Rechtslage? BMW blender gekauft

  • Ganz so einfach ist es eben gerade nicht.

    Moin,


    ich schrieb "grundsätzlich". Ob der Käufer ein Händler ist, wäre zu klären. Die Ausführungen von Mathieu lassen eher auf eine Privatperson schließen. Daran wird im Zweifel das Kreuz auf dem Vertrag bei Händler auch nichts ändern. UN-Kaufrecht wird nicht bei Waren für den persönlichen Gebrauch angewendet, auch wenn der Käufer ein Unternehmen ist. Es scheint mir, dass der Bruder das Fahrzeug für sich gekauft hat, also kein UN-Kaufrecht. Alles andere ist Spekulation ins Blaue hinein, wir kennen die AGB nicht und wissen nicht wo und wie das Fahrzeug angeboten wurde. Welches Recht anzuwenden ist, wird der Richter entscheiden und dazu wird´s wahrscheinlich nicht kommen. Es bleibt wie es ist: Die Angelegenheit ist verbockt und mit dem Auto würde ich keinen Meter fahren.


    Grüße Udo

  • Rechtlich ist die Sache leider eindeutig, dein Bruder kann mE gar nichts dagegen machen, auch wenn er kein Händler ist.


    Würde mal sagen, der Verkäufer hat leider den "richtigen" Käufer für das Fahrzeug erwischt... ganz üble Nummer


    Würde versuchen mit Freunden / Kollegen irgendwie Geld zusammenzulegen und gemeinsam die Achse zu tauschen - wird nicht so schwierig sein, wenn nicht noch woanders weitere Dinge lauern.



    LG Nico

  • Moin,


    ich schrieb "grundsätzlich". Ob der Käufer ein Händler ist, wäre zu klären. Die Ausführungen von Mathieu lassen eher auf eine Privatperson schließen. Daran wird im Zweifel das Kreuz auf dem Vertrag bei Händler auch nichts ändern. UN-Kaufrecht wird nicht bei Waren für den persönlichen Gebrauch angewendet, auch wenn der Käufer ein Unternehmen ist. Es scheint mir, dass der Bruder das Fahrzeug für sich gekauft hat, also kein UN-Kaufrecht. Alles andere ist Spekulation ins Blaue hinein, wir kennen die AGB nicht und wissen nicht wo und wie das Fahrzeug angeboten wurde. Welches Recht anzuwenden ist, wird der Richter entscheiden und dazu wird´s wahrscheinlich nicht kommen. Es bleibt wie es ist: Die Angelegenheit ist verbockt und mit dem Auto würde ich keinen Meter fahren.


    Grüße Udo

    Bei aller gebotenen Respekt und bei aller Contenance: halten wir uns doch bei der Beurteilung daran, was an Fakten präsentiert wird.


    1. In #1 wird ausdrücklich ausgeführt, der Verkäufer sei ein Händler. Ich sehe damit die Frage, ob der Verkäufer Händler ist, als geklärt an.

    2. Seitdem das Bild des "Kaufvertrages" vorliegt, könenn wir auch irgendwelche Kommissionsgeschäfte ausschließen.

    3. Relevant ist hier, ob der Käufer seinerseits als Händler aufgetreten ist oder nicht.

    3.a. Ist der Käufer Verbraucher, ist er auch als solcher aufgetreten, und war das Fahrzeug in einer der gängigen Börsen inseriert, dann findet sich der Ansatz zur Lösung in ROM I. So semi-professionell wie der ganze "Kaufvertrag" aufgesetzt ist, bin ich mir ziemlich sicher, daß in den AGB's keine Regelung enthalten ist, die den Art. 6 ROM I aushebeln kann.

    3.b. Ist der Käufer nicht als Verbraucher aufgetreten, nur dann - und nichts anderes habe ich geschrieben - kommt mir sehr hoher Wahrscheinlichkeit das CISG ins Spiel, denn bei dem semi-professionellen Vertragswerk (s.o.) ist es eher unwahrscheinlich, daß die Regelungen wirksam abbedungen wurden.


