Das ewige Lenkgetriebe im W123: Es geht jetzt spielfrei

  • Inwieweit weicht ab oder würde ein 124er LG in den 123 passen? Könnte das ne Alternative zum 123-126Umbau sein?


    grüsse, Steffen

    300TDT mit 3-4cm Lenkradspiel...

    Wir sind nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!

  • passt überhaupt nicht, da alles geändert wurde! Einziges Gleichteil is die Feder des Spielausgleichs... .-)

    Auch die Lenkwelle is komplett anders befestigt...

    "Lohnt sich das?" fragt der Kopf.


    "Nein!" sagt das Herz, "aber es tut Dir gut!"


    www.m115.de


  • Ich habe heute auch ein von Markus bearbeitetes Lenkgetriebe in meinen 240 TD gebaut. Das hat auch alles problemlos geklappt. Jetzt habe ich eine spielfreie Lenkung :thumbup:
    Außerdem ist die Lenkung auch schön direkt. Leider hat die Zeit nur für eine kleine Proberunde gereicht, aber auch das wird noch 8)

    Danke Markus!

    Schöne Grüße!
    Nils

  • Seit heute werkelt auch in meinem 230TE ein Original Trompka Lenkgetriebe. Der Einbau war dank festgegammelter Überwurfmuttern nicht ganz so einfach, hat dann aber doch gut geklappt. Ein völlig neues Fahrgefühl. Danke, Markus!!


    Gruß, Rory

  • Vielen Dank für die freundlichen Rückmeldungen. Das freut mich wirklich sehr!

    Sollte jemand irgenwie noch einen geheimen Vorrat an W126 Lenkgetriebe der 2. oder 3. Serie (erkennbar am gebogenen Lenkhebel) haben, oder jemanden kennen der einen kennt der sowas hat würde ich mich über eine kurze Nachricht freuen. Die Laufleistung ist eigentlich egal und gerne dürfen Sie auch undicht sein. Wird ja eh alles neu abgedichtet. Die Verzahnung ist bei den 126LG eigentlich immer in Ordnung, lediglich der Kugelumlauf weist bei hohen Laufleistungen manchmal Spiel auf, aber dafür habe ich inzwischen auch eine Lösung... :)


    Viele Grüße

    Markus

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  • auch wenn ich jetzt vielleicht den Spielverderber gebe, aber wie sieht das mit der ABE des Fahrzeugs aus ? Ist das ein zulässiger Umbau oder geht das nach dem Motto "was der TÜV-Prüfer nicht weiß, macht ihn nicht heiß" ?


    Nicht falsch verstehen, ich werde selber im Laufe des Jahres mit meinem 280TE anfangen, und suche hier noch nach einer Lösung. Ich würde es einfach nur gerne wissen.


    Gruß Frank

  • auch wenn ich jetzt vielleicht den Spielverderber gebe, aber wie sieht das mit der ABE des Fahrzeugs aus ? Ist das ein zulässiger Umbau oder geht das nach dem Motto "was der TÜV-Prüfer nicht weiß, macht ihn nicht heiß" ?


    Nicht falsch verstehen, ich werde selber im Laufe des Jahres mit meinem 280TE anfangen, und suche hier noch nach einer Lösung. Ich würde es einfach nur gerne wissen.


    Gruß Frank

    Wenn du es genau wissen möchtest, ist es ein erheblicher Mangel (Ausführung unzulässig), im worstcase (wenn es zBsp nicht funktioniert, schwergängig ist o.ä.) sogar ein verkehrsunsicherer Mangel mit Stilllegung...


    Ich arbeite in einer Prüfstelle... aber auch hier sei gesagt 'wir prüfen zerlegunsfrei', somit können wir es garnicht festellen ;)

    Krasser wäre zum Beispiel ein Umbau auf Zahnstangenlenkung. Da würden wir, je nach Fahrzeugkenntnis, sofort sehen.


    Gruß Chris

    • Official Post

    Hallo,


    an Markus seiner Stelle würde ich jetzt, aufgrund dieser Nachfrage nach der ABE etc., den Umbau sofort einstellen bzw. nur noch im Stillen durchführen.


    Da will man den Leuten helfen und dann das...


    Gruß

    stefan

  • Hallo zusammen,

    Krasser wäre zum Beispiel ein Umbau auf Zahnstangenlenkung. Da würden wir, je nach Fahrzeugkenntnis, sofort sehen.

    Also ein halber Meter Spiel am Lenkrad ist akzeptabel aber ein Umbau auf spielfreie Zahnstangenlenkung (oder andere Type) ist es nicht?

    Was für eine technische Prüfung soll denn das darstellen?!? Hier fehlt doch jegliches technisches Verständnis.


    Kopfschüttelnde Grüße,

    Hagen, der sich wahrscheinlich auch ein solches Lenkgetriebe umbauen lässt um sein Fahrzeug wieder verkehrssicher zu machen.

    .

  • Ich habe tatsächlich bereits vor Wochen mit dem Tüv Süd Kontakt aufgenommen bezüglich entsprechender Abnahme: O-ton Prüfer: "ich würde mein Fahrzeug auch umbauen, aber das könnte nur der Hersteller selbst abnehmen" haha...

