Als stolzer Besitzer eines zumindest in meinen Augen wunderschönen W124 200 D mit roter Plakette bin ich vom Unfug der ja nun bevorstehenden Land-Ghettoisierung der W 124 Ds überzeugt. Die Einrichtung der sogenannten "Umweltzonen" hat den Steuerzahler (also uns) sehr viel Geld gekostet und nun mag kein Politiker so recht zugeben, dass diese Einfahrverbote eigentlich nur den Interessen der Automobilindustrie dienen.
Ich bin nun fest entschlossen, in die erste Stadt, die Dieselfahrzeuge mit roter Plakette (2) verbietet, mit meinem W124 einzufahren und erhoffe dann einen schnellen Bussgeldbescheid. Dagegen werde ich dann rechtlich - und zwar durch alle Instanzen - vorgehen. Aus rechtlicher Sicht handelt es nämlich hinsichtlich der W124 200 Ds um unzulässige faktische Enteignungen. Unzulässig deshalb, weil es sowohl an der Erforderlichkeit (mein Informationsstand ist, dass die W124 Ds gar keinen Feinstaub produzieren) als auch an der Zweckmässigkeit der Einfahrverbote fehlt. Darüber hinaus fehlt es überdies an der rechtlich notwendigen Entschädigungsregelung für die W124 D - Eigner.
Aus meinem Bekanntenkreis haben sich bereits einige dieser Idee angeschlossen. Ich suche noch nach weiteren Mitstreitern, die Interesse an einer derartigen Initiative hätten. Gerne würde ich mich auch mit Rechtsanwälten einmal über dieses Thema austauschen. Gibt es schon erste Erfahrungen mit Prozessen gegen die "Umweltzonen"?
Mit besten Grüssen,
Dr. WK