Posts by aggiepack

    Bei allem schuldigen Respekt und aller gebotenen Contenance: es ist schlicht juristischer Unfug zu proklamieren, daß ein Lackierer ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Lacksystem zu verwenden hat, welches sämtlichen Originalspezifikationen entspricht.


    Abgesehen davon, daß die damaligen Herstellungsbedingungen im Werk ohnehin de facto sich im Reparaturbereich nicht reproduzieren lassen, entfernt sich diese Forderung von jeglicher Realität. Heute gängige Reparaturmaterialien unterscheiden sich grundlegend selbst von Produkten, die noch vor 30 Jahren gang und gäbe waren, wie etwa beim VOC-Anteil, Trocknungsdauer oder Trockungstemperatur.

    Ich versuche die Situation in einen fachlichen und kursorischen juristischen Kontext unter Anwendung des BGB zu setzen.


    Ich vermute mal, daß - wie so häufig in diesem Bereich - keine klaren schriftlichen Abreden getroffen wurden und es am Ende des Tages bei einer gerichtlichen Klärung es im wesentlichen auf die Auslegung der Angaben wie auch auf die konkrete Beweislastverteilung hinausläuft.


    Vorab: wenn Schwarzgeld im Spiel ist, ist der Fall sowieso sofort zu Ende.


    Der Lackierauftrag ist ein Werkvertrag. Geschuldet wird ohne abweichende Vereinbarung ein Werk frei von Sachmängeln von zumindest von mittlerer Art und Güte, § 633 BGB.
    Die Ansprüche des Bestellers ergeben sich dann aus § 634 BGB.


    Preisfrage ist daher

    a) ist das verwendete Produkt von Sikkens generell tauglich und

    b) stellt der Farbton oxfortblau einen Sachmangel dar.


    Teil a) ist relativ einfach zu beantworten. Wenn nicht ausdrücklich ein anderes Fabrikat vereinbart wurde, ist das gewählte Produkt fachlich nicht zu beanstanden. Es gibt eine Handvoll von Anbietern, die teils auch nur begrenzte lokale Bedeutung haben. Bei manchen Lackierern herrscht eine fast ins religiöse hineingehende Bindung zu einer bestimmten Marke.


    Teil b) ist etwas komplexer.

    Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Angabe 332 (G) und der Umstand, daß es sich um einen PKW handelt. Im Wege der Auslegung wird man daher zu dem Ergebnis kommen, das Fahrzeug sollte in diesem Farbton lackiert werden.


    Der Umstand, daß ggf. Rezepturen in unterschiedlichen Schattierungen angeboten werden, ist hier fachlich nicht relevant.


    Wenn man mit dem Farbtonfinder von Glasurit ein wenig herumspielt

    https://coloronline.glasurit.com/?language=8


    wird für Mercedes unter 332 dunkelblau und unter 5332 oxfortblau ausgewiesen. Es ist also für oxfortblau bereits eine andere Farbnummer zugewiesen.


    Die Auswahl bei den Modellen umfaßt in der Glasurit Datenbank nicht den W100 und tatsächlich überschneiden sich auch die Verwendungszeiträume beider Farbtöne.


    Schaut man sich die verfügbaren Produktreihen von Glasurit für oxfortblau an, so sind dies Produkte der Glasurit- Reihen 22 und 68. Das sind Produkte, die nach den Datenblättern ausdrücklich für den Nutzfahrzeugbereich vorgesehen sind.


    Die Farbe oxfortblau scheidet damit aus, da lebensnah nicht davon ausgegangen werden kann, daß ein Kunde einen PKW in einem LKW Farbton lackiert haben möchte, ggf.sogar unter Verwendung von einem für diesen Anwendungszweck besonders eingestellten Lackmaterial. (5)322 oxfortblau dürfte keine Farbe aus der regulären Farbpalette für PKW dieser Baujahre gewesen sein.


    Wenn der Lackierbetrieb möglicherweise auf Grund von widersprüchlichen Angaben in Datenbanken anderer Hersteller Zweifel hat oder sich bei verständiger Betrachtung solche Zweifel aufdrängen, dann ist der Lackierbetrieb zur Aufklärung verpflichtet.


