Posts by aggiepack

    Die Zitronensäurekur wird dem Grunde nach nach meiner Erinnerung auch von Mercedes im WHB/WIS beschrieben, wenngleich auch mit einer deutlich kürzeren Verweilzeit im Kreislauf als zwei Stunden. Bei solchen Mengen Zitronensäure sollte man allerdings auch bei der persönlichen Schutzausrüstung nicht sparen. Bei Opel wird teilweise statt Zitronensäure Essigessenz genommen. Andere schwören auf den Einsatz von Gebißreiniger oder Spülmaschinenpulver. Mit dem Reinigen des Kühlers alleine ist es in der Regel nicht getan. Die Ablagerungen sitzen ja genauso in den Schläuchen und den Wasserkanälen des Blocks wie auch im Wärmetauscher der Heizung.

    ... hinsichtlich des Lackzustandes der USA-Gebrauchtteile hat einer der zuständigen ET-Gurus bereits an dieser Stelle


    Ein paar wichtige Hinweise für eure Einträge bei den Teilewünschen


    hinlänglich gewarnt. Was vierzig Jahre auf us-amerikanischen Straßen unterwegs war, meist mehr als nur einmal nicht nach DB-Werksvorgaben neu lackiert wurde, schlußendlich auf dem Schrottplatz landet, unter teilweise schwierigsten Bedingungen ausgebaut wird, teilweise noch innerhalb der USA durch die Gegend gefahren wird, im Container platzsparend ineinander gelagert über die Weltmeere schippert und in Zentralmittelwestfranken ausgeladen und umgelagert wird, kommt in der Regel nicht hochglänzend und kratzerfrei an. Aus dem vorhandenen Fundus in Ornbau kann man sich die Teile aussuchen. Die Wahrscheinlichkeit, daß dabei das Pendant zum VW Polo Harlekin herauskommt, ist dabei aber schon relativ groß.

    Bei der Beantwortung dieser Frage geht es vogelwild durcheinander. Es werden hier technische Fragestellungen mit juristischen Problemen in unzulässiger Weise vermengt und Rechtsansichten ohne Kenntnis von relevanten Umständen geäußert.


    Zur technischen Seite:
    Es ist technisch möglich, den Zeitraum der Aufbringung einer Lackierung zumindest größenordnungsmäßig einzugrenzen. Die technische Frage ist, mit welcher Genauigkeit das Zeitfenster bestimmt werden muß um den zivil- oder strafrechlichen Vorgaben zum Nachweis zu genügen. Ein sehr grobes Kriterium - und darauf hat Alex bereits hingewiessen - ist das verwendete Material im Reparaturbereich. Man wird sich allerdings bei der Untersuchung nicht alleine auf Material aus dem Schadensbereich verlassen, sondern auch den Zustand und Aufbau der Lackierung in anderen Bereichen erheben und ggf. auch näher zu untersuchen haben. Mit Hilfe entsprechender Verfahren der Stereomikroskopie, Rasterelektronenmikroskopie und Infrarotspektralphotometrie wie auch Gaschromatographie und Datenbanken wie etwa EUCAP, auf die auch die Landeskriminalämter zugreifen, kann in den meisten Fällen eine Zuordnung zum verwendeten Produkt erfolgen. Sollten VOC-Produkte verwendet worden sein, spricht sehr vieles für eine Aufbringung in den letzten fünf Jahren, denn zuvor waren diese Materialen in der Reparaturlackierung nicht üblich. Sollte es kein VOC-Material sein, dann bedeutet dies im Umkehrschluß indessen nicht, daß die Lackierung zwingend älteren Datums ist, denn nich VOC-konformes Material ist unverändert erhältlich. Wenn die Oberflächen noch nicht für die Reparatur zerstört ist, sollte sie sehr schonennd behandelt werden, da auch über den Glanzgrad und kleine Oberflächenkratzer unter Umständen eine bedingte Aussage etwa über die Anzahl der Wagenwäschen oder Polituren gemacht werden kann.


    Wie so etwas gemacht werden kann, wird auch in einschlägigen Handbüchern, etwa von BASF, beschrieben.


