Posts by aggiepack

    ... bei der Wahl einer Lackiererei als nun die Verwendung von Glasurit oder Standox-Materialien. Das Thema haben wir hier in der Vergangenheit mehr als nur ein Mal behandelt. Das "Originalmaterial" vom Fließband gibt es ohnehin nicht mehr. Unter dem "Orignalitätsaspekt" ist es daher völlig gleichgültig, von welchem Hersteller nun das Material zum Neuaufbau kommt. Es ist auch bei Lackierbetrieben nicht ungewöhnlich, daß Produkte verschiedener Lieferanten eingesetzt werden. Die Unterschiede in der Güte einer Lackierung sind einmal von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht im Material, sondern in dessen Verarbeitung begründet.

    ... und wer sich seine Plaketten selbst ohne die entspechenden Voraussetzungen zu erfüllen selbst zuteilt, sollte nicht auf Nachsicht und Milde rechnen. In entprechend gelagerten Fällen kann dann auch mal die Frage aufkommen, ob der Betreffende überhaupt noch als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Im Klartext: die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dann nicht nur eine theoretische Möglichkeit.


    Man möge bei der ganzen Diskussion nicht übersehen, daß die Gerichte nicht das passende Forum sind, politische Entscheidungen auf ihren Sinngehalt und Zweckmäßigkeit in allen Facetten zu prüfen. Hier geht es um die Vereinbarkeit von Normen mit höherrangigem Recht. Der Umstand, daß eine letztlich politisch getroffene Entscheidung auch hätte anders ausfallen können, führt nicht per se zu einem relevanten Rechtsverstoß. Das ist nun einmal das Resultat der Gewaltenteilung.


    Wenn man sich die einzelen Umweltzonenregelungen der Städte anschaut, so stellt man fest, daß hier teilweise sehr großzügige generelle Ausnahmeregelungen und Einzelausnahmeregelungen differenziert für Privatfahrten und Gewerbetreibende getroffen sind. Wem dies alles nicht weit genug geht, kann sich in den politischen Willensbildungsprozeß einbringen um eine Änderung zu erreichen.

    Auch der Fahrer eines Wagens mit grüner Plakette darf die Einbahnstraße nicht in anderer als der vorgegebenen Richtung benutzen. Aber auch ein "Grün-Plaketten-Fahrer" käme wohl nicht ernsthaft auf die Idee, wegen dieser Beschränkung einen enteignungsgleichen Eingriff zu reklamieren nur weil es so viele Einbahnstraßen gibt. Auch dürfte ein Mofa-Eigentümer wenig Aussicht auf Erfolg mit dem Argument des enteigungsgleichen Eingriffes haben, nur weil er legalerweise nicht regelmäßig eine Bundesautobahn befahren darf. Beschränkungen in der Nutzung von Eigentum sind in allen Lebensbereichen allgegenwärtig. Der Eigentümer eines Grundstückes in einem reinen Wohngebiet mag es als unfair empfinden, daß er dort regelmäßig keine Baugenehmigung für den Betrieb einer Spielhölle erhält. Soll er deswegen entschädigt werden? Wohl kaum.


    Im Bereich Mobilität denken wir sehr schnell in der Kategorie "Recht" und übersehen dabei, daß vieles in Wahrheit nur ein "Privileg" ist.


    Es ist richtig, daß das Bußgeldverfahren selbst nur wenig erfolgversprechend ist, da es ja standardmäßig abgewickelt wird. Nichtsdestotrotz müßte gegen die rechtskräftige endgültige Entscheidung eine Verfassungsbeschwerde möglich sein. Außerdem Kann der Richter, der über die Bußgeldsache entscheidet, das Verfahren aussetzen und das Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht betreiben.


    In der Tat sind die Aussichten einer Klage immer schwer vorherzusagen. Das ist aber kein Argument, das im vorliegenden Fall gegen rechtliche Schritte spricht.

    Es ist sicherlich richtig, daß einige bedeutende Entscheidungen auch des Bundesverfassungsgerichtes und auch anderer Bundesgerichte die Folge von mutigen und unerschrockenen Zeitgenossen waren, die trotz geringer Erfolgsaussichten und auch Niederlagen in den Vorinstanzen bereit waren für ihre Überzeugung einzustehen.