    Die Ausführung in oxfortblau ist daher ein Sachmangel. Da der Werkunternehmer grundsätzlich bis zur Abnahme für die Mangelfreiheit beweisbelastet für die Mangelfreiheit ist, läuft es der Sache nach auf eine Neuherstellung hinaus.

    Viel Lyrik, aber die wesentlichen Punkte bleiben im Dunkeln:


    1. Um es mal deutlich zu sagen: diese copy and paste Pseudo-Gewährleistungsausschlüsse sind für die Katz‘.

    2. Wo liegt der tiefere Sinn hier noch einen weiteren Kaufvertrag nach dem Ende der EBay-Aktion zu machen?

    3. Was steht da drin im Hinblick auf Gewährleistung und zugesicherte Eigenschaften?

    4. In tatsächlicher Hinsicht: Unfallschaden in der Vergangenheit ja/nein?

    Es geht mal wieder in juristischen Dingen hier vogelwild durcheinander.


    Und ja, es kommt wie so oft bei der Rechtsfindung auf die Umstände des Einzelfalles an.


    Die erste Frage bei Gerichtsstandsproblemen, die anfänglich nicht problematisiert wurde, lautet immer: Auslandsbeteiligung ja oder nein?


    Selbst wenn man auf Grund des zweiten präzisierten Szenarios unterstellt, daß keine Auslandsbeteiligung vorliegt, liegt der erste Fallstrick hier schon die beabsichtigten Verwendung eines "ADAC Standardvertrages". Das kann im späteren Streitfall dann zu sehr unerfreulichen Überraschungen führen, und zwar dann, wenn die Frage aufkommt, wer den Vertragstext gestellt hat und zu wessen Nachteil dann etwaige Wertungen im Rahmen der § 305 ff BGB ausfallen.


    Die wesentlichen Regelungen zu Gerichtsständen finden sich in § 12 ZPO. Besondere Bedeutung hat § 38 ZPO, der de facto dazu führt, daß nur in engen Grenzen Gerichtsstandsvereinbarungen unter Beteiligung von Verbrauchern wirksam sind.


    Einen völlig neuen Twist bekommt der Sachverhalt nun durch die angedeutete Versteigerung auf ebay. Da ergeben sich dann weitere und auch ganz andere Probleme.

    Alleine schon aus dem Umstand, daß der Verkäufer eine Vielzahl von Verkäufen über ebay abwickelt, kann ihm im Einzelfall selbst bei einem "privaten" Verkauf in die Rolle eines gewerblichen Verkäufers rücken.

    Nur soviel: der Kaufvertrag wird hier nicht quasi bei Abholung und dem Ausfüllen eines ADAC-Formulars geschlossen.

    Die weitere vielfach übersehene Problematik liegt auch darin, daß vertragliche Regelungen - insbesondere auch solche, die in irgendwelchen Textfeldern der Artikelbeschreibung eingebaut werden - auch noch zusätzlich den Vorgaben von EBay entsprechen müssen.

    Das Urteil ist kein Sargnagel für die Oldtimerei.


    Solange das vollständige Urteil nicht vorliegt, sollte man natürlich mit einer abschließenden Bewertung vorsichtig sein.


    Zentral ist für mich jedoch die Aussage, daß die Zustandsnoten der gängigen Bewertungsmodelle quasi nunmehr ein Industriestandard sind. ClassicData & Co haben es damit innerhalb von rund 30 Jahren geschafft ihre Kriterien zu etablieren. Zwischen den einzelnen Bewertungsmodellen gibt es Nuancen, aber wer heute Zustand 2 bewirbt muß eben auch ein Fahrzeug liefern können, welches Jahreswagenanforderungen genügt. Vieles, was als Zustand 2 beworben wird, ist bei Tageslicht betrachtet vielfach eben doch eher ein 3er.


    Perspektivisch wird die Entscheidung möglicherweise dazu führen, daß seriöse Gutachter bei der Vergabe guter bis sehr guter Bewertungen zukünftig vorsichtiger werden, denn irgendwann steht auch die persönliche Haftung des Gutachters im Raum, insbesondere dann wenn er damit rechnen muß, daß dieses Gutachten auch bei einem Verkauf in die Verhandlungen eingeführt wird.

    AMIL war ein belgischer Hersteller, der meiner Kenntnis nach durch Insolvenz vom Markt verschwunden ist.


