Hallo zusammen,
ich schätze, so ein Abverkauf wegen Hobbyaufgabe läßt sich (er-)klären und ist auch nicht das Ziel des Gesetzes.
Nein, das alles "wird man" nicht, auch nicht "evtl.", denn wir leben in einem Rechtsstaat, ..... - man sich ggf. auch wehren kann.
ist schon interessant was Leute hier für Vorstellungen haben...
Also erst mal klar, jemand der Gewerbe treibt muss Steuern bezahlen.
Aber die Transparenz fehlt, das hat die Anwältin im Video richtig gesagt, wo sind die Grenzen? Das ist im Ermessen des Finanzbeamten.
Und bei deutschen Finanzbehörden gilt ein umgekehrtes Rechtsprinzip. Du musst beweisen daß du unschuldig bist. Es ist praktisch unmöglich zu beweisen daß man etwas nicht getan hat.
Das ist schon vom Personalaufwand her von den FA nicht zu stemmen.
Das brauchen sie gar nicht. Du verkaufst deine Hobbyteile auf ebay, 4000 Euro in einem halben Jahr. Der Beamte sieht das als Gewerbebetrieb. Du bist seit 2012 bei ebay angemeldet also schätzt das Finanzamt (ja, das dürfen die) daß du in den letzten 10 Jahren 80000 Euro auf ebay verdient hast. Und sie schicken dir eine entsprechende Steuerrechnung (mit Strafen, Zins und Zinseszins). Und die wird mit der gesamten Staatsgewalt durchgesetzt. Der Begriff "Stasi" der hier gefallen war ist meiner Meinung nach nicht zu weit hergeholt.
Ich wünsche euch viel Spaß bei dem Versuch sich gegen den Steuerbescheid zu wehren. ![wink ;)](https://forum.mercedesclub.de/wcf/images/smilies/emojione/1f609.png)
Die Betonung liegt auf Versuch, denn ihr werdet keinen Erfolg haben. Garantiert.
Viele Grüße,
Hagen