    Nur sollte man die Realitäten auch nicht ganz aus den Augen verlieren. Das Ordnungswidrigkeitenrecht eignet sich für einen derartigen Kampf ums Recht nicht. Hier wird es schon schwierig von der amtsrichterlichen Entscheidung in die Rechtsbeschwerde zu kommen (vgl. §§ 79 ff OWiG). Ganz dünn wird die Luft, wenn man auch noch gar auf die Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht über Art. 100 GG, §§ 80 ff BVerfGG hofft.


    Und mit der Einführung des § 93 a BVerfGG und der Notwendigkeit der Annahme der Beschwerde durch das Verfassungsgericht ist auch dieses in der Vergangenheit ehedem so beliebte, weil in der Regel auch gerichtskostenfreie, Verfahren von sinkender Bedeutung. Von den entschiedenen Verfassungsbeschwerden waren nach der Statisik des Bundesverfassungsgericht in den letzten zehn Jahren lediglich zwischen 1,56 % und 2,77 % erfolgreich.


    Also warten wir doch einfach mal die weiteren verwaltungsgerichtlichen und die sicherlich auch kommenden oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wie ggf. die des Bundesverwaltungsgerichtes ab. Die Argumente pro und contra sind bekannt. Solange sich keine neuen, bislang in die Verfahren nicht eingeführten, Umstände ergeben, macht es wenig Sinn das Rad neu erfinden zu wollen.


    Der Sache nach sind die Erfolgsaussichten gegen die Umweltzonen sehr gering. Oder ich formuliere es mal etwas spitzer: Es liegt auch kein enteignungsgleicher Eingriff in das Eigentum vor, wur weil man in der Einbahnstraße nicht entgegen der angegebenen Fahrtrichtung fahren darf. Die Nutzung von Eigentum ist eben gerade nicht schrankenlos garantiert.

    so daß gerade Vorhersagen von gerichtlichen Urteilen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind.


    Die Einrichtung der Umweltzone Hannover ist jedenfalls nach Ansicht des Verwaltungsgericht Hannover rechtmäßig. Eines der bislang ergangenen Urteile, welches ich für sorgfältig begründet halte, ist in vollständiger Form hier nachzulesen:


    http://www.dbovg.niedersachsen…?Ind=0520020080052114%20A


    Hier den Weg über das Ordnungswidrigkeitenrecht gehen zu wollen, ist nach meiner Einschätzung vom Ansatz her schon verfehlt. Im Kern handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit und die ist auch vor den Fachgerichten am Besten aufgehoben, denn hier gibt es einen vollständigen Instanzenzug. Die Frage befindet sich auch schon in rechtlicher Klärung, ziviler Ungehorsam bringt da auch keine schnellere grundsätzliche obergerichtliche Klärung.


    Hier auf der Enteignungsschiene zum Erfolg kommen zu wollen, halte ich offen gestanden für sehr gewagt.

    Autolack hat mit der gemeinen gußeisernen Bratpfanne relativ wenig gemeinsam. Daher bleiben die gelb-grünen, gelb-schwarzen oder gelb-roten Monster in der Küche, denn sonst freut sich nur der Lackierer.


    Wer sich in die hohe Kunst der Autopflege, des Polierens und Versiegelns einarbeiten will und des Englischen mächtig ist, ist hier gut bedient


    http://www.meguiars.com/howtocenter/


    Oder man kauft sich das Büchlein "Oldtimerpflege" von Christian Petzoldt, der auch ein ganzes Arsenal von Pflegemitteln vertreibt.

    Wie in vielen anderen Dingen des Lebens folgt auch die Güte der Richter einer Normalverteilung. Es gibt Gute und weniger Gute und hin und wieder auch totale Ausfälle. Auch wenn der Richter hier in den Beiträgen bislang nicht gut wegkommt, so hat er zumindest bislang nichts erkennbar falsch gemacht.


    Ein Richter beurteilt den Sachverhalt immer auf der Grundlage des Vortrages der Parteien. Sein "privates" Wissen oder seine Mutmaßungen bleiben grundsätzlich außen vor, es sei denn ein Umstand ist offenkundig.


