Posts from winfried in thread „Was übermitteln eBay und Co ab dem 01.01.2023 an das Finanzamt?“

    Scheinbar sind wir hier alle für die ordentliche Besteuerung gewerbsmässiger Händler. Die Verfolgung bzw. Durchsetzung bestehender Steuergesetze (nicht zu vergessen Sozialabgaben) ist nun mal nicht so einfach. Wir, die wir ab und an für unser Hobby beschaffen und wieder verkaufen, müssen uns eben darauf einstellen Belege zu sammeln.


    Jetzt, da wir es wissen, ist es eben so.

    Hagen


    Logisch war die drin. Ich hab dem FA angeboten, sofort alle Belege zu faxen und gebeten, man möge doch erst die Sache klären. Die SB teilte mir mit, der Finanzminister hat befohlen, beim kleinsten Verdacht sofort das Strafverfahren zu eröffnen. Da war nichts zu machen. Selbst meine Steuerberaterin, die ich Jahrzehnte alles machen liess konnte Ihre Beziehungen nicht spielen lassen. Ich war gezwungen, einen Steuerfachanwalt einzuschalten. Bis alles vom Tisch war, dauerte es mehr als ein Jahr. Was jetzt noch für Vermerke da sind weiss ich nicht. Denn wenn das Verfahren mal eingestellt ist gibt es keine Akteneinsicht mehr.


    Da ich mit 55 Jahren eh die Schnauze voll hatte hab ich alle Läden verkauft. 10 Jahre war ich ohne Einkommen und musste keine Steuererklärung machen. Jetzt mit 65 bin ich Rentner, jetzt geht der Schmarrn wieder los.

    Um mal auf Winfrieds Geschichte mit der Rechnung einzugehen: Wer eine stornierte Rechnung über 30T in seiner Buchführung drinläßt, der "mindert nicht seine Steuerlast", sondern begeht Steuerbetrug, und für den ist das Gericht der richtige Ort, um mal in Ruhe über alles nachzudenken. Sowas ist kein Versehen, weil der Buchhalter mal kurz gepennt hat, sondern Absicht, und für sowas gibts keine Entschuldigung, dafür gibts was auf die Lichter. Und wenn bei Buden wie Wirecard sehr lange zugeschaut wurde, dann war das zwar Mist, aber es läuft ein Prozeß, und Herr B. wird noch länger sitzen. Im deutschen Knast ist immerhin ein Fernseher im Aufenthaltsraum, der Sozialarbeiter schaut vorbei und das Bett ist weich.

    Tja, da kann ich Dir nur Recht geben. Ich hab den Kunden bei mir gelöscht und jegliche Kommunikation abgebrochen, denn so wie Du sagst, dafür gibt es keine Entschuldigung. Und ich wollte und will auch in keinerlei Art und Weise mit ihm in Verbindung gebracht werden. Aber Du wirst es nicht glauben. Nichts ist dem passiert. Der Kunde hat dem FA irgendwas von Abgrenzungsfehler erzählt. Wers glaubt wird seelig. Dem ist rein gar nichts passiert.


    Ich hab in meinem ganzen Leben mit ehrlicher Arbeit und viel Glück stets gutes Geld verdient und war und bin immer auf dem Standpunkt, soll der Staat doch seinen Anteil bekommen. Wenn mir der verbleibende Rest nicht ausreicht muss ich eben noch mehr ranklotzen. Man kann sich über Dinge aufregen, die man selbst in der Hand hat. Politik und Steuergesetzgebung gehört da für mich nicht dazu.

    Hagen, ich verstehe Deine Bedenken, sehe aber derzeit nicht wo/wie Du als Käufer Probleme bekommen könntest.


    Ebay hab ich für mich für den Verkauf komplett gestrichen. Als Käufer tummle ich mich dort nur noch, wenn ich paypalen kann.


    Und wenn dem so ist, dass diese Plattform für uns Privatleute Risiken birgt, mit denen man persönlich nicht klarkommt, dann muss man es eben lassen, oder alle Belege archivieren.


