David,
bei Schweissarbeiten an tragenden Teilen erlischt die Betreibserlaubnis nur, wenn es nicht fachgerecht gemacht wurde (und der TüV oder der Gutacher nach einem Unfall das feststellt).
Bei Basteleien an der Bremsanlage gilt natürlich dasselbe. Wenn der Kleber nicht geeignet ist, dann wird das zu 100% Dein Problem. Und wenn Du damit einen Unfall hast, dann wird es nochmal lustiger. Und besonders freuen sich dann die Hinterbliebenen des Unfallopfers, das Du dann totgefahren hast.
Arbeiten an Bremsanlagen sind nur und ausschliesslich von Leuten durchzuführen, die von sowas Ahnung haben.
Ob Du zu dem Personenkreis zählst, kann ich aber nicht beurteilen. Allerdings glaube ich, dass die Bremse hinten schon wärmer als 232° wird. Und was passiert bei 185°? Klebt der Kleber dann noch oder wird er schon langsam zähflüssig? Und was passiert bei längeren Bergabfahrten?
Also - lass die Dinger aufnieten - die zwei Angstnieten werden im Zweifelsfalle nicht viel bringen.