W124 D - Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt -

  • Auch der Fahrer eines Wagens mit grüner Plakette darf die Einbahnstraße nicht in anderer als der vorgegebenen Richtung benutzen. Aber auch ein "Grün-Plaketten-Fahrer" käme wohl nicht ernsthaft auf die Idee, wegen dieser Beschränkung einen enteignungsgleichen Eingriff zu reklamieren nur weil es so viele Einbahnstraßen gibt. Auch dürfte ein Mofa-Eigentümer wenig Aussicht auf Erfolg mit dem Argument des enteigungsgleichen Eingriffes haben, nur weil er legalerweise nicht regelmäßig eine Bundesautobahn befahren darf. Beschränkungen in der Nutzung von Eigentum sind in allen Lebensbereichen allgegenwärtig. Der Eigentümer eines Grundstückes in einem reinen Wohngebiet mag es als unfair empfinden, daß er dort regelmäßig keine Baugenehmigung für den Betrieb einer Spielhölle erhält. Soll er deswegen entschädigt werden? Wohl kaum.


    Im Bereich Mobilität denken wir sehr schnell in der Kategorie "Recht" und übersehen dabei, daß vieles in Wahrheit nur ein "Privileg" ist.

  • ... für viele kleine Betriebe das Privileg zumachen zu dürfen bedeutet. Alles schreit nach Betriebsgründern und einige Stadtverwaltungen hängen denen dann so schwere Klötze ans Bein, das sie kaum Überlebenschancen haben. Und das nur, um festzustellen, das nicht mal die Innenstädte sauberer werden, um derentwillen man diesen Irrsinn unternimmt.
    Ich frage mich, wie man günstige legale Dienstleistungen statt Schwarzarbeit fördern will, wenn die legalen Firmen die Fixkosten für nen aktuellen Spriter oder ähnliches stemmen müssen, um ihre Kunden zu erreichen. Die Kosten zahlen ja alle Innenstadbewohner mit (ohne das ihre Stadt dafür wenigstens sauberer würde).
    Rochus,
    Stefan

    „Time flies like an arrow. Fruit flies like a banana." - Groucho Marx

  • @ aggiepack: Alles, was Du anführst, sind Regelungen, die für alle gelten; Einbahnstraße, Autobahn für Mofa...


    Der Punkt ist ja gerade, daß die Plaketten eben ein "Filter" sind, der manche bevorzugt. Daher ist die Analogie unstimmig.


    Also so, daß man im Wohngebiet halt eine Neugerätespielhölle aufmachen dürfte, aber keine Gebrauchtgerätespielhölle. Denk´doch mal bitte an die ganzen Glühbirnen in alten Flippern...


    Weisstwasschmein?

  • Hallo Zusammen,


    denke, über die Zonen sind wir uns einig - interessanter wäre doch, ob man sich auf das Amsterdam Modell berufen kann - dort sind die Zonen doch aufgrund Unwirksamkeit
    wieder abgeschafft worden.


    Man wird leider sehr ver******* in diesem Land, nur ist das in anderen Ländern auch nicht anders. Es bleibt nur ein ganz kleiner Spielraum, der als Freiheit ekauft wird, glücklicherweise - muß man sageb - ist er aber immer noch größer als bspw. in den USA.


    Was man so in unserer "kaste" machen kann ? oops ? Hier liegt ja noch eine Blanko Plakette......




    Grüße,
    Fo



    Wer kontrolliert eigentlich die, die uns kontrollieren ?

  • ... und wer sich seine Plaketten selbst ohne die entspechenden Voraussetzungen zu erfüllen selbst zuteilt, sollte nicht auf Nachsicht und Milde rechnen. In entprechend gelagerten Fällen kann dann auch mal die Frage aufkommen, ob der Betreffende überhaupt noch als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Im Klartext: die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dann nicht nur eine theoretische Möglichkeit.


