Hallo zusammen
Herzlichen Dank für Euer Mitdenken und dass ihr Meinungen und Erfahrungen mit mir teilt.
Ich habe auf ebay nur ein Fahrzeug verkauft/versteigert. Generell habe ich auf ebay in den letzten 10 Jahren nur ein Fahrzeug (siehe unten) und einmal Campingzubehör verkauft. Gewerbe kann mir nicht nachgesagt werden.
Ich habe natürlich einen konkreten Fall am Hals und wollte für mich in erster Linie den Gerichtsstand wissen. Der Grund ist einfach. Ich glaube mich im Recht, aber der Streitbetrag ist so lächerlich, dass ich keinesfalls zwei oder drei Zeugen auf ein Gericht nach Heidelberg bemühen möchte, das ist die Sache nicht wert. Ist jedoch der Gerichtsstand in München, würde ich die Entscheidung gerne dem Gericht überlassen. Ich vermute nämlich, dass hinter der Sache eine Masche steckt.
Was ist mir passiert?
Ausgangspunkt war die Versteigerung eines Oldtimers "Garagenräumung" im Wert von ca. 4.600,- € als Restaurationsprojekt zum Herrichten. Das Fahrzeug wurde m.E. fair beschrieben. Im Versteigerungstext stand zudem ein Hinweis wie folgt:
Fiat 124 Spider 2000 CS 1981 Oldtimer
Ideal geeignet als kleines Projekt um am Ende einen kleinen, sportlichen Oldtimer mit Patina zu haben.
- Erstauslieferung 1981 in die USA Import nach Deutschland 1991
- Deutscher Brief vorhanden
- US Stoßstangen sind abgebaut, jedoch vorhanden
- Steuerriemen Juli 2025 erneuert
- Wasserpumpe Juli 2025 erneuert
- Thermostat Juli 2025 erneuert
Motor läuft, Getriebe schaltet, Bremsen bremsen. Fahrwerk und Lenkung sehen gut aus. Filmaufnahmen vom Motorlauf können gerne gemailt werden. Unterboden und Rahmen haben augenscheinlich keine Durchrostungen. Auch an der Karosserie ist kein Rost zu sehen. Die Radkäufe sind unten offen und nicht geschweisst oder zugespachtelt. Teppich und Sitzbezüge (Kunstleder) könnte man erneuern, ... wenn denn die Patina stört.
"Restarbeiten sind noch zu erledigen um dann §21 und §23 abnehmen zu lassen. Das Fahrzeug ist ein schönes überschaubares Schrauberprojekt. Man kann natürlich auch eine Komplett-Restauration machen. Ich hatte es nicht vor. Übrigens, die Stoßstangen sind derzeit abgebaut, aber vorhanden."
„Ich habe das Fahrzeug nach bestem Wissen beschrieben, da jedoch jeder andere Vorstellung vom Zustand eines Oldtimers hat sollte das Fahrzeug vor einem Gebot unbedingt in München besichtigt werden. Bei Verzicht auf eine Besichtigung kann der Zustand des Fahrzeugs hinterher nicht bemängelt werden. Auch Nachverhandlungen sind ausgeschlossen. Bei Unklarheiten auf jeden Fall gerne Kontakt mit mir aufnehmen. Dies ist ein Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung und Sachmängelhaftung, keine Rücknahme.“
1. Der Gewinner der Auktion hat sich gemeldet, erst per Mail, dann haben wir telefoniert. Wir vereinbarten losgelöst von der ebay Auktion zusätzlich einen Kaufvertrag (kein ADAC) abzuschliessen.
2. Der Käufer fragte mich, ob er das Fahrzeug auf eigener Achse nachhause fahren könne. Ich verneine das ausdrücklich wegen der Bremsen. Denn ich habe diese notdürftig gängig gemacht, diese müssen komplett überholt werden. Zudem wurde das fahrzeug 1991 aus den USA importiert, man müsse das Fahrzeug komplett überprüfen und wieder in gang setzen.
3. Der Käufer (Heidelberg) wollte nicht selbst zu Abholung nach München kommen und eine Spedition beauftragen. Er würde vorab überweisen. Ich mailte dem Käufer einen handgefertigten Kaufvertrag mit der Bitte diesen unterschrieben dem Spediteur mitzugeben. Bei Abholung des Fahrzeugs unterschreibe ich ein Exemplar und gebe es dem Spediteur mit. Im Kaufvertrag stand Restaurationsobjekt, nichts von Gerichtsstand.
4. Der Käufer erhielt von mir schriftlich Empfehlungen was ich an dem Fahrzeug machen würde, sofern ich es herrichten wollte. Zudem erhielt der Käufer von mir Lieferquellen, wo er die erforderlichen Teile bekommt. Diese Empfehlungen erhielt der Käufer bevor der Spediteur mit dem von ihm unterschriebenen Kaufvertrag zu mir losfuhr und bevor ich den Kauvertrag gegenzeichnete.
- Bekannte Restarbeiten
Das Fahrzeug stand seit 1991 in einer Tiefgarage. Dort war es trocken. Wenn überhaupt war bisher nur Flugrost zu sehen. Durchrostungen waren nicht zu sehen. Nach so langer Zeit wird das eine oder andere an Arbeiten anfallen.
- Bremsen
Die Bremsflüssigkeit wurde bereits gewechselt und das komplette Bremssystem gespült. Die Bremsschläuche sind alle neu. Die Leitungen waren bisher dicht (8 bar getestet). Die Bremszangen (-sättel) müsste man überholen oder komplett ersetzen. Die Bremsscheiben waren augenscheinlich gut.
