Steuer beim Verkauf von privaten Pkw in Griechenland

  • Servus,

    ich war heute in Athen, um mir einen schönen W114 anzuschauen, der von einem Privatmann über einen Autohändler angeboten wird. Bei der Preisverhandlung sagte der Autohändler, dass beim Verkauf von Gebrauchtwagen in Griechenland die volle Steuer für das Jahr an den griechischen Fiskus abgeführt werden müsse. Diese würde bei dem W114 bei ca. 1.200 € liegen.


    Nachdem beim grenzübergreifenden Gebrauchtwagenkauf innerhalb der EU ja weder Zölle, noch Einfuhrumsatzsteuer anfallen, klingt das für mich merkwürdig. Warum sollte der griechische Verkäufer Steuern für ein Auto zahlen, das er verkauft und nicht mehr nutzt? Bzw. warum sollte ich als Käufer für ein Fahrzeug aus Griechenland , das ich in Deutschland zulasse und für das ich hierzulande Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung bezahle, zusätzlich eine Steuer an den griechischen Fiskus entrichten?


    Falls sich jemand mit der Fragestellung auskennt oder selbst praktische Erfahrung mit dem Kauf von Oldtimern in Griechenland gesammelt hat, wäre ich für eine Rückmeldung dankbar. Google gibt leider nichts Passendes her und im Forum habe ich auch nichts gefunden.

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

    Kurt Brand

  • Kurtilette

    Changed the title of the thread from “Steuer beim Verkauf von privaten Pkw in Griechenlaand” to “Steuer beim Verkauf von privaten Pkw in Griechenland”.
  • Ich weiss das es in anderen europäischen Ländern sog. Luxussteuern gibt, die beim Kauf/Verkauf auch unter Privatleuten zu entrichten sind. Ich habe vor 2 Jahren einen R129 in Valencia, Spanien, gekauft, der Wagen wäre dort sehr schlecht verkäuflich geswesen, obwohl nur kl. Maschine (SL 280). Ich habe den Wagen per Spedition hier her bringen lassen, aber bevor ich den Wagen in D. zulassen konnte (Abnahme §21) war eine Erklärung der spanischen Behörden erforderlich, wonach dort alle Steuern usw. gezahlt waren. Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte ich die Kosten dafür übernehmen müssen - sonst keine Zulassung. Das Auto habe ich nicht mehr. Mein jetziger R129 (SL 500), noch schlechter in Spanien zu verkaufen, kommt aus Madrid, die gleich Prozedur, aber zuvor über NL. In Italien ist es noch merkwürdiger, da fallen beim Kauf zusätzlich MwSt an bzw. nicht immer, aber können anfallen, was dort aber nicht ungewöhnlich ist.

    Womöglich ist das in Griechenland ähnlich und der Verkäufer hat beim Staat Schulden.


    Gruss


    Peter

  • also in Italien fällt keine MwSt an.

    Das Fahrzeug muss nur von Vorbesitzer

    "Verschrottet" werden vor der Ausfuhr.

    Nur so kann die Zulassung final deaktiviert werden.


    Breiti

    REGEL;

    schreibe im Internet nur, was du dich traust, dem gegenüber auch in Persona jederzeit ins Gesicht zu sagen!

    ?(

  • keine Verschrottung, sondern Abmeldung für den definitiven Export in ein EU-Land, so nennt sich das in Italien. Dazu muß eine neue ital. HU erstellt werden (die aber, nun ja, eine Formsache ist...). Das Ganze macht die örtliche Autoagentur des ACI. Ist innerhalb weniger Tage erledigt, ich hab es ja im Juni für meinen 200er aus Rom durchziehen müssen.


    Wie es in Griechenland ist, kann Dir der Griechenlandexperte im 123er Nachbarforum aus erster Hand erklären, der ist Jurist in Athen. Für Spanien kann ich einen Kumpel fragen, der holt sich regelmäßig 124er von dort, hat auch einen Wohnsitz da.


    Grüße

    bacigalupo

  • Wie es in Griechenland ist, kann Dir der Griechenlandexperte im 123er Nachbarforum aus erster Hand erklären, der ist Jurist in Athen.


    Das hier: https://www.w123-forum.net/phorum/list.php?1? Hast Du eventuell auch noch den Usernamen?


