Display MoreAuf der Webseite von Mercedes gab es früher mal sämtliche Freigaben für Rad/Reifenkombis zum Download als PDFs.
Wenn die Barockfelgen in diesen Gutachten auf dem W112 freigegeben sind, brauchst Du da nichts eintragen. Andernfalls aber wahrscheinlich schon, denn bei der Angabe in den Papieren fehlt die Angabe der Einpresstiefe. Und diese ist wichtig für die Freigängigkeit der Felge, insbesondere an den Querlenkern dieser Fahrzeuge. Beim W111 gab es diesbezügliche Einschränkungen vom Baujahr her, soweit ich mich erinnere, ob das beim 112er auch der Fall ist weiß ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Maik.
Ich bin es nochmal,
also in dieser Freigabe von Mercedes "Zulässige Rad/Reifenkombinationen für Typ 112" eingestellt von Thomas, siehe #5
steht unter Varianten 1***) und 2***)
und ganz unten steht zur Erklärung ***) MB - LM Räder nur ab Fahrgestell-End Nr. 004524. Vorhergehende Fahrzeuge..........
Meine Fahrgestell-End-Nr. ist 006568 - also müsste das passen.
Die Fuchsfelgen 6J x 14 H2 ET30 habe ich mit MB NR. A108 400 0902 neuwertige Regal.
Dann werde ich diese zur TÜV Abnahme montieren und schauen was der Prüfer bezüglich Eintragung im Brief dazu meint.
Danke für eure Hilfe