Ganz so einfach ist es eben gerade nicht.
Moin,
ich schrieb "grundsätzlich". Ob der Käufer ein Händler ist, wäre zu klären. Die Ausführungen von Mathieu lassen eher auf eine Privatperson schließen. Daran wird im Zweifel das Kreuz auf dem Vertrag bei Händler auch nichts ändern. UN-Kaufrecht wird nicht bei Waren für den persönlichen Gebrauch angewendet, auch wenn der Käufer ein Unternehmen ist. Es scheint mir, dass der Bruder das Fahrzeug für sich gekauft hat, also kein UN-Kaufrecht. Alles andere ist Spekulation ins Blaue hinein, wir kennen die AGB nicht und wissen nicht wo und wie das Fahrzeug angeboten wurde. Welches Recht anzuwenden ist, wird der Richter entscheiden und dazu wird´s wahrscheinlich nicht kommen. Es bleibt wie es ist: Die Angelegenheit ist verbockt und mit dem Auto würde ich keinen Meter fahren.
Grüße Udo