    Und selbst wenn - wider erwarten - die Klauseln zur Rechtswahl AGB-fest sein sollten und am Ende tatsächlich materiell deutsches Gewährleistungsrecht zur Anwendung kommt, ist das auch kein Beinbruch. Selbst wenn die AGB einen Gewährleistungsausschluß enthielten, müßte der zunächst wirksam sein. Aus der Praxis für die Praxis: Die Mehrzahl der Klausel sind unwirksam. Am Ende des Tages läuft es auf ein Darlegungs- und Beweislastproblem hinaus, bei dem allerdings momentan dem Verbraucher als Käufer § 477 BGB in die Karten spielt.

  • Würde versuchen mit Freunden / Kollegen irgendwie Geld zusammenzulegen und gemeinsam die Achse zu tauschen - wird nicht so schwierig sein, wenn nicht noch woanders weitere Dinge lauern.

    Hallo,


    nachdem der Wagen innen verranzt ist und außen Hagelschaden hat - tatsächlich jetzt noch herrichten? Der arme Käufer wird eine für sich bestmögliche Entscheidung treffen müssen.

    Ich wünsche mehr Glück+Erfolg beim nächsten Fahrzeugkauf! Es kann nur besser werden...


    VG
    Fabian

  • Die Frage ist halt nur, wer kauft so ein Fahrzeug und die ganzen Mängel muss sein Bruder mittlerweile auch angeben - klar ein Verwerter oder Afrika/Ost-Europa Exporteur freut sich, wird aber kaum was zahlen. Kaufen werden sich Leute, die auch nennenswertes Geld liegen lassen, eher ein fahrtüchtiges Fahrzeug mit einem Hagelschaden, als ein generell fahruntüchtiges. Außerdem dürften dem Bruder ja die Hagelschäden und der verranzte Innenraum nicht gestört haben, denn das dürfte er schon vor dem Kauf gesehen und das Fahrzeug so gekauft haben. Von daher denke ich, dass nach einer Achsrevision - wo natürlich ein paar Hunderteuro mit Selbstarbeit aufzuwenden sind - sich die Sache ein wenig relativiert, wobei Verluste leider jetzt so oder so hinzunehmen sind.



    LG Nico

  • Hallo Mathieu,


    als Mercedes- und BMW-affiner Mensch möchte ich den Kilometerstand sehr stark anzweifeln.

    Der Kilometerstand wird in verschiedenen Steuergeräten gespeichert, also Motorsteuergerät, Karosseriesteuergerät, Instrumentensteuergerät etc.


    Die Manipulationen, die am Instrumentensteuergerät möglich sind, greifen selten an den anderen Steuergeräten, weil da keine Schreibrechte zugelassen werden.

    Das heißt, mit einer Carly Software und einem Handy mit OBD Stecker kann man für kleines Geld den Kilometerstand der unterschiedlichen Steuergeräte abgleichen.

    Wenn die Carly Software unterschiedliche Kilometerstände meldet, dann würde ich mir das von einem BMW Händler bestätigen lassen.

    Damit könnte man eine Wandlung herbeiführen.


    Viel Glück und Grüße


    Klaus

  • Hallo Mathieu,

    ich hab' noch einen ganz anderen Vorschlag: Du kontaktierst die juristische Fakultät einer Uni in Holland und schlägst eine Doktorarbeit vor. Belohung: 25% des zurückgeholten Betrags. Nachteil ... dauert ein bißchen ;)


    Thomas

  • Ganz klar Betrug, es sei denn der Käufer konnte das Fahrzeug auf einer Hebebühne begutachten. Wenn er das nicht konnte, ist ihm der Schaden verschwiegen worden. Verkauft wurde ein Fahrzeug mit TÜV, d.h. betriebssicher. Das Ding ist aber kein Fahrzeug, da nicht fahrbar, sondern bestenfalls ein Restaurierungsobjekt, wurde aber nicht als solches verkauft. Ich würde daher beim Händler auf Gewährleistung (nicht Garantie!) drängen, alternativ auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags, bzw Umwandlung als 'Restaurierungsobjekt', dann aber für den halben Preis oder so.


