TÜV und rote Blinker hinten in rot

  • Guten Tag die Herren (und Damen?),

    weiß jemand ob der TÜV hinten rote Blinkergläser zulässt?
    Die waren bei mir im Original rot, sind aber aktuell Orange.

    Ich würde gerne rückbauen und kann original erwerben.

    Vielen Dank
    Michael

    Viele Grüße Michael

  • Hallo, Michael,


    bei Zulassung vor dem 1.1.1970 erlaubt. Da Ponton und damals auch im Original rot/rot, sollte das also kein Problem sein.


    Gruß

    Ulli

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  • Hallo Ulli,

    ich finde beim TÜV hierfür lediglich Hinweise für Importfahrzeuge vor 1970.
    Aber das gründet sich dann wohl auf die allgemeine Regel.

    Auch wenn mir diese noch nicht in der StVZO unter gekommen ist.

    Wenn jemand diese Textpassage parat hat wäre ich dankbar.

    Viele Grüße
    Michael

    Viele Grüße Michael

  • Dein Fahrzeug ist doch damals im Original mit rot/roten Rückleuchten ausgeliefert worden. Warum sollte das also jetzt ein Problem sein? Nur, weil das in der Vergangenheit mal von jemandem geändert wurde, ändert sich die Rechtslage ja nicht.

  • Nun, es wurde auch ohne Warnblinkanlage ausgeliefert.
    Rechtslagen können sich auch rückwirkend ändern, insbesondere dann, wenn die ursprüngliche Rechtslage rechtswidrig war.


    Aber vielen Dank für den StVZO Paragraphen. Damit habe ich es schwarz auf rosé.

    Danke
    Michael

    Viele Grüße Michael

  • Nur, weil das in der Vergangenheit mal von jemandem geändert wurde, ändert sich die Rechtslage ja nicht.

    Hallo Ulli,

    woher hast Du Deinen Link.

    Ich habe nochmal mit der StvZO im Web verglichen.

    Dort heißt es:

    (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

    Ohne Zusatz bzgl. 1970.

    Deshalb habe ich das auch nicht gefunden.

    Wo ist denn die Ausnahme dann definiert?

    Grüße
    Michael

    Viele Grüße Michael

  • Hallo


    ich habe was gefunden

    Ist aber von 2018.

    Gbit es vielleicht ein Merkblatt zum Merkblatt jüngeren Datums, das diese wiederum außer Kraft setzt.

    Hab beim TÜV niemanden erreicht.

    Deren zugelassene Arbeitszeit endete wohl bereits.

    Grüße
    Michael

  • Hallo Baumer,

    ja, aber ich suche nach der rechtlichen Grundlage in der StVZO.
    Alle ehemaligen Hinweise das rot für Fahrzeige vor 1970 zulässig ist sind nicht mehr drin.

    Wäre schön wenn hier jemand mit entsprechenden Dokumentverweis die rechtliche Lage klarstellen kann.

    StVZO §54 und §72 geben es Stand heute nicht her.

    Danke
    Michael

    Viele Grüße Michael

    • Official Post

    Ich finde nur das:


    § 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)

    Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.

    Gruß

    stefan


    An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.(Erich Kästner)

  • Hallo Stefan,

    Ich finde nur das:


    § 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)

    Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.

    und wo hast du das gefunden?

    Hier der Link auf §54:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html

    und der auf §72:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html


    In beiden fehlt der Hinweis das rot noch erlaubt sei.

    Die von dir benannte Passage findet sich als Freitext auf vielen Seiten.
    Ohne konkreten Link auf die aktuellen Rechtsdokumente, scheinen die aber veraltet zu sein.

    Ich bitte um die Quellenangaben für diese Hinweise.

    Vielen Dank
    Michael

    Viele Grüße Michael

  • Hallo Michael,


    ich verstehe Dein Problem nicht ganz.


    Dir gefallen die roten Blinker besser, dann schraube die rein und gut ists, Wenn der Tüv meckert: "Wieso, die waren schon vor 50 Jahren rot als ich das Auto gekauft habe". und Du weist Ihn freundlich auf Paragraph 54 StvZO hin.


