Posts from aggiepack in thread „Kreative Reparatur-Rechnungen“

    Es dürfte in der Kundenbeziehung zur Werkstatt kaum ein Thema geben, welches so kontrovers ist wie die Abrechung auf AW-Basis.


    Die Werkstätten "fühlen" sich verpflichtet, die jeweiligen AW - Kataloge der Hersteller / Importeure ihrer Abrechnung ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Aufwand zu Grunde zu legen - allerdings nur solange es für den Werkstattbetrieb auskömmlich ist. Bei der leisesten Erschwernis - und sei sie auch noch so vorhersehbar wie eine festgerostete Schraube an einem Stossdämpfer, der 15 Jahre alt ist - wird "natürlich" Zusatzaufwand verrechnet.


    Einmal von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind die AW-Vorgaben eher großzügig und manche Arbeiten werden zuweilen im Ergebnis zeitmäßig auch doppelt erfaßt. So ist in der Regel bei der Inspektionszeitvorgabe die Demontage der Räder zur Ermittlung der Bremsbelagstärke oder des Zustandes der Bremsscheiben mit erfaßt. Werden dann Bestandteile auf Grund des Zustandes getauscht, ist indessen in den AW-Vorgaben für diese Arbeiten dann die Demontage und Remontage der Reifen wie auch die Positionierung auf der Hebebühne oder Schutz von Lenkrad, Polster und Teppich auch ein zweites Mal eingerechnet, die Leistung wird regelmäßig aber nur einmal erbracht.


    Und so ist es auch kein Zufall, daß viele Werkstattbetriebe Vergütungsmodelle für ihre Werkstattmitarbeiter haben, die an die Anzahl der abgerechneten AW's pro Arbeitsstunde anknüpfen. Auf der Basis 1 AW = 5 Minuten sind Abrechnungen von bis zu 15 AW/h nicht unüblich. Besonders fixe Mechaniker - insbesondere wenn sie den Einsatz von Azubis richtig steuern - bringen es bis auf bis 18 abrechenbare AW/h und haben dann auch einen entsprechenden Zuschlag in der Lohntüte.


    Gleichfalls nicht hinnehmbar sind die immer noch vielfach anzutreffenden Pauschalpositionen für angebliche Kleinteile oder Verbrauchsmaterial bei Inspektionsarbeiten, insbesondere dann wenn jede Unterlegscheibe mit 1,15 EUR auf der Rechnung aufgeführt wird. Das Vergütungsrecht des BGB sieht ohne gesonderte Vereinbarung nun mal keine vom Werkunternehmer frei bestimmbaren zusätzlichen Pauschalen zur Vergütung vor. Auf die Spitze getrieben hat das vor einigen Jahren die auch heute noch recht umtriebige Oldtimer Opel Heidi Hetzer in Berlin, die den Kunden bei jeder Inspektion frei erfundene Teilenummern in Rechnung gestellt hat.


    Aber ich bin davon überzeugt, es gibt unverändert viele Heidi Hetzer in der Branche ...