hallo stefan,
als erstes möchte ich mich für die vorige, etwas patzige antwort entschuldigen. ich hatte wenig zeit, doch diese verallgemeinerte aussage, welche man tatsächlich in allen foren (auch hier schon mehrfach gelesen) und an allen stammtischen antrifft: “falsches teil am auto führt sofort zur erlöschung betriebserlaubnis = sofortiger verlust des versicheurngsschutzes egal ob schuld oder nicht!“, regt mich jedes mal auf, da es einfach nicht stimmt. und diesmal konnt‘ ich nicht an mir halten. aber du hast recht, das hätte ich auch netter machen können – keine zeit und ärger ist eine schlechte kombination um beiträge zu verfassen, ich gelobe besserung und hoffe hiermit auf rehabilitierung.
aber noch mal zu den reifen: es gibt dafür extra ein verkehrsblatt, einzusehen hier: http://www.bmvbs.de/static/ECE…hrzeuge-und-Anhaenger.pdf
ich bitte darin 1 a) zu beachten. dort wird die gültigkeit dieser richtlinie explizit für oldtimer ausgeschlossen. womit jeglicher reifen, der einer zugelassenen* art und größe entspricht mit und ohne prüfzeichen gefahren werden darf. hier gilt es, wie so oft, den prüfer zu wechseln, wenn er sich weigert die plakette zu erteilen obwohl es dem fzg. zustünde.
welche reifen zulässig sind, findet man im "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern"
QuoteDisplay MoreReifen/Räder
Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen:
• Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht.
• Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche
Umrüstungen
(Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS).
• Werksfreigegebene Umrüstungen
• Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original.
Beispiel: MG-B
Grundausstattung: 165SR14
mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
• Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der
Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.
• Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.
• Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen
oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine
„Hot-Rod-Fahrzeuge“).
• Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen
sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren.
mit hoffentlich beschwichtigtem gruß,
kristian