Unfall und was nun?? Wo reparieren lassen?

  • Tach,



    komme gerade wieder aus Jesenwang zurück, da war heute Oldtimertreffen.
    Auf dem Rückweg ist mir jemand vor einem Kreisverkehr ins Heck meines 108´er gekracht.
    Der Knall war so laut dass ich zunächst dachte ich hätte kein Kofferraum mehr, zum Glück ist keinem was passiert
    unhd der Schaden an meinem Benz sieht auf den ersten Blich nicht schlimm aus, allerdings ist die Stoßstange krumm und das Heckblech eingedrückt.
    Der BMW der mir reingefahren ist hat vorn die ganze Schnauze platt.


    Nun wäre interessant, ob mir jemand in München oder im nähren Umkreis eine Werkstatt empfehlen kann, die meinen 108´er wieder richten kann.


    Gruß Jan





  • 1. tatsächlichen Schadensumfang durch qualifizierten Sachverständigen einschließlich voraussichtlicher Kosten ermitteln lassen
    2. Ggf. Abgleich des Wiederbeschaffungswertes mit den geschätzten Reparaturkosten durchführen
    3. Anerkenntnis der gegnerischen Haftpflichtversicherung dem Grunde nach einfordern
    4. Entscheidung über konkrete / abstrakte Schadensberechnung treffen


    Erst wenn das alles erledigt ist, würde ich bei einem derartigen Fahrzeug eine Entscheidung über den Reparaturbetrieb treffen.

  • Moin
    Aus Eigener Erfahrung : Du Bist der Geschädigte also Nehme dir einen Eigenen Gutachter und einen Rechtsanwalt !!!!!
    Es Schadet nicht wenn sich die Beiden Kennen ;)


    Spreche nicht auf garkeinen Fall Selber mit der Gegnerischen Versicherung !!!!!!


    Das Bringt eigentlich immer Ärger und Kostet dich Geld :(


    Und wenn dann Klar ist das auch Wirklich Bezahlt wird würde ich mir um den Rest Gedanken machen


    Gruss
    L.joern

    • Official Post

    GEH ZUM ANWALT !!!


    Ich kann Dir bei Bedarf genug Schauergeschichten von den Versuchen der gegnerischen Versicherung die Regulierung zu verzögern und Schadensersatz und Schmerzensgelder zu reduzieren zu meinem Unfall erzählen.


    SPRICH NICHT DIREKT MIT DER POLIZEI, DEM GEGNER, DESSEN ANWALT UND DESSEN VERSICHERUNG !!!


    Sag später nicht, Du wärest nicht gewarnt worden, wenn Du jahrelang Deinem Geld hinterherrennst.

  • Hallo Jan,


    mein allererster Weg wäre zum Anwalt. Den muss die gegnerische Versicherung übernehmen, genau wie den Gutachter. Bei letzterem würde ich (so ein Gedanke von mir) drauf achten, dass er Oldtimergutachten macht. Die kennen sich in der Regel besser mit der Materie aus und vermutlich kennen die auch gute Werkstätten.


    Übrigens: Was macht der Nacken? keine Schmerzen? Oder Kopfweh? Wenn ja, sofort zum Arzt und dort alles dokumentieren lassen.


    Ansonsten viel Erfolg und Geduld. Hatte vor fast genau einem Monat das selbe Vergnügen bei meiner Alltagskutsche. Nur dank des Gutachters habe ich ihn wiederbekommen. Aber ich denke, das ist bei deinem kein Problem.


    Viele Grüße



    Max

    Kurt Tucholsky: Schade, dass man einen Wein nicht streicheln kann.



    VDH Stammtisch Weinstraße/Pfalz
    Jeden 3. Donnerstag im Monat
    Ort: Haßloch, Aumühle
    Um Anmeldung wird gebeten.

  • Da Anwälte keine Werbung machen dürfen...


    Beim Münchener Stammtisch gibts doch einen sehr netten und kompetenten Anwalt, der auch Verkehrs-Sachen macht und der wiederum kennt einen Münchener Gutachter, der sich auch mit Olddaimlern auskennt. Mit beiden würde ich umgehend Kontakt aufnehmen.


    Alles andere wurde oben schon geschrieben.