    Vielen herzlichen Dank auf jeden Fall für den Tipp. 🙂

  • keine Verschrottung, sondern Abmeldung

    es nennt sich "Demolizione"

    Das Übersetzte ich nicht als Abmeldung.

    Ich habe ein Auto in Italien gekauft, und damit keine weiteren Kosten gehabt.


    Breiti

    REGEL;

    schreibe im Internet nur, was du dich traust, dem gegenüber auch in Persona jederzeit ins Gesicht zu sagen!

    ?(

  • Hola @all,

    abe letztes Jahr einen W126 BJ. 1983 aus Spanien eingefuehrt, allerdings vorher hier getuevt und

    3 Monate auf mich zugelassen,da ich hier auf Gran Canaria einen Zweitwohnsitz habe, zugelassen

    auf mich nach Deutschland gefahren und gleich deutschen TUEV und Gutachten gemacht, musste

    keinerlei Einfuhrsteuer zahlen, so stehts auch bei ADAC auf der Info-Webseite, also ab

    einem Alter von 30 Jahren !


    Wer einen Oldtimer aus Spanien moechte, den kann ich gerne unterstuetzen, bringe selbst jaehrlich

    einen mit aus Spanien,das laeuft relativ problemlos, wenn man hier Residente ist ! Dieses Jahr habe

    ich einen 170 D und einen 250 CE im Blick , die guten Zustandes, weil kein Rost, zu haben sind,

    fahr sie immer wieder gerne selbst auf Spanien-Tour rueber nach Bayern,

    tueve sie dann um und biete sie dann am Deutschen Markt an, das lohnt sich auch finanziell,

    Voraussetzung ist allerdings, dass man hier in Spanien Residente ist !

    Super im Blut, immer bei der Arbeit,

    auf der Suche nach Lösungen, 3D-Druck,

    11 Bikes, BMW, Yamaha und Montesa

    Jaguar XJ12, Mercedes W126 AMG, Ford Ranger,

    Mitsubishi L200 auf Gran Canaria, grad im

    Sommer mal in Bad Tölz !

    -----------------------------------------------------------------

    SeeYou at : http://www.casamoto.eu

  • Italien: Eine "demolizione" ist was anderes als eine "cessazione della carta di circolazione per esportazione definitiva in un paese U.E". Letzteres ist die Abmeldung für den Export in ein EU-Land für die Wiederzulassung dort. Dazu gibt es einen Ausdruck des ACI/PRA mit einem QR-Code und einen Stempel mit dem Vermerk der Abmeldung für den Export in den ital. Fahrzeugschein (carta di circolazione).


    Bei einer "demolizione", wo eine staatliche Verschrottungsprämie geflossen ist, könnte es möglicherweise Schwierigkeiten bei der Wiederzulassung in einem anderen Land geben, da es wenig Sinn macht, wenn in einem EU-Land ein Auto mit staatlichen Prämien nur zum Schein verschrottet und dann in einem anderen EU-Land doch wieder zugelassen wird. Inzwischen werden die VIN-Nummern imho europaweit abgespeichert.


    Bei einer "demolizione" ohne Prämie müßte eine Wiederzulassung in D machbar sein (bzw war es in den Nullerjahren auch, mithilfe einer notariell beglaubigten Erklärung über den Sachverhalt), mit Kaufvertrag und ital. Abmeldungsdokument. Ohne Abmeldebestätigung muß der Käufer eben angeben, was mit den Fahrzeugpapieren geschehen ist.

    Steuern gibts beim Italienimport keine, wir leben schließlich in der EU und haben den gemeinsamen Markt. Die Abmelde- und Agenturgebühren in I fallen halt an.


    Grüße

    bacigalupo

  • Hallo Enzo,

    Steuern gibts beim Italienimport keine, wir leben schließlich in der EU und haben den gemeinsamen Markt. Die Abmelde- und Agenturgebühren in I fallen halt an.

    EU weit wurden Zölle abgeschafft aber Steuern sind in keinster Weise harmonisiert.


    Märchensteuer ist glaube ich zu entrichten wenn das Fahrzeug als Firmenfahrzeug zugelassen war; d.h. im Ursprungsland keine Märchensteuer entrichtet wurde.


