Posts by aggiepack

    ... an dem eigentlichen Problem hat sich auch nichts geändert. Gebrauchte Lederausstattungen für prä-W123 von Schrottplatztouren in den USA mitzubringen, macht keinen Sinn


    Ein paar wichtige Hinweise für eure Einträge bei den Teilewünschen


    Da bleibt es dann nur zu hoffen, daß die USA-Crew im nächsten Winter noch einmal die Mühen auf sich nimmt und die Bestellungen für entsprechende Neuware bei GAHH bündelt. Ob die Aktion bei den gegenwärtigen oder dann aufgerufenen Wechselkursen noch Sinn macht, sei mal dahingestellt.


    Gesucht außerhalb der eigentlichen Ersatzteilversorgung gehören hier auch nicht wirklich hin


    Forumsbereich Ersatzteilversorgung - was gehört hier eigentlich hin - was NICHT & Thema VERSAND

    Eine ganz brauchbare bebilderte Anleitung für den Einbau eines Dachhimmel findet sich in dem Sonderheft 33 "Interieur" von Oldtimer Markt. Ob das noch irgendwo im Handel herumvagabundiert - keine Ahnung, denn Erscheinungsjahr war bereits 2004. Aber die einzelnen Artikel kann man auf der Webseite von Oldtimer Markt - gegen Bezahlung - auch herunterladen.


    Das ganze Procedere in verständliche Worte zu fassen, ist nicht so ganz einfach. Wenn die ganzen Spannstangen fehlen, dann wird es auf jeden Fall unerfreulich.


    Ansonsten finden sich bei Gebrauch der phantastischen Suchfunktion in diesem Forum schon eine ganze Menge weiterer Hinweise:


    W111 Coupe Bj. 1969: Dachhimmel & Innenverkleidung demontieren
    Einbau Dachhimmel W111 Cp mit ESSD

    Radialreifen Michelin X siehe Flosskeln 77, S. 74


    Diagonalreifen mit Weißwand gibt es aktuell noch von BF Goodrich unter der Bezeichnung 4 PR Silvertown. Ob man sich heute wirklich einen Diagonalreifen antun sollte, ist eine andere Frage.
    Ansonsten direkt Harald Möller, Quickborn oder Münchner Oldtimer Reifen, wobei letztere aber nicht wirklich günstig sind.


    Mit A.T.U.-Preisen wie für Golf IV-Formate solte man ohnehin nicht rechnen. Unter 200 Euro pro Stück einschließlich Schlauch und Montage wird es wohl bei 7.25 SR 13 kaum gehen.

    Hier ist es wie beim Arzt: wenn wir das Gift nicht kennen und keine zuverlässige Diagnose stellen können, tun wir uns mit dem Gegengift schwer. Da der Patient hier nicht in akuter Gefahr schwebt kommt Sorgfalt vor Eile.


    Bevor wir hier mit Ferndiagnosen anfangen, sollten wir vielleicht erst noch ein paar Fakten erheben:


    - Mit welchem Lackaufbau haben wir es zu tun (uni oder metallic)?
    - Welchen Lackaufbau haben die nachlackierten Teile?
    - Welchen Farbton hat das Fahrzeug?
    - Mit welchen Produkten wurde der Lack zuletzt gepflegt?
    - Welche Reinigungsmittel wurden in welcher Dosierung bei der Reinigung verwendet?
    - Wie wurde gereinigt? Die Angabe Handwäsche und Warmwasser sind etwas dürftig.
    - Welche Schwämme wurden bei der Reinigung eingesetzt?
    - Bei welcher Umgebungstemperatur wurde die Reinigung vorgenommen?


    Sodann solle versucht werden, von diesen Reinigungsmitteln Rückstellproben zu ziehen und die entsprechenden Datenblätter des Herstellers beizuziehen. Ich halte es für nicht besonders wahrscheinlich, daß ein Lack in einem vorgeblich hervorragendem Zustand allein durch Waschen mit 50 Grad warmen - von heiß will ich da noch nicht reden - Wasser sich so verändert. Da werden mit hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Reihe anderer Faktoren eine Rolle gespielt haben. Mein Hauptverdacht richtet sich gegen etwaige Waschzusätze, die möglicherweise nicht hinreichend verdünnt wurden und daher bereits bestehende UV-Schäden quasi ans Tageslicht geholt wurden.