    Uwe

  • aber den Schaden solltest Du nicht unterschätzen.
    Das Heckblech ist ein Stück drin, also ist zumindest das Kofferraumblech gestaucht.
    Die Stossstange ist bis zum Heckblech rangedrückt. Die innen liegenenden Profile (Profilwinkel) können verzogen und teilweise abgerissen sein.
    Und schau die Längsträger an, auch die könenn bei einem kleinen Schaden schon gestaucht oder verzogen sein.
    Flossen und 108er hatten beim Heckaufprall meist die Eigenschaft, das das Heck nach einem Heckaufprall nach unten verzogen wurde.
    Ein schlechter Instandsetzer, der bloß das Heckblech und das Kofferraumbodenbelch gerade zieht, und Du ärgerst Dich noch Jahre später.


    Also genauestens untersuchen lassen...


    Gruß
    Christian

  • ich nehme sogar an dass ne leichte Welle im Seitenteil ist, oder gar ein kleiner Knick.
    Mache er mal ein Foto ab der hinteren Tür bis zur hinteren Stoßstange!


    Das Ding muss wohl hinten zerfleddert werden und auf die Richtbank.


    Ob man mit 10T€ hinkommt? Mal heftigst gemutmaßt...


    Ich habe ja so einen Kandidaten mit viel Spachtel in der Welle...
    Neu lackiert aber über den Pfusch drüber... das stört schon allein vom Kopf her.

    Gruss,
    Andreas


    2x 320TE abzugeben, evtl 124-Langversion

  • und die Aufhängungen des Tanks kontrollieren, hier sieht man am Schönsten ob es strukturelle Verformungen gegeben hat.
    Kontrolliere ausserdem die Schweissfalze der Radläufe und der seitlichen Kofferraummulden auf Haarrisse in der Nahtabdichtung und letztendlich das Schliessen der hinteren Türen.
    Ausserdem die Spalte der Kofferklappe.
    Zeigt sich hier nirgends auch nur eine geringe Abweichung dann hast du Glück gehabt.
    Angesichts der Faltung am BMW ist es naheliegend das es den hinteren träger an dem der tank hängt ein wenig gebogen hat, was man an den Beilagscheiben sehen sollte.
    Findet sich hier nichts, und auch an den Aufhängekonsolen der Stosstange im Kofferraum nicht dann trink einen guten schluck auf Qualität made in Germany.


    Ich vermute mal du bist mit den kurveninneren Rädern auf der erhöhten Innenbahn des Kreisverkehrs gefahren... den BMW hats ziemlich weit oben erwischt


    Anwalt und gutachter scheinen wirklich das richtige zu sein, auch wenn man dazu nur mehr: "armes Deutschland" sagen kann
    Die Zivilisation hat man scheinbar auf Geheiß Brüssels irgendjemandem als Förderung überlassen (den Griechen aber bestimmt nicht, sonst würde mein Hund nicht aus einem griechischen Mülleimer stammen)


    Wünsche gutes Gelingen...

  • Hallo liebe Leute,


    vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
    Der Bums war nicht im Kreisverkehr sondern 250m davor auf gerader Strecke.
    Musste meinen Benz auch etwas stärker einbremsen, da ich das Ende des "Staus" etwas spät bemerkt habe,
    konnte den Benz aber ohne quitschende Reifen noch sauber zum Stehen bekommen.
    Der hinter mir hat es dann nicht geschafft.


    Habe mir auch direkt vor Ort noch die Seitenteile angeschaut, da ich diese schauderigen Bilder mit dem abgeknickten Heck schon öfter gesehen habe,
    da ist mir aber bei Blick von hinten entlang der Seiten mit bloßem Auge erstmal nichts aufgefallen. Auf den ersten Blick sieht es nicht schlimm aus, aber wenn man überlegt was alles gemacht werden muss, ist das schon eine größere Baustelle, die ein paar tausend Euro kosten wird.


    Ich werde jetzt erstmal abwarten wie sich die gegnerische Versicherung bei mir meldet und dann gegebenfalls einen Anwalt dazu ziehen.


    Einen Gutachter für Oldtimer kenne ich, da hatte ich schon zu zweien Kontakt, die damals die Oldtimergutachten für meine Benze gemacht haben.
    Wenn mir aber jemand den Kontakt vom Stammtisch nennen kann, wäre ich auch dankbar.


