(Quelle: Nürnberger Nachrichten vom 24.9.2022, Seite 17)
Karlsruhe - Wer beim Gebrauchtwagenkauf Betrügern aufsitzt und nichtsahnend ein fremdes Auto erwirbt,
hat gute Chancen, den Wagen trotzdem behalten zu dürfen. Taucht später der -ebenfalls übers Ohr gehauene -
ursprüngliche Eigentümer auf und will sein Auto zurück, steht dieser vor deutlich höheren Hürden.
ER muss belegen können, dass der neue Besitzer beim Kauf nicht "gutgläubig" war, wie der Bundesgerichtshof
(BGH) am Freitag entschied. Das gilt auch, wenn darum gestritten wird, ob ein gefälschter Fahrzeugbrief im Spiel war. - dpa
Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen. Hier erfolgt eine Beweislastumkehr zum Nachteil des bisherigen Eigentümers.
In der Praxis wird dieser Beweis fast nie zu erbringen sein, wenn sich Bestohlener und Erwerber nicht kennen..
So schnell kann man jetzt sein Fahrzeug loswerden.
Meinungen erwünscht.
Carl