Hallo Ralf
Den Ein- u. Ausbau des ersten Motors hatte mir unser Motorenkünstler bezahlt. Neben dem Ärger und der Zeit, die so eine Aktion kostet, war das Ganze für mich kostenneutral. Das ging tatsächlich im Rahmen einer einvernehmlichen Kommunikation und der Möglichkeit der Nachbesserung, die ich ihm einräumte. Der zweite Motor, den er vorbeibringen lies, war auch fehlerhaft (falscher Zylinderkopf, defekte Einspritzpumpe). Auch das besserte er nach. Alles nerven- aber nicht eurozehrend.
Er verkaufte den Motor an mich "von privat an privat". De jure kann man das allerdings auch anders bewerten.
Rechtlich ist deine Misere mit dem Motor sehr komplex.
Strafrechtlich KÖNNTE das schwierig werden, denn beim Betrug ist der Vorsatz gefordert. Der muss nachgewiesen werden.
Zivilrechtlich/schadensrechtlich geht man lange Wege mit eingeschränkter Erfolgsaussicht. Ohne Rechtsschutzversicherung KANN das finanziell schmerzhaft für dich werden.
Gewerberechtlich oder steuerrechtlich KANN das dem Angeschwärzten zwar sehr weh tun, davon bekommst du aber auch kein Geld wieder.
Ich GLAUBE, der zur Rede stehende Betrieb war mal ein Lackierbetrieb. Ging in den 10er Jahren insolvent. Anschließend wurde das -unter anderer Führung- ein Betrieb für Unfallinstandsetzung. Aber mein Glaube hilft dir auch nicht weiter. Weiterhelfen KÖNNTE ein Brief deines RA, der dem Angeschwärzten in einer vorgerichtlichen Phase mögliche rechtliche Konsequenzen aufzeigt.
Insgesamt sehr viele Konjunktive. Aber so ist das nun mal. "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"
Gruß, Dirk
Display More
Hallo Dirk,
ich habe mir ja deine Geschichte auch genau studiert und auch mit HaWa gesprochen. Die Kosten für die Fehlersuche beim Einbau meines Motors waren mit allen Freundschaftsrabatten 3.000 Euro. Und das auch nur weil wir viele Komponenten vom alten Motor nehmen konnten.
Allein die Einspritzpumpe die so verbogen war, das sie nicht mehr repariert werden kann. Die Kolben die ja ersetzt wurden - nicht gegen neue sondern gegen alte zu kleine. Die Kurbelwellenlager die neu sind aber zu gross. Die völlig verschlissene Kurbelwelle die so eingelaufen war, das es zu dem Axilarspiel kam. Dichte Einspritzdüsen, die Ventile liessen sich nicht mehr Einstellen, aus den Einspritzleitungen lief der Sprit in Strömen weil nicht mehr dicht. Die Drosselklappe mit Extremspiel, Das total dichte Startventil, Strahlreste im Öl und Wasserkreislauf...
Hätte ich ihm den Motor zurückgeschickt, hätte ich ja vorher alles wieder vollständig zurück bauen müssen um ihm nicht meine guten Teile zu schicken die mir jetzt wohl fehlen würden. Und da ich ja auch nach deiner Geschichte davon ausgehen musste, das der Ersatz den er liefert, keineswegs zu gebrauchen sein muss, sah ich darin keinen Sinn.
Es ist ein Wunder, dass der Motor die ersten 5000km gut lief. Der Verkäufer, der ja angeblich einen Fachbetrieb betreibt der sich mit Oldtimerrestaurationen beschäftigt, muss wissen was er da verbaut. Das ist dann Vorsatz. Und laut meiner Jurisitin wärst du als Zeuge nötig um auch diesen Vorsatz nachzuweisen. Denn spätestens nach deinem Motor und dem auch dem Ersatzmotor musste ihm klar sein, das das zusammenbasteln von Teilen nicht zu einem brauchbaren Motor führt.
Er wusste also, spätestens nach dem Spiel mit Dir, was er mir verkauft und dass das wahrscheinlich Probleme gibt. Auch kann ich nicht ein Gewerbe betreiben, die Kosten vom Motorenbauer auf die Firma schreiben und daraus dann von Privat verkaufen. Das ist schlicht Steuerbetrug. Das lässt sich leicht nachweisen. Und da er das alles in der Firma macht die inzwischen auf seine Frau überschreiben wurde wird das auch für die zuständige Kammer spannend.
Aber, wie es dann so ist in der Juristerei. Hab ich immer rechtssicher reagiert? Die Fristen richtig gesetzt, warum hab ich ihm den Motor nicht zurück geschickt? Hätte ich nicht... musste ich nicht eigentlich..
Ich bin seit 35 Jahren selbständig, ich habe früher immer geklagt sobald man mich betuppen wollte, einfach weil ich Gerechtigkeit brauchte - ich für mich! Letzten Endes gehen 90% der Fälle so aus: Klage, Widerspruch, Gutachten, Gegengutachten, Vergleich, Vergleichsgebühr, Gerichtskosten, Anwaltskosten und wochenlang hohen Blutdruck. 5000,- müsstest du bekommen, 50% Schuld wird verglichen, Kosten von 4.600,- . Heisst der Beklagte zahlt 2.500,- und ich hab Kosten von 2.300,-. Hätte ich die Energie und Zeit in Arbeit investiert, hätte ich dafür eine höhere Rechnung geschrieben und meinen Kreislauf geschont. Man wird irgendwann Altersmilde!
Ich müsste also laut meiner Anwältin Dich mit reinziehen wenn ich Erfolg haben will und komme dann wieder zu dem Thema: Bin ich das, will ich das?
BG Ralf
PS: Ich denke oft an Deinen Motor und hoffe, er wird nicht wie meiner nach ein paar tausend km die Segel streichen und das ganze Spiel beginnt von vorne.