    Viele Grüße,

    Hagen

    .

  • Genau so ist das! Wäre es anders, würden all die 50er und 60er Jahre Benze hier nicht mit rot/rot unterwegs sein. Man kann sich auch auch Probleme selbst machen.


    Gruß

    Ulli - nur mit rot/ rot unterwegs

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  • Hallo Hagen,

    ich verstehe Dein Problem nicht ganz.

    ...

    Du weist Ihn freundlich auf Paragraph 54 StvZO hin.

    welches Problem :)

    Das was ich mache ist eine Sache. Das was rechtlich zulässig ist (evtl.) eine andere.


    Es geht mir hier nicht darum, ob ich es mache oder nicht, sondern um die rechtliche Klärung.
    Ich will einfach wissen woran ich bin.

    Auf §54 sollte ich ihn nicht hinweisen - siehe von mir geposteter Link.

    §54 weißt eindeutig gelbe Blinklicher aus. Eine Ausnahmeregelung ist also nach meinem Kenntnistand
    nicht mehr erlaubt. Die Übergangsregelung aus §72 ist nicht mehr vorhanden.

    Alle Links die ich erhalten habe sind freie Texte im Web ohne Verbindlichkeit.

    Ich wäre dankbar, wenn mir jemand den Link auf ein verbindliches Dokument geben kann.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Michael

    Viele Grüße Michael

  • Hallo Michael,


    das heißt alle die rote Blinker haben können diese jetzt verschrotten?


    Und es handelt sich ja um eine Zulassungsverordnung. Kann also schon sein dass ab jetzt keine roten Blinker mehr neu zugelassen werden. Juckt aber bei Dir nicht; Auto ist ja zugelassen.


    Viele Grüße,

    Hagen

    .

  • Hallo Hagen,

    keine Ahnung was das heißt und da könnte ich nur spekulieren.

    Die Übergangsregelung aus §72 ist jedenfalls laut veröffentlichtem Gesetzesblatt nicht mehr drin.
    Oder wo ist die Ausnahmeregelung beschrieben?


    Viele Grüße

    Michael

    Viele Grüße Michael

  • Hi,

    ich habe an meinem /8 EZ 11.70 die roten Blinker nachgerüstet.

    Muss nächsten Monat zum TÜV und bin mal gespannt, was dabei rauskommt8o.


    Gruß Joe

    Ein Leben ohne Oldtimer ist möglich, aber sinnlos.

    (frei nach VvB)

  • Hallo Joe,

    dann drücke ich dir mal die Daumen.

    Sag mal bitte Bescheid ob der Prüfer was gesagt hat, ohne ihn darauf anzusprechen, versteht sich :)


    Bestellt sind meine schon.
    Sind nicht ganz billig als Originalteil.

    Viele Grüße
    Michael

    Viele Grüße Michael

  • Hallo Joe,

    ich habe an meinem /8 EZ 11.70 die roten Blinker nachgerüstet.


    wurden jemals deutsche W115 mit roten Blinkern ausgeliefert? Und weißt Du wie das bei anderen Baureihen aussah, z.B. beim W108?


    Viele Grüße,

    Hagen, den der deutsche Paragraphendschungel nur extrem peripher tangiert...

    .

  • Hallo Michael,


    Wie andere Foristen bereits geschrieben haben sind rote Blinkleuchten hinten bei EZ vor 01.01.1970 unproblematisch, insbesondere wenn original so vorhanden.


    W 111 wurden auch, je nach Auslieferungsland, sowohl mit roten als auch mit gelben Blinkleuchten ausgeliefert

  • Wie andere Foristen bereits geschrieben haben sind rote Blinkleuchten hinten bei EZ vor 01.01.1970 unproblematisch,

    Hallo Uwe,

    siehe meine Links zu §54 StVZO und §72. Hiernach sind ausschließlcih gelbe erlaubt.

    Wenn du andere Hinweise hast, bitte mit Quellenangabe.
    Und ich meine keine Quellen von Web Sites, wo das auch nur als Freitext steht.


    Alles andere ist stille Post weitertragen.

    Vielen Dank trotzdem
    Michael

    Viele Grüße Michael