spanisch zugelassenes Auto in Deutschland abmelden

  • Hallo flossenrainer,


    Spanien = EU, wo sollte also das große Problem sein?
    Sicherheitshalber würde ich aber mal Auskunft bei der Zulassungsstelle des geringsten Misstrauens einholen, nicht dass ausgerechnet denen die Sache spanisch vorkommt...


    V G v Schwedenponton :thumbup:

  • Hallo Schwede,
    dort war ich und hab nach einer Stunde Wartezeit erfahren das sie dafür nicht zuständig wären.Ein Tip,nach Spanien fahren und dort abmelden.
    Das Konsulat kann die Papiere zurücksenden, aber ohne Bestätigung.Also doch nach Spanien ?
    EU, doch ein Problem.

    • Official Post

    Was genau kann die EU für das Nicht-Einhalten von definieren Prozessen?


    Melde das Auto vor Ort ab. So macht man das beim korrekten Import.
    Wenn das alles zu komplex ist, dann nimm halt ein Auto aus Deutschland mit deutscher Zulassung. Das kann man überall abmelden.


    Sorry wenn ich harsch bin, aber die EU wird immer für alles Schlechte verantwortlich gemacht. Es sind aber wir, die die Gesellschaft ausmachen.


    eEs gibt immer einen gangbaren Weg, den zu finden ist unser eigener Job.

  • Hallo, wie wäre es mit einfach zulassen, Beim Ummelden geht das Problem einfach auf Zulassungsstelle, Landratsamt, Bürgerbüro oder wie auch immer über.
    Danach Stilllegen.
    Eben auch dafür würden doch die Fahrzeugpapiere Harmonisiert und es gibt kein Schein und kein Brief mehr.
    Gruß HaWA

  • Hallo


    ohne genau recherchiert zu haben:
    meines wissens kann eine zulassungsstelle eines mitgliedsstaates die zulassung eines anderen mitgliedstaates nicht aufheben. müsste also in spanien abgemeldet werden..


    Edgar

  • Hallo


    ohne genau recherchiert zu haben:
    meines wissens kann eine zulassungsstelle eines mitgliedsstaates die zulassung eines anderen mitgliedstaates nicht aufheben. müsste also in spanien abgemeldet werden..


    Edgar


    Mein Informationsstand nach etwas Recherche: Soll in D ein irgendwo anders in der EU-zugelassenes Fahrzeug angemeldet werden, wird bei Vorlage der Originalpapiere (Zulassungsbescheinigungen i und II) und einer gültigen deutschen technischen Abnahmebescheinigung ("TÜV") eine Anmeldung erteilt.
    Eine Abmeldung im Ursprungsland kann hier aber nicht sofort wirksam amtlich ausgelöst werden.
    Jedoch: Es gibt seit 2011 das vielfältig genutzte System "EUCARIS", das neben dem Austausch von Informationen über Verkehrsverstöße auch für den Datenaustausch im Bereich von Zulassungen dient
    https://www.eucaris.net/services/cbe/
    Darauf haben die Zulassungsstellen, sofern sie auf dem Laufenden ist, Zugriff. Die Daten gehen an das teilnehmende EU-Mitgliedsland und die Abmeldung wird dort registriert. So die Theorie...
    Wenn Ummeldungen möglich sind - warum sollte eine reine Abmeldung auf diesem Wege nicht gehen? Notfalls halt erst eine Ummeldung, dann eine normale deutsche Abmeldung vornehmen...


    Interessantes Thema, bitte über die Lösung berichten!


    V G v Schwedenponton :thumbup: ,


    Jürgen

  • Hallo Frank,


    da mein Vater nicht mehr in der Lage ist,nach Spanien zu fahren,sollte der Wagen von hier abgemeldet werden.Wäre ziemlich blöd,den Wagen nach Spanien zu fahren, abzumelden und dann zurück.
    Hallo HAWa, der Wagen soll nur abgemeldet werden.
    Hallo Edgar,stimmt wohl.
    Hallo Jürgen,wenn es vollbracht ist, werde ich berichten.

  • Hallo,


    Hallo,


    Ich hab vor einigen Jahren ein wagen ins Ausland verkauft und selbst den wagen hingefahren
    und dann nachträglich den Wagen hier in Spanien exportiert/abgemeldet. Ich bin dann mit den importpapieren/fzg-papieren nach der "Jefetura de Trafico" hingegangen und um die abmeldung
    zu registrieren. Der Beamter hat mich zuerst ein bisschen beschimpt weil ich den Wagen nicht zuerst "exportiert" hatte, aber nach eine kurze rede hat es geklappt und er hat mir den Wagen nachträglich abgemeldet. Desswegen denke ich dass es sich vor Ort in Spanien machen lässt nur mit den papieren und ohne den Wagen fysisch nach Spanien zu bringen.


