Ich glaube ich habe mich strafbar gemacht....

  • Hallo Karl-Ludwig,

    Diesen Hinweis halte ich schon für sinnvoll..

    der Hinweis auf dem Aufkleber macht Sinn, das habe ich ja nie bestritten. In Rot ist ja dann auch ein Gefahrenhinweis.


    Was mich stört ist das "VERBOTEN" im deutschen Hinweis. Im englischen ist nichts dergleichen zu finden. Wenn ich keine Ahnung habe, dann mache ich mich halt schlau nachdem ich das gelesen habe und gut ist es. Aber nein, in Deutschland (und nur da) brauche ich seitenweise Gesetze, Vorschriften, etc. etc. die dann irgendwann so umfangreich werden dass es sowieso niemand mehr blickt (siehe Steuergesetze).


    Ich gebe dir noch mal ein Beispiel: ich hatte ein Gasheizungsgerät in Deutschland gekauft und musste das in Irland auf Flüssiggas umbauen. Teilesatz hatte ich, aber keine Anleitung. Habe ich in Deutschland bei der Firma angerufen: "Ahhh, blähhh, das dürfen sie nicht, das ist gefährlich, verboten, ausgebildete Fachkraft, bläh bläh bläh bläh....". Schwachkopf, aufgelegt.


    In Holland beim Hersteller angerufen. Hatte ich einen an der Strippe: "Ja, vorne Deckel runter, Düsen wechseln, dann bei Teillast und Vollast CO2 einstellen, die Tastendrücke dafür sind in der Betriebsanleitung. Geht ganz einfach, habe ich bei meinem Gerät selber gemacht und ich bin Verkäufer, kein Techniker."


    Merkst du was? Wahrscheinlich nicht, weil du in Deutschland von dem ganzen Gesetzeswust umgeben bist und meinst das muss so sein.


    Viele Grüsse,

    Hagen

  • Warum wohl werden in Deutschland im Marketing so oft die Begriffe "Sicherheit", "sicher", "garantiert" etc verwendet?


    Ich für meinen Teil muß bei "Sicherheit" immer gleich an "Staatssicherheit(sdienst)" denken, drum zieht bei mir der Begriff garnicht. "Verantwortung" bzw gleich "Eigenverantwortung" sind mir mehr wert.


    Man sieht es doch heute schon daran, daß sich kaum jemand mehr ein Rad selber zu wechseln traut, selbst wenn sich ein einsatzfähiges Reserverad und nötiges Werkzeug im Auto befinden. "German Angst" rult eben.


    Grüße

    bacigalupo

  • Wenn Dummheit Fahrrad Fahren könnte, hätte Donald Trump die letzten zehn Jahre die Tor de France gewonnen......

    Eine Kurve ist erst richtig gefahren, wenn die Fliegen an der Seitenscheibe picken.

    Alles außer Quattro ist eine Notlösung

    (Walter Röhrl)


    You cannot overtake 20 cars in sunny weather, when it's raining, you can (Ayrton Senna)

  • Wenn ich mich nicht ganz täusche, ist ein Großteil der Arbeitsschutz/Gefahrenschutz/Harmonisierungs/Umweltregelungen inzwischen von EU-Seite geregelt/vorgegeben, gilt also auch in Irland und NL.

    Dass dabei sowohl im Interesse von freien Märkten (oft angeblich) wie von Lobbyinteressen (häufig tatsächlich) inzwischen überreguliert wird, ist so, und keine deutsche Spezialität.


    Und wenn der Kunde des niederländischen Kollegen zu Schaden kommt, geht das mit ihm nach Hause, ggf. auch mit dem Verkäufer. Das wissen wohl beide, und ignorieren es ggf. in Kenntnis und Bewertung des Risikos, das grundsätzlich besteht...


    Und das ist der Unterschied: Etliches aus Brüssel wird in anderen Ländern schlicht ignoriert... Bei uns in D das meiste umgesetzt - und angewendet.

