W123 300D US Import- Was ist alles erforderlich für H- Gutachten?

  • Guten Tag zusammen,


    ich bin dabei einen W123 300D US Import zu erwerben. Fahrzeug war noch nie in der EU zugelassen.


    US Title und Zollbescheinigung ist dabei. Die Umrüstung der Scheinwerfer/Blinker ist mir klar.

    Für die Zulassung mit H Kennzeichen ist ein H Gutachten erfoderlich.


    Ist daneben auch eine Vollabnahme nach § 21 erforderlich?

    Wie sieht es aus bei H -Gutachten für vorhandene rote Oldtimer Kennzeichen?


    :|

    • Official Post

    Moin :|


    Ja, ein H-Gutachten ist immer auch eine Vollabnahme nach $21.


    Beim roten Kennzeichen, denke Du meinst ein 07er, ist das etwas vom Landkreis abhängig. Prinzipiel braucht jedes KFZ, das erstmalig auf 07 eingetragen wird zunächst eine Abnahme nach $21, diese darf bei Eintragung nicht älter als 3 Monate sein. Etwas anders ist es, wenn das Auto schon auf 07 eingetragen war, bei Dir oder einem Vorbesitzer. Da kommt es auf die Verfahrensanweisungen in Deinem Landkreis an. Die anrufen bringt Klärung. Dazu gibt es keine bundeseinheitliche Vorgehensweise. Auch dazu welche Auflagen Du mit dem 07er erfüllen musst, gibt es keine Einheitlichkeit. Landkreise sind oft weniger streng als große Städte.


    Schönes WE

    Beule


    (wo ist an diesen Apfeltelefon das Paragraphenzeichen?)

  • In München kannst Du das H-Gutachten nur mit dem US Title machen, nix Vollgutachten.

    Hallo Winfried,


    aber ein kleines Nummernschild hinten bekommt man dann trotzdem nicht in München, selbst wenn‘s baulich eigentlich nicht anders geht.


    Ohne Vollabnahme kann man den Wagen aber nicht mit H-Kennzeichen zulassen. Oder hab ich da einen Gedankenfehler?


    Grüsse,

    Rainer

    • Official Post

    Hallo Rainer


    Da hast Du absolut keinen Gedankenfehler. Zur Zulassung benötigst Du wie eh und je die Vollabnahme.


    Mit US Kennzeichen Grösse (Moped Schild) habe ich meine letzten Erfahrungen vor mehr als 10 Jahren gemacht, da ich ja auf „nicht klappernde Mercedes“ umgestiegen bin.


    In der Zulassungsstelle München Land musste man bei der Zulassung immer zum Vorgesetzten des Sachbearbeiters. Der beauftragte dann einen Mitarbeiter, der mit dem Meterstab mit zum Fahrzeug kam und die Sache kontrollierte. Da nütze es auch nichts, wenn im TÜV Gutachten das kleine Schild aufgeführt war. Nachteil, ... man musste sich immer rote Schilder oder einen Hänger besorgen weil das Fahrzeug vorgezeigt werden musste. Bei den Mustangs hatten wir meistens Pech, die Corvetten bekamen alle ein kleines Schild. In Freising ebenfalls. Aber w.g., das ist mehr als 10 Jahre her. Oft ist man bei derlei Sondergeschichten mit einem Zulassungsdienst oder einer Werkstatt besser dran. Man zahlt für die Zulassungsdienstleistung, nutzt aber die guten Kontakte der Dienste, die die zu den Zulassungsstellen haben. Die sind täglich mit mehreren Zulassungen bestätigt, und können sich bei den Sachbearbeitern besser durchsetzen. Eine Garantie gibt es leider nicht.

    Viele Grüsse


    Winfried


    300 SE W112 Cabrio M189 Automatik Fahrgestellnummer ...9840 Ende 1967 „Schlüpferblau-Met.“

  • Hallo Rainer,


    Mit dem Kennzeichen ist es genau wie Winfried beschrieben hat, der Wagen wurde bei mir ebenfalls zwingend an der Zulassungstelle vorgeführt und dann vom Sachbearbeiter vermessen. Es gibt dann was von den Ziffern her reinpasst. Vorher eine Nummer (online) reservieren macht daher Sinn.


    Für meinen US-Import habe ich hier in BaWü beim TÜV Süd folgende abnahmen machen lassen:


    §21 --> Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA (Vollabnahme) incl. einer Hauptuntersuchung

    Hier werden zB auch Dinge wie Scheinwerfer Umbau, Blinker etc. geprüft, was eben alles vom US Modell abweichen könnte.


    Nicht vergessen ab 1969 braucht es auch eine ASU die hier mitgemacht wird.