    Man möge bei der ganzen Diskussion nicht übersehen, daß die Gerichte nicht das passende Forum sind, politische Entscheidungen auf ihren Sinngehalt und Zweckmäßigkeit in allen Facetten zu prüfen. Hier geht es um die Vereinbarkeit von Normen mit höherrangigem Recht. Der Umstand, daß eine letztlich politisch getroffene Entscheidung auch hätte anders ausfallen können, führt nicht per se zu einem relevanten Rechtsverstoß. Das ist nun einmal das Resultat der Gewaltenteilung.


    Wenn man sich die einzelen Umweltzonenregelungen der Städte anschaut, so stellt man fest, daß hier teilweise sehr großzügige generelle Ausnahmeregelungen und Einzelausnahmeregelungen differenziert für Privatfahrten und Gewerbetreibende getroffen sind. Wem dies alles nicht weit genug geht, kann sich in den politischen Willensbildungsprozeß einbringen um eine Änderung zu erreichen.

  • Man möge bei der ganzen Diskussion nicht übersehen, daß die Gerichte nicht das passende Forum sind, politische Entscheidungen auf ihren Sinngehalt und Zweckmäßigkeit in allen Facetten zu prüfen.

    Äh, was denn sonst? Welches unsinnige Gesetz oder Verordnung oder wasauchimmer wurde denn freiwillig wieder zurückgenommen?


    Da müsste man ja am Ende noch eigene Unzulänglichkeit eingestehen...

  • Die einzige Möglichkeit sich als enteigneter Bürger gegen den Staat zu wehren ist nunmal das Gericht, denn der Normalbürger hat nunmal keine Milliardenschwere Lobby im Hintergrund um politisch etwas zu bewegen. Und bis man sich im Parteifilz soweit hochgeschlafen hat, daß man was mitentscheiden darf, da läuft viel Wasser den Neckar hinunter. Würde die Regelung besagen, daß zur ästetischen Aufwertung der Innenstädte keine silbernen Autos mehr einfahren dürfen, wäre jedem der Sachverhalt willkürlicher Enteignung klar, versehen mit dem Umweltdeckmäntelchen scheinen selbst Juristen hier ihre Neutralität zu verlieren.

    "Lohnt sich das?" fragt der Kopf.


    "Nein!" sagt das Herz, "aber es tut Dir gut!"


    www.m115.de


  • Diese dummweltzonen kosten doch Geld.
    Und sie sind nachweisbar wirkungslos....
    Das kann ja nicht jede opposition einfach unbeachtet lassen, oder?
    eure Umweltministerin Tanja Göring wird doch sicher auch politische Gegner haben, oder?

  • Moin,

    Auch der Fahrer eines Wagens mit grüner Plakette darf die Einbahnstraße nicht in anderer als der vorgegebenen Richtung benutzen. Aber auch ein "Grün-Plaketten-Fahrer" käme wohl nicht ernsthaft auf die Idee, wegen dieser Beschränkung einen enteignungsgleichen Eingriff zu reklamieren nur weil es so viele Einbahnstraßen gibt. Auch dürfte ein Mofa-Eigentümer wenig Aussicht auf Erfolg mit dem Argument des enteigungsgleichen Eingriffes haben, nur weil er legalerweise nicht regelmäßig eine Bundesautobahn befahren darf. Beschränkungen in der Nutzung von Eigentum sind in allen Lebensbereichen allgegenwärtig. Der Eigentümer eines Grundstückes in einem reinen Wohngebiet mag es als unfair empfinden, daß er dort regelmäßig keine Baugenehmigung für den Betrieb einer Spielhölle erhält. Soll er deswegen entschädigt werden? Wohl kaum.


    Im Bereich Mobilität denken wir sehr schnell in der Kategorie "Recht" und übersehen dabei, daß vieles in Wahrheit nur ein "Privileg" ist.

    ich verstehe schon, worauf Du hinaus willst, nur sind Deine Vergleiche gar nicht passend. Ich weiß nämlich VOR dem Kauf des Hauses in einer Wohngegend, daß ich dort keine Spielhölle einrichten darf. Auch weiß ich VOR dem Kauf eines Mofas, daß ich damit nicht auf die Autobahn darf. Hier wäre der Enteignungsbegriff wirklich absurd, denn die Spielregeln waren vor Spielbeginn bekannt.