    Derartrige Untersuchungen werden von den Landeskriminalämtern gemacht, allerdings meines Wissens nur im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Ansonsten gibt es hierfür auch freiberuflich tätige Sachverständige wie auch die großen Sachverständigenorganisationen. In praktischer Hinsicht kann man nun versuchen, ggf. durch Erstattung einer Strafanzeige wegen des Verdachtes des Betruges die Strafverfolgungsbehörde zu veranlassen, den Nachweis dieser Straftat durch entsprechende Ermittlungsarbeit und Analysen zu führen um sodann die Ergebnisse des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens auch zivilrechtlich zu verwerten.


    In rechtlicher Hinsicht:
    Die Darstellung des Sachverhaltes sagt nichts über darüber aus, welche Festlegungen zum Zustand die Parteien im Kaufvertrag getroffen haben und ggf. welche Umstände Gegenstand der Erörtung während der Vertragsverhandlungen waren. Ebensowenig wird etwas über Haftungsausschlüsse mitgeteilt. Ob diese Regelungen im Lichte des Sachverhaltes dann auch wirksam sind, ist eine völlig anderer Frage. Anders als Jan meint, ist die Frage nicht von untergeordneter Bedeutung,
    denn es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, daß hier durch den Verkäufer
    eine zugesicherte Eigenschaft zur Unfallfreiheit vorlag. Die Hürde der zugesicherten Eigenschaft beim Verkauf von Privat -zumindest darauf deutet der Sachverhalt hin - ist relativ hoch. Im praktischen Leben werden auch vielfach keine schriftlichen Kaufverträge geschlossen oder Formularverträge vom ADAC, mobile.de usw. verwendet. Neben tatsächlichen Fragen und der Verteilung der Beweislast kommen bei Formularverträgen dann die ganzen Probleme aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch hinzu. Erst wenn man die Konditionen des Kaufvertrages und die Umstände bei den Vertragsverhandlungen kennt, kann man den Vorgang unter Berücksichtigung der technischen Erkenntnisse bewerten und dann entscheiden, ob und in welchem Umfang tiefgreifendere Untersuchungen notwendig sind um Ansprüche zu prüfen und ggf. durchzusetzen.


    Eine heikle Frage ist, wie "rechtssicher" derartige Gutachten in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen sind. Sollte der Streit von einem Richter entschieden werden müssen, so ist dessen volle richterliche Überzeugung gefordert. Wann ein Sachverhalt zur vollen richterlichen Überzeugung feststeht, ist immer schwer auszumachen. Alles, was das Gericht nich im Rahmen eines gerichtlichen Beweisbeschlusses an Begutachtung anordnet, ist ohnehin zunächst Parteivortrag, der dann ggf. durch die Vernehmung des Gutachters als sachverständiger Zeuge eine Aufwertung erfahren kann wenn der Sachvortrag durch die Gegenseite bestritten wird. Gutachter argumentieren in der Regel mit vagen Wahrscheinlichkeitsbegriffen, wie eher unwahrscheinlich, wahrscheinlich, leich überwiegend wahrscheinlich, überwiegend wahrscheinlich, hoher Wahrscheinlichkeit, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Nur in wirklich klasklaren Fällen erhält man das klare Votum "zu 100 % auszuschließen" oder "zu 100 % sicher". Daher ist die Frage der Beweislastverteilung im praktischern Leben von solcher Wichtigkeit.

    ... der Nutzer. Ich vermisse zuweilen etwas Eigeninitiative. Der angegebene Link enthält ein recht umfangreiches Informationsangebot, ua auch eine Liste jener Betriebe, die nach Angaben des Herstellers sein System verwenden. So wie es den Anschein hat, gibt es im Geschäftsfeld Automatikgetriebespülungen in Schweden noch ungeahnte konkurrenzlose geschäftliche Entwicklungsmöglichkeiten.

    ... der eine Spülmethode entwickelt hat, die auch schon so manchem BMW / Jaguar - Besitzer mit zickigen ZF Getrieben nachhaltig geholfen hat.