    Aber mal ehrlich, wer bringt denn in seinem Leben 2000, 5000 oder sogar 10.000 Verkäufe zusammen? Die nun Leidtragenden müssen sich nicht beim Staat, sondern bei den Betrügern bedanken.

    Und bei deutschen Finanzbehörden gilt ein umgekehrtes Rechtsprinzip. Du musst beweisen daß du unschuldig bist. Es ist praktisch unmöglich zu beweisen daß man etwas nicht getan hat.

    Hagen, damit kann ich Dir recht geben.


    Selbst erlebt, denn aus früheren Zeiten lief noch meine kleine Leasingfirma mit, welche alte bestehende Leasingverträge abwickelte, nichts neues mehr und nur geringe Umsätze machte.


    1. Gewerbetreibender und treuer Steuerzahler (ich) stellt an seinen Kunden eine Rechnung über ca. 30k für Dienstleistungen aus.


    2. Auftragnehmer (ich) und Kunde werden sich uneins und die Rechnung wird wieder storniert.


    3. Der Kunde belässt die Rechnung (trotz Storno) in seinen Büchern, um seine Steuerlast zu mindern. Das macht bei 30k schon was aus.


    4. Der Kunde hat aus anderen Gründen eine Steuerprüfung, der Prüfer fällt unter anderem über die Rechnung von 30k und macht einen Querverweis an das zuständige Finanzamt des Auftragnehmers (ich).


    5. Einen Monat später hat der Auftragnehmer (ich) eine Postzstellungsurkunde, die als Gegenstand die Mitteilung der Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens beinhaltet. Nicht die Androhung oder die Bitte um Klärung des Sachverhaltes; … Nein, sofortige Eröffnung des Strafverfahrens, weil die Summe von 30k nicht als Einnahme versteuert wurde. Klar, das wäre angesichts der sonst niedrigen Umsätze für das FA sofort zu sehen gewesen.


    Und tatsächlich ist es so, dass die Einstellung des Steuerstrafverfahrens nur durch Vorlage eigener Beweise möglich war. Die Vorlage von Belegen, Kontenbewegungen und Schriftverkehr von drei Jahren waren nötig. Das Verfahren wurde nach einem Jahr eingestellt und nur ein versierter Steuerfachanwalt konnte helfen.


    Bis zur Einstellung des Verfahrens oder einen Richterspruch hat man übrigens beim FA Akteneinsicht, danach nicht mehr. Das FA hat sofort losgelegt, ohne die vorherige Chance, den Sachverhalt vorher zu klären.


    Woher ich das alles weiss? Weil ich der Auftragnehmer war, der sich ein Jahr mit dem FA herumärgern musste. Auf den Anwaltskosten (knapp 2k) blieb ich sitzen, denn die wären nur übernommen worden, wenn es zum Gerichtsverfahren gekommen wäre.


    Trotzdem bin ich der Meinung, dass anfallende Steuern von Gewerbetreibenden eingetrieben gehören. Wer seine alten Garagenbestände, seine private Autoversammlung oder ähnliches verkaufen möchte hat nichts zu befürchten. Seine Anzeige bleiben in der Bucht erhalten und können als Beweis herangezogen werden. Ich bin wegen der merkwürdigen Bezahlmodalitäten eh bei ebay ausgestiegen.


    Ansonsten ist es einfach so, dass die Umsetzung/Durchsetzung bestehender Gesetze einfach vorangetrieben werden muss. Das gilt für viele Bereiche.

    Ich denke, wenn jemand gewerblich handelt, hat er auch Steuern zu entrichten; und zwar dort wo die Gewinnschöpfung stattfindet. Schliesslich würde sich der nicht steuerzahlende Gewerbetreibende gegenüber allen anderen, die so blöd sind und Steuer bezahlen, Wettbewerbsvorteile verschaffen. Wer seine Steuern nicht bezahlt verstösst gegen geltendes Recht. Die Verfolgung von Rechtsverstössen kostet den Staat immer Geld. Das kann sich nicht immer rentieren.


    Für mich als Käufer sind mit einer ordentlichen Rechnung und MwSt- Ausweis auch gleich meine Gewährleistungsansprüche geregelt. Das hat ja auch Vorteile.