    Anders sieht das schon bei den unseligen Plaketten aus. Hier wurden die Spielregeln mitten im Spiel massiv geändert. Stell Dir vor, mitten im Fußballmatch würde der Schiri entscheiden, daß schwitzende Fußballer nicht auf den schützenswerten Rasen dürfen...


    Für viele (vermutlich fast alle, die keinen Leasingwagen durch den Arbeitgeber bekommen) ist ein Auto eine Investition auf viele Jahre, egal ob Kleinunternehmer oder Privatmensch. Und wenn man beispielsweise in Berlin wohnt und sein Auto dort nicht mehr fahren darf, ist das erst mal nur ärgerlich. Da man es aber auch nicht mehr loswird (wer sollte denn im Großraum Berlin einen Wagen kaufen, mit dem man nicht fahren darf?), ist dieses auto gleichzeitig auch wertlos geworden. Und das ist mehr als ärgerlich. Daß der Umwelt damit nicht ein µ geholfen wird, ist noch viel mehr als ärgerlich, das ist unverschämt.


    Daß diese Vernichtung von Werten (und in einigen Fällen damit auch die Zerstörung eines Betriebes) keine Enteignung ist, da stimme ich jedoch zu, denn zur Enteignung würde gehören, daß der Staat sich zum Eigentümer dieser Autos machen würde. Insofern paßt der Begriff der Wertvernichtung wahrscheinlich besser.


    Grüße
    Marius

  • Moinsen,


    das ganze Unfugzonengequatsche hat nun mal nichts mit Vernunft, Ökologie oder Wirtschaftlichkeit zu tun. Alles reiner Ablenk-Aktionismus.
    Wenn ich mir die Liste mit den aktiven und geplanten Umweltzonen so anschaue, zähle ich schon über 40. Ich hab den Eindruck, dass solange soviel Umweltzonen eingeführt werden, bis „Experten“ endlich mal eine finden, in der eine signifikante Verringerung der Messwerte nachgewiesen wird. Mal ganz davon abgesehen, dass sich jede Stadt mittlerweile gerne mit dem Ökosiegel „Umweltzone“ schmückt.


    Die Grünen fordern jetzt beispielsweise eine Umweltzone in Kassel. Mit der Begründung, dass in der Umweltzone München (!) an einigen (!!!) Messtationen in den ersten 4 Monaten (!!!!) die Feinstaubwerte um ca. 10% (!!!!!!!) gesunken sind.


    GRÜNE: Umweltzone bringt deutliche Luftverbesserung
    http://www.nh24.de/content/view/24986/63/


    SPRENGEN!!!


    sprengmeister.jpg


    plakettenlose *-Grüße
    Pedro

  • ...die Opposition der Frau Gönner finden die Umweltzonen ja richtig gut!


    Das ist doch grad die Krux. Bis auf ein paar Versprengte in der FDP ist niemand offen dagegen.


    Das Thema der Sozialen Gerechtigkeit hatte ich ja schon mal aufgegriffen.
    Wenn ich jetzt schreiben würde, dass das einen Hauch von Resonanz gab, wäre es übertrieben.


    Dafür seh ich jeden Morgen das Gesicht von Herrn Gysi vom Plakat unerträglich runtergrinsen mit dem Spruch:


    "Reichtum für alle"

  • ..kann man nur drauf warten das es so viele leute trifft, das man ein potential dagegen schaffen kann...


    für mich persönlich ist das rezept einfach: wer in ner umweltzone wohnt soll herkommen wenn er was will und wer dort was verkaufen will, der soll sich n andren kunden als mich suchen und wer meint n nichtraucherlokal betreiben zu müssen, der kann sich sein schnitzel auf den bauch klatschen, ich brauch es nicht...
    was bleibt mir andres übrig?
    als ich für die EU gestimmt hab hiess es reisefreiheit, bissschen vorher fanden wir es geil das die berliner mauer niedergerissen wurde und nun is wieder essig mit reisefreiheit weil an jeder ecke ne ökofaschistische zone errichtet wird wo ein mensch zweiter klasse wie ich ned reindarf
    was kommt als nächstes? muss ich mir bald ein erkennungszeichen auf die jacke nähen damit alle sehen ich bin raucher und luftverschmutzer?