- Lichtanlage
Der Warnblinkschalter muss ersetzt werden, denn der lässt sich nicht abschalten. Deshalb ist der im Moment abgesteckt.
Die US Scheinwerfer müssen durch Scheinwerfer ersetzt werden, die in Deutschland zugelassen sind. Die liegen kostenlos im Kofferraum.
Die Blinkergläser vorne müssen ersetzt werden.
Die Verkabelung und die Sicherungen sind zu überprüfen.
- Stoßstangen
Die Stoßstangen sind nur eingesteckt und müssen ordentlich befestigt werden. Viele Spider Fahrer lassen die US-Stoßstangen komplett weg oder rüsten mit EU Stoßstangen nach. Das ist Geschmacksache.
- Interieur
Das Interieur kann, muss man aber nicht ersetzen. In USA achtet man darauf nicht so sehr. Es gibt Lieferanten in Deutschland, die komplette Bezüge und Teppiche anbieten. Sicherheitsrelevant ist das nicht und gefährdet auch nicht das „§ 21 Gutachten“.
- Lack
Das Fahrzeug wurde augenscheinlich in USA lackiert. Das ginge sicher besser. Aber, dort macht man das eben so. Auch das gefährdet nicht das „§ 21 Gutachten“.
- Unterboden Rahmen
Ich habe bisher nichts gesehen, was geschweißt werden müsste. Den alten Unterbodenschutz könnte man abkratzen oder ausbessern. Genauer untersuchen sollte man den Boden noch.
- Motor
Der Motor bekam bereits
o Wasserpumpe (war fest)
o Thermostat (war verkalkt)
o Steuerriemen (Vorsorgemaßnahme)
o Keilriemen (Vorsorgemaßnahme)
o Zündkabel und Kerzenstecker (Vorsorgemaßnahme)
Den Wasserkreislauf sollte man noch mehrmals spülen und dann mit GLYSANTIN o.ä. Kühlerschutz befüllen. Das Motoröl sollte auch noch mindestens zweimal gewechselt werden (Ölfilter im Kofferraum). Mehr ist über den Motor nicht bekannt. Ob weitere Arbeiten nötig sind, stellt sich erst nach längerem Betrieb heraus.
5. Der Spediteur kam und ich habe das Fahrzeug auf dem Werkstatthof rangiert und auf den Hänger gefahren. Dazu musste ich den Motor laufen lassen, ich musste kuppeln, schalten und bremsen. Dabei haben bestimmt fünf Personen zugesehen. Nachdem das Fahrzeug verlasen war habe ich dem Spediteur ein Exempar des Kaufvertrags mitgegeben.
6. Ein paar Tage später mailte mich der Käufer an und bemängelte einen Großteil der Dinge, die ich ihm vor Unterschrift des Kaufvertrags schriftlich genannt habe. Zudem bezichtigte er mich der Tatsache, dass ich einen Rahmenschaden verschweigene hätte. Er drohte mit Anwalt. Wollte Rückabwicklung oder 2.800,- € von 4.600,- € zurück, weil er das Fahrzeug nur als Teilespender verwenden könne. Das lehnte ich ab. Ich wies nochmal auf den Schriftverkehr hin und widersprach dem Vorwurf der Täuschung.
7. Ein paar Tage später kommt ein RA Schreiben mit gleicher Forderung und der Hinweis, sein Mandant habe eine Rechtsschutzversicherung mit Kostenzusage.
Meine Meinung
Ich glaube mich absolut im Recht. Ich weiss wirklich nichts von einem Rahmenschaden. Hätte ich diesen bemerkt, hätte ich sowas wie "schlecht reparierter Unfallschaden" dazugeschrieben. Ich denke ich werde hier verar....! Der Käufer wohnt in Heidelberg. Sein Anwalt hat die Kanzlei in Hamburg. Das sind 560 km Entfernung. Der Käufer und der Anwalt schenen vom Namen her im gleichen Land (nicht in Deutschland) geboren zu sein. So glaube ich, dass es sich bei dem RA Schreiben um eine Gefälligkeit handelt um zu sehen, was vom Baum fällt, wenn man ihn schüttelt.
Ihr versteht nun warum ich dem dem Gerichtsstand frage. Einmal, weil ich bei zukünftigen Fahrzeugverkäufen den Gerichtsstand bei mir zuhause haben möchte, und zum anderen, wie es sich in meinem obigen Fall verhalten könnte.
Ist der Gerichtsstand für den o.b. Fall in München, würde ich dem Rechtsstreit nicht aus dem Wege gehen. Auf Heidelberg hingegen hätte ich keine Lust.
Ich schreibe das alles nur, damit man mal sieht, was einem alles passieren kann. Und nein, ich bitte hier nicht um Rechtsberatung. Mir geht es nur darum, ab die Klage des Käufers in München, meinem Wohnsitz verhandelt würde. In dem Fall gehe ich in den Rechtsstreit. Ich denke ich habe keinen Fehler gemacht, schon gar nicht jemanden getäuscht. Sollte sich herausstellen, dass ich zu blöd war ein Auto zu verkaufen, denn trage ich auch die Konsequenzen.
Sollte die Sache aber in Heidelberg verahndelt werden, dann gehe ich auf eine ausgerichtliche Regulierung ein, selbstverständlich ohne Schuldeingeständnis.
Danke fürs Mitdenken.