    Von der Werkstattseite aus, habe ich überlegt ob ich damit zur MB Classic Niederlassung in Gauting bei München fahre, ist die Frage ob die Versicherung sowas nachher übernimmt. Ansonsten habe ich den hier gefunden Klassik Stern


    Ich halte euch mal auf dem Laufenden.

    • Official Post

    Ich werde jetzt erstmal abwarten wie sich die gegnerische Versicherung bei mir meldet und dann gegebenfalls einen Anwalt dazu ziehen.


    Eigentlich hast du jetzt schon verloren. Denn bei gegebenenfalls wird ein Anwalt hinzugezogen, hast du deine Rechte nicht voll ausgeschöpft und die Zeit tickt für die Gegenpartei.
    Wenn du wirklich meinst, die gegnerische Versicherung wird dir den optimalen Ausgleich anbieten, dann hast du die eindringlichen Appelle und die treffenden Ratschläge der vorher Antwortenden nicht verstanden.


    Wer bei einem unverschuldeten Unfall nicht einen Rechtsanwalt kontaktiert, handelt naiv sorglos.
    Sorry, das wird und sollte dann auch bestraft werden.

  • Heute kam der Anruf der Versicherung.


    Die wollten erstmal die Daten abgleichen (Adresse, Kennzeichen usw.), dann die Frage ob ich reparieren lasse natrülich mit Ja beantworte. Angegeben dass ich einen eigenen Sachverständiger wähle (Termin schon heute Nachmittag) und es gibt eine Ausfallpauschale und für die Zeit wo der Benz in der Werkstatt ist nehme ich kein Mietwagen, nehme aber den Nutzungsausfall in Anspruch.


    Werde mal schauen was bei dem Gutachten rum kommt und was der Gutachter noch so erzählt.Einen Anwalt der auf solche Sachen spezialisiert ist, habe ich noch nicht gefunden, bin aber auf der Suche.


    Warum die Zeit für die Gegenpartei tickt ist mir nicht ganz klar. Solange noch kein Gutachten da ist und ich der gegnerischen Versicherung keine Zugeständnisse mache passiert auch nichts. Ist ja nicht der erste nichtselbstverschuldete Unfall und bisher hat auch alles ohne Anwalt funktioniert. Dass das bei Oldtimer etwas anders aussieht ist mir auch klar und mich hier als naiv und sorglos hinzustellen, finde ich schon etwas too much :cursing: zumal sich ja das Thema erstaml auf die Suche einer vernünftigen Werkstatt beschränkte.

  • ...
    Warum die Zeit für die Gegenpartei tickt ist mir nicht ganz klar. Solange noch kein Gutachten da ist und ich der gegnerischen Versicherung keine Zugeständnisse mache passiert auch nichts. Ist ja nicht der erste nichtselbstverschuldete Unfall und bisher hat auch alles ohne Anwalt funktioniert. Dass das bei Oldtimer etwas anders aussieht ist mir auch klar und mich hier als naiv und sorglos hinzustellen, finde ich schon etwas too much :cursing: zumal sich ja das Thema erstaml auf die Suche einer vernünftigen Werkstatt beschränkte.


    +1, das sehe ich genauso. Natürlich kann es böse Spiele der gegnerischen Versicherung geben. Wichtig ist jetzt: möglichst viel dokumentieren (Fotos, Beschreibungen) und ein Gedächtnisprotokoll (unterschrieben) des genauen Hergangs. Wenn die Versicherung dann Zicken macht, kannst Du das immer noch einem Anwalt übergeben.


    Grüße
    Thomas

  • Die Worte des weisen Vorsitzenden sind zwar sicherlich hart, aber gleichwohl nicht unangebracht.


    Die Versicherung betreibt offenkundig ein Schadensmanagementsystem. Der Anruf zum Zwecke des "Datenabgleichs" ist nicht mehr und nicht weniger als ein Vorwand um ins Gespräch zu kommen. Warum eigentlich schon die Festlegung auf die Instandsetzung des Fahrzeuges bevor überhaupt der Schadensumfang klar ist? Das macht vordergründig wenig Sinn.


