Das wird dir BEI DEM PRÜFER nichts bringen.
Das Problem ist schon irgendwie eine Grauzone.
Grundsätzlich ist H-tauglich nur das was bis maximal 10 Jahre nach EZ vom Fahrzeug MÖGLICH war oder mindestens 20 Jahre alt ist ... Sprich du bekommst die Felgen nur eingetragen wenn es die in den 80er schon so gab. Nun ist es so das es DIE felgen in den 80ern nicht gab, wohl aber welche die verdammt ähnlich aussahen. Da es beim H-gutachten ja auch auf das optische Erscheinungsbild ankommt ist das nicht ganz einfach. Zummindest ist das mein Stand der Dinge, wobei das wohl auch jeder auslegt wie er will.
H-Tauglich sind sie nicht, weil zu neu ... aber sie sehen wie "alte" felgen aus und darauf kommts an ... also warum nicht?
Ich würde zu einem TÜV Prüfer gehen und ZUSÄTZLICH im Gepäck Gutachten zu ALTEN Felgen für den 6.3er haben ... dann sollte das eigentlich jedem Prüfer klar sein und nicht solche Probleme bereiten.
Das Gutachten zu den 7x15" ET23 Füchsen von ATS das ich hatte um sie aufm 6.3er eingetragen zu bekommen ist von 1991. Der Prüfer hatte mich nur kurz gefragt ob die Felgen Zeitgenößsisch sind ... ich sagte Ihm JA, weil die ja genau so aussehen wie die Originalen, nur halt 15". Einzelabnahme, abfahrt.
Auf meinem S123 280TE habe ein H&R Federpaket und BBS 16" eingetragen ... absolut Problemlos, beide Gutachten waren aus den 80ern ...
grüße, Fabian