    Irgendwo sollte sich ein KBA-Typzeichen im Format KBA xxxxx auf den Felgen (ggf. auch auf der inneren Anlagefläche) finden lassen. Falls nicht, existiert keine ABE und dann kann es ungemütlich werden.

    Mit dem hier berichteten Tod von Herrn Kienle

    Weltbekannter Ditzinger Geschäftsmann: Oldtimer-Restaurator Klaus Kienle gestorben
    Der unter Betrugsverdacht stehende Oldtimerhändler und -Restaurator Klaus Kienle ist tot. Er starb im Alter von 77 Jahren in seinem Wohnhaus. Anzeichen auf…
    www.stuttgarter-nachrichten.de


    dürfte sich die Aufarbeitung der gesamten Insolvenz und der „Modifikationen“ an Fahrzeugen im Rahmen eines strafrechtlichen Prozesses weitgehend erledigt haben. Gegen Herrn Kienle ist das Verfahren nach § 170 StPO bzw. § 206a StPO einzustellen. Wenn es weitere Mitbeschuldigte gibt, werden die ihre Verteidigungsstrategie entsprechend anpassen.

    Mir erschließt sich der Sachverhalt und das eigentliche Anliegen nicht. Wenn das Auto mit dem aktuellen Vergaser nicht vernünftig läuft, ist doch die primär zu klärende Frage: welche Ausführung muß da eigentlich eingebaut sein und was ist tatsächlich eingebaut. Ist die richtige Ausführung verbaut, ist die Überholung des Altteils die logisch vorrangige Handlungsoption bevor man sich auf irgendwelche Alternativen mit unbekannter Vergangenheit macht oder gar selbst anfängt Zombiehybriden zusammenzubasteln.


    Die Frage ist hier weniger, ob das ganze Teiletetris mechanisch paßt, sondern ob es hinterher auch wie vorgesehen und nicht nur irgendwie funktioniert.


    Alleine bei Volvo wurden innerhalb weniger Jahre zig unterschiedliche Varianten eingesetzt.


    Technische Infos: Typenkunde Volvo Stromberg Vergaser
    SKANDIX - Ersatzteile für skandinavische Automarken
    www.skandix.de


    Wenn die richtige Ausführung ermittelt ist, dann geht es in die jeweilige Teileliste zur Ermittlung der passenden Teilenummer für die jeweiligen Bauteile. Die Webseite aus den anfängen des Internets von ruddies-berlin.de ist da immer noch recht hilfreich.

    Bevor man bei dem Schaumstoff mit der Drahtbürste beigeht, würde ich es wahrscheinlich erst einmal mit einem Hochdruckreiniger mit moderatem Druck versuchen. Für irgendwelche Kleberrückstände findet sich dann immer noch ein Lösungsmittel.

    Oh je. Wie kann man denn auf Verdacht und im blinden Vertrauen auf aktuell nicht lieferbare Bezugsmaterialien mit solchen Arbeiten überhaupt anfangen? Wie bei allen Nachfertigungsaktionen kann es mal schnell zu ein paar Jahren Verzögerung kommen.


    Sollte GAHH noch genug Material am Lager haben, wird es über die Versandkosten mit Einfuhrumsatzsteuer eben teuer. Da könnte es sich fast lohnen nach einem billigen Flug Ausschau zu halten und die Ware selbst abzuholen.

    Die Maxilite-Problematik haben wir hier schon vor über 10 Jahren (!) erörtert.


    Wer ernsthaft glaubt, er bekomme zu dem Preis etwas, was Fuchs-Felgen auch nur ansatzweise in Sachen Fertigungsweise und Qualität nahekommt, ist m.E. naiv.

    Versuchen wir einfach einmal den Sachverhalt auf die Kernbereiche zu reduzieren:


    Der Themenstarter kauft sich offenbar einen gebrauchten MSD von Eberspächer. Das Resultat der Montage ist im Übergang zu den Hosenrohren unbefriedigend und er fragt an, welches die richtige Teilenummer für sein Fahrzeug ist. Diese Frage wird durch den unermüdlichen Stefan Banner innerhalb kürzester Zeit beantwortet. Zwei weitere Mitglieder, darunter auch der versierte bacigalupo, empfehlen am gleichen Tag den Einsatz von Zwischenstücken und Schellen bzw. die Verlängerung der Hosenrohre.

