Umweltzonen als Ausländer

  • Das wäre kein Einzelfall. Man kann wegen wiederholten "Knöllchen" oder geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, ohne weitere Eintragungen im FEAR zu einer mpU. Das obliegt jeder Behörde, wo diese den Handlungsspielraum ansetzt. Da sind schon etliche Klagen kläglich gescheitert. Der Staat sitzt in jedem Fall am längerem Hebel. Eine Anordnung zu einer mpU ist juristisch nicht anfechtbar.


    Das weicht aber jetzt vom Thema ab.