    Die Gründe für beides kann man so oder so bewerten... Darf ich aber u.a. an den Einsturz der Brücke in Genua erinnern?


    In meiner aktiven Zeit als kommunaler Baumensch habe ich es immer so gehalten, dass ich bei der Gesetzesanwendung im Bereich von Baurecht, Brandschutz, Bautechnik neben dem Buchstaben vor allem auch nach dem Sinn der Vorschrift (v.a. im konkreten Fall gefragt habe -Stichwort "Schutzziele".

    Wo Vorschriften Selbstzweck sind und nicht dem dienen was sie regeln, sind sie überflüssig und gehören abgeschafft.


    So gelänge Bürokratieabbau. Zu den Hinderungsgründen siehe oben..


    Will sagen: die kritisierte Kaskomentalität der Deutschen ist das geringere Problem...

  • Aber auf Deutsch steht eindeutig "VERBOTEN". D.h. es muss da ein Gesetz geben.

    Nur weil jemand auf ein Kästchen schreibt "ausbauen verboten" heisst das doch noch lange nicht, dass es ein Gesetz dafür oder dagegen gibt. Zumindest nicht im Privatbereich. Gewerblich (Werkstätten etc.) sieht es bestimmt anders aus.

    Viele Grüsse


    Winfried


    300 SE W112 Cabrio M189 Automatik Fahrgestellnummer ...9840 Ende 1967 „Schlüpferblau-Met.“

  • Wie bei vielen Diskussionen mit juristischem Bezug geht es hier mal wieder vogelwild durcheinander und wie so oft erleichtert ein Blick ins Gesetz oder die Verordnung die Rechtsfindung.


    Mal generell vorab: viele gesetzlichen Regelungen sind mit Blut geschrieben und viele Warnhinweise in Betriebsanleitungen sind das Resultat, dass zumindest ein verwegener Zeitgenosse in der Vergangenheit auf den Gedanken gekommen ist, genau diese abwegige Handlung zu begehen. Wer sich mal die Mühe macht in anderen Rechtsordnungen nachzuschauen, word überraschenderweise feststellen, dass dort die Regelungsdichte viel höher ist als in Deutschland. Von wegen German Angst. Wer nur ansatzweise einmal mit den Segnungen US-amerikanischer Bauaufsicht zu tun hatte, wünscht sich förmlich deutsche Verhältnisse.


    Ich kann es keinem Hersteller verdenken, wenn er einfach keine Lust hat wegen unterlassener Hinweise wie keine Katzen in Mikrowellenherde zu trocknen, Gerichtsprozesse mit ungewissen Erfolgsaussichten zu führen.


    Die inzidente Aussage, das deutsche Sprengstoffgesetz - welches nun mal auch Airbags abdeckt - sei nur auf Gewerbetreibende anwendbar, ist schlicht falsch. Der Kreis auf den das Sprengstoffgesetz mitsamt seinen Verordnungen nicht anwendbar ist, ist in § 1 b SprengG geregelt. Von einer generellen Befreiung von Privatpersonen steht da keine Silbe.

  • Wird ja oft kolportiert, aber ich habe das auch bei neuesten Betriebsanleitungen (u.a. Skoda 2021 / Ford 2022) nicht finden können.
    Hast Du da für mich mal eine Quelle?

    Dankeschön und Gruß.


  • Die inzidente Aussage, das deutsche Sprengstoffgesetz - welches nun mal auch Airbags abdeckt - sei nur auf Gewerbetreibende anwendbar, ist schlicht falsch. Der Kreis auf den das Sprengstoffgesetz mitsamt seinen Verordnungen nicht anwendbar ist, ist in § 1 b SprengG geregelt. Von einer generellen Befreiung von Privatpersonen steht da keine Silbe.

    Wenn das so verstanden worden ist mag es wohl an mir liegen, wenngleich ich das nicht geschrieben habe.