    In der Folgezeit wird dann ein Versuch mit entsprechenden Schellen unternommen. In diesen Zusammenhang werden dann auch erstmalig zwei ESD der Hersteller Imasaf und Vegaz erwähnt. Offenbar ist unter Vewendung des Imasaf ESD die Anlage nunmehr fünf Zentimeter zu lang. Der Themenstarter beklagt, daß er viel Geld für eine undichte Auspuffanlage aufgewendet hat.


    Beachtenswert sind noch folgende Umstände:

    Der Themenstarter kann oder will uns nicht sagen, von welchen Herstellern die zuvor verbauten Komponenten waren. Andeutungsweise kann aus den nunmehr letzten Äußerungen entnommen werden, daß auch die vorherige Anlage erhebliche Passungsdefizite hatte. Themenstarter hat nach dem jetzt erkennbaren Stand bislang keine Vergleichsmessungen zwischen den bisherigen Komponenten und neu gekauften Teilen durchgeführt.


    Offenbar ist irgendwo ein Fehler im System, also muß man den auch systematisch suchen. Das ist Teil einer geordneten Diagnose. Auspuffanlagen sind zunächst weder Atomphysik noch Raketentechnik. Der Kauf neuer Teile auf Verdacht hat jedoch mit systematischer Problemlösung nur selten was gemeinsam. Messen und Vergleichen ist bei nicht passenden Auspuffanlagen daher zunächst einmal das Mittel der Wahl, denn es kostet fast nix. Gerade bei Nicht-OEM Teilen sind herstellerseitig falsch gebogene bzw. nicht paßgenau positionierte (oder beim Transport beschädigte) Halter oder nicht akkurat gebogene Rohre recht häufig. Plug & Play funktioniert eben nicht immer. Wenn der Themenstarter diesen ersten Schritt der von mir angeregten Bestandsaufnahme zur Lösung seines Problems scheut, ist mir dies am Ende ziemlch egal. Es ist ja immer noch sein Problem, nicht meines.


    Es sind jedoch Aussagen wie die nachstehende, die ich gegenüber jenen, die die Teileversorgung über Jahrzehnte beim vdh aufgebaut und mit Leben gefüllt haben, als doch reichlich anmaßend ansehe:


    Ich habe einen neuen OG satz aus Altem bestand aus Holland besorgen müssen da man hier über VDH teilebestellung nichts aber auch gar nichts für neueinsteiger übersichtlich und einfach gesagt zu kompliziert ist.


    Da fragt man sich doch ganz zwangsläufig: welche Erwartungshaltung steht bei solchen Aussagen da in Endeffekt eigentlich dahinter? Soll der ehrenamtlich aufgestellte vdh nun alle Unzulänglichkeiten in der Ersatzteilversorgung lösen, die Mercedes mit dem ganzen dahinterstehenden Ressourcen nicht gelöst bekommt? Soll der vdh etwa quer durch alle Modellreihen sämtliche Teile vorhalten, die bei Mercedes auf NML stehen?


    Falls das die Erwartungshaltung ist, dann sollte man mit der Formulierung solcher Ansprüche allerdings auch im gleichen Atemzug ein Konzept vorlegen, die das alles finanziert werden soll und - ebenso wichtig - wer die entsprechende Arbeitsleistung erbringt.


    Ich wage die kühne Behauptung, daß kein anderer vergleichbarer Verein zumindest in Europa - wenn nicht sogar weltweit - auch nur ansatzweise eine ähnliche Teileversorgung einschließlich entsprechender Nachfertigungen auf die Beine gestellt hat. Da ist doch etwas Demut gegenüber der Lebensleistung von Horst Stümpfig und der unermüdliche Arbeit vieler anderer angebracht.


    Es ist schon erstaunlich, daß diese unsachliche Form der Kritik zumeist von Mitgliedern kommt, die entweder vergleichsweise erst kurz dabei sind oder bei der Teilnahme an entsprechenden Arbeitseinsätzen sich durch Abwesenheit hervorgetan haben.

    Bei allem verständlichen Frust: das ganze Vorgehen scheint mir doch ein wenig unsystematisch zu sein. Nun taucht auf einmal auch noch ein ESD in der Gleichung auf, der nicht so richtig paßt.