    Mit dem hier geschilderten Problem, das möglicherweise auch mit einer Vermischung von Kühlflüssigkeit mit Glykolzusatz in Verbindung gebracht werden kann, ist er wohl vertraut. Es gibt auch Betriebe in Österreich, die nach seinem Verfahren arbeiten.


    http://www.automatikoelwechselsystem.de/home.html

    Da wird offenbar ohne sich vorher entsprechend sachkundig zu machen, an einem Wochenende und ohne hinreichende Ausfuhrpapiere ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland verschafft. Eingedenk des Umstandes, daß selbst der ADAC entsprechende Merkblätter für Hobbyimporteure vorhält, kann man eigentlich nur den Kopf schütteln. Im nächsten Schritt wird auf einen angeblich überkorrekten Zollbeamten geschimpft, der es mit seinem Job zu genau nimmt. Dabei macht der gute Mann nichts anderes als seine Pflicht. Nach dem eher rudimentär vorgetragenen Sachverhalt liegt der Warenwert entweder über EUR 6.000,-- oder die präsentierte Handelsrechnung genügt nicht den formalen Anforderungen nach EUR.1. Die Zollverwaltung zeigt dann dem Pflichtigen noch den Weg auf, wie trotz der bestehenden Mängel eine Begünstigung in Anspruch genommen werden kann. Bis hierhin kann ich nicht erkennen, welchen berechtigten Vorwurf man den Dienststellen hier machen könnte. Ich bin wahrlich kein Freund der öffentlichen Verwaltung. Aber gerade die Zollverwaltung gehört zu den Behörden, die auch im Vorfeld sehr geduldig Anfragen zu Verfahrensweisen von privaten Gelegenheitsimporteuren beantworten und auch das online-Angebot meines Erachtens Vorbildcharakter hat.


    Dann beleuchten wir einmal die verschiedenen Kantonisten innerhalb des BMW-Vertriebssystems. Die örtlichen BMW-Händler sind keine Zollagenten. Sie exportieren und importieren möglicherweise hin und wieder ein Fahrzeug und sind daher mit dem Spielregeln vertraut. Wenn sie nach Lage der Dinge hier nicht Verkäufer des eingeführten Fahrzeuges sind, können sie eine entsprechende Lieferantenerklärung für dieses Fahrzeug auch nicht abgeben. Was sollen diese Händler denn in dieser Situation eigentlich machen? Deren Job ist der Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen, Ersatzteilen und die Durchführung von Reparaturen. Nix anderes gilt für die (telefonische) Kundenbetreuung. Das sind zumeist externe Call-Center mit einem engen Fokus auf ausgewählte Fragestellungen, zu denen die Hilfestellung bei verunglückten Einfuhrverfahren sicherlich nicht gehört. Viel anderes kann man auch nicht über ein allgemeines Kontaktformular erwarten. Auch da muß sich die Anfrage den Weg durch das System bahnen. Und wenn dann die Anfrage auch noch objektiv nicht eindeutig formuliert wird, dann ist das Scheitern doch vorgegeben.


    Wer sich mit älteren BMW beschäftigt, dem sollte eigentlich auch schon mal der Begriff des BMW Classic Center untergekommen sein. Die haben auch eine Webseite mit der rasend kreativen Domain http://www.bmw-classic.com einschließlich aller Kontaktdaten. ich bin sehr zuversichtlich, daß man dort zumindestens einen kennt, der eine Vorstellung hat, welche Abteilung solche Testate austellen kann, denn schließlich vertreiben die auch die BMW Classic Zertifikate. Ich habe zwar noch keines von BMW in Händen gehalten, ich kann mir aber durchaus vorstellen, daß die darin enthaltenen Angaben auch dem Zoll ausreichen. Das kann man in einem vernünftigen Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim Zoll klären. Aber eines sollte auch klar sein: es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine derartige Herstellerbescheinigung und deswegen würde ich mich nach acht Tagen Wartezeit in der Schulferienzeit nicht so aufführen.

    Quote

    und zwar für 34 % weniger an einen Verwandten?


    Der dann die 19 und 10% zahlt?


    Der Schweizer Zoll hat dann 5% weniger und diese 5% sollten Deine Aufwendungen decken...

    Eine Anstiftung zur Steuerhinterziehung? Und was hat der Schweizer Zoll fiskalisch damit zu tun?


    Und das alles nur, weil ein Hersteller nicht innerhalb von ein paar Tagen via e-mail eine Dienstleistung außerhalb der gängigen Routine - womöglich auch noch unentgeltlich - erbringt? In welcher Welt leben wir eigentlich mittlerweile, wo offenbar viele glauben, daß in Zeiten von Internet & Co. und telefonischen Hotlines alles im Minutentakt, allenfalls im Stundentakt erledigt sein muß. Selbst die ehrenamtlichen und dienstbaren Geister der vdh-Ersatzteilversorgung werden via e-mail barsch angegangen, wenn Bestellungen mit skurrilen Sonderwünschen nicht innerhalb von vier Tagen ausgeführt werden. Mein dezenter Tip: freundliches Schreiben an BMW per Briefpost. Ich habe die in der Vergangenheit als durchweg gleichfalls sehr bemüht kennengelernt. Das hat mit der provokativen Frage, ob Mercedes besser als BMW ist nichts zu tun, sondern eher mit dem Sprichwort: "Wie man in den Wald hineinruft ...."

