Moin Philipp, bei Autos ohne H-Kennzeichen spielt die Steuerung des Fahrwerkes keinerlei Rolle. Also quasi ist diese nirgends gesetzlich oder durch den TÜV geregelt. Es darf nur keine Einzelradansteuerung sein.
Wie sich das bei Autos mit H-Kennzeichen verhält weiß ich leider nicht.
Aber demnach dürfte dein Plan mit dem Ablegen des Fahrzeuges eh erledigt. Da er so weder Roll noch lenkbar ist. Und du somit eine Gefährdung des Straßenverkehrs eingehst.
Ist nicht böse gemeint, doch wenn du einmal wegen so etwas stillgelegt wurdest mit Beschlagnahmung des Fahrzeuges usw wirst du verstehen was ich meine.
mit allseits tiefen Grüßen
Nic