    Die ersten Fragen sind doch eigentlich: wie sah den der bisherige MSD aus bzw. welche Maße gab es da zu signifikanten Referenzpunkten zu den Hosenrohren und zum ESD? Von welchem Hersteller war denn die vorherige Anlage? Wenn das schon vorher eine halbherizige Bastellösung war, dann dürfte das Problem tiefer liegen.


    Falls nicht durchgängig Eberspächer verbaut war: sind beim Einbau des bisherigen MSD womöglich auch Hosenrohre eines anderen Herstellers reingekommen? Wenn das am Ende eine wilde Mischung aus drei verschiedenen Herstellern ist, kann es schon mal schwierig werden mit der Paßform

    Niemöller weist den Diesel mit einem gesonderten Teiekatalg aus. Auf den Portalen sucht man ohnehin auch bei vorhandener HSN / TSN sinnvollerweise wegen der vielfältigen Fehlerquellen auch nur direkt über die jeweilige Teilenummer

    Der Sachverhalt macht in der jetzt präsentierten modifizierten Form immer weniger Sinn und grenzt an groben juristischen Unfug.


    Die Fahrzeuge gehörten/gehören im Zweifel aktuell irgendeiner Mercedes-eigenen Leasinggesellschaft.
    Das „Werk“ hat die Fahrzeuge an die Niederlassung fakturiert und diese hat die Dinger auf dem Papier an die Leasinggesellschaft verkauft, die sie dann ihrerseits verleast hat. Eigentümerin ist die Leasinggesellschaft.


    Aus welchem rechtlichen Grund soll ausgerechnet das „Werk“ jetzt an die „Niederlassung“ rechtliche Forderungen haben? Das „Werk“ hat den Kaufpreis vor langer Zeit bekommen und mit den Kisten nix mehr zu tun seitdem die vom Fabrikhof gerollt sind.


    Was die Niederlassung und Leasinggesellschaft, das Werk“ oder die Zentrale untereinander für Verrechnungspreise „für-was-auch-immer“ vereinbaren, interessiert doch den ehemaligen Leasingnehmer nach Übergang der Gefahr auf die Leasinggesellschaft ohnehin nicht.

    Bei aller gebotenen Contenance, bei solchen Geschichten vom Hörensagen ist doch einige Vorsicht geboten. Hier paßt so manches nicht zusammen.


    Junge Leasingrückläufer werden nicht ein halbes Jahr oder 10 Monate nach Rückgabe quasi auf Halde gelegt und erst gut abgehangen dann für die Weitervermarktung vorbereitet.
    Und wenn die Kisten nach der Rückgabe Lagerschäden aufweisen, gehen die mit Mercedes wirtschaftlich nach Hause und ich kann mir nicht vorstellen, daß Mercedes nach 10 Monaten nachträglich Ansprüche anmeldet.

    Ich habe hier die dumpfe Vermutung, daß jemand die VDH-DNA nicht verstanden hat.


    Alleine bei den Begriffen wie „zahlender Kunde“, „Bezahlservices“ und das Ansinnen, daß die hier ehrenamtlich Tätigen auch noch um Entschuldigung bitte sollen, wenn der vermeintlich zahlende Kunde mit einer Bringschuld in Verzug ist, sträuben sich bei mir die Nackenhaare.


    Jeder, der hier herummeckert und sich über fehlenden Service beschwert, sollte vielleicht in Zukunft bei jedem derartigen Beitrag dazuschreiben, wieviele Stunden er in den letzten 12 Monaten für den VDH aktiv war, sei es in der Teileversorgung, als Admin, auf den Baustellen, in der Verwaltung oder schlicht nur mit dem Besen in der Hand beim Fegen nach dem Faschingsumzug.

    Oh je, mal wieder betreutes Schrauben angesagt:


    Wem die Phantasie fehlt so eine Elastomerscheibe im einschlägigen technischen Bedarfshandel für ganz kleines Geld zu finden, sollte vielleicht einfach mal bei den einschlägigen „freien“ Mercedes ET-Händlern auf deren Webseiten suchen.


    Bei Niemöller für 2,68 € als vorrätig ausgewiesen.