    Überweisungsschein an den sehr rührigen M100 Club in den USA und dessen gleichfalls sehr lesenswerten Forum


    http://www.m-100.cc/forum/topic.asp?TOPIC_ID=108


    Wie Markus Trompka schon zutreffend festgestellt hat: Reparaturen können sündhaft teuer werden. Alles, was mit 100er Ersatzteilnummern beginnt, wird eben fast in Gold aufgewogen. Selbst für triviale Dinge wie Dichtsätzen für die hinteren Bremszangen werden wahrlich atemberaubende Preise aufgerufen. Gerade auch die Beiträge der amerikanischen Kollegen zeigen recht anschaulich, wo auch gerade im Hinblick auf die Teileversorgung der Schuh drückt, wenngleich die mit Karl Middelhauve einen Mann haben, der auch Gebrauchtteile in größeren Mengen hat.


    Es ist etwas vermessen, eines der kompliziertesten je gebauten Fahrzeuge in einer Kaufberatung wie einen gewöhnlichen Gebrauchtwagen abhandeln zu wollen.

    Da der 560SL nie regulär in Deutschland durch Mercedes-Benz verkauft wurde, gibt es wohl auch keine "offiziellen" Daten. Seine kleinvolumigeren Brüder dieser Jahrgänge waren nach meiner Kenntnis samt und sonders mit 1500 kg gebremst und 750 kg ungebremst angegeben. In den USA interessiert diesen Wert ohnehin kaum jemanden.

    ... liegt in Zentralmittelwestfranken. Das ist natürlich nicht die offizielle geographische Bezeichung. Aber mal zur groben Orientierung auf dem Planeten Erde: Süddeutschland, Bundesland Bayern, Region Mittelfranken. Ansich ganz gut zu erreichen, etwa über die Autobahn A6, rund 70 Km westlich von Nürnberg. Von Zürich aus also keine 400 km ...

    Auf dem Wert stand er auch schon vor 2 Jahren und ich war etwas
    verwundert, dass sich da kein Wertzuwachs ergeben hat.

    Wo steht eigentlich geschrieben, daß Wertermittlungen immer nur eine Richtung, nämlich aus der Sicht des Eigentümers steil nach oben, kennen dürfen? Zwei Jahre lang gefahren und keine Werte zerstört? Wunderbar, mehr kann man doch eigentlich im Rahmen einer Freizeitgestaltung kaum erwarten. Was das Fahrzeug wirklich aktuell wert ist, entscheidet letztendlich doch nur der wie auch immer definierte regionale Markt im Rahmen eines Verkaufes. Die absolute Wahrheit kann es nicht geben, da auch kein einheitliches System der Bewertung existiert.

    ... selten vernünftige Ergebnisse und zwar weder in tatsächlicher noch wirtschaftlicher Hinsicht.


    Wenn man sich zu einer juristisch inspirierten Korrespondenz als Laie entschließt, sollte man allerdings auch die richtigen Paragraphen heranziehen, denn sonst schießt man sich hier unter Umständen ganz schnell ein Eigentor. Der Sachen nach handelt es sich hier nicht um Werkvertragsrecht, sondern wohl eher um einen Kaufvertrag, denn dieses Unternehmen verkauft nur die Teppichsätze bzw. vorkonfektionierten Sitzbezüge, montiert sie aber nicht. Die Gewährleistungsrechte im Kaufrecht sind jedoch anders ausgestaltet als im Werkvertragsrecht.


    Der Kaufvertrag ist in §§ 433 ff BGB geregelt. ob ein Sachmangel vorliegt, dafür lohnt ein Blick in den § 434 BGB:


    § 434
    Sachmangel
    (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
    1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
    2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
    Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen
    insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im
    Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
    (2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
    (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.