    Wenn der Beklagte sich hier einigermaßen geschickt gegen die Behauptung verteidigt, die Holzteile seien mangelhaft, da nicht im Originalzustand, dann bleibt dem Richter gar nichts anderes übrig, als den angebotenen Beweisen für die behauptete Mangelhaftigkeit und etwaigen Gegenbeweisen im Rahmen einer Beweisaufnahme nachzugehen. Das scheint der Richter hier auch getan zu haben, indem er die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet hat. Denktheoretisch ist möglich, daß Mercedes solche Arbeiten abgeliefert hat, also hat der Richter keine andere Wahl als auf diese Weise zu klären, welche der beiden unterschiedlichen Parteibehauptungen zutreffend ist.


    Das wird jetzt ein paar Monate Zeit brauchen und dann wird es eine wie auch immer geartete Entscheidung geben, wenn sich die Parteien nicht vorher auf einen Vergleich einigen.


    Hier besteht kein Grund sich Sorge um das Land zu machen

    werden in der Regel in einem Arbeitsgang bei zwei Spritzgängen - manchmal auch drei Spritzgänge - aufgetragen. Vor dem Auftrag des Klarlacks lüftet der Basislack nur ab. Die Ablüftzeit kann man- muss man aber nicht - beschleunigen durch entsprechende mobile oder stationäre Luftdüsensysteme, Infraroteinsatz oder bei einer Kombikabine durch kurzes Anheizen. Bei Schichtdicken beim Basislack von heute selten mehr als 20 µm sind das alles ziemlich überschaubare Zeiträume. Für ein auch noch "mehrmaliges Einbrennen" gibt es daher bei den gängigen Systemen keinen Grund.


    Es dürfte wohl einen mittelprächtigen Aufstand bei der Unfallinstandsetzungskundschaft der Lackierbetriebe geben, wenn die Kunden entweder zwei Wochen zusätzlich auf ihr Auto warten oder nach zwei Wochen zum Auspolieren von Staubeinschlüssen oder auch mal eines Läufers und zum Aufpolieren von Übergängen oder für den richtigen Glanzgrad wieder erscheinen müßten.


    Bis vor 20 jahren wurde in Deutschland im Lackreparaturbereich extrem wenig bis gar nicht poliert. Diese teilweise abschreckenden Beispiele sieht man heute noch zuweilen im Straßenverkehr herumfahren. Heute ist für eine gute bis sehr gute Arbeit die Politur der Regelfall, insbesondere dann wenn beilackiert wird. Und es liegt auch auf der Hand, daß der Lackierer das Fahrzeug im zerlegten Zustand besser und schneller poliert.

    ... dann sind es die Trocknungszeiten.


    Zwar kann man unverändert auch über Nacht an der Luft trocknen, bei einer Objekttemperatur von 60 Grad ist die Trocknungszeit bei den heute gängigen Systemen zwischen 15 und allenfalls 30 Minuten. Bei der noch recht seltenen Anwendung von Infrarot geht es dann teilweise herunter auf wenige Minuten. Alles andere wäre auch bei den aktuellen Energiepreisen schlicht nicht mehr bezahlbar.


    Anders als vor 20 Jahren können die aktuellen Lackesysteme in der Regel auch unmittelbar nach dem Abkühlen poliert werden, so daß sich unter dem Aspekt des Durchsatzes heute keine negativen Auswirkungen der VOC-Lacke feststellen lassen.

    ... denn daran, daß die Barockfelge - zumindest einmal in der 14 - Zoll - Ausführung - zeitgenössisch ist, kann kein Zweifel bestehen. Sie war als Zubehör in den Preislisten gelistet und ist auch im Prospekt "Sonderausstattungen" für /8 dargestellt.


    Auf die Frage, ob die Felge zeitgenössisch ist, kommt es aber für technische Begutachtung und die Eintragung und damit die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis gar nicht an. Die Problematik zeitgenössisches Zubehör ist doch erst im Rahmen des H-Kennzeichens relevant.


    Klassischer Fall für Herrn Gerst vom TüV Süd im "Nachbarforum"


    http://forum.mercedes-benz-clubs.com/viewforum.php?f=34

    Naja, auch wenn das Verfahren bei einem Amtsgericht und nicht vor dem Landgericht laufen sollte, sind die rechtlichen Probleme gleich gelagert. Ich würde bei Gericht anregen, daß ein Gutachter etwa aus dem Classic-Data Verbund beauftragt wird, denn da besteht zumindest mal eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, daß dort auch für derartige Fahrzeuge Sachkunde vorhanden ist.