    Das Agieren des Versicherers erfolgt nicht ganz uneigennützig und die Entwicklung ist eigentlich schon vorgezeichnet:


    - Die Versicherung wird ganz schnell eine Firma XYZ benennen, die das Fahrzeug angeblich ganz wunderbar instandsetzt, und zwar zu einem Stundensatz von unter 70 Euro. Außerdem holt dieser Betrieb den Wagen ab und wäscht ihn auch noch vor der Auslieferung.
    - Das durch den Geschädigen in Auftrag gegebene Gutachten wird man einer angeblich unabhängigen Gutachterorganisation (im Zweifel ist der Versicherer sogar Gesellschafter dieser Prüfunternehmens) zur Prüfung übergeben, die dann zu dem Ergebnis gelangt, daß der Instandsetzungsweg zu aufwendig und die angesetzten Ersatzteilkosten zu hoch sind.
    -Die Erstattung von Beträgen oberhalb der Verrechnungssätze der Firma XYZ wird man als nicht marktübliche Vergütungen ablehnen.
    - Bei der Einlassung "vorausfahrenden Verkehr zu spät erkannt und daher stark gebremst" kommt der Einwand der Betriebsgefahr und des Mitverschuldens


    Nutzungsausfall beim Liebhaberfahrzeug ist im Falle der Verfügbarkeit eines weiteren Fahrzeuges nur bei entsprechender Argumentation darstellbar.

  • Warum eigentlich schon die Festlegung auf die Instandsetzung des Fahrzeuges bevor überhaupt der Schadensumfang klar ist? Das macht vordergründig wenig Sinn.


    ...weil ich den Wagen instandgesetzt haben möchte und es ja nun kein Schaden ist, der das Auto vollkomen zerstört hat.

    Die Versicherung wird ganz schnell eine Firma XYZ benennen, die das Fahrzeug angeblich ganz wunderbar instandsetzt, und zwar zu einem Stundensatz von unter 70 Euro. Außerdem holt dieser Betrieb den Wagen ab und wäscht ihn auch noch vor der Auslieferung.

    Da ich das Recht habe eine eigen Werkstatt zu bennen, werde ich mich auf so einen Unsinn natürlich nicht einlassen, ganz blöd bin nicht und auch kein kelienr Junge mehr :thumbup:


    Das durch den Geschädigen in Auftrag gegebene Gutachten wird man einer angeblich unabhängigen Gutachterorganisation (im Zweifel ist der Versicherer sogar Gesellschafter dieser Prüfunternehmens) zur Prüfung übergeben, die dann zu dem Ergebnis gelangt, daß der Instandsetzungsweg zu aufwendig und die angesetzten Ersatzteilkosten zu hoch sind.

    Dass das Gutachten überprüft wird und gegebenfalls ein weiteres erstellt wird, passiert mit und ohne Anwalt. Wenn es jedoch dazu kommt, wäre ich spätestens dann beim Anwalt.


    - Bei der Einlassung "vorausfahrenden Verkehr zu spät erkannt und daher stark gebremst" kommt der Einwand der Betriebsgefahr und des Mitverschuldens

    von der Versicherung wurde bestätigt (sowie auch von der Polizei aufgenommen) das der Unfallverursache zu 100% seine Schuld eingeräumt hat.




    Um das ganze hier nicht zum Überkochen zu bringen, ich komme gerade vom Gutachter (Spezialist für Oldtimergutachten jeglicher Art) und nach groben Schätzungen wird der Schaden zwischen 4000 - 8000 Euro liegen, da der Kofferraumboden auch etwas aufgeschoben ist.
    Er hat mir direkt einen Anwalt empfohlen, der sich mit der Regulierung von Oldtimerschäden auskennt, da warte ich gerade auf den Rückruf.

  • Wenn der Unfallverursacher seine Schuld zugibt, begeht er eine Obliegenheitsverletzung gegenüber seiner Versicherung. Auch nicht gut.


    Nimm JETZT einen Anwalt, der 'redet' dann auch für Dich mit der gegnerischen Versicherung.


    Gruß Jörg

  • Wenn der Unfallverursacher seine Schuld zugibt, begeht er eine Obliegenheitsverletzung gegenüber seiner Versicherung. Auch nicht gut.


    Das ist richtig, hier muss man aber in mehreren Stufen unterscheiden ob es eine:


    - einfach fahrlässige Obliegenheitsverletzung
    - grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung
    - vorsätzliche Obliegenheitsverletzung
    - arglistige Obliegenheitsverletzung


    ist und weiterhin kann ein solche Schuldanerkennung nach Billigkeitsgesichtspunkten auch ohne Leistungsfreiheit des Versicheres ausgehen.Weiterhin hat die Polizei ja die Schuld vor Ort festgestellt.