    Ich werde es künftig einfach als Motorsportumbau anbieten, dann kann das jeder selbst entscheiden. Schlussendlich fährt ein 123 damit wieder wie ein Auto und nicht wie ein Boot. Die Komponenten des 126 passen 1:1 und das 12mm Loch ist an einer nahezu unbelasteten Stelle...

    Viele Grüße

    M.

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    • Official Post

    und das 12mm Loch ist an einer nahezu unbelasteten Stelle...

    als Maschinenbauer schüttelt es mich bei der Aussage "12mm Loch"...


    Das ist kein Loch, sondern eine Bohrung...Fahrzeugbau halt 8o


    Gruß

    stefan

  • Wenn ein Prüfzeugnis für sowas vorliegt ist alles kein Problem (offiziel gesprochen)


    Ich selber finde den Umbau super! Aber oben wurde nach einer offiziellen Antwort gefragt und das ist sie leider. Ich mache da die Regeln nicht!


    Wir brauchen nicht drüber streiten ob der Umbau sinnvoll, sinnig, sicher oder sonst was ist, auch ob das Loch an einer sichereren Position ist. Der Umbau ist gut und mit Sachverstand ausgeführt und wäre in jeder Hinsicht eintragbar wenn man es denn offiziell machen möchte (das hätte der TüV Mann aber auch sagen können). Aber wir sind eh schon an dem Punkt wo es eh keinem auffällt.


    Ich möchte da jetzt keinen entmutigen! Wenn meine Weiterbildung (§21) durch ist, können wir gerne über die Erstellung eines Prüfberichtes quatschen, ich bin für sowas offen!


    Gruß Chris

  • Hi Chris,

    ich finde die Diskussion sinnvoll und wäre jederzeit auch bereit so eine Prüfung in Auftrag zu geben. Mein Wissensstand ist allerdings, dass eine ABE Erstellung für ein abgeändertes Originalteil nur seitens des Herstellers möglich wäre. Ausserdem müsste ich mich nach DIN Iso 9001 zertifizieren lassen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Vorrat an verwendbaren 126 LG sehr endlich ist, lässt sich das wirtschaftlich eher nicht darstellen. Sollte es allerdings eine abgespeckte Version in Form eines Prüfberichts geben bin ich da gerne zu Investitionen bereit.

    Viele Grüsse

    Markus

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    • Official Post

    Sollte es allerdings eine abgespeckte Version in Form eines Prüfberichts geben bin ich da gerne zu Investitionen bereit.

    Ich befrage dazu mal meinen Graukittel. Der steht sowas aufgeschlossen gegenüber...ist auch vdhler ;)


    Ggf. geht sowas mit einer Einzelabnahme....


    Gruß

    stefan

  • Hallo Chris, Hallo Markus,


    es gibt doch auch die Möglichkeit einer Einzelabnahme ohne ABE ?

    Dabei wird doch durch einen Prüfingenieur bestätigt das der technische Zustand verkehrssicher und zulässig ist?

    Der Nachteil ist natürlich das diese Einzelabnahme immer nur für das abgenommene Fahrzeug gilt und ein anderer Prüfer das übernehmen kann aber nicht muss.

    Eine ABE hingegen muss der Prüfer akzeptieren. Der Weg zur ABE ist natürlich erheblich schwerer.

    Wenn dafür eine Zertifizierung nach DIN 9001 Vorrausetzung ist sind das je nach Betriebsgröße nicht unerhebliche jährliche Kosten.

    Es gab, zumindest vor ein paar Jahren noch, einen sehr kleinen (1-2 Mitarbeiter) Zuieferer in der Automobilindustrie der nicht zertifiziert war.

    Die Automobilhersteller konnten nicht auf Ihn verzichten das Produkt war zu speziell.


    Alleine die Erstellung der Dokumentation nach denen gearbeitet werden muss ist ein nicht unerheblicher Aufwand.

    Wenn man eine Dokumentation eines anderen, möglichst ähnlichen Betriebes, hat ist das immer noch eine Menge Fleißarbeit.

    Die ohne Vorkenntnisse umso schwerer wird. Bei Einsteigern in diesem Bereich geht das kaum ohne Beratung. Die kostet dann Tagessatz 500,-€ aufwärts und mit 10 -20 Tgen Arbeit muss man schon rechnen. Also alleine dafür min. 5000,-€.

    Also ist mit Grundkosten von 10.000,- € zu rechnen.

    Also bei 10 Lenkgetrieben müssten zusätzlich zu den Teile- und Umbaukosten pro Stück 1000,-€ umgelegt werden.

    Wie von Markus schon geschrieben wirtschaftlich eher nicht darzustellen.

    Für das Erstellen der Dokumentation zur Zertifizierung könnte ich meine Unterstützung anbieten dann ließen sich die Beraterkosten einsparen oder zumindest stark reduzieren.

    Aber es wäre ein ziemlicher Aufwand nur für ein paar Stück Papier. Dadurch lenkt das Getriebe kein Stück besser.