    Eine ganz gute Quelle für Referenzbilder ist die Webseite von http://www.mirbach.de mit den Bildergalerien der einzelnen Fahrzeuge. DIe W111 gibt es da ja gleich im Dutzendpack.


    Furniertes Tachogehäuse - wenn auch nicht vom 111er - gibt es auch bei Roman Wörle zu sehen


    http://w-100.de/cms/index.php?…task=view&id=19&Itemid=34

    "... Auch wenn man das kennzeichnende Merkmal einer
    künstlerischen Äußerung darin sieht, daß es wegen der Mannigfaltigkeit
    ihres Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer
    fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen zu
    entnehmen, so daß sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige
    Informationsvermittlung ergibt, ...ist dieses Merkmal .... erfüllt. ..."


    Das habe nicht ich mir ausgedacht, sondern das Bundesverfassungsgericht in der Auslegung des Art. 5 GG (Beschluß des Ersten Senats vom 17. Juli 1984 zu Az. 1 BvR 816/82 = BVerfGE 67, 213 ff)

    ... führen wir hier in regelmäßigen Abständen, etwa


    Was habt ihr so für eure Lackierung bezahlt?


    Zusammenfassend meine ich hier sagen zu können:


    - Zustandsbilder lügen in der Regel. Meist sind mehr Arbeiten erforderlich als man sich dies in den kühnsten Träumen vorstellen will und kann. Gerade grundierte Fahrzeuge bergen die größten Risiken. Was sich unter der Grundierung verbirgt und ob die Grundierung auf Grund des Alters und des verwendeten Materials überhaupt noch als Basis für einen weiteren Lackaufbau tauglich ist, stellt sich erst bei genauer Betrachtung heraus.


    - Die Vorarbeiten sind der entscheidende Faktor für das spätere Ergebnis einer Lackierung. Staubeinschlüsse im Decklack und Läufer kann man polieren, Schleiffriefen in der Grundierung sind kaum zu retten.


    - Vorarbeiten sind zeitintensiv. Ein paar Spachtelarbeiten dauern schnell ein paar Stunden.


    - Der Umfang der Arbeiten bestimmt den Zeitaufwand. 30 - 40 Arbeitsstunden sind in einer Ganzlackierung ruck zuck verbraucht und mit entsprechenden Zusatzarbeiten und Qualitätsanforderungen werden daraus auch gerne mal derer 100.


    - Zeit kostet Geld.


    - Die Stundensätze sind regional höchst unterschiedlich. Gleiches gilt für Stadt und Land. In Großstädten - und dazu gehört auch Nürnberg - sind die Verrechnungssätze von EUR 90,-- an aufwärts.


    - Die Preise für Lackmaterialien sind in den letzten Jahren teilweise rapide gestiegen. Üblicherweise wird heute mit einem Materialzuschlag von 30 %, teilweise auch von 40 % auf den Stundenverrechnungssatz kalkuliert.


    - Kein seriöser Betrieb wird vor der Besichtigung des Sammelsuriums einen auch nur einigermaßen verbindlichen Kostenvoranschlag abgeben oder sich auf einen Festpreis einlassen. Unterschiede von 100 % in den Angeboten bei umfangreichen Arbeiten sind nicht ungewöhnlich, insbesondere wenn auf Festpreisbasis abgerechnet werden soll.


    - Die Bereitschaft des Kunden, längere Lieferfristen in Kauf zu nehmen, mag je nach Auslastung des Betriebes für diesen Veranlassung zu sein, beim Preis Zugeständnisse zu machen. Gut und billig ist selten, mit Glück gut und preiswert.


    - Ohne eindeutige (schriftliche) Festlegung der zu erbringenden Arbeiten einschließlich des Preises / Kostenrahmens ist der Ärger eigentlich fest programmiert.


    - Schwarzarbeit ist im Autolackierhandwerk nicht ungewöhlich, aber - von allen anderen Problemen einmal abgesehen - gerade wenn es um Gewährleistungsansprüche geht, riskant.