    Bei gewissenhafter Lektüre der Vorschrift fällt auf, daß der Standard der Mangelfreiheit in Ermangelung besonderer Vereinbarungen nicht am denkbaren Optimum der Qualität ausrichtet. Alleine der Umstand, daß man eine Ware auch anders herstellen könnte, macht sie noch nicht automatisch mangelhaft. Wenn man auf ein bestimmtes Detail besonderen Wert legt, dann muß es eben ausdrücklich vereinbart werden. Ansonsten ist die berühmt-berüchtigte "mittlere Art und Güte" ausreichend. Vielfach gibt es einfach übersteigerte Erwartungshaltungen, die dann nicht erfüllt werden. Gerade im Bereich der Oldtimer / Youngtimer werden an Paßgenauigkeiten und Qualität heute teilweise Anforderungen gestellt, die die damals seriell hergestellten Produkte von Haus aus nicht hatten. Ein Blick in alte Prosekte und Testberichte zeigt zuweilen den Stand der Technik vor 30, 40 und 50 Jahren recht deutlich. Da werden Falten im Leder und im Teppich ungeniert zur Schau gestellt. Spaltmaßdifferenzen von 2 mm und mehr waren schlicht normal.


    Wenn die Qualität nicht stimmt, dann muß die Sache in Ordnung gebracht werden, keine Frage.


    Welche Rechte der Käufer im Falle eines Sachmangels hat, steht dann im § 437 BGB:


    § 437
    Rechte des Käufers bei Mängeln
    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

    Die mir gelieferte Ware (Teppichsatz) war qualitativ einwandfrei und ich würde den Betrieb auf der Basis der bisherigen Erfahrungen uneingeschränkt weiterempfehlen. Etwas vergleichbares im Preis / Leistungsverhältnis habe ich in der Vergangenheit nicht gesehen. Die Lieferzeiten sind sicherlich deutlich länger als man dies etwa bei KHM gewohnt ist, allerdings ist das ja ein Umstand, den man in der eigenen Planung berücksichtigen kann.

    EPC ist die Abkürzung für Electronic Parts Catalogue, den es nicht nur als Datenträger bei Mercedes zu kaufen gibt, sondern auch online über die Anwendung EPCnet zur Verfügung steht. Für die Mitglieder mancher Veteranenclubs - wie etwa für die des vdh - ist der Zugang und die Nutzung zu privaten Zwecken unentgeltlich.


    Auf anderen kostenfreien Anbieterseiten wird offenbar auf Teile des EPC-Datenbestandes zurückgegriffen, wie etwa auf http://www.detali.ru.

    Das "Hydrauliköl Typ 600" kostet bei DB rund 60 Euro/l, die Literdose AeroShell Fluid 41 im Handel etwa 12 Euro. Im 20-Liter-Gebinde geht es dann bei AeroShell Fluid 41 in die Region um die 5 Euro/l. Der Preis des Fremdproduktes ist daher schon deutlich attraktiver. Würde DB einen angemessenen Preis für das Produkt aufrufen, so käme doch kein rational agierender Mensch auf die Idee, nach Ersatzlieferanten zu suchen. Ein Substitut folgt immer dem Prinzip von Versuch und Irrtum, die Kunst besteht nur darin, den Versuch bei entsprechender Wahrscheinlichkeit des Scheiterns zu unterlassen. Beim W100 hat es dem Vernehmen nach bislang keine Schwierigkeiten mit AeroShell Fluids gegeben, da das System wohl sehr eng mit zeitgenössichen Produkten verwandt ist, die damals beim Hersteller deHavilland verwendet wurden. Auch die 7er BMW-Fahrer kippen offenbar ohne Probleme AeroShell Fluid 41 - welche übrigens auch rot eingefärbt ist wie Hydrauliköl Typ 600 oder ATF - anstelle der BMW-Originalersatzteilabfüllung in ihre Komforthydrauliksysteme. Die Dichtungen sind in den konkreten Anwendungsfällen demnach kein aktuelles Problem.

    Auf die gravierenden Mängel in der Konzeption des Fragebogens hatte ich den Verfasser bereits rund zwei Stunden nach der Einstellung hingewiesen und angeregt, den Fragebogen für eine Diplomarbeit grundlegend zu überarbeiten. Die kritsichen Anmerkungen von Uli sind berechtigt. In der gegenwärtigen Form ist die Beantwortung eine Zeitverschwendung. Auch fällt für eine Arbeit mit einem akademischen Anspruch die Häufung von Rechtschreibfehlern sehr unangenehm auf. Gleiches gilt für die völlig unmotivierte Gleichstellung von unterschiedlichen Begriffen wie Kfz-Hersteller und Originalhersteller.



