W124 D - Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt -

  • Als stolzer Besitzer eines zumindest in meinen Augen wunderschönen W124 200 D mit roter Plakette bin ich vom Unfug der ja nun bevorstehenden Land-Ghettoisierung der W 124 Ds überzeugt. Die Einrichtung der sogenannten "Umweltzonen" hat den Steuerzahler (also uns) sehr viel Geld gekostet und nun mag kein Politiker so recht zugeben, dass diese Einfahrverbote eigentlich nur den Interessen der Automobilindustrie dienen.


    Ich bin nun fest entschlossen, in die erste Stadt, die Dieselfahrzeuge mit roter Plakette (2) verbietet, mit meinem W124 einzufahren und erhoffe dann einen schnellen Bussgeldbescheid. Dagegen werde ich dann rechtlich - und zwar durch alle Instanzen - vorgehen. Aus rechtlicher Sicht handelt es nämlich hinsichtlich der W124 200 Ds um unzulässige faktische Enteignungen. Unzulässig deshalb, weil es sowohl an der Erforderlichkeit (mein Informationsstand ist, dass die W124 Ds gar keinen Feinstaub produzieren) als auch an der Zweckmässigkeit der Einfahrverbote fehlt. Darüber hinaus fehlt es überdies an der rechtlich notwendigen Entschädigungsregelung für die W124 D - Eigner.


    Aus meinem Bekanntenkreis haben sich bereits einige dieser Idee angeschlossen. Ich suche noch nach weiteren Mitstreitern, die Interesse an einer derartigen Initiative hätten. Gerne würde ich mich auch mit Rechtsanwälten einmal über dieses Thema austauschen. Gibt es schon erste Erfahrungen mit Prozessen gegen die "Umweltzonen"?


    Mit besten Grüssen,


    Dr. WK

  • so daß gerade Vorhersagen von gerichtlichen Urteilen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind.


    Die Einrichtung der Umweltzone Hannover ist jedenfalls nach Ansicht des Verwaltungsgericht Hannover rechtmäßig. Eines der bislang ergangenen Urteile, welches ich für sorgfältig begründet halte, ist in vollständiger Form hier nachzulesen:


    http://www.dbovg.niedersachsen…?Ind=0520020080052114%20A


    Hier den Weg über das Ordnungswidrigkeitenrecht gehen zu wollen, ist nach meiner Einschätzung vom Ansatz her schon verfehlt. Im Kern handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit und die ist auch vor den Fachgerichten am Besten aufgehoben, denn hier gibt es einen vollständigen Instanzenzug. Die Frage befindet sich auch schon in rechtlicher Klärung, ziviler Ungehorsam bringt da auch keine schnellere grundsätzliche obergerichtliche Klärung.


    Hier auf der Enteignungsschiene zum Erfolg kommen zu wollen, halte ich offen gestanden für sehr gewagt.

  • Eine interessante Passage ist ja die hier:

    Quote

    Letztlich kann diese Frage jedoch auf sich beruhen, denn die Beklagte selbst hat mit der Aufstellung ihres Luftreinhalte- und Aktionsplans nicht in erster Linie auf die Feinstaubbelastung, sondern auf die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxiden (NO2) und den gesundheitlich besonders problematischen feineren Stäuben (PM2,5 und kleiner) reagieren wollen, für die in naher Zukunft ebenfalls europaweit Grenzwerte erwartet werden (S. 14 und 15 des Plans). Hinzu kommt, dass nur 6 bis 8 % der PM10 - Emissionen aus den Auspuffabgasen der Kraftfahrzeuge entstammen, was bereits deutlich macht, dass auf Umweltzonen begrenzte Fahrverbote nur einen sehr begrenzten Verminderungseffekt haben können. Tatsächlich ist die Feinstaubbelastung im Stadtgebiet der Beklagten im Jahre 2008 durch Einführung der Umweltzone nur um weniger als 1 % verringert worden. Dies ist ein derart geringfügiger Effekt, dass er messtechnisch nicht nachzuweisen ist, da die in den Messungen und Rechnungen unvermeidlich auftretenden Unsicherheiten größer sind als die Minderungen (so Bericht des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim über die "Feinstaubminderung durch die Umweltzone Hannover ", 08/2008, S. 7). Angesichts des kaum messbaren Verminderungseffekts dürften die für den Bürger mit der Einführung der Umweltzone einhergehenden Belastungen (Kosten für Nachrüstfilter, Entwertung "alter" Fahrzeuge, Gebühren für Ausnahmegenehmigungen, u. a.) kaum mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang gebracht werden können, wenn es der Beklagten bei der Aufstellung ihres Luftreinhalte-Aktionsplans allein um die Verminderung der Feinstaubbelastung gegangen wäre.


