Motorschaden M130983... der Motorenstandsetzer weigert sich...

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    Hallo Freunde,


    ich habe im Oktober 2006 meinen Motor M130983 von einer Firma komplett überholen lassen. Das Dilemma ging bereits nach dem Einbau los. Bei Befüllung mit Betriebsstoffen, lief das Wasser durch die Zündkerzenlöcher. Diagnose: Falsche Zylinderkopfdichtung.


    Zylinderkopf wieder runter. Dabei war der MI Motoreninstandsetzer wohl schon etwas genervt. Er vergaß beim Wiedereinbau, den hydraulischen Kettenspanner zu prüfen, ob er gefüllt und fest ist. Er war es nicht. Folge: 270 km später sprang die Steuerkette um 2 Zähne über, Bruch (!) von 4 Schlepphebeln und Ventilfedern.


    Jetzt war der MI richtig am Boden (jedes Mal 2 x 400 km An- und Abreise). Erneute Demontage des Zylinderkopfes und Überholung und Reparatur desselben. Und natürlich keine Überprüfung durch den MI, ob durch die auf die Kolben aufgeschlagenen Einlassventile (die Aufsetzer sind durch das Endoskop heute noch sichtbar) Schäden an den Motorteilen (K-Ringe, Kolbenbolzen, Pleuel, Pleuellager etc.) entstanden waren. O-Ton des MI: "So'n paar Aufsetzer von E-Ventilen machen so'nem Motor garnichts".


    Merkwürdig war seit dem: Der Motor war nicht ruhig zu kriegen (leichtes Schütteln), etwas ungewöhnlich hoher Ölverbrauch für einen Neuen (ca. 1 Liter/1000km), diese verreckten Blaufahnen aus dem Auspuff bei Lastwechseln und einfach keine 100%ige Motoreinstellung möglich (zuletzt tippte mein Mechaniker auf einen defekten, undichten Klappenstutzen und dadurch Störungen im UNterdrucksystem).


    Weil ich davon ausging, die Gewährleistung läuft nach 12 Monaten ab, vor 4 Wochen dann mal eine Druckverlust-Messung durchgeführt. Ergebnis: 2 Zylinder mit 60 % und 55 % Druckverlust, die restlichen Zylinder zwischen 45 % und 15 % Druckverlust. Und das nach inzwischen nur 3.900 km auf der Nadel. Mit Endoskop tiefe Rillen in den Zylinderwandungen festgestellt.


    Der Motoreninstandsetzer lehnt jetzt jede Haftung ab, mit den abenteuerlichsten Begründungen "Ich und mein Mechaniker hätten an dem Motor herumgefummelt", wobei er unterschlägt, dass mein Mechaniker (Freund von Ralf Weber, ganz erfahrener Mann und weithin in der Altbenzszene bekannt) hilfsweise in seinem Auftrag den Motor und mit ihm zusammen wieder eingebaut und eingstellt hatte.


    Letzte Woche Vor-Begutachtung durch einen vom VMI Verband der Motoreninstandsetzer emppfohlenen Sachverständigen. Erstes Zwischenergebnis: Voraussichtlich Schaden an K-Ringen oder darunter liegenden Motorenbauteilen. "Der Motor hätte bereits nach dem Erstschaden auf Schäden untersucht werden müssen".


    Also, jetzt muss der Motor zum zweiten Mal ausgebaut werden, um ein Vollgutachten machen zu können. Wenn ich an die bisherigen Kosten und an die Kosten denke, die jetzt noch entstehen, schüttelt es mich. Kein Witz.


    Meine Frage: Hat jemand in der Vergangenheit - ähnliche - Erfahrungen mit Motorüberholungen, einem vergleichbaren Schaden und mit einem Motoreninstandsetzer, der sich auf Englisch verabschieden will, gemacht, gibt es irgend wo Urteile zu finden, hat jemand vielleicht ein Sachverständigen-Gutachten zur Hand und auf was muss man in einem Beweissicherungsverfahren achten..?