  • Kurz zur Information für alle Rechtsexperten in diesem Forum, die für aussichtslos halten gegen die "Unsinnszonen" rechtlich vorzugehen:


    Der ADAC ist ebenfalls der Auffassung, dass die sogenannten Umweltzonen nicht nur unsinnig sind sondern auch rechtlich keinen Bestand haben können. Der ADAC klagt dagegen in Berlin. :thumbup: :thumbup: :thumbup:


    Die sogenannten Umweltzonen sollten die EU-Vorgaben zu den Feinstaubemissionen umsetzen. ?( Hierzu eignen sie sich nicht. So wird den W124 D die Einfahrt in die sogenanten Umweltzonen verboten, obwohl sie gar keinen Feinstaub ausstoßen. ?( Das Verwaltungsgericht Hannover hat diesen wichtigen Gesichtspunkt in seinem Urteil verkannt.


    Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass sich die Gerichte der "enteignenden" und "berufsbeeinträchtigenden" Problematik der Umweltzonen sehr wohl bewusst sind. So hat das Verwaltungsgericht Hannover ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung (die ich nun doch nicht für so gut begründet halte) ausdrücklich zugelassen. Da wie immer davon auszugehen ist, daß die :thumbdown: Politik :thumbdown: kein Einsehen haben wird, ist wahrscheinlich , daß die Angelegenheit in letzter Instanz vom BVerwG bzw. möglicherweise sogar erst vom BVerfG entschieden wird.


    PS: Ich denke daran, einen "Verein der mobilen Vernunft" zu gründen. Wer hat Interesse mitzumachen?


    Mit besten Grüssen,


    Wolfhard :thumbup:

    Edited 2 times, last by dr.wk ().

  • Die sogenannten Umweltzonen sollten die EU-Vorgaben zu den Feinstaubemissionen umsetzen. ?( Hierzu eignen sie sich nicht. So wird den W124 D die Einfahrt in die sogenanten Umweltzonen verboten, obwohl sie gar keinen Feinstaub ausstoßen. ?( Das Verwaltungsgericht Hannover hat diesen wichtigen Gesichtspunkt in seinem Urteil verkannt.

    Nur Benziner emittieren motorseitig keinen Feinstaub, Diesel schon. Zwar ist beim alten Vorkammerdiesel der Anteil an Partikeln über PM10 größer, aber dennoch sind reichlich Partikel umter PM10 vorhanden. Du solltest diese Argumentationsschiene überdenken, denn wenn man Dir in einem Bereich einen kleinen Fehler nachweisen kann, kann damit sehr leicht die gesamte Argumentationskette aushebeln.


    Ein sinnvoller Weg wäre z.B. die Bautätigkeiten im Umfeld einer Messstelle zu erheben und deren Einfluss auf die Feinstaubwerte zu ermitteln. Da in jeder Stadt immer und überall gebaut wird, könnte man damit auf einen anderen Hauptverursacher veweisen.


    Aber auch das wird nicht viel helfen. Nachdem - durch weitreichenden Protest der Oldieszene in 2007 - darauf hingewiesen wurde, dass Benziner (motorseitig) keine Feinstäube ausstossen, wurde umgehend mit anderen Schadstoffen argumentiert - deshalb heißt die 'Feinstaubzone' jetzt 'Umweltzone'. Faru Gönner hat in BW dann auch prompt die falsche Rechnung aufgemacht, dass Fahrzeuge ohen Katalysator 50 Mal mehr Stockoxide emittieren, als Kat-Fahrzeug.