    Die Beklagte war jedoch nach §§ 47 Abs. 1, 48 a Abs. 1 BImSchG zur Aufstellung des Luftreinhalteplanes verpflichtet, weil in ihrem Stadtgebiet die Grenzwerte für die Stickstoffdioxidbelastung (NO2) der Luft deutlich überschritten werden.

    Letztendlich geht es ja um "Grenzwerte", die eingehalten werden sollen. Und wenn der eine Grenzwert eben nicht reicht, dann muss halt noch ein nächster ran...


    Ich denke auch, daß man da seine Zeit verschwendet. Denn wenn man dann auch noch Grenzwerte für Partikel aufmacht, die man gar nicht mehr filtern kann, dann kann man ja auch wieder viel erzählen. Denselben Fehler wie beim Smog Ende der Neunziger möchte man wohl nicht nochmal machen.

    • Official Post

    Wenn Du unbedingt willst, dann komm nach Hannover.
    Lass Dich aufschreiben und lass Dir die 40 EUR und den Punkt belasten.
    Dann kannst Du gerne dagegen klagen mit Deiner Argumentationskette.


    Die Aussichten auf eine Entscheidung in Deinem Sinne halte ich für gering, im Bereich von ca. 1-2%.
    Allerdings ist Lottospielen aussichtsloser und das machen deutlich mehr Menschen.


    Ich hoffe auf den "grünen" DPF PM2 von Deissler...

  • Hallo,


    vielen Dank für die qualifizierten Antworten. Ich werde nun die Entscheidungsgründe des Urteils des VG Hannover gründlich studieren. Vor allen Dingen interessiert mich natürlich, wie ich selbst verwaltungsgerichtlich vorgehen kann. Ist die Einrichtung der Umweltzonen als Verwaltungsakt gegen alle vom Einfahrverbot betroffenen Autofahrer zu qualifizieren?


    Es ist richtig, daß das Bußgeldverfahren selbst nur wenig erfolgversprechend ist, da es ja standardmäßig abgewickelt wird. Nichtsdestotrotz müßte gegen die rechtskräftige endgültige Entscheidung eine Verfassungsbeschwerde möglich sein. Außerdem Kann der Richter, der über die Bußgeldsache entscheidet, das Verfahren aussetzen und das Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht betreiben.


    In der Tat sind die Aussichten einer Klage immer schwer vorherzusagen. Das ist aber kein Argument, das im vorliegenden Fall gegen rechtliche Schritte spricht.


    Vielen Dank für die Einladung nach Hannover. Ist denn dort bereits jetzt das Einfahren mit der roten (2)er Plakette verboten?


    Mit besten Grüßen,


    Dr. WK

  • Ich habe mir gerade die Entscheidung des VG Hannover durchgelesen. Sie ist in der Tat sehr gut begründet. Wenn es stimmt, daß mein Diesel um ein 4-faches höhere No2 Emmissionen hat als Benziner und Partikelfilterdiesel, würde ich ja in der Tat eine Dreckschleuder fahren. Ich sollte mich dann trotz aller Liebe schleunigst von meinem 200 D trennen. Gibt es zu diesem Thema denn auch andere Sachverständigenmeinungen?


    Mit besten Grüßen,


    Wolfhard

  • ...in der Tat der Knackpunkt. Wobei die bei Diesel immer schon schwierig waren, selbst ein Euro 3-Diesel darf mehr Stickoxide emittieren als ein Euro 1-Benziner


    Weil Stickoxide und Partielemission nicht richtig in den Griff zu bekommen sind, haben es die Diesel außerhalb Europas mit der mächtigen Lobby der Automobilindustrie ja auch verhältnismäßig schwer


    Die Frage ist allerdings auch, wie gefährlich man die Stickoxidemissionen aus Personenwagen betrachtet, sowohl quantitativ als auch qualitativ.

