Posts from bacigalupo in thread „Steuer beim Verkauf von privaten Pkw in Griechenland“

    und auch hier sieht man wal wieder, wie einfach doch alles in Deutschland ist. Abmelden, Anmelden, Importieren, Exportieren, Umbauen, Eintragen... Und trotzdem meckert jeder herum.

    Ja, Kurt, wenn das Auto hier ist, bitte Fotos. Hört sich ja nach einem 250/8 oder 280/8 bzw E/8 an.


    Viel Erfolg beim Import

    bacigalupo

    nein, MwSt in D fällt nur dann an, wenn ein Neuwagen netto in einem anderen EU-Staat erworben wurde.

    Gebrauchte aus Unternehmerhand mit ausweisbarer MwSt können ja als "innergemeinschaftliche Lieferung" netto an Unternehmer in anderen EU-Staaten verkauft werden, wenn diese eine USt-Identifikationsnr haben (die muß allerdings der Verkäufer prüfen).

    Hat man diese ID nicht, muß die ausgewiesene MwSt des Verkäuferlandes bezahlt werden, so wie bei allen anderen privaten Einkäufen im EU-Ausland auch. Und wenn der Vorbesitzer ein EU-ausländischer Privater war, der keine USt ausweisen kann, fällt hinterher in D auch keine USt an.

    Wenn natürlich ein Mitgliedsland seine Steuer auf aus anderen EU-Staaten importierte Fahrzeuge "Anmeldegebühr" nennt, ist das eben nicht zu ändern, ist ja eine "Gebühr" und keine Steuer...

    Inwieweit ein Autokäufer in Spanien bei der Ummeldung auf sich noch alte Strafzettel oder nicht bezahlte Steuern des Vorbesitzers zahlen muß, müßte man erfragen, in einigen US-Bundesstaaten gibts ja ähnliche Überraschungen. In Italien gabs früher auch Hypotheken auf Kfz, deren Fehlen wurde in den für den Export ausgestellten "certificati di proprietà" extra festgestellt. Letztere wurden vor einigen Jahren durch ausgedruckte QR-Codes ersetzt.

    Italien: Eine "demolizione" ist was anderes als eine "cessazione della carta di circolazione per esportazione definitiva in un paese U.E". Letzteres ist die Abmeldung für den Export in ein EU-Land für die Wiederzulassung dort. Dazu gibt es einen Ausdruck des ACI/PRA mit einem QR-Code und einen Stempel mit dem Vermerk der Abmeldung für den Export in den ital. Fahrzeugschein (carta di circolazione).


    Bei einer "demolizione", wo eine staatliche Verschrottungsprämie geflossen ist, könnte es möglicherweise Schwierigkeiten bei der Wiederzulassung in einem anderen Land geben, da es wenig Sinn macht, wenn in einem EU-Land ein Auto mit staatlichen Prämien nur zum Schein verschrottet und dann in einem anderen EU-Land doch wieder zugelassen wird. Inzwischen werden die VIN-Nummern imho europaweit abgespeichert.


    Bei einer "demolizione" ohne Prämie müßte eine Wiederzulassung in D machbar sein (bzw war es in den Nullerjahren auch, mithilfe einer notariell beglaubigten Erklärung über den Sachverhalt), mit Kaufvertrag und ital. Abmeldungsdokument. Ohne Abmeldebestätigung muß der Käufer eben angeben, was mit den Fahrzeugpapieren geschehen ist.

    Steuern gibts beim Italienimport keine, wir leben schließlich in der EU und haben den gemeinsamen Markt. Die Abmelde- und Agenturgebühren in I fallen halt an.


    Grüße

    bacigalupo

    keine Verschrottung, sondern Abmeldung für den definitiven Export in ein EU-Land, so nennt sich das in Italien. Dazu muß eine neue ital. HU erstellt werden (die aber, nun ja, eine Formsache ist...). Das Ganze macht die örtliche Autoagentur des ACI. Ist innerhalb weniger Tage erledigt, ich hab es ja im Juni für meinen 200er aus Rom durchziehen müssen.


    Wie es in Griechenland ist, kann Dir der Griechenlandexperte im 123er Nachbarforum aus erster Hand erklären, der ist Jurist in Athen. Für Spanien kann ich einen Kumpel fragen, der holt sich regelmäßig 124er von dort, hat auch einen Wohnsitz da.


    Grüße

    bacigalupo