    Werkstätten bzw. deren Mechaniker benötigen für Arbeiten am Airbag-System spezielle Zulassungen/Ausbildungen um eben diese Arbeiten an Kundenfahrzeugen ausführen zu dürfen. Weder darf ein Mechaniker das Lenkrad, oder eben das besagte Kästchen, welches Hagen ausgebaut hat demontieren o.ä.. Das hat rein gar nichts mit dem Sprengstoffgesetz zu tun.


    Und wenn nun einer behauptet, ...also nur wenn, dass ich oder Hagen als Privatleute, mit dem Ausbau des besagten Kästchens oder eines Airbglenkrads gegen das Sprengstoffgesetz verstossen, dann ist das ebenfalls schlichtweg falsch.

    Viele Grüsse


    Winfried


    300 SE W112 Cabrio M189 Automatik Fahrgestellnummer ...9840 Ende 1967 „Schlüpferblau-Met.“

  • Von wegen German Angst. Wer nur ansatzweise einmal mit den Segnungen US-amerikanischer Bauaufsicht zu tun hatte, wünscht sich förmlich deutsche Verhältnisse.

    Wobei gemessen an der Regelungsdichte, die Bauqualität in USA zuweilen erschütternd ist....


    Mir ist übrigens nicht bekannt dass jemals in Deutschland ein Prozess wenn eines zu stark geschleuderten Pudels o.ä. geführt wurde...😂


    Produkthaftung ist für den Verbraucher sinnvoll, und dass ein Hersteller sich dagegen absichert, ist verständlich. Dass Verbraucherschutzrecht in USA keine Grenzen mehr kennt (was die Exportnation D kräftig zu spüren bekommt) und auch bei uns, vor allem auf EU-Ebene mehr und mehr wuchert, und teilweise paradox wirkt (z.B. bei der Zustimmungsbedürftigkeit von Cookies) ist traurige Realität.

  • Hallo zusammen,

    Darf ich aber u.a. an den Einsturz der Brücke in Genua erinnern?

    ich mag mich täuschen, aber das lag soweit ich mich entsinne nicht an Mangel von Gesetzen sondern Privatisierung (die ich nie erlauben würde) von Aufgaben des Staates.


    Dass Verbraucherschutzrecht in USA keine Grenzen mehr kennt (was die Exportnation D kräftig zu spüren bekommt) und auch bei uns, vor allem auf EU-Ebene mehr und mehr wuchert, und teilweise paradox wirkt (z.B. bei der Zustimmungsbedürftigkeit von Cookies) ist traurige Realität.

    Hier könnte man ein Gesetz formulieren: "Die Summe der Gesetze ist direkt proportional zur Verblödung der Bevölkerung".


    Viele Grüsse,

    Hagen, der an die Paragraphen des SprengG zum Glück keinen Gedanken verschwenden muss.

  • die italienischen Autobahnen wurden wegen der chronisch klammen ital. Republik schon von Beginn an, also ab den 60ern, durch private Konsorzien finanziert und gebaut, drum gabs von Anfang an auch streckenbezogene Autobahngebühren. Die Kontrolle der Bauwerke unterliegt meines Wissens den Betreibern, und in Genua wurde da eben jahrelang geschlampt. Aber auch in Deutschland wird die staatliche Infrastruktur seit mindestens 30 Jahren weitgehend auf Verschleiß gefahren. Man kontrolliert zwar mehr, findet so auch die Schäden, aber bei Reparatur und Neubau scheint man die Mittel nur fürs Allernötigste auftreiben zu wollen, ansonsten wird die Brücke halt gesperrt... Nicht schön, aber besser als eine einstürzende Brücke.


    Grüße

    bacigalupo


    P.S. Wer an sicherheitsrelevanten Teilen eines Kfz arbeitet, sollte schon ein bißchen dafür sensibilisiert dafür sein, was er tut, insofern mag ein roter Warnaufkleber auf einem Airbagsteuergerät schon seinen Sinn haben. Oder Warnhinweise in Betriebsanleitungen...