... und wer sich seine Plaketten selbst ohne die entspechenden Voraussetzungen zu erfüllen selbst zuteilt, sollte nicht auf Nachsicht und Milde rechnen. In entprechend gelagerten Fällen kann dann auch mal die Frage aufkommen, ob der Betreffende überhaupt noch als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Im Klartext: die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dann nicht nur eine theoretische Möglichkeit.
Man möge bei der ganzen Diskussion nicht übersehen, daß die Gerichte nicht das passende Forum sind, politische Entscheidungen auf ihren Sinngehalt und Zweckmäßigkeit in allen Facetten zu prüfen. Hier geht es um die Vereinbarkeit von Normen mit höherrangigem Recht. Der Umstand, daß eine letztlich politisch getroffene Entscheidung auch hätte anders ausfallen können, führt nicht per se zu einem relevanten Rechtsverstoß. Das ist nun einmal das Resultat der Gewaltenteilung.
Wenn man sich die einzelen Umweltzonenregelungen der Städte anschaut, so stellt man fest, daß hier teilweise sehr großzügige generelle Ausnahmeregelungen und Einzelausnahmeregelungen differenziert für Privatfahrten und Gewerbetreibende getroffen sind. Wem dies alles nicht weit genug geht, kann sich in den politischen Willensbildungsprozeß einbringen um eine Änderung zu erreichen.