Posts from aggiepack in thread „"Rote" Bosch-Zündspule: Handelsverbot“

    Ein sog. „Handelsverbot“ seitens eines Herstellers ist so ungewöhnlich nicht, Bosch hat das vor ca. 10 Jahren bereits mit Scheinwerfern aus eigener Produktion praktiziert, in der Folge gab es seitdem keine Scheinwerfer und Ersatzteile mehr für OE Teile des Herstellers Bosch im freien Kfz Teilehandel, sondern seitdem ausschließlich über die Teiletresen der Fahrzeughersteller.

    Vom Großhandel (Knoll) bekam ich damals die Info, dass der von mir bestellte Artikel von Bosch gesperrt wäre.

    Man sollte sich von ebay-Verkäufern nicht veralbern lassen. Hier hat der Verkäufer offenbar entweder vorgespiegelt, er habe die Ware am Lager und mußte beim Deckungskauf feststellen, daß die Preise explodiert sind oder er hat sie am Lager, war aber mit dem Preis nicht mehr zufrieden. In beiden Fällen ist er nicht schutzwürdig.


    Bosch mag eine Entscheidung treffen, bestimmte Absatzkanäle zukünftig nicht mehr mit Ware zu beliefern. Das mag man für unschön halten, im Ergebnis ist das aber nicht zu beanstanden. Bosch kann allerdings bereits im Handel befindliche Ware rechtlich verbindlich nicht mit einem nachträglichen „Handelsverbot“ belegen.


    Dem Händler würde ich hier eine kurze Nachfrist zur Lieferung verbunden mit dem Angebot, den Kaufpreis zu bezahlen, setzen. Bei Nichtlieferung kurzfristig auf Erfüllung Zug-um-Zug gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises klagen, und zwar gleich mit einem Antrag nach 510b ZPO im Falle der Nichtlieferung eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Marktwertes abzüglich des vereinbarten Kaufpreises festzusetzen. Um dann die Vollstreckung zu vereinfachen, stellt man gleich noch den Antrag festzustellen, daß der Verkäufer sich mit der Annahme des Kaufpreises in Verzug befindet.

    Die Pointe ist, daß es bei ebay bei Sofort-Kaufen der Kaufvertrag - anders als bei anderen Portalen - eben sofort mit dem Drücken der Eingabeschaltflächen durch den Käufer zustandekommt bzw. im Einzelfall auch durch den Abschluß des Bezahlvorganges.


    Ebay ist juristisch so konstruiert, daß der Verkäufer ein bindendes Angebot mit der Einstellung macht, welches der oder die Käufer dann annehmen. Einzelheiten finden sich insbesondere in § 7 ebay-AGB.


    https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nutzung-der-deutschen-ebaydienste?id=4259


    Irgendeine Annahmeerklärung oder Auftragsbetätigung durch den Verkäufer ist daher nicht mehr erforderlich um einen Vertrag zu schließen.


    Auch das beliebte Abbrechen von Transaktionen durch den leistungsunwilligen Verkäufer hilft ihm regelmäßig nicht weiter. Den häufig behaupteten Untergang wird er selten beweisen können und alleine schon wahrheitswidrige Behauptung des Untergangs ist regelmäßig ein weiterer Betrugsversuch. Was die meisten arglistigen Verkäufer übersehen, ist der Umstand, daß sie sich regelmäßig schadensersatzpflichtig machen. Den davor schützt sie auch die Funktion Transaktion abbrechen nicht.


    Ebenso läuft es im Ergebnis bei den Auktionsformaten. Zwar sind es keine klassischen Versteigerungen im rechtlichen Sinne, aber der Anbieter kommt im Ergebnis auch durch vorzeitigen Abbruch der Versteigerung aus einem für ihn nachteiligen Geschäft in der Regel gegenüber dem Höchstbieter zum Zeitpunkt des Abbruches nicht mehr heraus.

    Das riecht doch sehr nach der Verwandtschaft des Barons von Münchhausen. Auch bei aller Phantasie sehe ich momentan nicht, wie Bosch hier mit bereits im Handelsstrom befindlichen Waren durch ein „Handelsverbot“ einen Weiterverkauf verhindern will. Noch wilder word die Geschichte, daß der Händler angeblich zwar ein entsprechendes Dokument in Händen hält, es allerdings nicht verbreiten darf.


    Auf ebay und gerade auch im Sofort Kaufen - Bereich tummeln ich mittlerweile viele fragwürdige Elemente, die offenbar die ebay AGB und sonstigen Grundsätze nie gelesen haben und meinen als Verkäufer immer zurücktreten zu können. Nach meiner Beobachtung ist das besonders häufig bei Teilen, die der Verkäufer gar nicht auf Lager hat, sondern versucht sich hinterher kurzfristig zu beschaffen. Wenn die Beschaffung scheitert - oder für den Verkäufer nicht wirtschaftlich lukrativ ist - kommen die wildesten Ausreden Vorabverkäufe sind aber bei ebay nur bei ausdrücklicher Deklaration in der Beschreibung zulässig. Meine Standardreaktion in solchen Fällen ist mittlerweile eine Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges.