Auto Versicherung

  • Hallo Brabus63,


    bezüglich Schadenfreiheitsklasse: diese Schadenfreiheitsklassen hängen immer von Deinem individuellen Vertrag ab, der aktuell besteht. Ein Beispiel: die Ehefrau fährst seit 25 Jahren schadenfrei. Das Auto war immer über den Ehemann versichert. Welche Schadenfreiheitsklasse hat nun die Frau, sollte sie sich ein eigenes Fahrzeug anschaffen und versichern wollen? Korrekt, gar keine, denn Sie müsste einen eigenen Vertrag dazu haben.
    Wie ich aus Deinem Post entnehme, steht bei Dir ein Fahrzeugwechsel an, dann wird Deine vorhandene Schadenfreiheitsklasse auf das neue Fahrzeug übertragen. Solltest Du einen Zweitwagen anmelden, gibt es vielfältige Sondereinstufungsmöglichkeiten, z.B. gleicher SF wie beim Erstwagen, dazu müssen aber ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.


    Nun zum Thema Vollkasko (macht bei einem Neuwagen definitiv Sinn):
    Auf was solltest Du bei den Konditionen des Vertrages / Anbieters neben dem Beitrag unbedingt achten
    - Neuwertersatz bei Totalschaden möglichst lange (18 bis 36 Monate) ; das Gleiche bei Diebstahl und unbefugtem Gebrauch des Fahrzeuges
    - GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung
    - bei Leasing auf keinen Fall Werkstattbindung vereinbaren, da im Leasingvertrag steht, dass das Fahrzeug bei Kaskoschäden zum Vertragshändler muss
    - Kein Abzug bei Neu für Alt
    - Verzicht auf den Einwand der grobe Fahrlässigkeit muss versichert sein
    - Tierbissschäden inkl. Folgeschäden
    - erweiterte Wildschadenklasusel, d.h. auch der Zusammenstoß mit Tieren aller Art sollte mitversichert sein
    - Rabattschutz eventuell, ist aber mittlerweile sehr teuer geworden


    Wenn es um die Absicherung eines Oldtimers geht, gibt es noch ein paar andere Sache zu beachten, aber in Deinem Post ging es ja um einen Neuwagen.


    Falls Du noch Fragen hast, gerne....


    Beste Grüße
    Björn