    Gruß


    Uli aus S


    Übersteuern ist, wenn der Beifahrer Angst hat.

    Untersteuern ist, wenn ich Angst habe.

    - Walter Röhrl -

  • Hallo Uli,


    danke für die Information. Ich hatte neulich von einem Bekannten, der mit seinem 200 D beim TÜV vorgefahren ist, Abweichendes gehört, nämlich, dass der TÜV-Prüfer ganz verwundert darüber war, dass nichts an messbarem Feinstaub aus dem Auspuff seines W124 200 D herauskam.


    Rechtlich durchaus interessant sein kann, dass der Eingriff in die Grundrechte ursprünglich damit begründet wurde, es würden die EU-Vorgaben umgesetzt. Werden denn nun EU-Vorgaben umgesetzt oder handelt es sich wieder einmal um einen typisch deutschen Fall der "Übererfüllung" bzw. des 150 % igen Handelns gegen den EU-Zweck? Ich bin nun kein Experte im öffentlichen Recht. Aus anderen Rechtsgebieten weiß ich aber, dass Rechtsbrüche nicht so ohne weiteres durch nachträgliches Handeln und neue Begründungen geheilt werden können. Gerade Politiker versuchen das allerdings immer wieder (Stichwort: Dienstfahrten in den Urlaub, etc.).


    Mit besten Grüssen,


    Wolfhard

  • ... da es sich um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz handelt und die Umbenennung VOR Erlass der Verordnung stattgefunden hat, wird die Argumentation wohl auch nicht verfangen.


    Meiner Meinung nach dürfte man - bei nachgewiesener Wirkungslosigkeit am ehesten mit mit dem im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz weiter kommen.


    Wenn ein (feinstaubemittierender) Euro 3 Diesel in die Zone einfahren darf, ein Benziner aber nicht, verstößt dies gegen Artikel 3 Abs 1 GG.


    Wenn man weiterhin belegen kann, dass die Nichtnutzbarkeit eine Enteignung darstellt, kann man auf Artikel 14 GG pochen. Dort steht, dass es zur Enteignung eines Gesetzes bedarf - wir haben hier aber eine Verordnung (da wollte man wohl den unsicheren Kantonisten Köhler raushalten, der ja einige Gesetzesvorlagen nicht unterschreiben hat).


    Außerdem greift dann Artikel 19, denn das müsste dann für alle gelten, d.h. es durfte (bezogen auf Benziner ohne Kat) gar kein Auto mehr in die Zone.


    Aber eigentlich sollten sich hierzu Juristen äußern.

    Gruß


    Uli aus S


    Übersteuern ist, wenn der Beifahrer Angst hat.

    Untersteuern ist, wenn ich Angst habe.

    - Walter Röhrl -

  • Ein W 124-Diesel produziert sehr wohl Feinsstaub. Ein normaler Tüv-Prüfer kann darüber kaum eine Aussage machen, da ihm zum Messen meist die Einrichtungen fehlen. Was man bei der Diesel-AU messen kann, sind die eher groben Partikel.


    Seine Argumentation darauf aufzubauen führt nur zu einem müden Lächeln.


    Im übrigen hat sich in letzter Zeit eine neue Situation eingestellt, die vor einem Jahr zwar schon vorhersehbar war, jetzt aber deutlich an Relevanz gewinnt: Es werden die Fahrverbotszonen nicht mehr mit dem Feinststaub argumentiert, sondern zunehmend mit den Stickoxiden. Und da sieht es eigentlich für alle Diesel, vor allem die bis Euro 3, nicht seht gut aus.


    Ich befürchte, dass Feinststaub zum Nebenkriegsschauplatz wird, die Geschichte mit den Stickoxiden kann sich noch ziemlich böse entwickeln. Vor allem auch, weil katlose Benziner da heftigste Emittenten sind.

  • ...dass sich die Unfugzonen durch Gerichtsentscheidungen in Luft auflösen: damit ist kaum zu rechnen.