    Schwerwiegend sind die konzeptionellen Mängel, die bei rigider Betrachtung den Wert des gewonnenen Datenmaterials drastisch schmälern, soweit nicht ohnehin durch den Stichprobenumfang die Aussagekraft stark eingeschränkt ist.


    Auf einige Punkte will ich hier eingehen.


    Frage. Familienstand? Zur Auswahl stehen
    ledig
    verheiratet
    geschieden


    Der Familienstand getrennt lebend oder verwitwet kommt nicht vor. Beide Familienstände sind auch gerade in der Altersgruppe über 45 Jahre nicht selten anzutreffen.


    Frage: Berufstand? Zur Auswahl stehen:
    Angestellter
    Selbstständiger
    Schüler/Student


    Arbeitslose, Arbeiter, Beamte und Rentner / Pensionäre, Hausfrauen und Hausmänner scheiden wohl aus Grundsatzerwägungen bereits als Eigentümer / Halter von derartigen Fahrzeugen aus?



    Frage: Sind Sie Besitzer eines Eigenheimes? Zur Auswahl stehen
    Ja
    Nein


    Was soll ein Eigenheim sein? Eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus? Was soll die Differenzierung zwischen Besitz und Eigentum? Für die Klägerung der Frage, ob der Teilnehmer zur Miete wohnt oder über selbsgenutztes Wohneigentum verfügt, eignet sich die Frage in dieser Form nicht. Oder wird hier der Begriff des Besitzes mit dem des Eigentums gleichgesetzt, was ein ganz schwerwiegender Fehler wäre. Viel sinnvoller wäre es doch hier zu fragen, ob für den Oldtimer eine Garage bei der Wohnung zur Verfügung steht oder ob der Oldtimer separat untergebracht ist, etwa in einer angemieteten Garage, einer eigenen Werkstatt, einer Tiefgarage.




    Frage: Wenn Ja, stehen Ihnen ausreichend Flächen für Aufbewahrung und Wartung Ihres Oldtimers zur Verfügung? Zur Auswahl stehen
    nicht zutreffend
    Ja
    Nein


    Frage ohne für mich erkennbaren Sinngehalt.




    Wie bewerten Sie den Zustand Ihres Fahrzeuges? Zur Auswahl stehen
    Zustand Klasse 1
    Zustand Klasse 2
    Zustand Klasse 3
    Zustand Klasse 4
    Zustand Klasse 5


    Bei der Frage nach dem Zustand wird noch nicht einmal im Ansatz dargelegt, nach welchem Bewertungssystem die Einwertung erfolgen soll. Möglicherweise sind Classic-Data Kriterien gewollt, dann muß es aber
    auch ausdrücklich gesagt werden. Classic Data wertet indessen nicht nach Klassen ein.



    Der Fragebogen ist bereits nicht in sich schlüssig aufgebaut. Ein Beispiel ist etwa die Frage nach NML-Teilen. Es fehlt allerdings eine gedanklich wichtige Zwischenfrage: Existiert der Hersteller überhaupt noch bzw. wurde die herstellerseitige Ersatzteilversorgung durch einen anderen Hersteller übernommen. Schon bei europäischen Automarken aus den 70er und 80er Jahren gibt es da bekanntermaßen Totalausfälle. Triumph/Austin/British Leyland/ Rover / Simca / Talbot oder aus deutscher Sicht Wartburg / Trabant. Von den untergegangenen US-amerikanischen Marken wollen wir hier gar nicht reden.



    Frage: Waren Sie schon in der Situation, dass ein für Ihren Oldtimer benötigtesErsatzteil als „nicht mehr Lieferbar“ seitens des Herstellers eingestuft wurde? Zur Auswahl stehen
    Ja
    Nein



    Unterstellt, der Teilnehmer hat ein derartiges Problem nicht gehabt, welchen Sinn macht dann die Folgefrage? Keinen. In einen vernünftig strukturierten Fragebogen gehört daher der Vermerk. Falls „nein“, weiter mit Frage xy.


    Im Zweifel hat ein Besitzer mehr als nur einmal „NML“ zu hören bekommen. Jedes „NML“ erfordert indessen möglicherweise eine andere Beschaffungs- oder Ersatzstrategie. Diese Alternativen werden jedoch nicht angeboten, da lediglich ein Feld aktiviert werden kann.



