Posts from Kurtilette in thread „Steuer beim Verkauf von privaten Pkw in Griechenland“

    "gousanis" lautet der Username des griechischen Forumskollegen im 123er Forum.


    Grüße

    bacigalupo

    Also, Dein Tipp war Gold wert. Der Rechtsanwalt hat mir folgende Hinweise gegeben:

    Ich weiß nicht wie Ihr Euch verständigt habt aber der Händler kann nur die Kfz-Steuer gemeint haben. Bei alten Fahrzeugen rein nach Hubraum bemessen (nicht PS, nicht Abgase) Klasse Thita Θ 2.358 bis 3.000 Kubikzentimter = 920 €. Das Gesetz schreibt vor, daß der Kfz Steuer jährlich im Voraus zu entrichten ist. Es gibt keine Rückzahlung wenn man das Auto innerhalb des Jahres abmeldet. Andererseits, ist das Auto abgemeldet und wird innerhalb des Jahres angemeldet, werden nur anteilig die Monate bis Jahresende bezahlt. Aber wenn man das Auto veräußern will wird auch in diesem Fall der volle Jahressatz fällig.

    Nun zu den Besonderheiten;
    1. Meist wird die Frist für die Kfz-Steuer am Ende des Jahres verlängert, so auch diesen Dezember. Kraft Ministerialdekret veröffentlicht im Amtsblatt 7264B vom 21. Dezember 2023 darf man die Kfz-Steuer für 2024 bis einschließlich 29. Februar 2024 entrichten. Innerhalb desselben Zeitraums kann man ein Auto abmelden, ohne daß die Kfz-Steuer für 2024 bezahlt werden muss.
    2. Praktisch heißt das, wenn dieses Auto nicht angemeldet ist, braucht die Kfz-Steuer für 2024 nicht bezahlt zu werden. Abmelden und Exportieren. Wenn das Auto abgemeldet ist, braucht man das Auto nicht anzumelden, um es zu exportieren. Laut Ministerialdekret veröffentlicht im Amtsblatt 2118B vom 6. Juni 2019, wird das abgemeldete Auto ohne Anmeldung direkt vom Verkehrsregister gestrichen und es wird eine Zulassungsbescheinigung Typ II "nur zum Export" ausgestellt. Somit braucht auch in diesem Fall die Kfz-Steuer für 2024 nicht bezahlt zu werden.

    Diese Besonderheiten scheinen Fahrzeugeigentümern, Autohändlern, Zulassungsdiensten und sogar den zuständigen Stellen in den griechischen Finanzämtern nicht immer bekannt zu sein, so dass grundsätzlich angenommen wird, die Kfz-Steuer müsse auch für Fahrzeuge entrichtet werden, die abgemeldet in den Export gehen.


    Nochmals vielen herzlichen Dank. Das spart mir im Zweifel einen glatten Tausender. :)

    Beste Grüße
    Kurt Brand


    Das gilt ja, wie Du selbst schreibst, für Fahrzeuge, die aus dem Nicht-EG-Raum nach Deutschland importiert werden. Importiert man Oldtimer aus dem Nicht-EG-Raum nach Deutschland, dann fällt sogar nur eine 7%-ige Pauschale an, statt der 10 % Zoll plus 19% Einfuhrumsatzsteuer.


    Für Fahrzeugimporte zwischen Staaten des EG-Raums (zu denen Deutschland und Griechenland ja gehören) fallen weder Zoll, noch Einfuhrumsatzsteuer an.


    Ich habe mittlerweile folgende Beschreibung zu den Regularien des Verkaufs von Gebrauchtwagen in Griechenland gefunden - Quelle: https://www.angloinfo.com/how-…nership/buying-a-used-car


    Zitat: "When buying a secondhand car, the following documents are required for the transfer of ownership and registration:

    • Certified copy of proof of identity of both the buyer and seller
    • KTEO document (MOT) from the seller - Hinweis: das scheint das griechische Pendant zur deutschen TÜV-Bescheinigung zu sein
    • Proof of circulation tax payment - das scheint die fragliche Kfz-Steuer zu sein
    • Documentation of receipt of payment by the seller (an invoice marked paid)
    • Request for transfer and registration of the car ownership (document Aitisi)
    • Vehicle registration document, certified by the local tax office proving that the annual vehicle tax has been paid
    • Power of attorney, if registration is carried out by a third party
    • Foreign citizens need to provide their Residence Permit (Aδεια παραμονης)
    • Registration fee

    The documents are submitted to the local Citizen Service Centre (Κεντρο Εξυπηρετησης Πολιτων - KEP). The buyer will be notified once the documents are ready for collection."


    Beste Grüße
    Kurt Brand

    Servus,

    ich war heute in Athen, um mir einen schönen W114 anzuschauen, der von einem Privatmann über einen Autohändler angeboten wird. Bei der Preisverhandlung sagte der Autohändler, dass beim Verkauf von Gebrauchtwagen in Griechenland die volle Steuer für das Jahr an den griechischen Fiskus abgeführt werden müsse. Diese würde bei dem W114 bei ca. 1.200 € liegen.


    Nachdem beim grenzübergreifenden Gebrauchtwagenkauf innerhalb der EU ja weder Zölle, noch Einfuhrumsatzsteuer anfallen, klingt das für mich merkwürdig. Warum sollte der griechische Verkäufer Steuern für ein Auto zahlen, das er verkauft und nicht mehr nutzt? Bzw. warum sollte ich als Käufer für ein Fahrzeug aus Griechenland , das ich in Deutschland zulasse und für das ich hierzulande Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung bezahle, zusätzlich eine Steuer an den griechischen Fiskus entrichten?


    Falls sich jemand mit der Fragestellung auskennt oder selbst praktische Erfahrung mit dem Kauf von Oldtimern in Griechenland gesammelt hat, wäre ich für eine Rückmeldung dankbar. Google gibt leider nichts Passendes her und im Forum habe ich auch nichts gefunden.

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

    Kurt Brand