nein, MwSt in D fällt nur dann an, wenn ein Neuwagen netto in einem anderen EU-Staat erworben wurde.
Gebrauchte aus Unternehmerhand mit ausweisbarer MwSt können ja als "innergemeinschaftliche Lieferung" netto an Unternehmer in anderen EU-Staaten verkauft werden, wenn diese eine USt-Identifikationsnr haben (die muß allerdings der Verkäufer prüfen).
Hat man diese ID nicht, muß die ausgewiesene MwSt des Verkäuferlandes bezahlt werden, so wie bei allen anderen privaten Einkäufen im EU-Ausland auch. Und wenn der Vorbesitzer ein EU-ausländischer Privater war, der keine USt ausweisen kann, fällt hinterher in D auch keine USt an.
Wenn natürlich ein Mitgliedsland seine Steuer auf aus anderen EU-Staaten importierte Fahrzeuge "Anmeldegebühr" nennt, ist das eben nicht zu ändern, ist ja eine "Gebühr" und keine Steuer...
Inwieweit ein Autokäufer in Spanien bei der Ummeldung auf sich noch alte Strafzettel oder nicht bezahlte Steuern des Vorbesitzers zahlen muß, müßte man erfragen, in einigen US-Bundesstaaten gibts ja ähnliche Überraschungen. In Italien gabs früher auch Hypotheken auf Kfz, deren Fehlen wurde in den für den Export ausgestellten "certificati di proprietà" extra festgestellt. Letztere wurden vor einigen Jahren durch ausgedruckte QR-Codes ersetzt.