    ... und sieht den Schlüssel zur Aufklärung in dem Hinweis auf den 350 SL. Den dürfte es auch für Monsieur Dassault nicht vor 1971 gegeben haben. Also wird mit hoher Wahrscheinlichkeit der Beitrag erst nach der Einführung des 350 SL entstanden sein. Dr. Watson merkt jedoch an, daß das Bild auch zeitlich vorher entstanden sein kann.


    Beim 600er sieht man relativ wenig Details, die eine zuverlässige Datierung zulassen.

    ... denn dann ist da jemand am Werk, der entweder nicht weiß, was er tut oder schlicht keine Lust hat.


    Mercedes empfiehlt für die Classic-Center-Teile regional diverse Vertretungen


    http://www.mercedes-benz-class…t_postcode.0003.0001.html


    Was in der Online-Teileverfügbarkeit als lieferbar ausgewiesen ist, ist auch in der Regel - teilweise mit entsprechenden Wartezeiten - verfügbar. Das hier in Rede stehende Teil wird als verfügbar mit Preis ausgewiesen.


    http://teile.mercedes-benz-cla…il.jsp?partno=A0000711228


    Richtig kritisch wird es nur, wenn kein Preis mehr ausgewiesen ist. Aber auch hier hat schon mehrfaches Bestellen das eine oder andere Teil wieder ans Tageslicht gebracht.


    Play it again

    .. .wollen wir unseren Neuling willkommen heißen und ebenso höflich wie auch bestimmt hinsichtlich etwaiger Neuteile auf die just aktualisierte Neuteileliste


    http://www.mercedesclubs.de/neuteileliste/Ornbau/ornbau.html


    verweisen. Was da nicht drin steht, gibt es im Zweifel auch nicht als Neuteil für Vereinsmitglieder über die Teileversorgung.


    Im übrigen gehören gebrauchte Technikteile grundsätzlich nicht zum Repertoire der Teileversorgung. In der Ersatzteilsektion finden sich auch entsprechende Links. Da das Teil auch noch im 114er verbaut wurde, sind die Chancen vielleicht sogar gar nicht so schlecht hier ein Gebrauchtteil zu ergattern.


    Wahrscheinlich ist hier der schnellste und zuverlässigste Weg jener an den Teiletresen des lokalen Mercedes-Servicepartners, denn angeblich ist es ja noch lieferbar und mit rund 120 Euro sicherlich nicht billig, aber zumindest finanzierbar.

    ... kann man in der Tat auf die jüngsten Beiträge zu diesem Thema verweisen.


    Bei der Reinigung von Textilsitzen und stoffbespannten Türverkleidungen habe ich ganz gute Erfahrungen mit einem - allerdings nicht ganz billigen - Produkt vom Lederzentrum gemacht


    https://www.lederzentrum.de/gprodinfo.php?prodid=59


    Wie bei allen derartigen Mittelchen gilt: bedenkenlos kann man gar nichts empfehlen. Farbechtheit, Verfilzung und Neigung zur Bildung von Rändern bei punktueller Anwendung sind immer am jeweiligen Objekt an weniger auffälligen Stellen zu prüfen.

    ist es wie mit anderen Lackierarbeiten auch: vernünftige Arbeit kostet Zeit und damit bei externer Vergabe mehr oder weniger Geld. 1.000 - 2.000 Euro sind da für einen kompletten Holzsatz ganz schnell weg. Alleine die Lackiervorbereitung, also abbeizen, Fehlstellen instandsetzen, schleifen dauert einfach seine Zeit, erst recht wenn man es mit 30 und mehr Teilen zu tun hat.


    Das ist - wie Frank schon festgestellt hat - der Sache weder Raketentechnik noch Atomphysik und auch mit dem guten Beitrag aus dem Markt Sonderheft 33 auch für den ambitionierten Laien sicherlich machbar. Gerade wegen den erforderlichen Schichtdicken und
    Temperaturschwankungen eignet sich für derartige Holzteile der handelsübliche 2-K-Autoklarlack nicht und daher ist die ablehnende
    Haltung der Autolackierer auch verständlich. Bei Tescari, Köln und Puhane, Strehla gibt es auch die passenden Materialien dafür. Beide haben zumindest in der Vergangenheit auch die "fix-und-fertige" Leistung angeboten.