Posts from RoterBaron in thread „TÜV und rote Blinker hinten in rot“

    so wie ich Dich verstehe ist Dein Auto ja karosserietechnisch in sehr gutem Zustand

    Hallo Hagen,

    ich habe mir 1 Jahr Zeit gelassen mit dem Kauf.
    Erstens um mich mit den Schwachstellen dieses Typs auseinander zu setzen und
    Zweitens um eine gute Karossen zu finden. Der Rest der Technik ist austauschbar.

    Warum?
    Nun welch will schon ein Boot mit Leck.

    sorry; Schwimmzeuge mit eingeschränkter Manövrierfähig

    Hallo Hagen,

    hm? Da ich eh grad nen neuen Kabelbaum fertige, kann ich gleich ein paar Strippen zusätzlich ziehen.
    Dann besorge ich mit noch die Warzen vom 180 und bau rote und grüne Gläser ein. Sollte gehen.
    Kennst Du dann auch die passende Lanzpumpe?

    Viele Grüße
    Michael

    Hallo,

    ja, den Eindruck bürokratischer Sesselpupser in Kombination mit Erbesnzählerei bim TÜV bekomme ich auch.
    Allerdings noch weiter Ungereimtheiten.

    Meine R26 war vor 2 Jahren beim TÜV in Top-Zustand.
    Beim TÜV abgegeben und Nachmittag mit Plakete wieder abgeholt.

    Abgeholt hieß mit dem Hänger!

    Ich habe sie selbst hingefahren und als ich sie holen wollte konnte ich sie nicht mehr ankicken, da der Kickstarter ins Leere ging.
    Nachgefragt beim TÜV wußte keiner Bescheid.
    Aha.

    Zu Hause im Werkstatthandbuch nachgesehen und erst gedacht die Zahnreihe für den Kickstarter wird wohl durch sein.
    Zerlegt und für gut befunden.
    Aha.
    Also Kupplung und Getriebe raus.

    Die Kupplungsscheibe war zerfetzt.
    Hm?

    Und das merkt niemand?
    Das kann alles mal passieren - aber Bescheid geben wäre das Mindeste


    Dieses Jahr beim TÜV abgestellt und wieder mit Plakete abgeholt.
    Diesesmal zwar ohne Mängel, aber mit Hinweis in einem Anhang, dass die Bereifung falsch sei.

    Also so eine Art Hybridmangel ohne Mangel.
    Außerdem war der rechte Bremsgriff nach unten gedreht und der Gasgriff so schwergängig, dass ich kaum fahren könnte.

    Nachfrage beim TÜV: Wir wissen von nichts.
    Aha.

    Jetzt reichts. Den TÜV fahre ich nicht mehr an.
    Zuhause in den Papieren nachgesehen. Bereifung ist auch OK.

    Deshalb möchte ich jetzt solche Dokumente parat haben, falls dieses Fachpersonal wieder mal Korinthen kacken will.

    Viele Grüße
    Michael

    Hallo Bacigalupo,

    meine 56er R26 hat weder rote, noch gelbe, noch weiße Blinker.

    Warum?
    Sie hat gar keine:P.

    Der Gasgriff geht nicht automatisch zurück.

    Dadurch kann man den rechten Arm vom Gasgriff nehmen und brav Handzeichen geben.
    Und das bei JEDER Geschwindigkeit.

    Bei jeder? Nein das stimmt nicht. bei ca. 90 bis 100 ist Schluß :), Mehr geben die 15 PS nach 65 Jahren nicht mehr her.

    Als Nebeneffekt kann man bei längeren Fahrten auch mal die Hand vom Gasgriff nehmen :).


    Viele Grüße
    Michael

    §4 (1) Abweichend von § 53a Abs. 4 StVZO in Verbindung mit § 54 Abs. 3 StVZO darf bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind, das Warnblinklicht auch durch die vorhandenen Blinkleuchten für rotes Licht abgestrahlt werden. (2) An solchen Fahrzeugen darf das Warnblinklicht an der Rückseite anstatt durch die Blinkleuchten für rotes Licht durch zwei zusätzlich angebrachte Leuchten für gelbes Licht abgestrahlt werden.

    Hallo Beule,

    vielen Dank. Ja, damit hat die stille Post ein Ende.
    Danke sehr.

    Viele Grüße
    Michael

    Hallo Michael,


    vielen Dank.
    ja, für Importfahrzeuge habe ich das entsprechende PDF schon verlinkt.

    Über Sinn und Unsinn lässt sich treffelich philosphieren.
    Sinn oder Unsinn, die Frage stelle ich mir nicht.
    Ich suche einfache die Fakten, sonst nichts.

    Und auch wenn Dein Fahrzeug vom TÜV abgenommen wird, dann nehme ich mal an, dass er keine eigene Gesetzgebung verfolgt.