  • mit grüner Plakette sind Stickoxidtechnisch aber auch entsetzlich, verglichen mit den Benzinern. Ich hoffe bislang noch sehr auf einen wirklichen Aufstand wenn es an die gelben Plaketten geht, denn dann sind plötzlich all die Touaregs, M-Klassen, E-Klassen, Sprinter usw. über 3 Jahre dran und dann wird es spannend...


    Viele Grüße
    M.

    "Lohnt sich das?" fragt der Kopf.


    "Nein!" sagt das Herz, "aber es tut Dir gut!"


    www.m115.de


  • ...und der Aufwand, so einen Diesel abgasseitig auf Benziner-Niveau zu bringen, ist ja auch nicht ohne.


    Bluetec für Kalifornien hat glaub sieben Katalysatoren und wurde zumindest eine Zeit lang nicht verkauft, sondern nur verleast, damit man die Autos wieder aus dem Feld nehmen kann, wenn die Umweltschutzbehörde rückwirkend die Betriebserlaubnis einzieht.


    Mit den sieben Katalysatoren verbraucht das Ding dann auch nicht weniger als ein vergleichbarer Benziner.

  • Ich hoffe bislang noch sehr auf einen wirklichen Aufstand wenn es an die gelben Plaketten geht, denn dann sind plötzlich all die Touaregs, M-Klassen, E-Klassen, Sprinter usw. über 3 Jahre dran und dann wird es spannend...


    Ganz Leipzig wird ab 2011 nur noch mit grüner Plakette zu befahren sein. Aufstand ist zwar, aber im Grunde ist das beschlossene Sache.


    Tatsächlich ist es eine Katastrophe für alle, die ein Auto nicht aus der Portokasse bezahlen. Handwerker und Kleinunternehmer werde hier recht hart getroffen. Und auch als Privatmensch wäre ich unglücklich, wenn ich meinen eigentlich gut fahrbaren W210 290TD oder Multivan T4 nicht mehr benutzen darf.


    Grüße - Jan

  • denn dann sind plötzlich all die Touaregs, M-Klassen, E-Klassen, Sprinter usw. über 3 Jahre dran und dann wird es spannend...


    Ja, das ist echt ein Schlammassel, den uns da die EU und die Kommunen ans Bein gehängt haben. Für einen gemeinnützigen Zweck suche ich gerade einen 9-Sitzer Bus (nicht in neu, die sind dann doch zu teuer) und sitze da wegen der schlechten Planbarkeit aufgrund des Plaketten-Wirrwars in einem Dilemma. Auf der einen Seite soll der Bus über viele Jahre genutzt werden, auf der anderen Seite macht einem die Plaketten-Unsicherheit auf Sicht von z.B. 5 Jahren die lange Nutzbarkeit wieder zunichte. Es stellt sich bei mir sogar ernsthaft die Frage, wie lange ich mit grün überhaupt noch fahren darf. 5 Jahre? 7 Jahre? Und für eine gelbe Plakette ist meine Bereitschaft zum Investieren gleich Null (Beispiel Leipzig). Es ist schon echt sehr daneben, wenn man ein neues Auto kauft und damit nach 5-6 Jahren teilweise nicht mehr fahren darf.

    Mit doppelgenocktem Gruss, Matthias

  • Hä? Ich habe leider gar nicht gelacht...


    Oder Dein Link ist falsch. Daß man jetzt in Österreich genau die Argumente bringt, die hier vor der Einführung vorgetragen wurden, finde ich weder verwunderlich noch witzig...


    Nur ist man in Österreich jetzt in der komfortablen Situation darauf hinzuweisen, daß das im Nachbarland irgendwie nix gebracht hat. Wie handhaben das eigetnlich benachbarte EU-Länder, was in der Urteilsbegründung oben ja angeführt wird, daß man ja eben bei Überschreitung der Grenzwerte an soundsoviel Tagen p.a. leider dazu verpflichtet ist, den Sums umzusetzen. Also obs jetzt was bringt oder nicht.


    Edit sagt: Jetzt habe ich´s auch verstanden :)

  • Bei Überschreitung der Luftreinhaltewerte müssen die Kommunen keine Umweltzonen einrichten, sie müssen einfach nur zeigen, dass sie Massnahmen ergreifen, die die Luftwerte zu verbessern. Jede Kommune handhabt das anders.