    Der konzeptionelle Mangel manifestiert sich weiterhin in dem Umstand, daß sich aufdrängende anderer Beschaffungswege nicht thematisiert werden, die indessen gerade für Besitzer derartiger Fahrzeuge besondere Bedeutung haben.


    Frage: Wie haben Sie in dieser Situation reagiert? Zur Auswahl stehen
    Auf Oldtimermärkten nach Gebrauchtteil gesucht
    Teilebeschaffung über Markenclub organisiert
    Gewartet, bis Originalhersteller wieder lieferfähig war
    Lösung durch Fachwerkstatt



    Manches, was herstellerseitig gegenwärtig als „NML“ gelistet ist, ist entweder bei anderen Vertragshändlern entweder lagermäßig vorhanden oderkann beschafft werden. Ebenso spielen die nicht herstellergebundenen freien Ersatzteilhändler eine enorm wichtige Rolle bei der Lieferung von Neu- und Gebrauchtteilen, die herstellerseitig nicht mehr verfügbar sind. Ebenso nicht als Alternative werden angeboten: Verkaufs- und Suchanzeigen in einschlägigen Anzeigenblättern oder die Beschaffung über Internetversteigerungen oder sonstige online-Portale. Ebenso kaum nachvollziehbar ist der Umstand, daß auch die Alternative einer Reparatur des nicht mehr lieferbaren Teiles offenbar nicht erwogen wird.



    Schon anhand dieser wenigen Beispiele wird deutlich, daß dieser Fragebogen eine substantieller Vorbefassung mit der Materie vermissen läßt



    Frage: Welche Teile werden hauptsächlich benötigt? Zur Auswahl stehen
    Motor/Getriebe
    Fahrwerk
    Karosserie
    Innenraum
    Elektrik


    Die Zuordnung von benötigten Teilen in fünf Bauteilekategorien ist kein geeignetes Raster zur Ermittlung eines Bedarfs.Nehmen wir mal den aktuellen vdh-Fall der Nachfertigung einer Stoßstange. In welcher Kategorie soll ein derartiges Teil erfaßt werden?


    Frage: Welche Art von Ersatzteilen kaufen Sie im Regelfall für Ihr Fahrzeug? Zur Auswahl stehen
    Originalteil
    Nachrüstteil
    Gebrauchtteil


    Auch hier wieder ein Beispiel fehlender sprachlicher Präzision. Unter Originalteil ist wahrscheinlich gemeint ein neues Originalersatzteil und unter Nachrüstteil ein Neuteil außerhalb des Vertriebsweges des Herstellers oder Importeuers und ohne Kennzeichnung als Originalersatzteil. Dann ist dies in den Antwortalternativen auch so abzubilden. Aber selbst mit einer eindeutigen Begriffsdefinierung läßt sich mutmaßlich eine derart pauschale Aussage hinsichtlich eines Regelfalles nicht treffen, da es ihn gerade nicht gibt.




    Die Aussage, die Hydraulik des W100 sei werksseitig mit ATF gefüllt, ist schlicht falsch und die Befüllung mit handelsüblicher ATF der Garant für eine mittelprächtige Katastrophe zum Preis eines gepflegten Gebrauchtwagens. Vielmehr gehört da das berühmt sündhaft teuren "Hydrauliköl, Typ 600" rein. Nicht alles was rot ist , eignet sich auch universell für einen W100. Mit Blick auf die Herkunft eines Teils der Komponenten wird ersatzweise mit Blick auf die hoch-elitäre Preisgestaltung für die 0,5 Liter Dose zu rund 30 Euro auch die Verwendung von mineralischen Hydraulikölen aus dem Luftfahrzeugbereich diskutiert - etwa AeroShell Fluid 4 bzw. 41 - oder auch Esso Univis HVI-13 und noch so ein paar Spezialitäten aus anderen Anwendungsbereichen.


    Es ist bedauerlicherweise so, daß durch Unkenntnis und Ignoranz Systeme mit systemfremden Flüssigkeiten befüllt werden. ATF anstelle von LHM (die Sonderfälle LHS und LHV lassen wir mal außen vor) ist einer Ersatzstoffe, die man z.B. in USA regelmäßig in Citroens antrifft. Aber auch in deutschen Citroens tummeln sich zuweilen wilde Cocktails in den Vorratsbehältern und die Verwunderung ist anschließend groß, wenn alles nicht mehr so recht funktioniert.