Display MoreMoin Philipp, bei Autos ohne H-Kennzeichen spielt die Steuerung des Fahrwerkes keinerlei Rolle. Also quasi ist diese nirgends gesetzlich oder durch den TÜV geregelt. Es darf nur keine Einzelradansteuerung sein.
Wie sich das bei Autos mit H-Kennzeichen verhält weiß ich leider nicht.Aber demnach dürfte dein Plan mit dem Ablegen des Fahrzeuges eh erledigt. Da er so weder Roll noch lenkbar ist. Und du somit eine Gefährdung des Straßenverkehrs eingehst.
Ist nicht böse gemeint, doch wenn du einmal wegen so etwas stillgelegt wurdest mit Beschlagnahmung des Fahrzeuges usw wirst du verstehen was ich meine.
mit allseits tiefen Grüßen
Nic
Ja selbst beim normalen Tüv wäre die Ansteuerung ja nicht Original und müsste eingetragen werden- ich bezweifle das das so gehen könnte.
Es sollte eigentlich nicht sofort erkennbar sein das er so abzulegen geht. Anfangs hatte ich gehofft im Motorraum könnte man einfach ein Ventile kurz öffnen und die Luft entweicht komplett aus dem System. Geht nicht. Gewindestangen an den Ventilen kürzen fällt auch nicht auf- aber wie oben geschrieben muss ich schauen ob es den gewünschten Effekt bringt und müsste die Ventile von Thomas umbauen lassen das sie mehr als „5 cm ansteuern“.
Also Beschlagnahmung des Fahrzeugs hatte ich noch nicht.
Nur Stillegung durch nicht eingetragenes Airride im Audi Cabrio und mal bei nem Passat weil Gewindefahrwerk nicht eingetragen war- wurde aber bei beiden Gerichtlich wegen unverhältnismäßigkeit freigesprochen👍