    Der Anwalt ist jetzt auf euer und das Anraten des Gutachters hin verständigt und regelt zunächst alles weitere. Vom Gutachter habe ich auch Empfehlungen für Werkstätten erhalten und präferiere momentan diese:


    http://www.martelleria.de/


    Gruß Jan

  • das geht ja mal wieder vogelwild durcheinander.


    Seit wann ist die Polizei für die Feststellung der "Schuld" mit womöglich auch noch verbindlicher Wirkung für den Haftpflichtversicherer bei einem Verkehrsunfall zuständig?

  • Nagut,


    dann hat halt keiner Schuld, mir auch egal.
    Verstehe nicht wie man dann die Schuld feststellt, wenn die Polizei das nicht kann und man das bei der Versicherung nicht sagen darf ;)
    In meinen Augen ist das ein Schuldeingeständnis, wenn ich bei der Versicherung anrufe und sage das ich der Verursacher eines Unfalls war.


    Wie gesagt, ist an dieser Stelle auch egal, da mir die Frau von der Versicherung bestätigt hat, das die Schuldfrage geklärt ist und die das übernehmen.


    Jetzt mal zurück zu dem eigentlichen Thema, was haltet ihr von der angegebenen Werkstatt?

  • Wenn der auffahrende Hintermann die Verwarnung bekommen hat, geht die Schuldfrage schon in die richtige Richtung. Trotzdem würde ich das Ganze einem fachkundigen Anwalt übergeben, das kann ich aus eigener Erfahrung bei einem ähnlichen Schaden bestätigen.


    Der Schaden selber ist kein Weltraumschaden, das Auto war vorher kein wertarmer Schrotthaufen und ist auch jetzt keiner. Jeder vernünftige Karosseriebauer und selbst eine gute Wald-und-Wiesen-Meisterwerkstatt auf dem Dorfe wird ein Heckmittelstück und einen Kofferraumboden austauschen können. Ich würde mich evtl schon mal nach den Teilen umsehen, bin mir selbst nicht im Klaren, ob es das Heckmittelstück beim W108 noch neu gibt, notfalls muß eben ein gutes Gebrauchtteil (Horst?) organisiert und für den Einbau vorbereitet werden. Ein höherer vierstelliger Betrag inkl Lackierung kann da schon zusammenkommen, das muß der Gutachter herausfinden.


    Glücklicherweise wurde der 108 ja mittig getroffen, ohne die Seitenteile abzuknicken, da werden auch die Längsträger noch stehen. Auch der aufgefahrene 5er schaut nicht besonders schlimm aus, so hart kann der Aufprall nicht gewesen sein. In früheren Zeiten hat man solche Schäden einfach instandgesetzt, heute wird aus einem Unfall ja gleich eine Aktion gemacht und beim modernen Auto gleich ein neues bestellt.



    Grüße


    bacigalupo (2011 an einem leicht angeranzten 123 ohne H einen solchen Schaden gehabt, Seitenteil links und Heckmittelstück kamen neu. Lack selbst organisiert aus Zeitwertgründen. Die Reparatur wurde aus Prinzip durchgeführt, gerade weil die gegn. Versicherung bockbeinig war, aber wir kamen mittels Anwalt zu unserem Geld trotz unverschämten Gegengutachters der Versicherung, aber auch der mußte dazulernen... Nach 3 Mon. fuhr das Auto wieder, die Kohle dauerte ein paar Monate länger, da half dann das Gericht)

  • ....so inzwischen ist viel Zeit vergangen.
    Der Wagen steht seit gestern in der Werkstatt und wird nun wieder gerichtet.
    Es ist bisher alles problemlos gelaufen, die Versicherung hat anstandslos alles im Gutachten anerkannt und hat bereits den Nettobetrag des Gutachtens gezahlt.


    Falls noch jemand eine gute gebrauchte US Heckstoßstange verkaufen möchte, so wäre ich für Angebote dankbar.


    Lief natürlich alles mit Anwalt :)


    Jetzt heißt es warten, wahrscheinlich ist der Wagen Anfang nächsten Jahres fertig.