Ich habe mein Benutzerkonto mit Wirkung zum 6.2. gelöscht.
Hier stellt sich mir die Frage: Wie hast du das getan?
Ich habe mein Benutzerkonto mit Wirkung zum 6.2. gelöscht.
Hier stellt sich mir die Frage: Wie hast du das getan?
Display MoreMoin,
im Netz finde ich dazu:
Wer Schmuck oder andere Gegenstände, die nicht dem täglichen Gebrauch zugeordnet werden, binnen eines Jahres weiterverkauft, muss den kompletten Gewinn in der Steuererklärung angeben. (Lohnsteuerhilfe Bayern)
Das heißt doch, dass der Privatverkauf eines Oldtimers, und sei er noch so teuer, nur dann steuerpflichtig ist, wenn der Verkauf innerhalb von 365 Tagen nach dem Erwerb erfolgt und auch nur dann, wenn der Privatverkäufer mehr bekommt, als er selber dafür bezahlt hat und selbst dann ist nur die Gewinnspanne steuerpflichtig oder sehe ich das falsch?
Wer, wie ich, nach drei Jahren seinen Oldtimer mit Verlust verkauft (und ich bin sicher nicht der einzige, dem das passiert ist), wird wohl kaum darauf Steuern zahlen müssen.
Trotzdem ist es sicher nicht verkehrt, die betreffenden Kaufverträge aufzubewahren.
Im Heckflossenforum von MBKlassik gibt es allerdings einen thread, aus dem hervorgeht, dass jemand eine große Flosse günstig gekauft hat und innerhalb weniger Wochen deutlich teurer anbietet. Das wäre m.E. so ein steuerpflichtiger Verkauf.
Beste Grüße
Rüdiger
So etwas in der Art gilt doch auch bei Häusern / Grundstücken...nennt sich glaube ich Spekulationsfrist oder so...