    Nach der Frage, wie es dazu kommen konnte, ist zu klären, wie das Dilemma in den Griff zu bekommen ist. Auch hier muß die sorgfältige Bestandsaufnahme im Vordergrund stehen. Selbst auf den ersten Blick nahezu hoffnungslose Fälle lassen sich vielfach noch retten. Der ambulante Gebrauchtwagenaufbereiter, der für die Autohäuser im Akkord für 30- 70 Euro die geschundenen Leasingrückläufer aufpoliert, ist da zumeist nicht die ganz richtige Adresse. Es gibt da zuweilen auch richtige Experten mit einem goldenen Händchen, doch die Chancen sind eher gering. Offen gestanden habe ich nicht den Eindruck, daß der Aufbereiter, der sich an dem Wagen versucht hat, zu den großen Kapazitäten gehört. Das hört sich da schon sehr nach "Versuch und Irrtum an".


    Einer der bekannten guten Adressen für schwierige und schwierigste Fälle ist Autoblitz Mayer in Schwaigheim.

    ...wenn die Originallackierung nie abplatzen würde.


    Steinschlag und insbesondere auch herabwehender Staub von Baulastwagen mit Abbruchmaterial wirkt da zuweilen wie ein Sandstrahlgebläse und dann ist auch der beste Lack irgendwann machtlos. Es gibt gerade auch beim W124 abschreckende Beispiele, denn diese Lacke waren relativ hart eingestellt.


    Alles was über 400 µm an Schichtstärke auf der Haube vorhanden ist, ist hochgradig verdächtig und im Zweifel nicht ab Werk, sondern von der Innung Putz und Stuck. Die 400 µm waren zumindest in den 80er und Anfang der 90er Jahre bei DB in der Produktion die Obergrenze für Motorhauben, die auch nach mehrmaligen Durchgang nicht übertroffen werden sollte. Wenn man heute die Schichtdicken von irgendwelchen billigen Südkoreanern durchmißt, dann geht das so bei 70 µm los, mehr wie 120 µm trifft man nur noch selten an. Dafür schimmert dann hin und wieder auch bereits die Grundierung durch den Decklack durch.

    Fakt ist zunächst einmal, daß der zuständige Richter in erster Instanz das Votum der Geschworenen teilweise korrigiert hat. Nachdem die Ausgangsentscheidung auf allen Titelseiten zu finden war, fand die anschließende Entscheidung des Ausgangsgerichtes kaum noch Beachtung http://articles.latimes.com/2000/dec/07/local/me-62370. Danach wurde die Verurteilung zu USD 107 Millionen zugunsten der Opfer durch den Richter bestätigt. Den Anteil der punitive damages, den die Geschworenen auf USD 4,8 Milliarden festgesetzt hatten, reduzierte der Richter auf USD 1,09 Milliarden. Wenig überraschend ging GM gegen dieses Urteil in die Berufung. Dort wurde der Fall dann im Juli 2003 zu nicht bekannten Konditionen verglichen. Dies ist nicht unüblich. Riesenbeträge in der ersten Instanz, in der Berufung geht es dann für die betroffenen Hersteller in der Regel dann glimpflicher aus.


    Der ähnlich gelagerte Ford Pinto-Fall aus dem Jahre 1972 war vergleichsweise "billig". Erstinstanzlich wurde den Klägern ein Schadensersatz von rund USD 3 Millionen zugesprochen, außerdem setzte die Jury punitive damages von USD 125 Millionen fest. Auch hier hat der erstinstanzliche Richter dann den Betrag der punitive damages radikal reduziert, und zwar auf USD 3,5 Millionen. Ford ging hiergegen in Berufung, die erfolglos blieb (Grimshaw v. Ford Motor Company 119 Cal.App.3d 757)


    Auch strafrechtlich spielte der Pinto dann Jahre später noch einmal eine Rolle im Fall State
    v. Ford Motor Co., Cause No. 11-431 (1980).