    Insgesamt muss man sehen, dass es sich um eine politische Frage handelt. Juristisch ist das alles keinesfalls eindeutig.


    Man darf nicht davon ausgehen, dass jedes Argument, dass man politisch für richtig hält, eine Maßnahme der Exekutive juristisch zu Fall bringen kann.


    Ich hab zur juristischen Seite seit 2007 einiges geschrieben - nur nochmal soviel: Die Gerichte befinden sich in der Zwickmühle zwischen dem mittlerweile unstreitig einklagbaren Anspruch des Anwohners auf saubere Luft einerseits und den Interessen der betroffenen Autofahrer andererseits.


    Die Gerichte haben dabei aber (oft: leider) nicht zu entscheiden, wie sie das am sinnvollsten lösen würden. Sie haben nur die Rechtmäßigkeit der einzelnen Maßnahme zu überprüfen. Als Grundrechte, an denen die Fahrverboten zu messen sind, kommen Art. 12, Art. 14 und Art. 2 Grundgesetz in Betracht (ich bleibe mal sehr allgemein; juristisch fundierte Prüfungen der Umweltzonenproblematik gibt es einige, die haben viele viele Seiten....)


    Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung des Eingriffs in die Grundrechte muss man sehen, dass mit dem BImSchG eine gesetzliche Grundlage dafür vorliegt, und dass es bei der Frage, ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist eine sogenannte Einschätzungsprärogative der Exekutive gibt; sprich: selbst wenn auch nur eine bestimmte Wahrscheinlicheit für die Wirksamkeit der Maßnahme spricht, und das entsprechend dargelegt werden kann, solang kann das Gericht sich darüber nicht einfach hinwegsetzen.


    Die einzige Chance, vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Umweltzonen vorzugehen, wäre m.E. ein lückenloser Nachweis der absoluten Ungeeignetheit der Maßnahme. Das wird vermutlich nicht gelingen, fürchte ich. Der ADAC wird es aber wohl u.a. so versuchen in Berlin, das bleibt spannend. Das Verfahren müsste auch schon lange laufen, denn die Widerspruchsfrist war ein Monat nach aufstellen der Schilder. Ansonsten kann man es auch noch an der Angemessenheit scheitern lassen - dabei hat man halt dann das Problem, dass es nur wenige, die dafür sehr hart trifft, aber auf der anderen Seite Art. 2 Abs. 2 GG steht.


    Im Ergebnis würde ich mich nicht auf die Gerichte verlassen, die haben da keinen großen Entscheidungsspielraum. Die Sache ist eine, die der Gesetzgeber und die Exekutive zu lösen haben, und zwar bitte oder vielmehr: gefälligst anders als so wie jetzt gerade. Dafür darf man nicht aufhören zu kämpfen....


    Gruß dieselflo

    W123 200D 3.0, 737, 9/82, 478 tkm, Eriba-Zugwagen März - November

    demnächst: Toyota Previa XR10 2.4 1992, 98.000 km, Alltag I
    Mazda MX 5 NBFL 1.6, 145 tkm, Alltag IIa

    W123 230, 406, 12/78, 235 tkm, Alltag IIb

    Bulls Sturmvogel Evo 10, Alltag I Nahverkehr


    http://www.kanzlei-für-versicherungsrecht.com

  • Eberhard, kannst Du folgende Frage beantworten:


    Ist ein rote Plakette 2 - Fahrzeug (wie mein W124 - 200 D) immer umweltbelastender als ein gelbe Plakette 3 bzw. grüne Plakette 4 - Fahrzeug oder könnte man evtl. baureihenbezogen nachweisen, dass hier eine willkürliche Einteilung erfolgt ist, die Fahrzeuge, die weniger umweltschädlich sind aufgrund willkürlicher Plakettierung als grössere Umweltschädlinge behandelt?


    Aus der Antwort auf diese Frage könnte sich durchaus ein juristisches Lichtlein (Willkürverbot!) am Horizont ergeben.