    §23 --> Begutachtung "H-Kennzeichen" (Verleihung zum „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut“ )



    Ich habe vorher beim TÜV Süd (online) ein Datenblatt anfordern müssen, welches mit knapp 130€ zu Buche schlägt, da auf den US Papieren keinerlei Daten verfügbar sind. Lieber vorher nochmal fragen ob die die Daten nicht doch schon selbst für diesen Typ haben...



    Mit diesen Papieren kann man dann zur Zulassungsstelle (+ US Title und evB Nummer) und das Fahrzeug zulassen.

    Grüße

    Philipp

  • Hallo Kasper,


    wenn du bereits eine 07er Nummer hast, fordert die Zulassungsstelle oft ein H-Gutachten nach §23 für ein neues Fahrzeug. Das H-Gutachten enthält auch immer eine Hauptuntersuchung. Aber es muss nicht sein, daß die Zulassungsstelle ein H-Gutachten verlangt, vorgeschrieben ist das nämlich grundsätzlich nicht. Da kocht so jeder Kreis, Stadt etc. ihr eigenes Süppchen. Die meisten aber machen das wohl.

    Für das 07er Kennzeichen brauchst du keine Vollabnahme ( davon habe ich nie gehört, wird auch bei mir nicht praktiziert aber eben H-Gutachten ).


    Bei der H-Nummer benötigst du auf jeden Fall dann ein Vollgutachten nach §21 und ein H-Gutachten nach §23.


    Ob du auch ein Datenblatt dir besorgen musst für teures Geld, hängt von der Prüfstelle ab. Für solche Fahrzeuge sollten die Daten problemlos abrufbar sein, das wird dann aber auch berechnet und als "Recherche" ausgewiesen. Zumindest beim TÜV.


    Aber da ja seit einiger Zeit nicht mehr nur der TÜV ( alte Bundesländer ) das Vollgutachten machen darf, lohnt es sich evtl. auch sich mal bei der Dekra und anderen nachzuforschen, was die so verlangen.


    Für meine 07er Nummer konnte der Dekra Sachverständige die erforderlichen Daten über sein Intranet die Daten ermitteln, für z.B. meine Heckflosse. Mit dem H-Gutachten ging ich dann zur Zulassungsstelle und ließ den Wagen eintragen und bekam einen weiteren Fahrzeugschein dazu.


    Grüße


    Tom

  • Hi Winfried, Philipp,


    mein US W108 ist schon eine geraume Zeit zugelassen, so wie ihrs beschrieben habt. Ebenfalls mit Leichtlraftradkennzeichen hinten. Das Prozedere war schon formalistischer, unabhängig davon, was der TÜV ins Gutachten geschrieben hat.

    Den Wagen hatte ich natürlich nicht dabei zur Inaugenscheinnahme, weshalb ein fleissiger berliner Beamter nach Unterbrechung der Zeitungslektüre und 5minütigem Studium des Gutachtens eine Ausnahmegenehmigung erteilte.


    Meine Befürchtung war eher, dass ich nach meinem temporären Umzug nach München hier Probleme bei der Zulassung bekomme und das KVR die Ausnahmegenehmigung nicht anerkennt. München Land soll da wirklich noch deutlich entgegenkommender und flexibler sein.


    Grüsse,

    Rainer

  • Hallo Tom, Rainer,

    ja das ergibt einen Sinn.

    Für 07er braucht man ja noch nicht einmal einen Fahrzeugbrief- sondern nur einen Eigentumsnachweis.

    Danke für die Infos

  • Meine Befürchtung war eher, dass ich nach meinem temporären Umzug nach München hier Probleme bei der Zulassung bekomme und das KVR die Ausnahmegenehmigung nicht anerkennt. München Land soll da wirklich noch deutlich entgegenkommender und flexibler sein.


    Grüsse,

    Rainer

    Hallo Rainer,


    DAS ist nun wirklich kein Problem. Zitat Website der Münchner Zulassungsstelle (Stadt):


    Besonderheiten

    • Behalten des Kennzeichens bei Umzug: Wenn Sie von einem anderen Zulassungsbezirk in die Stadt München umziehen, dürfen Sie bei der Umschreibung das Kennzeichen behalten, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Umzugs angemeldet ist. Die Kennzeichen müssen Sie in diesem Fall nicht mitbringen. Ist dies nicht der Fall sind die Kennzeichen vorzulegen. Nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wird das Kennzeichen wieder der ehemals zuständigen Zulassungsbehörde zurückgegeben.

    Ich lebe im Kreis Straubing-Bogen und fahre mit meinem NR-Kennzeichen aus Rheinland-Pfalz durch die Gegend. Das Prozedere beim Ummelden war das gleiche.


    Viele Grüße

    Michael

    Viele Grüße


    Michael