    ... denn bekanntermaßen sind die von Mercedes-Benz freigegebenen Formate mittlerweile im Internet veröffentlicht


    http://www.mercedes-benz.de/co…s/tires_and_rim.0001.html


    und demnach lautet die Anwort - zumindest mal von Seiten DB - nein.


    Nun kann man versuchen wild zu rechnen, ob man mit den Toleranzen hinsichtlich des Abrollumfanges irgendwie hinkommt und man einen gnädigen Prüfer findet, der es dann einträgt. Aber das macht im Zweifel bei irgendwelchen mehr oder weniger namenlosen US-Reifen mit unbekanntem Vorleben kaum Sinn, denn im Zweifel haben die keine Bauartgenehmigung nach ECE - Standard und damit ist es auch schon vorbei.


    Da das viele nicht wahrhaben wollen, ein Link zu unseren Aufpassern:


    http://www.tuev-sued.de/auto_f…_von_fahrzeugen/bereifung


    Also runter mit dem Müll, und was Vernünftiges aufziehen.

    Abgesehen davon, daß rot nun einmal eine Farbe ist, die gerne auskreidet. sind die Defizite der Vergangenheit nur schwer wieder auszubügeln. Bei derartigen Problemfällen hilft kein einmalig aufzutragendes Universalwundermittel, sondern nur ein mehrstufiges Vorgehen mit einem ganzen Arseanl von abgestimmten Polituren und schlußendlich einer Versiegelung, denn sonst ist die ganze neue Herrlichkeit innerhalb von vier Wochen wieder vorbei. Mit der altehrwüdigen Polierwatte wird man dem Problem kaum beikommen. Eine bekannt zuverlässige - wenngleich auch nicht ganz billige Quelle - ist in Deutschland Petzoldt, der auch so ziemlich das ganze Programm von Meguiars führt. Deutlich preiswerter als Meguiars sind etwa Produkte von Koch Chemie Unna, die auch gerne von Autoaufbereitern verwendet werden. Wer die Investition in eine Poliermaschine und das ganze Arsenal scheut, dann ist man im Zweifel bei einem der Gebrauchtwagenaufbereiter besser bedient.

    ... wurden in der damaligen Zeit tatsächlich entsprechend codiert und auch während des Produktionsprozesses teilweise gesondert behandelt. Dabei gab es verschiedene Kategorien von Ausstellungsfahrzeugen. Frankfurt und Genf standen ganz oben in der Liste. Im Falle der Ausstellungsfahrzeuge W123 wurde etwa die PVC-Versiegelung der Nähte nicht nur mit der Druckpistole ausgelegt, sondern auch mit Spachteln liebevoll nachgearbeitet. An manchen Stellen wurde auch ganz darauf verzichtet. Einige Übergänge wurden auch aufgezinnt. Ebenso wurde z.B. der Motorraum vollständig mit Decklack rauslackiert. Es gibt also eine Reihe von Punkten, in denen sich diese Fahrzeuge von einem ordinären Serienwagen unterschieden. Diese Fahrzeuge sahen zwar wunderbar aus, ob sie allerdings wirklich straßentauglich waren, steht auf einem anderen Blatt.

    ..., welches sich da schon seit Jahr und Tag die Reifen plattsteht, dann fürchte ich, daß bei einem Bestellfahrzeug über einen deutschen Händler kaum mehr als 10-12 Prozent Nachlaß gegenwärtig im Raume stehen.


    Wenn man ggf. auch Grauimporte und Tageszulassungen (die in der Regel schon einige Tage zurückliegt und den Garantielauf in Gang gesetzt hat) in Erwägung zieht, dann ist da bei Fahrzeugen, die wohl hauptsächlich für baltischen Staaten bestimmt waren, manches interessantes Angebot dabei. Auch für Fahrzeuge mit Tageszulassung in Italien gibt es hin und wieder recht preiswerte Offerten, allerdings teilweise mit für hiesigen Verhältnissen kuriosen Ausstattungskombinationen (Leder ohne Sitzheizung). Wer da nicht aupaßt, wundert sich nachher gewaltig. Verglichen mit der deutschen UPE kann da auch mal sich ein Vorteil von 20 % oder mehr ergeben. Mit unserem wunderbaren EPC Zugang können wir mit der VIN und dem Zugriff auf die jeweilige Datenkarte ja ganz schnell abklären, welche Historie und welche SA ein Wagen hat, und zwar losgelöst was der Händler einem erzählt.