    Gruss aus Spanien


    Hans

    • Official Post

    Hier Die Antwort vom ADAC


    Sehr geehrter Herr Gehrmann,vielen Dank für Ihre Email.Der Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges (mind. 6 Monate alt und mind. 6.000 km Laufleistung) in Spanien stellt keinen Zoll-, Grenz- oder Mehrwertsteuervorgang dar. Von daher sind keinerlei Besonderheiten zu beachten.Sie müssen für die Zulassung in Deutschland folgende Unterlagen vorlegen können.• Personalausweis oder Reisepass • Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte") des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl • Kaufrechnung im Original oder Schenkungsvertrag • ausländische Fahrzeugpapiere (möglichst) im Original • CoC-Bescheinigung oder Prüfprotokoll der technischen Prüfstelle (bei Fahrzeugen über 3 Jahre)Die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" ist eine in allen Ländern der EU geltende Betriebserlaubnis, die seit 1997 für alle Neuwagen die nationalen Betriebserlaubnisse ersetzt und für alle seitdem auf dem Markt befindlichen Modelle vorliegt. Populärere Bezeichnungen sind CoC (Certificate of Conformity), EU-Typgenehmigung oder EU-Zertifikat. Sollte die CoC nicht auffindbar sein, müsste sie beim Hersteller oder Generalimporteur angefordert werden. Die spanischen Kennzeichen und Fahrzeugpapiere werden im Regelfall von der deutschen Zulassungsstelle bei der Zulassung einbehalten. Als Bestätigung darüber erhalten Sie eine Einzugsbestätigung, die Sie bei der Abmeldung des Fahrzeuges in Spanien vorlegen können.Fragen Sie jedoch vor der Überführung bei der spanischen Zulassungsstelle ausdrücklich nach, ob die Abmeldung durch Vorlage einer deutschen Einzugsbestätigung akzeptiert wird.Ebenso sollten Sie bei der deutschen Zulassungsstellung nachfragen, ob von dort aus eine Nachricht über die Ummeldung an die bisherige Zulassungsstelle nach Spanien geschickt wird oder ob Sie sich selbst um die Abmeldung dort kümmern müssen.Alternativ kann bereits vor der Überführung das Fahrzeug in Spanien abgemeldet und mit sog. Ausfuhrkennzeichen "Placa Verde" nach Deutschland überführt werden. Eine geeignete Kfz-Kurzhaftpflichtversicherung muss in Spanien abgeschlossen werden.https://sede.dgt.gob.es/es/tramites-y-multas/tu-coche/permisos-temporales/https://sede.dgt.gob.es/Galerias/tramites-y-multas/tu-coche/permisos-temporales/10/10-Placas-verdes-ALEMAN-27-04-2015.pdfDiese Kennzeichen sind im Regelfall 60 Tage gültig und es muss nach der Überführung keine Abmeldung mehr in Spanien erfolgen.Zusätzlich übersende ich Ihnen noch unsere Infobroschüre zum EU-Gebrauchtfahrzeugkauf.Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen nach UnterschleißheimWerner WeindlGrenzverkehr (GVK)ADAC e.V. - Hansastraße 19 - 80686 MünchenTel.: +49 (0) 89 76 76-63 31 Fax: +49 (0) 89-760 75 72werner.weindl@adac.dewww.adac.de-----Ursprüngliche Nachricht-----Von: winfried@gehrmann.li[mailto:winfried@gehrmann.li] Gesendet: Montag, 20. Juni 2016 12:16An: winfried@gehrmann.liBetreff: ADAC-Rechtsberatung: #Aktenzeichen: JZE-16-15510#Sehr geehrte Damen und HerrenIch wohne in Deutschland und bin in Unterschleissheim b. München gemeldet.Wenn ich in Spanien vorort ein angemeldes Fahrzeug kaufe und mit allen Papieren, nebst Kaufvertrag nach Deutschland fahre, kann ich das Fahrzeug dann hier in Deutschland ab- oder ummelden?Auf was muss ich achten?Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.

  • Hallo noch mal.


    Die Abmeldung erfolgte jetzt über das Konsulat. Nach anfänglichen Schwierigkeiten konnten in einem persönlichem Gespräch im Konsulat Unklarheiten beseitigt werden.
    Benötigt wurde eine Ausfuhrerklärung (solicitud de baja del vehiculo) und eine Bearbeitungsgebühr (8,30€)zu überweisen an die Verkehrsbehörde (direccion general de trafico). Der spanische Fahrzeugschein wurde mit eingezogen.