    Mit doppelgenocktem Gruss, Matthias

  • ist der, das man auf Luftreinhaltemaßnahmen verzichtet und STATTDESSEN die Dummweltzonen einführt, so frei nach dem Motto: schweissen wir hinten den Auspuff zu und bohren stattdessen ein Loch in den Schalldämpfer.......
    Würdeman der Umwelt helfen wollen, würde man Maßnahmen treffen die die Luftgüte verbessern, wie eben Fördermassnahmen für Heizkessel, verstärkte bepflanzung etc....


    Was tatsächlich geschieht ist einfach das setzen blöder Alibihandlungen auf Grund von völliger Inkompetenz.

  • Was tatsächlich geschieht ist einfach das setzen blöder Alibihandlungen auf Grund von völliger Inkompetenz.


    Halt in den Stadträten..., da sitzen halt so gut wie nie Ingenieure, Physiker, usw drin. Halt oftmals eher Lehrer (die haben irgendwie viel Zeit für sowas) und die sind in so Sachen dann doch meist schlecht bewandert bzw können solche Problematiken überhaupt nicht verstehen. Obwohl man natürlich nicht Ingenieur/Pysiker/Maschbauer sein muss, um sowas zu verstehen.

    Mit doppelgenocktem Gruss, Matthias


  • Es ist richtig, daß das Bußgeldverfahren selbst nur wenig erfolgversprechend ist, da es ja standardmäßig abgewickelt wird. Nichtsdestotrotz müßte gegen die rechtskräftige endgültige Entscheidung eine Verfassungsbeschwerde möglich sein. Außerdem Kann der Richter, der über die Bußgeldsache entscheidet, das Verfahren aussetzen und das Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht betreiben.


    In der Tat sind die Aussichten einer Klage immer schwer vorherzusagen. Das ist aber kein Argument, das im vorliegenden Fall gegen rechtliche Schritte spricht.

    Es ist sicherlich richtig, daß einige bedeutende Entscheidungen auch des Bundesverfassungsgerichtes und auch anderer Bundesgerichte die Folge von mutigen und unerschrockenen Zeitgenossen waren, die trotz geringer Erfolgsaussichten und auch Niederlagen in den Vorinstanzen bereit waren für ihre Überzeugung einzustehen.


    Nur sollte man die Realitäten auch nicht ganz aus den Augen verlieren. Das Ordnungswidrigkeitenrecht eignet sich für einen derartigen Kampf ums Recht nicht. Hier wird es schon schwierig von der amtsrichterlichen Entscheidung in die Rechtsbeschwerde zu kommen (vgl. §§ 79 ff OWiG). Ganz dünn wird die Luft, wenn man auch noch gar auf die Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht über Art. 100 GG, §§ 80 ff BVerfGG hofft.


    Und mit der Einführung des § 93 a BVerfGG und der Notwendigkeit der Annahme der Beschwerde durch das Verfassungsgericht ist auch dieses in der Vergangenheit ehedem so beliebte, weil in der Regel auch gerichtskostenfreie, Verfahren von sinkender Bedeutung. Von den entschiedenen Verfassungsbeschwerden waren nach der Statisik des Bundesverfassungsgericht in den letzten zehn Jahren lediglich zwischen 1,56 % und 2,77 % erfolgreich.


    Also warten wir doch einfach mal die weiteren verwaltungsgerichtlichen und die sicherlich auch kommenden oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wie ggf. die des Bundesverwaltungsgerichtes ab. Die Argumente pro und contra sind bekannt. Solange sich keine neuen, bislang in die Verfahren nicht eingeführten, Umstände ergeben, macht es wenig Sinn das Rad neu erfinden zu wollen.


    Der Sache nach sind die Erfolgsaussichten gegen die Umweltzonen sehr gering. Oder ich formuliere es mal etwas spitzer: Es liegt auch kein enteignungsgleicher Eingriff in das Eigentum vor, wur weil man in der Einbahnstraße nicht entgegen der angegebenen Fahrtrichtung fahren darf. Die Nutzung von Eigentum ist eben gerade nicht schrankenlos garantiert.

  • . Wie handhaben das eigetnlich benachbarte EU-Länder,

    ..wo nicht gemessen wird, gibts auch keinen Feinstaub. Deutschland hat mit über 4.500 Messstellen mehr als das ganze Rest-Europa zusammen und ist deshalb auch mit Abstand das schmutzigste Land.