    Auch wenn ein Professor Dudenhöfer in allerhand Medien stetig etwas anderes verbreitet und eine entsprechende Erwartungshaltung beim Verbraucher schürt: Nachlässe von 25 bis 40 % oder gar noch mehr auf Neuwagen sind im Endkundengeschäft gerade nicht die Regel.

    Die Preisbildung fuer Einbaukuechen duerfte mit rationalen Erwaegungen relativ wenig zu tun haben. Wie sonst koennte die grossen Ketten ohne mit der Wimper zu zucken 60 % Nachlass auf irgendwelche Mondpreise fuer die beruehmt-beruechtigte freigeplante Kueche geben und zur Feier des Tages auch noch einen Geschirrspueler drauflegen?



    Wenn nicht irgendwo fuer schmales Geld Austellungskuechen abverkauft werden (an denen der Haendler in der Regel immer noch praechtig verdient, da sie vom Hersteller in der Regel kostenfrei beigestellt werden), sind die kleinen Hersteller immer ein gute Alternative, insbesondere dann wenn man sich die entsprechenden Elektrogeraete selbst zusammenstellt.



    Gute Erfahrungen habe ich selbst mit Brigitte-Kuechen (www.brigitte-kuechen.de) und einem ihrer Haendler (www.networkkuechen.com) gemacht. Ebenfalls ein sehr ordentlichen Preis / Leistungsverhaeltnis mit Granitarbeitsplatten bietet Marquardt (www.marquardt-kuechen.de). Wenn man das preislich mit Ikea vergleicht, spricht in der Regel fuer Ikea nur die sofortige Verfuegbarkeit.

    Der Sachen nach scheint es alles andere als ein besonders qualifizierter Versuch zu sein, denn auf Chancengleichheit im Hinblick auf Reifen und Bremsbeläge wird man da wohl im Zweifel nicht geachtet haben.


    Indessen sollte man sich schon darüber im Klaren sein, daß gerade bei der Bremsleistung sich zwischen den 60er und 90er Jahren erhebliche Fortschritte eingestellt haben. So wirklich überraschend ist das Ergebnis daher nicht. Gerade bei nasser Straße kann ein ABS-Bremssystem bis zu 3 m/s² zusätzliche Verzögerung bringen. Galten früher schon Verzögerungen von 8 m/s² als recht ordentlich, schaffen selbst Brot-und-Butter-Fahrzeuge wie ein Golf IV auf trockener Straße Verzögerungswerte von nahezu 10 m/s². Selbst wenn man überschlägig alle anderen Faktoren wegläßt, sind der Unterschied von 2 m/s² bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 100 km/h schon reichlich 10 Meter Anhalteweg.

    ... ist nicht ganz billig. Je nach Umfang des Projektes liegen dann die Kosten auch mal auf dem Niveau einer Lackierung. Denn in der Regel ist es ja nicht mit neuen Bezügen getan, denn die Auflagen sind ja zumeist auch in einem Stadium fortgeschrittenen Zerfalls, die Seitenverkleidungen auch mitgenommen und der Teppich auch nicht unbedingt eine Schönheit, vom Himmel ganz zu schweigen. Gerade wenn in einem Fahrzeug bereits die Nagetiere aktiv waren, wird man um eine Generalsanierung kaum herumkommen, da anders der Geruch und die Folgen von Urin und Exkrementen wohl nicht zu beseitigen sind.


    Wer Mitglied im VdH ist, die Flossekln regelmäßig liest oder das Pfingsttreffen besucht, dem ist die Fa. GAHH als Bezugsquelle für vernünftige Lederausstattungen zu angemessenen Preisen ein Begriff.


