Posts from winfried in thread „Wer kennt sich mit O 319 B aus?“

    Hallo Flossenmini

    Hallo Klaus


    Meine persönlich gemachten Erfahrungen mt H-Gutachten sind, dass es weniger eine Rolle spielt, ob es dieses oder jenes gab, sondern ob es das in der Zeit, oder 10 Jahre nach Ferigung des Fahrzeugs geben hätte können. Bitte jetzt keine Diskussion über die Vorschriften zum H-Gutachten, es sind ganz einfach meine persönlichen Erfahrungen.


    So wäre mein Plan


    Will man für das Fahrzeug auch eine Abnahme gem. §21 sowie §19(2) durchführen , ist erstmal wichtig ob in den Papieren bisher PKW, Reisebus oder Lieferwagen(LKW) eingetragen ist. In dem Fall müsste man die Abnahme eben machen. Dafür ist im Laderaum eine Sitzgelegenheit mit Tisch, ein Bett, etwas Stauraum für Vorräte/Kleidung und eine fest eingebaute Kochgelegenheit erforderlich. Mit diesem Minimalausbau müsste man erstmal §21 sowie §19(2) erledigen. Am besten nichts anderes reinbauen, wie Strom, Gas, aufwendige Wandverkleidungen oder Fenster. Für die Kochgelegenheit reicht ein Elektrokochfeld aus, das festgeschraubt oder geklebt ist. Alles andere macht man wenn der Eintrag Sonderfahrzeug Kfz Wohnmobil fertig ist.


    Jetzt würde ich das Fahrzeug regulär anmelden und zwei oder drei Monate fahren. Als nächstes gehts zum H-Gutachten. Ich gehe immer noch davon aus, dass Das Fahrzeug zeitgenössich eingerichtet wird. Das bedeutet, dass Technik versteckt wird, und die gute Stube im 6o-er Jahre Stil ausgeführt wird. Es macht ja keinen Sinn aus einem Oldtimer ein Hightechgefährt zu machen. Diese Abnahe würde ich persönlich bei einer anderen Prüforganisation machen, als die, welche den Wohnmobilumschreibung §21 sowie §19(2) gemacht hat.

    H kriegt man nur, wenn der Umbau zum Womo in den ersten 10 Jahren erfolgt ist.

    Ein Wohnmobilausbau sollte dem H-Gutachten nicht entgegenstehen.


    Der Oldtimer Bus würde ja vermutlich zeitgenössisch ausgebaut werden. Ich bin sicher, dass ich dafür das H-Gutachten bekomme.


    Im Zweifel werden die Einbauten einfach als Ladung deklariert.


    Falls Du das Fahrzeug auf Sonderfahrzeug KfZ Wohnmobil umschlüsseln willst wid das dann eher aufwendiger. Denn dann ist auch noch eine Abnahme gem. §21 sowie §19(2) erforderlich. Die Anforderungen könnten mit "zeitgenössich" kollidieren.