    Hier in Irland hat man die 25-28% Einfuhrzoll auf Kraftfahrzeuge kurzerhand auf "Anmeldesteuer" umbenannt und das EU Zollproblem war gelöst. Portugal hat so was ähnliches auch. Bei Griechenland bin ich mir nicht sicher.


    Viele Grüsse,

    Hagen

  • nein, MwSt in D fällt nur dann an, wenn ein Neuwagen netto in einem anderen EU-Staat erworben wurde.

    Gebrauchte aus Unternehmerhand mit ausweisbarer MwSt können ja als "innergemeinschaftliche Lieferung" netto an Unternehmer in anderen EU-Staaten verkauft werden, wenn diese eine USt-Identifikationsnr haben (die muß allerdings der Verkäufer prüfen).

    Hat man diese ID nicht, muß die ausgewiesene MwSt des Verkäuferlandes bezahlt werden, so wie bei allen anderen privaten Einkäufen im EU-Ausland auch. Und wenn der Vorbesitzer ein EU-ausländischer Privater war, der keine USt ausweisen kann, fällt hinterher in D auch keine USt an.

    Wenn natürlich ein Mitgliedsland seine Steuer auf aus anderen EU-Staaten importierte Fahrzeuge "Anmeldegebühr" nennt, ist das eben nicht zu ändern, ist ja eine "Gebühr" und keine Steuer...

    Inwieweit ein Autokäufer in Spanien bei der Ummeldung auf sich noch alte Strafzettel oder nicht bezahlte Steuern des Vorbesitzers zahlen muß, müßte man erfragen, in einigen US-Bundesstaaten gibts ja ähnliche Überraschungen. In Italien gabs früher auch Hypotheken auf Kfz, deren Fehlen wurde in den für den Export ausgestellten "certificati di proprietà" extra festgestellt. Letztere wurden vor einigen Jahren durch ausgedruckte QR-Codes ersetzt.

  • Das gilt ja, wie Du selbst schreibst, für Fahrzeuge, die aus dem Nicht-EG-Raum nach Deutschland importiert werden. Importiert man Oldtimer aus dem Nicht-EG-Raum nach Deutschland, dann fällt sogar nur eine 7%-ige Pauschale an, statt der 10 % Zoll plus 19% Einfuhrumsatzsteuer.


    Für Fahrzeugimporte zwischen Staaten des EG-Raums (zu denen Deutschland und Griechenland ja gehören) fallen weder Zoll, noch Einfuhrumsatzsteuer an.


    Ich habe mittlerweile folgende Beschreibung zu den Regularien des Verkaufs von Gebrauchtwagen in Griechenland gefunden - Quelle: https://www.angloinfo.com/how-…nership/buying-a-used-car


    Zitat: "When buying a secondhand car, the following documents are required for the transfer of ownership and registration:

    • Certified copy of proof of identity of both the buyer and seller
    • KTEO document (MOT) from the seller - Hinweis: das scheint das griechische Pendant zur deutschen TÜV-Bescheinigung zu sein
    • Proof of circulation tax payment - das scheint die fragliche Kfz-Steuer zu sein
    • Documentation of receipt of payment by the seller (an invoice marked paid)
    • Request for transfer and registration of the car ownership (document Aitisi)
    • Vehicle registration document, certified by the local tax office proving that the annual vehicle tax has been paid
    • Power of attorney, if registration is carried out by a third party
    • Foreign citizens need to provide their Residence Permit (Aδεια παραμονης)
    • Registration fee

    The documents are submitted to the local Citizen Service Centre (Κεντρο Εξυπηρετησης Πολιτων - KEP). The buyer will be notified once the documents are ready for collection."


    Beste Grüße
    Kurt Brand

  • "gousanis" lautet der Username des griechischen Forumskollegen im 123er Forum.


