zwei Jahre altes Gutachten und ein vorhandener Alltagswagen, der nachgewiesen werden muss und im Idealfall auch allianzversichert ist.


    Bei Bedarf, schreibt mir eine private Nachricht. Preise sind individuell verschieden, je nach Gesamtsituation, da bringt es nichts, wenn ich hier Preise nenne.

    Hallo Kristian


    Das hab ich doch glatt gemacht, ... Mail ging an GMX

    Viele Grüsse


    Winfried


    300 SE W112 Cabrio M189 Automatik Fahrgestellnummer ...9840 Ende 1967 „Schlüpferblau-Met.“

  • Na da bin ich mal gespannt, was Sie zu meinem Fuhrpark sagen werden. Dabei werben die damit, dass Autos ab 20 Jahren willkommen wären. Bauernfängerei am Ende? Ich bin zumindest gespannt und werde berichten...

     

    Hallo Christian,


    ich habe im Jahr 2017 mein damals 15 Jahre altes BMW Z3 Coupé problemlos bei der OCC versichern können.


    Der Wiederbeschaffungswert betrug damals laut Classic Data Gutachten EUR 29k. Wurde von der OCC klaglos akzeptiert.


    Viele Grüße

    Fabian

  • Bei der OCC habe stets ein Gutachten vorgelegt und der darin enthaltene Wiederbeschaffungswert war dann Basis für die Versicherungsprämie. Das lief stets korrekt ab.

    Viele Grüsse


    Winfried


    300 SE W112 Cabrio M189 Automatik Fahrgestellnummer ...9840 Ende 1967 „Schlüpferblau-Met.“

  • Aber kläre mich mal auf, was der Unterschied ist zwischen Zeitwert (nach Gutachten ) und "Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert" .

    Wenn Du Dein Gutachten jährlich anpasst, hast Du ja deinen Wiederbeschaffungswert, der nach meiner Kenntnis von der Versicherung erstattet wird.

    Bei Liebhaberfahrzeugen klafft zwischen Zeitwert und Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert ein oft großes Delta zu deinen Ungunsten (im Falle des Falles). Und diese Lücke schließen (teurere) Oldtimer- und Youngtimer-Versicherungen.


    Würde Dir tatsächlich anraten deine Police mal genau unter die Lupe zu nehmen. Wenn Du nach Zeitwert abgerechnet werden würdest und dein Auto gut ist, hast Du ein vermutlich nicht unerhebliches Risiko im Falle eines Totalschadens.



    Grüße

    Christian

  • Üblicherweise wird der Marktwert in einer Oldtimerversicherung versichert. Darüber hinaus ist auch eine Wiederherstellungswert versicherbar, der meist deutlich übern Marktwert liegt. Wobei die Lücke oft bei weniger seltenen Klassikern größer ist, denn einen W115 komplett zu restaurieren überragt schnell den Marktwert. Was beim W198 nicht unbedingt der Fall sein muß.


    Und ja, regelmäßige Nachbegutachtungen, wenigstens aller zwei Jahre, sind zu empfehlen.

  • Hallo zusammen,


    "Markwert", "Zeitwert" etc. führt nur zu Diskussionen im Schadensfall, auch wenn ein Wertgutachten vorlag.


    Hier auf der Insel gibt es "agreed value", d.h. ein zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer vereinbarter Wert der im Falle eines Totalverlustes zu zahlen ist.


    Viele Grüsse,

    Hagen

  • Ich bin seit etlichen Jahren bei der OCC versichert, derzeit mit 10 Autos, Oldies + Youngtimer. Vor einigen Jahren wurde ein Glasschaden zufriedenstellend reguliert.....soweit alles gut.


    Der Nachteil, es ist telefonisch niemand erreichbar und eine fehlerfreie Policierung ist die Ausnahme.


    Gruss


    Peter

  • Davon abgesehen, dass ich bisher solche Diskussionen nicht erlebt habe, sondern im Schadensfall der im Vertrag vereinbarte Wert, plus eventuelle Vorsorgeversicherung Grundlage der Schadenregulierung war, würde ich, rein aus beruflichem Interesse, gern mal irische Versicherungsbedingungen einer Oldtimerversicherung studieren können. Hast Du die als Datei verfügbar und sendest sie mir mal zu? Wäre klasse!

  • Hallo Kristian,


    vereinbarter Wert ist wohl das Gleiche.