    By the way. Norderney ist ein richtiges Dreckloch. die hatten 2007 mit 30 Tagen über dem Grenzwert gerade mal einen weniger als Stuttgart-Zuffenhausen mit Autobahn, 2 autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen, Industrieansiedlung und einer stark befahrenen Bahnlinie. Alles also ein Frage der Interpretation.


    Zynischen gruß

    Gruß


    Uli aus S


    Übersteuern ist, wenn der Beifahrer Angst hat.

    Untersteuern ist, wenn ich Angst habe.

    - Walter Röhrl -

  • de facto ist es eine. Ein Transporter mit dem ich in meinem Kundengebiet keine Kunden mehr beliefern kann, verliert für mich jeglichen Wert. Was nützt mir ein Handy wenn ich damit nicht telefonieren darf oder ein Haus daß ich nicht bewohnen darf. Das Haus zu besitzen bringt mir nichts wenn ich nicht hinein darf...oder?
    Was derzeit hier stattfindet ist die größte Enteignungswelle seit es die BRD gibt und das ohne jeglichen Aufstand weil es perverserweise unter dem Deckmentelchen des Umweltschutzes verkauft wird genauso wie inzwischen ja auch jede noch so ökologisch perverse Wirtschaftssubvention. Ich bin bestimmt mehr grüner als wirtschaftsliberaler von meinen Ansichten her, aber was hier stattfindet ist kalte Enteignung ohne jeden Umweltnutzen. Macht man die Augen auf, stellt man fest, daß viele Bauunternehmer plötzlich T3-Wasserboxer fahren. Ob 18 Liter Super in der Stadt dann so prima sind? Wenn ich mich an die Gesetze halten wöllte, dann hätte mein 3,5 Jahre alter Volvo V70 in 2 Jahren nur noch Schrottwert für mich. Aber dann kann ich ja den Umweltfreundlichen 280E wieder zulassen...


    Wutschnaubend
    M.

    "Lohnt sich das?" fragt der Kopf.


    "Nein!" sagt das Herz, "aber es tut Dir gut!"


    www.m115.de


  • ist folgendes:
    Diese ganze Dummweltzonenkiste ist genaugenommen die staatlich verordnete Ausgrenzung sozial schwächerer aus Teilen des Staates.
    Ich dachte eigentlich eine derartige Zweiklassengesellschaft hätte man seit 1945 abgeschafft.....


    Es ist hochgradig bedenklich, daß solche Ansätze nicht für etwas mehr Leben in der Politik sorgen, der Rückfall in solche Schemen ist sowohl schädlich für jedes Demokratieverständnis wie auch für ein harmonisches Zusammenleben. es widerspricht zudem jeglicher Art von humanistischem Freiheits und Gleichheitsgedanken.....


    Hier werden Menschen bewusst diskriminiert und geschädigt, weil sie sich beispielsweise dafür entschieden haben Kinder zu haben, statt ein ganzes Gehalt in einen Neuwagen zu versenken....
    Ist das das neue Jahrtausend?
    was wollen die dafür?? Ne Ehrenbürgerurkunde der Stadt Braunau?

  • Sowohl sozial schwache Familien als auch Existenzgründern wird hier unnötig das Leben schwer gemacht. Und die meisten Handwerker steigen nunmal mit nem alten Transit oder ähnliches ein, genauso wie Frittenbuden, Hähnchengriller oder whatever. Da muß man ein paar Göckel braten oder viele Wände tapezieren bis sich so ein Euro5-Sprinter rechnet...
    Aber womöglich wöllten die dann irgendwann nachhaltige Arbeitsplätze schaffen, die man dann mühevoll wieder durch irgendwelchen Subventionsirrsinn vernichten muß...


    entnervt
    M.

    "Lohnt sich das?" fragt der Kopf.


    "Nein!" sagt das Herz, "aber es tut Dir gut!"


    www.m115.de


  • Es liegt auch kein enteignungsgleicher Eingriff in das Eigentum vor, wur weil man in der Einbahnstraße nicht entgegen der angegebenen Fahrtrichtung fahren darf. Die Nutzung von Eigentum ist eben gerade nicht schrankenlos garantiert.

    Aber wenn man jetzt konsequent in Deinem Bild bleiben wollen würde, dann dürften Fahrzeug mit grüner Plakette entgegen der Einbahnstraße fahren... :whistling:


    Manche sind eben gleicher als die anderen.