Hallo Christian,
mit den Auskünften es rechtlich so ein Problem. Der Verfasser des Berichtes kann leider nach deutschem Recht (bin kein Rechtsanwalt) zur Verantwortung gezogen werden, ebenso wie der Forumsverantwortlicher. Es war auch nicht meine Absicht jemanden zu Beleidigen, zu belehren oder abzumahnen. Nur wenn ich lese, dass jemand die Bremszangen an der Teilung demontieren möchte oder fragt ob das möglich ist ,dann schrillen bei mir (aus ehemaliger Beruflicher Erfahrung in anderen sicherheitstechnischen Bereichen) die Alarmglocken. Meine Stellungnahme kann ich persönlich aber auch nicht als große Keule sehen.
Heute früh hatte ich noch vergessen, dass ein findiger Sachverständiger beim möglichen Umbau auf die „große vordere Bremsanlge“ noch auf die Idee kommen könnte, dass die diese Kombination nur mit HA mit Scheibenbremse verbaut wurde und somit ggfs auch noch gesamte HA gewechselt werden müsste. Ich als nicht Sachverständiger sehe das zwar nicht so, weil das geänderte Übersetzungsverhältnis frühere Scheine 253 ? mm zu nachher Scheibe 273 ? mm bei gleich bleibendem Bremskolbendurchmesser nicht sehr groß ist. Außerdem hatten diese Autos eher Probleme mit überbremsten HA.
Nur mal so als Beispiel. Mein Sachverständiger erzählte mir von Transporter-Umbauten von zwei auf drei Achsen. Bei diesen Umbauten wurde das Leistungsvermögen des HBZ überhaupt nicht geprüft, nach dem Motto der HBZ kann anstatt 4 Bremsablagen auch 6 versorgen. Der Umbau hat keine Abnahme bekommen.
Mit flossigen Grüßen