    Wenn mich ggflls. mal jemand anrufen will, bitte E-Mail mit Tel.-Nr., ich rufe dann zurück.


    Detlef Kupfer :cursing:




    d.kupfer.privat aett web punkt de


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    Edited 6 times, last by Detlef Kupfer ().

  • Servus,


    also das scheint ne Sache zu sein mit vielen juristischen Spitzfindigkeiten.


    OHne daß ich jetzt der studierte Jurist bin, würde ich die Sache mal folgendermaßen beurteilen:


    Du hast einen Werkvertrag mit dem Instandsetzer - er macht den Motor so wie vorher (hoffentlich schriftlich) vereinbart und Du zahlst den vereinbarten Preis.




    Ist die Arbeit mangelhaft, hat der Instandsetzer m. W. zwei Versuche, die Sache in den Griff zu kriegen. Wenns dann noch nicht funktioniert, solltest Du das Recht haben, einen anderen die Sache reparieren zu lassen - Ersatzvornahme nennt sich das. Die dafür anfallenden Kosten müßte dann der erste unfähige Instandsetzer tragen.


    Die ganze Geschichte funktioniert m. W. aber nur dann, wenn Du klar und deutlich und nachweisbar vorher angekündigt hast, daß Du Ersatzvornahme durchführen wirst.




    Da die Angelegenheit so kompliziert ist, kann ich Dir nur raten, einen auf Werkvertragsrecht (und Autotechnik) spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um nicht was falsch zu machen. Wenn Du nicht absolut fit im aktuellen Recht bist, hast (fast) keine Chance vor Gericht, denn Dein Gegner tritt garantiert mit einem avoccato auf, der Dich zerlegt.




    Das nächste Problem ist: Folgeschäden. Da schon mehrfach rumgemurkst wurde, sind Folgeschäden nicht auszuschließen. Und genau deshalb ist eine ganz genaue Begutachtung unerläßlich, sonst bleibst Du nach ein zwei Jahren garantiert auf Deinen Kosten sitzen.




    Viele Grüße




    Josefini1

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    Josefini,


    danke für Deine Antwort. Der MI hat ja bereits klar jede Verantwortung abgelehnt. Dass das vor den Kadi geht, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.


    Von der VMI Gütegemeinschaft Motoreninstandsetzer hörte ich, dass bei fast 15 % (!) allaer in Deutschland instandgesetzter Motoren es zu Reklamationen und Nachbesserungsarbeiten kommt. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich genau so hoch, weil viele Autobesitzer gar nicht merken, dass mit ihrem Motor was nicht in Ordnung ist (bspw. ein Leistungsverlust wird meistens gar nicht wahrgenommen)


    Die juritische Seite habe ich bereits ganz gut positioniert. Urteile aus der Vergangenheit könnten halt dabei helfen, die Bereitschaft der Gegenseite zu erhöhen, aussergerichtliche Einigungen zu treffen und die Nacherfüllungen bzw. Schadensbeseitigungen, an deren rechtlicher Verpflichtung des MI kein Zweifel besteht, jetzt zeitnahe zu erfüllen und nicht erst nach einem Prozess, der sich vielleicht 2 Jahre hinzieht. Abgesehen davon, heißt das doch für mich: Motor komplett wieder raus, zerlegen, endgültiges Sachverständigen-Gutachten erstellen lassen, ggflls. im WEge der Ersatzvornahme den Motor bei einem anderen MI reparieren lassen und wieder ein paar Tausender loszuwerden.


    Habe halt gedacht gehabt, in der riesen Community von Altbenzlern wäre dem einen oder anderen schon mal was ähnliches passiert.


