Posts from winfried in thread „M110 in W111 - Umbau, Hürden & Abnahme“

    Hallo Phillip


    Der Fall aus Ansbach, den Enzo (bacigalupo) beschreibt, ist genau das, was Dir passieren kann. Ich habe schon einige Umbauten begleitet bzw. daran mitgewirkt, alles ordentlich eintragen lassen und durch entsprechende Belege und Recherchen im Internet nachweisen können, dass diese innerhalb der ersten zehn Jahre ab Produktion der Fahrzeuge gemacht wurden oder möglich waren. Mir war aber nicht bekannt, welche Macht die jeweilige Zulassungsbehörde im nachhinein ausüben kann/könnte. Es wird auf alle Fälle ein steiniger Weg. Solltest Du in Hessen wohnen, kannst Du den Plan aus meiner Sicht komplett vergessen. Dort gibt es nachgelagerte Behördenstellen, die zusätzlich zu den Gutachten §21 und §23 eine zusätzliche Überprüfung der Papiere vornimmt. Genaueres dazu könnte Dir von einem in Hessen ansässigen Mitglied genannt werden.


    Die Vollabnahme §21 dieser Massnahme (Motor, Bremsen bzw. Achsen etc.) mag mit viel Mühe möglich sein. Das daraufolgende H-Kennzeichen Gutachten §23 würde ich in jedem Fall nicht in einem Rutsch machen. Ich würde nach dem erfolgreichen §21 regulär anmelden und zeitversetzt (um 1/2 Jahr) das H-Gutachten §23 machen lassen. Ist das erledigt, zur Zulassungsstelle, und auf „H“ ummelden. Mit etwas Glück rutscht das dann als normaler Vorgang durch. Eine Abgasuntersuchung sollte bei den nachfolgenden HUs angesichts des Baujahres nicht anfallen. Aber die Motorhaube wird immer geöffnet und ein Prüfer Ü50 merkt das sofort und kann Dir das H Gutachten wieder aberkennen. Letzeres könnte man umgehen, wenn die folgenden HUs stets bei dem Prüfer gemacht werden, der auch den §23 gemacht hat.