Eigentlich sind in meinen Antworten Smileys drin.
Kein Ahnung warum ich die nicht sehen kann.
Viele Grüße
Mit 3 Smileys?
Oder auch nicht
Michael
Eigentlich sind in meinen Antworten Smileys drin.
Kein Ahnung warum ich die nicht sehen kann.
Viele Grüße
Mit 3 Smileys?
Oder auch nicht
Michael
Ah, jetzt fällts mir wieder ein.
Das Stichwort lautet
Gefährdungshaftung.
Wer sein Fahrzeug vermieten oder verleihen möchte möge sich mit diesem Begriff Mal auseinandersetzen.
Viel Spaß damit
Michael
Mich würde die andere Betrachtung Mal interessieren.
Gibt's hier jemanden der sich rechtlich damit auskennt?
Entgeltlichen PKW Verleih ist eigentlich nur Mietwagenunternehmen erlaubt. Diese benötigen eine Konzession die von den örtlichen Genehmigungsbehördenn erteilt wird. Zur Erteilung der Konzession muss der Verleiher einen Fachkunde Nachweis erbringen (und noch andere Dinge).
Dies gewährleistet zumindest vom Ansatz her den sicheren Betrieb der zu verleihenden Fahrzeuge.
Hieraus stellen sich für mich 2 Fragen:
Darf ich meinen PKW überhaupt entgeltlich vermieten?
Und wer haftet für meinen Schrauben Murks, den ich evtl. Verzapft habe und dadurch Personen oder Sachen beschädigt werden.
Viele Grüße
Michael
Naja, wer sein Auto verleiht muss immer mit Totalschaden und den sich anschließenden Formalitäten und Streitereien rechnen das gilt für alle 5 Fs. Film, Fernsehen, Frau, Freundin, Freund und schließlich für das 6. F. Fürmichselber
Hallo Oliver,
Der MF3 ist kein Oldie. Soweit ich weiß nicht Mal ein Youngster.
Viele Grüße