Posts from kristian b in thread „Suche Reifen“

    hallo stefan,


    als erstes möchte ich mich für die vorige, etwas patzige antwort entschuldigen. ich hatte wenig zeit, doch diese verallgemeinerte aussage, welche man tatsächlich in allen foren (auch hier schon mehrfach gelesen) und an allen stammtischen antrifft: “falsches teil am auto führt sofort zur erlöschung betriebserlaubnis = sofortiger verlust des versicheurngsschutzes egal ob schuld oder nicht!“, regt mich jedes mal auf, da es einfach nicht stimmt. und diesmal konnt‘ ich nicht an mir halten. aber du hast recht, das hätte ich auch netter machen können – keine zeit und ärger ist eine schlechte kombination um beiträge zu verfassen, ich gelobe besserung und hoffe hiermit auf rehabilitierung.


    aber noch mal zu den reifen: es gibt dafür extra ein verkehrsblatt, einzusehen hier: http://www.bmvbs.de/static/ECE…hrzeuge-und-Anhaenger.pdf
    ich bitte darin 1 a) zu beachten. dort wird die gültigkeit dieser richtlinie explizit für oldtimer ausgeschlossen. womit jeglicher reifen, der einer zugelassenen* art und größe entspricht mit und ohne prüfzeichen gefahren werden darf. hier gilt es, wie so oft, den prüfer zu wechseln, wenn er sich weigert die plakette zu erteilen obwohl es dem fzg. zustünde.


    welche reifen zulässig sind, findet man im "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern"


    mit hoffentlich beschwichtigtem gruß,
    kristian

    ganz egal ob der Reifen irgendeinen Einfluss auf das Unfallgescheheh hat und ob man schuldig war oder nicht.


    bitte hört endlich auf solch einen unsinn überall rum zu erzählen, sorry, aber das ist eine typische stammtischparole die niemanden weiter bringt, da sie schlicht weg falsch ist! ohne kausalität passiert da garnichts! nur wenn der versicherer klar beweisen könnte, dass ein anderer reifen diesen unfall verhindert hätte, kann er in teilregress gehen! mehr nicht! (ich arbeite in diesem bereich ;) )
    stimmt also die größe und traglast, und handelt es sich um einen straßenzugelassenen reifen (also kein slik, o. ä.) darf jede privatperson diesen an ihrem auto fahren. nur darf ein händler (was der VDH in dem fall wäre) sie nicht vertreiben. ein selbstimport ist zulässig.