    Detlef Kupfer :D


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  • Moin Detlef,


    der Peter Steckel hat DIr, glaub ich, schon den richtigen Weg gewiesen. Das große Problem aus meiner "Insolvenzsicht" wird sein, daß Dein Motoren"instandsetzer" wahrscheinlich ja nicht den ersten Fehler gemacht hat. Insofern könnte er schon eine ganze Menge Forderungen vor sich herschieben und irgendwann die Reißleine ziehen - sprich Insolvenzantrag stellen. Dann kannst DU Deine Forderungen zur Tabelle anmelden und bekommst vielleicht irgendwann 5% vom InsoV. ausbezahlt.


    Langer Rede kurzer Sinn - wenn Du das Gerichtsverfahren vermeiden kannst und eine schnelle Lösung findest, kann DIr das eventuell viel Geld sparen - es sei denn, DU bekommst nen Titel und vollstreckst den kurzfristig z.B. durch Pfändung von Verwertbarem, um Deine Ansprüche durchzusetzen. Aber das halte ich angesichts der Gericfhte für ausgeschlossen.


    mitleidsvollen Gruß
    JEns


    p.s.: Eventuell Moskau Inkasso (und 50% vom Schaden ?)

    Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK. Man kennt mich dort. Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage ? :whistling:

  • Jens,


    Du hast ja wahrscheinlich die Geschichte mit den zwei 1 Jahr alten und durchgerosteten Zylinderdeckeln gelesen und die Vielen bekannten, für mich noch nicht so ganz geläufigen stereotypen Textbaustein-Antworten der Daimler Reklamationsabwehrabteilung. Wundert es Dich, wenn es da draussen die Abteilung Fähnchenhändler und Kleinreparateure genau so machen?


    Wütend macht mich nur, wenn solche Typen sich gleich XXXXXXXXXXXXXX (das Wort Winkeladvokaten hier hinzuschreiben verbietet mir meine gute Erziehung) nehmen und dich vom Opfer zum Täter machen wollen, obwohl ich denen noch nicht einmal Konsequenzen für den Fall der Nichterfüllung der Nachbesserungspflichten angedroht hatte. Abwehr-Prävention.


    Aber das hat bekanntlich seinen Grund: Inzwischen haben die Jungs - mit reichlich Kohle ausgetattet - in Kölle eine ehemalige Kfz-Schrauberwerkstatt übernommen und überholen bevorzugt Mercedes-Oldtimermotoren. Und da liegen die Nerven gerade jetzt, wo man um die Reputation bedacht ist, blank.


    Nee, Insolvenz anmelden, tut der MI ganz bestimmt nicht. Der und seine Partner uss Kölle wollen in der Mercedes-Szene ganz grosse Tiere werden.


    So Jens, Freitag Abend, und jetzt geets wie mirr Frankfodder saache, mal e bissche in die Bembelcher gucke.


    Gruß, Detlef :D



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    Hoffy,


    was willst Du machen. Ich hatte den MI zwar deutlich, aber höflich, über den Schaden unterrichtet und Nachbesserung mit Fristsetzung eingefordert. Er hat mir gleich per Anwalt mit Klage drohen lassen, eine Art Freistellungserkärung von Haftungsansprüchen gefordert, nicht ich ihm.


    Schiedsstelle? Wenn dort ein objektiver Sachkundiger sitzen würde, hätte ich das Ding wahrscheinlich ganz schnell vom Tisch. Aber gerade deshalb wird eher der Pabst in Rom Theresa Orlowski heiraten, bevor der MI zu einer Schieddstelle mit hinmarschiert.


    Detlef


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  • Hallo,


    das Problem wird sein, daß zunächst Du die Beweisführung antreten mußt. Nicht der Motorenbauer muß beweisen, daß er einwandfreie Arbeit geleistet hat, sondern Du mußt es. Und den von Dir geschilderten Sachverhalt nach Möglichkeit mit Schriftstücken und/oder Zeugen belegen. Das gesprochene Wort zählt da gar nichts.