    Beste Grüsse,


    Wolfhard



  • Besteht da nicht die Gefahr die ganzen ausnahmen zu kippen?
    Aber: gibts da nicht eine sonderregelung für politiker und kommunalfahrzeuge, weil man die nicht alle gleichzeitig nachbeschaffen will/kann......

  • Behördenfahrzeuge sind ausgenommen...

    "Lohnt sich das?" fragt der Kopf.


    "Nein!" sagt das Herz, "aber es tut Dir gut!"


    www.m115.de


  • Quote

    Aus der Antwort auf diese Frage könnte sich durchaus ein juristisches Lichtlein (Willkürverbot!) am Horizont ergeben.


    Wenn Du innerhalb der Diesel bleibst, ist es tatsächlich so, dass Euro 5 besser ist als Euro 4 besser ist als Euro 3 besser ist als Euro 2 als Euro 1 und als gar kein Euro.


    Wenn man zu den Benzinern guckt, gibt es Unregelmäßigkeiten. Euro 1 Benziner ist bei den Stickoxiden besser als Euro 3 Diesel.


    Das ist ja die Krux. Spätestens über die Begründung der Umweltzonen aufgrund der Stickoxidemissionen haben sie uns.


    Ob der Feinstaub von Direkteinspritzern jetzt gefährlicher ist als der unserer Vorkammerdiesel, darüber streiten noch die Gutachter. Prinzipiell sollte der Vorkammerdiesel weniger schlimm sein als Direkteinspritzer, schlimm genug isser aber immer noch.

  • Behördenfahrzeuge sind ausgenommen...


    den behörden kann man den finanziellen Aufwand einer neuen Flotte ja nicht auch noch zumuten. Spassig fand ich es ketztes Jahr in Berlin, dass alle Ausfahrtschiffe und Baumischen auf Baustellen der öffentlichen Hand lustig vor sich hin räucherten....


    Das ist ja die Krux. Spätestens über die Begründung der Umweltzonen aufgrund der Stickoxidemissionen haben sie uns.


    Das wäre dann der DeNox Filter. Funktioniert mit Harnsäure und steht in Diskussion für grosse Baumaschienen (in CH). NOx sind halt am bodennahem Ozon nicht ganz unbeteiligt. Da ist aber das Umland in der "Abgasfahne" einer Stadt eher von betroffen als die Stadt.


    Beim Feinstaub wird je erst richtig lustig mit dem Feinststaub (PM2.5). Und da dachte ich, dass die Direkeinspritzer ungünstiger sind. Nicht zu vergessen den Abrieb von Kupplung, Bremsen und Reifen. Das produziert jedes Auto - auch mit Elektroantrieb. Der Abrieb ist zwar weniger toxisch als die organischen aus dem Auspuff, aber auch dort schneiden leichte Kleinwagen naturbedingt besser ab als die neuen Kleinpanzer.


    So ist das halt
    Gruss Olof

  • ...dauerhaft funktionsfähig zu implementieren ist jetzt halt auch kein Spaziergang.


    Die Zusammensetzung und Gefährlichkeit der verschiedenen Abgase aus Vorkammer- und Direkteinspritzer ist derzeit noch nicht wirklich komplett untersucht, weshalb sich der Gesetzgeber weitgehend an den Euro-Einstufungen orientiert.


    Für Stickoxide passt das ja auch, für Partikelemissionen zumindest quantitativ, ob qualitativ, das ist meines Wissens noch nicht endgültig bewertet bzw. die Fachmeinungen gehen da auseinander.


    Bizarrerweise verbessert ein Nachrüstpartikelfilter das Abgas nur qualitativ und bei weitem nicht quantitativ. Im Gegenteil: Die ganz feinen Partikel sind praktisch in gleicher Menge vorhanden, bei manchen Untersuchungen kommen auch mehr im Messgerät an, da der Scavenger-Effekt wegfällt, bei dem sich die ganz kleinen an die großen Partikel anlagern und so weniger aggressiv am Auspuffende ankommen.