Posts from bacigalupo in thread „M189 Motor und Getrag 265 in 112er Coupe eingebaut“

    die neue Zwischenplatte hat zwei Aussparungen für die zwei entsprechenden Paßstifte des Getrag-Getriebes. Man kann zwar notfalls die alte Flanschplatte vor 10/81ohne Aussparungen auch weiterverwenden, weil das Lochbild der Verschraubungen paßt, aber die beiden Paßstifte zentrieren das Getriebe eben besser.

    Und darauf achten, daß es ein 717.400-Getriebe ist. Das 717.401 dagegen hat den Anlasser auf der linken Seite, das paßt also nur an den M102 und das 717.402 hat keinen mechanischen Tachoantrieb mehr, das paßt nur im W126 und R107, da diese einen elektronischen Tachometer haben.


    Grüße

    bacigalupo

    ja, wenn man die Flanschplatte für Dieselmotoren bzw 6-Zyl-Benziner ab 10/81 (Einführung der Getrag- 4- und 5-Gang-Getriebe mit Paßstiftzentrierung im W123 bzw 280SL R107/280S/SE/SEL W126) an den M130 anbaut, dann paßt das 717.400 anstandslos. W108 280S/SE/SEL haben ab 1968 ja schon die seitengesteuerten Getriebe vom /8 und daher den großen Kardantunnel. Ich hab das 717.400 mehrfach im /8 gehabt, angebaut am M180 und am M114.

    Ich kenn auch eine 230er Flosse mit 108er Kardantunnel, die fährt einen M130 spazieren, an dem auch ein 717.400 hängt. Fährt fast furchterregend schnell...


    Ich sag ja: Der VdH müßte mal 717.400er Getriebe nachfertigen, wenn es sich irgendwie wirtschaftlich und technisch darstellen läßt, der Markt dafür dürfte da sein.


    Grüße

    bacigalupo

    mich täte ja trotzdem interessieren, wie der TÜV den Einbau eines 265er Getrag oder eines noch neueren 6-Gang-Getriebes im Zusammenhang mit dem H und allgemein sieht. Rein technisch ist die größte Angst des TÜV, das Auto könnte schneller werden im 5ten (ein 230/8 mit 5-Gang vom /8 und 4-Gang-Diff wird schneller, ein 280E/8 erst recht, das sind eigene Erfahrungen...), weil dann theoretisch die Spitzengeschwindigkeit neu ermittelt werden und der Reifen-SPeedindex evtl angepaßt werden muß. Das läßt sich aber hinkriegen.


    Nur: Da die H-Regeln ja immer enger ausgelegt werden, die EU in kommenden Richtlinien für Oldtimerzulassungen auch auf weitestgehende Originalität aus ist, wird so ein 265er Getriebe oder was noch Neueres dann im Rahmen einer H-Zulassung wirklich eingetragen? Ich hab ja so einige Erfahrungen mit Umbauten und Eintragungen, Teile, die es innerhalb einer Serie gegeben hat, also zB Motor- und Getriebeumbauten bespielsweise von einem /8 in den anderen wie der klassische Dieselumbau und ein 717er 5-Gang vom 123 im /8 waren immer eintragungsfähig, weil innerhalb der ersten 10 Jahre theoretisch möglich gewesen (die 717er gabs ab 10/81, hätten also in einem /8 schon damals eingebaut werden können, aber neuere und gar Getriebe vmaon Fremdherstellern?


    Fährt man ohne Eintragung (daß ein modernes Getriebe bei einer Feld-/Wald-/Wiesen-HU oft nicht auffällt, steht auf einem anderen Blatt...), fährt man auch ohne Betriebserlaubnis, und wenn eine Pagode mit echten 200 irgendwo dagegenkachelt, dann kommt mit Sicherheit der Gutachter.

    Ich bin da gespannt...


    Vielleicht macht es tatsächlich Sinn, 717er oder gar /8-5-Gang eines Tages nachzuproduzieren, die vom /8 gabs ja ab 68 auch im W111 und im W108, decken also schon eine ganze Anzahl von existierenden Fahrzeugen ab.


    Wie gesagt, umbauen kann man viel, aber real in den Papieren mit H eingetragen wird doch recht wenig. Und in D ist trotzdem noch viel mehr möglich wie in anderen EU-Ländern, in Österreich, Italien oder Frankreich kann man nachträgliche techn- Änderungen mehr oder weniger kpl. vergessen. In GB geht viel, aber dort hat man den EU-Zirkus ja auch verlassen.


    Grüße

    bacigalupo