    Grüße

    bacigalupo

    Also, Dein Tipp war Gold wert. Der Rechtsanwalt hat mir folgende Hinweise gegeben:

    Ich weiß nicht wie Ihr Euch verständigt habt aber der Händler kann nur die Kfz-Steuer gemeint haben. Bei alten Fahrzeugen rein nach Hubraum bemessen (nicht PS, nicht Abgase) Klasse Thita Θ 2.358 bis 3.000 Kubikzentimter = 920 €. Das Gesetz schreibt vor, daß der Kfz Steuer jährlich im Voraus zu entrichten ist. Es gibt keine Rückzahlung wenn man das Auto innerhalb des Jahres abmeldet. Andererseits, ist das Auto abgemeldet und wird innerhalb des Jahres angemeldet, werden nur anteilig die Monate bis Jahresende bezahlt. Aber wenn man das Auto veräußern will wird auch in diesem Fall der volle Jahressatz fällig.

    Nun zu den Besonderheiten;
    1. Meist wird die Frist für die Kfz-Steuer am Ende des Jahres verlängert, so auch diesen Dezember. Kraft Ministerialdekret veröffentlicht im Amtsblatt 7264B vom 21. Dezember 2023 darf man die Kfz-Steuer für 2024 bis einschließlich 29. Februar 2024 entrichten. Innerhalb desselben Zeitraums kann man ein Auto abmelden, ohne daß die Kfz-Steuer für 2024 bezahlt werden muss.
    2. Praktisch heißt das, wenn dieses Auto nicht angemeldet ist, braucht die Kfz-Steuer für 2024 nicht bezahlt zu werden. Abmelden und Exportieren. Wenn das Auto abgemeldet ist, braucht man das Auto nicht anzumelden, um es zu exportieren. Laut Ministerialdekret veröffentlicht im Amtsblatt 2118B vom 6. Juni 2019, wird das abgemeldete Auto ohne Anmeldung direkt vom Verkehrsregister gestrichen und es wird eine Zulassungsbescheinigung Typ II "nur zum Export" ausgestellt. Somit braucht auch in diesem Fall die Kfz-Steuer für 2024 nicht bezahlt zu werden.

    Diese Besonderheiten scheinen Fahrzeugeigentümern, Autohändlern, Zulassungsdiensten und sogar den zuständigen Stellen in den griechischen Finanzämtern nicht immer bekannt zu sein, so dass grundsätzlich angenommen wird, die Kfz-Steuer müsse auch für Fahrzeuge entrichtet werden, die abgemeldet in den Export gehen.


    Nochmals vielen herzlichen Dank. Das spart mir im Zweifel einen glatten Tausender. :)

    Beste Grüße
    Kurt Brand


  • Hört sich klasse an, Kurt und jezz zeig bitte mal Bilder von deinem neuen Spielzeug.


    Gruss


    Peter

    Haha, das mache ich gerne, wenn alles unter Dach und Fach ist. Ich glaube es erst, wenn er in Deutschland steht und auf meinen Namen angemeldet ist. Schönen Sonntag.
    Beste Grüße
    Kurt Brand

  • Haha, das mache ich gerne, wenn alles unter Dach und Fach ist. Ich glaube es erst, wenn er in Deutschland steht und auf meinen Namen angemeldet ist. Schönen Sonntag.
    Beste Grüße
    Kurt Brand

    Ich drücke die Daumen das alles klappt........jedenfalls ist es m.E. ein Vorteil, ein (altes) Auto aus einem Land zu holen, wo das Wetter besser ist und es Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen gibt.


    Viele Grüsse


    Peter

  • und auch hier sieht man wal wieder, wie einfach doch alles in Deutschland ist. Abmelden, Anmelden, Importieren, Exportieren, Umbauen, Eintragen... Und trotzdem meckert jeder herum.

    Ja, Kurt, wenn das Auto hier ist, bitte Fotos. Hört sich ja nach einem 250/8 oder 280/8 bzw E/8 an.


    Viel Erfolg beim Import

    bacigalupo

  • und auch hier sieht man wal wieder, wie einfach doch alles in Deutschland ist. Abmelden, Anmelden, Importieren, Exportieren, Umbauen, Eintragen... Und trotzdem meckert jeder herum.

    Ja, Kurt, wenn das Auto hier ist, bitte Fotos. Hört sich ja nach einem 250/8 oder 280/8 bzw E/8 an.


    Viel Erfolg beim Import

    bacigalupo

    Vermutlich ein Coupé, für eine normale /8-Limo wird wohl niemand solchen Aufwand betreiben.


    Gruss