    Viel Glück - Gruß - CV

  • Hallo,


    Meinem Bruder hat leider schon eine langere Liste von Fehlkaufen hinter sich. Der Vorletzte steht auch noch herum (ein 1973 280E/8, da wurde mann sagen, ist doch schoen oder?....).

    Er ist leider Autistisch und ich kann nicht ganz verstehen worauf er seine Entscheidungen basiert.

    Weil ich auch immer mit die alte Mercedessen herummache, will er sich da auch irgendwie beweisen.

    Nachdem er das Unfall mit dem VW hatte wollte er ein gutes Geschaeft machen.


    Ich habe ihn schon gesagt kaufe dir einfach in NL ein Schoenes und gutes Auto, zahle ggf etwas mehr, aber er will zeigen das er das besser machen kann.

    Ausserlichkeiten sieht er nicht, Hagelschaden, flecken auf der Verkleidung uzw bemerkt er nicht oder sind ihn nicht wichtig.


    Na ja, ich habe den Verkaufer angerufen und er hat gesagt schreibe eine email. Das habe ich gemacht und jetzt warten wir ab.

    Mein Bruder will schon zur Gericht (Er ist ja sehr gerade-linie... ), aber ich werde ihn das abraten mit alle gute Argumente und Ratschlaege die ich hier erhalten habe.


    Mein Vater wird die Achse schon wieder irgendwie richten. So wie er auch noch mit den 280E beschaeftigt ist die er neu lackieren will (habe ich zu abgeraten... Sogar den Kauf auch damals wobei die 300 euro anzahlung dann der geringere Verlust gewesen war bei einer >3000 euro Kaufpreis).


    Vielen Dank und gruesse aus Eindhoven,

    Mathieu


    PS das ist zB. der 280E, war einmal ein toller Wagen in Herbstbeige mit braunem Leder und Color...

    Freude am fahren - Mercedes Benz

  • Die Rückgabe wegen manipuliertem Kilometerstand wäre die richtige Antwort für den Händler. Vorher würde ich noch dafür sorgen, dass die Karre ihren gültigen TÜV verliert 😉


    Beste Grüße,

    Sven

  • Hallo,

    über die Technik ist da nichts zu machen: "gekauft wie gesehen" und zusätzlich sogar noch Mängel vage genug beschrieben.

    Nur wenn der km-Stand vom Händler manipuliert wurde, könnte man über eine arglistige Täuschung der Vertrag wirksam anfechten.

    Die einzige Möglichkeit hierfür wäre, den Vorbesitzer zu kontaktieren, um heraus zu bekommen mit welchem km-Stand das Auto verkauft wurde (Werkstattrechnungen?). Die letzten beiden Halter stehen ja im Brief.


    Uwe

  • Hallo,


    Hmm bein TUV in Gera hatte der Wagen anscheinend schon ¨nur¨ 116.000km, da war es ein anderes Betrieb und jetzt war der in Koln zu verkaufen. Wirdt also etwas schwer zu sagen wer da was gemacht hat...


    Ich denke wir (Meinem Bruder, Vater und ich) reparieren den BMW und meinem Bruder kann endlich fahren. Lerngeld eben.


    Danke an alle fuer euere Ratschlage, dieses Wochenende sehe ich meinem Bruder und reden wir noch mal drueber.


    Mathieu

    Freude am fahren - Mercedes Benz

  • Abschliessend noch einige Bilder die ich gestern gemacht habe.


    Meinem Vater hat die Hinterachse schon repariert und ich habe debn Wagen auch mal Probegefahren. So weit gut, er fahrt anstaendig und ist so auch gut genug fuer meinem Bruder, ich denke es ist so das richtige Auto fuer ihm.


    Ob die km stimmen oder nicht... sieht mal die Bilder an, (126.000km)


    Gruesse Mathieu

    Freude am fahren - Mercedes Benz