    Schon der Satz "Ich und mein Mechaniker hätten an dem Motor herumgefummelt" läßt größere Schwierigkeiten erwarten. Selbst wenn Du genau weißt, daß der Motorenbauer lügt, mußt Du beweisen daß er für den Schaden verantwortlich ist, und Dein Mechaniker garantiert nichts falsch gemacht hat. Hier habe ich meine Zweifel, daß das möglich sein wird.


    Ich selbst hatte vor einigen Jahren einen Prozeß am Hals, in dem es um (unberechtigte) Geldforderungen von 4.000 DM (nicht Euro) eines Gartenbaubetriebs ging, der noch dazu schlecht gearbeitet hatte. Der Gartenmensch lehnte eine außergerichtliche Einigung ab. Allein der Schriftverkehr zog sich über ein Jahr hin. Die gegnerischen Anwälte schrieben etwas, ich formulierte aus fachlicher Sicht die Antwort, und meine Anwältin brachte es in juristische Form. Hier gingen viele Stunden bei drauf, und meine Laune war nach jedem (frechen!) Schreiben der Gegenseite im Keller.


    Ich hatte das "Glück", daß ich ja verklagt wurde, d.h. die Sachverständigenkosten und sämtliche Prozeßauslagen mußte erstmal der Kläger berappen, und somit regelmäßig Vorschüsse überweisen (sonst wäre der Prozeß nicht weitergegangen).


    Wie so oft stand am Ende ein Vergleich. Dabei weicht die juristische Sicht der Dinge oft vom gesunden Menschenverstand ab. So gab es Streitpunkte, wo ich mich 100% im Recht fühlte, die gegen mich entschieden wurden (Beispiel: von 50 gepflanzten Eiben einer Hecke sind 4 Stück nach kurzer Zeit abgestorben. Ich verlangte Ersatz. Das Gericht entschied, daß die Leistung des Gärtners mit dem Pflanzen erbracht sei, auch wenn die Pflanzen krank waren oder nicht richtig gesetzt wurden. Und das obwohl der Gärtner - bevor die Situation eskalierte - schriftlich zusicherte "Ich werde die abgestorbenen Eiben schnellstmöglich ersetzen"...). Und es gab Dinge, da war ich mir gar nicht so sicher, die zu meinen Gunsten ausgingen.


    Der Vergleich endete 88% : 12% (88% für mich). Das bedeutete, daß mich die Sache mit anteiligen Anwalts-, Sachverständigen-, Ortstermins- und Gerichtskosten rund 3.000 DM kostete, und die Gegenseite mit über 20.000 DM Unkosten dabei war. Völlig verrückt!


    Bei einem anderen Fall, bei dem ich mit guten Aussichten einen Autohändler auf arglistige Täuschung (Schadenssumme: 3.500 Euro) hätte verklagen können, habe ich es aufgrund der damaligen Erfahrungen gelassen (eine außergerichtliche Einigung war gescheitert). Heute bin ich übrigens rechtsschutzversichert...


    Zurück zum Thema: ich würde versuchen, im Bekanntenkreis (ggf. auch über den Hofheimer Stammtisch) einen Anwalt mit Oldtimer-Sachverstand zu finden, der eine außergerichtliche Einigung herbeiführt, und rate von einem Prozeß ab.


    Meine Meinung.


    Viel Glück und viel Erfolg, Grüße


    Jörg


    (Kennen wir uns ggf. von der Viehweide?)

  • Hallo Jörg,


    ich sehe "das mit meinem Mechaniker" eher nicht als Problem, sondern als Vorteil. Der MI war auf grund seiner damaligen Ausstattung eigentlich überhaupt nicht in der Lage, fernab seines Firmenstützpunktes - im Harz - 430km entfernt einen Motor aus- und wieder einzubauen. "Mein Mechaniker" war von ihm praktisch direkt beaufragt und Aufwandsentschädigungen wurden vom MI grösstenteils direkt an den Mechaniker abgegolten.