    Mein Fazit: Wenn ein Abnahme dann eine Einzelabnahme.


    Grundsätzlich fahren anscheinend sehr viele Fahrzeuge auch mit Lampen durch die Gegend die aufgrund zu hoher Lichtintensität blenden.

    Das wir auch kaum mal bemängelt. Und das ist wirklich unzulässig und eine Gefahr.

    Das Lenkgetriebe in einen guten funktionierenden Zustand zu bringen ist auf jeden Fall ein Sicherheitsgewinn, wenn es professionell, wie von Markus, gemacht wird.


    Grüße Volkmar

  • Also ich rede die ganze Zeit von einer Einzelabnahme nach §21. Diese wird nur vom aaS oder UsB durchgeführt (ein Prüfing. darf sowas nicht).


    Bei der 21er entscheidet der aaS oder UsB mit seinem Sachverstand über die Zulässigkeit. Doof gesagt 'Bastel was auch immer du möchtest, aber gescheit muss es sein'...Durch sowas werden eigene Kreationen legalisiert. Natürlich müssen hier alle Bestimmungen der StVZO eingehalten sein in Verbindung mit den VDTÜV Merkblättern.


    Da es sich hier um einen Umbau mit original Teilen handelt vereinfacht die Sache natürlich (man braucht keine Schweißberechnungen o.ä. durchführen). Eine ABE erstellen macht natürlich keinen Sinn. Im Prinzip reicht eine 'Gutachterliche Stellungsnahme' schon aus, wo bescheinigt wird, dass der Umbau keine Verkehrsgefährung erwarten lässt, Unbedenklich ist etc.


    Dann wird alles für keine 100€ eingetragen. Einzigallein die Erstellung eines Schriftstückes muss einmal je nach Aufwand bezahlt werden.

    Gruß Chris

  • Hi Chris,

    das bringt etwas Licht ins Dunkel.

    Soll heißen, wenn der abnehmende berechtigte Prüfing. das für gut und funktionstüchtig befindet, dann kann er das eintragen.

    Die Teile sind bis auf die aufgeschraubte Brücke und den Federhalter original. Für diese Teile gibt es aber natürlich auch technische Zeichnungen und sie werden auf hochpräzisen CNC maschinen gefertigt bei einer DIN ISO 9001 zertifizierten Firma.

    Du darfst mir auch gerne eine Email zu dem Thema zusenden. matrom@web.de


    Viele Grüße

    Markus

    "Lohnt sich das?" fragt der Kopf.


    "Nein!" sagt das Herz, "aber es tut Dir gut!"


    www.m115.de


    • Official Post

    Also ich rede die ganze Zeit von einer Einzelabnahme nach §21. Diese wird nur vom aaS oder UsB durchgeführt (ein Prüfing. darf sowas nicht).

    Ich auch, denn mein Graukittel macht Abnahmen nach §21 (Fahrzeugsonderaufbauten, gerade bei LKW, etc.).


    Gruß

    stefan

  • Soll heißen, wenn der abnehmende berechtigte Prüfing. das für gut und funktionstüchtig befindet, dann kann er das eintragen.

    Jupp. Erinner dich mal an die wilden 80iger/90iger...extreme Breitbauten, Targaumbauten...alles auf Basis des 'Sachverstandes'



    Ich auch, denn mein Graukittel macht Abnahmen nach §21 (Fahrzeugsonderaufbauten, gerade bei LKW, etc.).


    Gruß

    stefan

    Er kann und darf das. Aber beim wollen und machen hapert es. Ich erinner mich noch wie lange ich im Sommer nach einem aaS für die 21er Abnahme meines Camaro gesucht habe. Da hieß es dann 'mache ich nicht, kenne ich mich nicht mit aus' usw.

    • Official Post

    So, nach §22a der Fahrzeugteileverordnung, wäre eine Abnahme/Zulassung möglich...


    §21 trifft hier nicht zu.


    War jetzt ein Telefonat auf kurzem Dienstweg ;)


    Mein Graukittel würde und darf das, bei Vorlage der Dokumentation, machen.


    Gruß

    stefan


    Nachtrag: Die erste Frage meines Graukittels war: Wieso will man eine Abnahme machen, das sieht doch eh kein Prüfing...8o

  • So, nach §22a der Fahrzeugteileverordnung, wäre eine Abnahme/Zulassung möglich...

    ohne jetzt klugzuscheißen.. aber die Fahrzeugteileverordnung geht nur bis § 16 ;)


    was er meint ist der 22a StVZO 'Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile'. Da stehen Reifen, Beleuchtung, Scheiben etc drin aber keine Lenkeinrichtungen. Abnahme erfolgt nach im Zuge des §21.



    ist aber egal, denn wir haben nun die Bestätigung, dass es auch von anderer Stelle problemlos geht für den, der es gerne hätte.


    Gruß Chris

    • Official Post

    wie auch immer, kann sein das ich mich im Paragraphendschungel verirrt haben.


    Eine Abnahme ist jedenfalls möglich und diese werde ich jetzt zusammen mit Markus vorantreiben.


    Gruß

    stefan