    Ich suche also weiterhin ein Dokument für die Ausnahmeregelung,
    oder ein Merkblatt oder einen Exzerpt eines rechtlichen Kommentars, etc.


    Vielen Dank
    Michael



    Wie andere Foristen bereits geschrieben haben sind rote Blinkleuchten hinten bei EZ vor 01.01.1970 unproblematisch,

    Hallo Uwe,

    siehe meine Links zu §54 StVZO und §72. Hiernach sind ausschließlcih gelbe erlaubt.

    Wenn du andere Hinweise hast, bitte mit Quellenangabe.
    Und ich meine keine Quellen von Web Sites, wo das auch nur als Freitext steht.


    Alles andere ist stille Post weitertragen.

    Vielen Dank trotzdem
    Michael

    Hallo Joe,

    dann drücke ich dir mal die Daumen.

    Sag mal bitte Bescheid ob der Prüfer was gesagt hat, ohne ihn darauf anzusprechen, versteht sich :)


    Bestellt sind meine schon.
    Sind nicht ganz billig als Originalteil.

    Viele Grüße
    Michael

    Hallo Hagen,

    keine Ahnung was das heißt und da könnte ich nur spekulieren.

    Die Übergangsregelung aus §72 ist jedenfalls laut veröffentlichtem Gesetzesblatt nicht mehr drin.
    Oder wo ist die Ausnahmeregelung beschrieben?


    Viele Grüße

    Michael

    Hallo Hagen,

    ich verstehe Dein Problem nicht ganz.

    ...

    Du weist Ihn freundlich auf Paragraph 54 StvZO hin.

    welches Problem :)

    Das was ich mache ist eine Sache. Das was rechtlich zulässig ist (evtl.) eine andere.


    Es geht mir hier nicht darum, ob ich es mache oder nicht, sondern um die rechtliche Klärung.
    Ich will einfach wissen woran ich bin.

    Auf §54 sollte ich ihn nicht hinweisen - siehe von mir geposteter Link.

    §54 weißt eindeutig gelbe Blinklicher aus. Eine Ausnahmeregelung ist also nach meinem Kenntnistand
    nicht mehr erlaubt. Die Übergangsregelung aus §72 ist nicht mehr vorhanden.

    Alle Links die ich erhalten habe sind freie Texte im Web ohne Verbindlichkeit.

    Ich wäre dankbar, wenn mir jemand den Link auf ein verbindliches Dokument geben kann.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Michael

    Hallo Stefan,

    Ich finde nur das:


    § 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)

    Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.

    und wo hast du das gefunden?

    Hier der Link auf §54:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html

    und der auf §72:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html


    In beiden fehlt der Hinweis das rot noch erlaubt sei.

    Die von dir benannte Passage findet sich als Freitext auf vielen Seiten.
    Ohne konkreten Link auf die aktuellen Rechtsdokumente, scheinen die aber veraltet zu sein.

    Ich bitte um die Quellenangaben für diese Hinweise.

    Vielen Dank
    Michael

    Hallo Baumer,

    ja, aber ich suche nach der rechtlichen Grundlage in der StVZO.
    Alle ehemaligen Hinweise das rot für Fahrzeige vor 1970 zulässig ist sind nicht mehr drin.

    Wäre schön wenn hier jemand mit entsprechenden Dokumentverweis die rechtliche Lage klarstellen kann.

    StVZO §54 und §72 geben es Stand heute nicht her.

    Danke
    Michael

    Nur, weil das in der Vergangenheit mal von jemandem geändert wurde, ändert sich die Rechtslage ja nicht.

    Hallo Ulli,

    woher hast Du Deinen Link.

    Ich habe nochmal mit der StvZO im Web verglichen.

    Dort heißt es:

    (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

    Ohne Zusatz bzgl. 1970.

    Deshalb habe ich das auch nicht gefunden.

    Wo ist denn die Ausnahme dann definiert?

    Grüße
    Michael

    Nun, es wurde auch ohne Warnblinkanlage ausgeliefert.
    Rechtslagen können sich auch rückwirkend ändern, insbesondere dann, wenn die ursprüngliche Rechtslage rechtswidrig war.


    Aber vielen Dank für den StVZO Paragraphen. Damit habe ich es schwarz auf rosé.

    Danke
    Michael

    Hallo Ulli,

    ich finde beim TÜV hierfür lediglich Hinweise für Importfahrzeuge vor 1970.
    Aber das gründet sich dann wohl auf die allgemeine Regel.

    Auch wenn mir diese noch nicht in der StVZO unter gekommen ist.

    Wenn jemand diese Textpassage parat hat wäre ich dankbar.

    Viele Grüße
    Michael

    Guten Tag die Herren (und Damen?),

    weiß jemand ob der TÜV hinten rote Blinkergläser zulässt?
    Die waren bei mir im Original rot, sind aber aktuell Orange.

    Ich würde gerne rückbauen und kann original erwerben.

    Vielen Dank
    Michael