    Warum hat er wohl mein erses Angebot, bei einer Demontage, Schadensbefundung etc. dabei zu sein, nicht angenommen und statt dessen mir gedroht?


    Ich hatte unmittelbar nach dem Motorschaden den Motor durch einen Spezialisten öffnen lassen und wohlweislich die herausgeholten Brocken - Schlepphebel, Ventilfedern und Druckstücke - mir die Authentizität von diesem Spezialisten bestätigen lassen. Ich habe sogar eine Ölprobe abgenommen und diesem Spezialisten zur Verwahrung mitgegeben, um gfflls. falls notwendig, in einem Beweissicherungsverfahren, falls vom Gericht gefordert, hier eine chemotechnische Ölananalyse durchführen lassen zu können.


    Der MI hatte das Verschulden an dem Motorschaden ja bereits anerkannt und den Zylinderkopf repariert. Er hatte nur "vergessen" den Motor selbst dahingend zu überprüfen, ob die durch die blockierte Nockenwelle aufgeschlagenen Ventile an darunterliegenden Motorbauteilen Schäden hinterelassen hatten (die Aufschlagstellen der E-Ventile sind heute noch zu sehen). Klar, hierzu hätte der komplette Motor ausgebaut werden müssen und der MI hätte wirtschaftlich ab dem Moment dicke draufgezahlt.


    Jetzt bauen wir halt den Motor aus, der Sachverständige der bereits in seinem Vorgutachten Schäden im Zylinderbereich und / oder Pleuellagerbereich vermutet, wird sich die Sache sehr genau anschauen und ich werde unmittelbar Klage einreichen.Ich habe übrigens auch durch den Fred hier im Forum, einige sehr wertvolle Tips von Mitlesern erhalten.


    Bei so einem Verfahren ist es wie beim Oldtimerkauf oder Verkauf. In der Ruhe liegt die Kraft. Machst Du so etwas unter Zeitdruck, geht es schief. Der MI weiss, dass ich das Auto eigentlich verkaufen will. Mit dieser Rechtsanwaltsmasche versucht er mich hinzuhalten und mürbe zu machen. Eigentlich hatte ich tatsächlich keine Zeit. Jetzt nehme ich sie mir.


    Wenn Dich das Thema wirklich mal interessiert, hier findest Du weitere Details. Der MI hat nämlich auf meinen Vortrag im Web inzwischen an anderer Stelle geantwortet. Unter Nickname Toy Champ... totlach... und musste sich - unfreiwillig zwar, als der MI outen, der meinen Motor "überholt" hat. Dabei hat er Gegenargumente angeführt, die auf normalem, rechtsanwaltlichem Korrespondenzwegen wahrscheinlich erst in einem halben Jahr mal zu Gesicht bekommen hätte.


    http://www.vdcm.de/modules.php…ums&file=viewtopic&t=1191


    Ich habe durch den ungewöhnlichen Weg über Foren sehr viele E-Mails erhalten. Erschreckend ist, wie viele vergeigte Motorüberholungen draussen offenbar produziert werden. Und insbesondere bei gewerblichen Motorüberholern scheint die Bereitschaft Überholungsfehler nicht nachbesseren zu wollen, leider relativ hoch. Und dank überlasteter Gerichte und gestresster Altbenzbesitzer, die keine 2 - 3 Jahre auf den Ausgang warten können und genervt und finanziell gebeutelt sich auf oberfaule Vergleiche einlassen, haben sie leider damit sehr oft Erfolg.


    Wie die Geschichte weitergeht und wie sie ggflls. ausgeht, davon mehr in o.g. Thread.


    Gruß, Detlef




    P.S. Ja, ich bin öfters mal bei Ralf beim MBSH-Kombistammtisch (VDH, MBIG) auf der Viehweide






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