    Marktwert, Zeitwert etc. kann alles sein. Leider sieht man erst im Schadensfall ob man eine gute Versicherung hatte.


    Ich habe alles nur auf Papier.


    Irische Versicherungen sind sowieso ziemlich seltsam. Die Prämien haben nichts mit Schadensstatistik zu tun. Z.B. kostet Vollkasko ca. 10 Euro mehr im Jahr als Haftpflicht.


    Viele Grüsse,

    Hagen

  • What?!!!! Krass...... :love:

    BG Oliver

    Ja, könnte man meinen, aber die Haftpflicht ist halt schon sehr teuer.


    In einer Statistik wurde mal Irland mit England verglichen. Die Versicherer machten 10 fachen Gewinn in Irland. Bei nur 10% Bevölkerung heisst das hundertfacher Gewinn pro Versicherter. Abzocke halt, so wie vieles hier.

  • Man muss sich halt fragen, welchen Betrag die Versicherung ersetzen sollte.


    Den Wert bzw. die komplette Summe die man in das Fahrzeug investiert hat?

    Das wird im Regelfall den derzeitigen " Zeitwert" des Fahrzeuges überschreiten, wenn man nichts in Eigenregie getätigt hat.


    Und was nutzt einem ein "Wiederbeschaffungswert", wenn das Fahrzeug so selten ist, dass es quasi keinen Markt dafür gibt.

    Und die Wenigen sind in fester Hand und unverkäuflich.


    Ich vermute mal, dass die überwiegende Mehrheit unserer Oldtimer in gleichwertigem Zustand in angemessener Zeit am Markt zum "Marktwert" erhältlich sein wird.

    Man muss dann halt u.U. Abstriche in punkto Farbe und Extras machen.

    Den idellen Wert (Fahrzeug aus Familienbesitz) ist sowieso nicht zu ersetzen.

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    (frei nach VvB)

  • So wie ich das verstehe, ist der Wiederbeschaffungswert etwa 20% höher, damit könnte man dann die MwSt. abdecken kann, wenn man beim Händler wiederbeschafft. Und falls nicht, dann sind die ca. 20% für den zusätzlichen Aufwand zu verwenden, den man betreiben muss (Reisekosten, Ausland etc.)


    Meine Gutachten sind fast ausschliesslich zum Wiederbeschaffungswert.


    Gruss

  • Hallo zusammen,


    kenne hier die Begriffe


    Wiederbeschaffungswert = Preis eine anderen, in allen maßgeblichen Punkten gleichwertigen Fahrzeugs


    sowie


    Wiederherstellunswert = Preis zur Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs (mit Neu- bzw. sehr guten / guten Gebrauchtteilen).

  • Oh, man,


    unglaublich, wie hier die verschiedenen Wertbegriffe kenntnisfrei wild durcheinander geschmissen werden.


    Einfach mal lesen:


    Oldtimerversicherung | Wert-Definitionen | Oldtimerpreise | classic-analytics


    Gruß


    Ulli

    230 SL 10/63
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    jeden 3. Mittwoch ab 19.30 Uhr im RoadStop,
    48157 Münster, Schiffahrter Damm 315


    www.pagodentreff.de

  • Hallo, Peter,


    klick doch einfach mal auf den Link. Dort sind die verschiedenen Begriffe hinreichend erklärt. Mehr braucht es nicht. Ansonsten hatte ich dazu auch was in den Flosskeln 113 geschrieben.


    Grundsätzlich halte ich das Abfragen von Empfehlungen, wo man sich am besten versichern sollte, für wenig hilfreich, denn erstens hat wohl kaum einer, der antwortet, tatsächliche und schon gar nicht vergleichbare Erfahrungen mit der Regulierung von Schäden in halbwegs relevanter Höhe und zweitens ist jeder Schaden ein Einzelfall mit seinen eigenen Besonderheiten. Sinnvoller ist es, sich einfach die Frage zu stellen, was will ich wie versichern und dann einmal Konditionen und Bedingungen der verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Das erfordert natürlich etwas mehr Eigeninitiative als einfach mal eine Frage ins Netz zu stellen.


    Gruß


    Ulli


    Ulli

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  • Hallo Ulli,


    danke für die Ausführungen.

    Sehe ich auch so.


    Vielleicht sollte man hierzu einfach mal einen unabhängigen Versicherungsmakler oder Mehrfachagenten fragen.


    Gruss


    Peter