    Bei Stoff wird es schon wesentlich schwieriger. Eine gute Quelle für Stoffe ist http://www.steenbuck-web.de, allerdings wie so oft im Leben, kostet auch hier vernünftige Qualität Geld und fertige Bezüge gibt wes dort meines Wissens nicht. Mittlerweile dürfte wohl manches Leder billiger sein als die nachgefertigte Stoffe. 10 qm sind bei einer Innenausstattung ruck-zuck weg, so daß mir rund 600 Euro für das Material auf den ersten Blick nicht überzogen erscheinen.


    Fertige genähte Sätze in Velour und Leder gibt es für diverse Modelle bei http://www.polstermanufactur.de. Die Qualität bei Herrn Sollböhmer und das Preis / Leistungsverhältnis ist nach meiner Einschätzung sehr gut, allerdings braucht man hier - wie bei allen guten Sattlern - etwas Geduld bis man an der Reihe ist.

    Es ist für die Beurteilung der Güte einer konkreten Lackierung relativ unbedeutend, auf welchem Längen- und Breitengrad der Lackierer dabei gearbeitet hat. Selbst in den vielfach als Negativbeispiel angeführten USA habe ich schon eine Vielzahl handwerklich wirklich exzellent ausgeführter Lackierungen gesehen, und das nicht nur bei irgendwelchen "Show-Cars". Auch wird eine Lackierung nicht automatisch dadurch besser, indem der Betrieb nach irgendwelchen Normen zertifiziert ist. Urkunden im Verkaufsraum sind schön und gut, aber am Ende zählt für das Ergebnis nur individuelles fachliches Können, Sorgfalt und vernünftiges Material. Es ist dafür auch nicht erforderlich, daß der jeweilige Lackierer irgendwelche deutschen Umschreibungen für Staubbindetücher kennt oder nicht. Man sollte von Handwerker außerhalb des deutschen Sprachraumes keine sprachlichen Fähigkeiten verlangen, die man selbst in der jeweiligen Landessprache auch nicht aufweist.


    Ansonsten gilt für Betriebe außerhalb der Landesgrenzen das gleiche wie für inländische Betriebe: das Risiko einer Enttäuschung über das Ergebnis läßt sich nur dadurch verringern, wenn man sich die Arbeitsergebnisse an anderen Fahrzeugen vorher anschaut.

    .... würde ich zunächst versuchen durch Polieren die Schäden zu beheben. Lackeinschlüsse sind in der Regel kein Problem und lassen sich zumeist gut ausschleifen und auspolieren. Gleiches gilt für den Läufer um das Düsenloch. In deiesem Bereich waren auch schon im Werk kleine Läufer nicht selten. Auch die Orangenhaut bekommt man meist beim Polieren hin. Bleibt als kritischer Punkt der Farbtonunterschied in der Fläche.

    ... bei der Wahl einer Lackiererei als nun die Verwendung von Glasurit oder Standox-Materialien. Das Thema haben wir hier in der Vergangenheit mehr als nur ein Mal behandelt. Das "Originalmaterial" vom Fließband gibt es ohnehin nicht mehr. Unter dem "Orignalitätsaspekt" ist es daher völlig gleichgültig, von welchem Hersteller nun das Material zum Neuaufbau kommt. Es ist auch bei Lackierbetrieben nicht ungewöhnlich, daß Produkte verschiedener Lieferanten eingesetzt werden. Die Unterschiede in der Güte einer Lackierung sind einmal von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht im Material, sondern in dessen Verarbeitung begründet.

    ... und wer sich seine Plaketten selbst ohne die entspechenden Voraussetzungen zu erfüllen selbst zuteilt, sollte nicht auf Nachsicht und Milde rechnen. In entprechend gelagerten Fällen kann dann auch mal die Frage aufkommen, ob der Betreffende überhaupt noch als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Im Klartext: die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dann nicht nur eine theoretische Möglichkeit.


    Man möge bei der ganzen Diskussion nicht übersehen, daß die Gerichte nicht das passende Forum sind, politische Entscheidungen auf ihren Sinngehalt und Zweckmäßigkeit in allen Facetten zu prüfen. Hier geht es um die Vereinbarkeit von Normen mit höherrangigem Recht. Der Umstand, daß eine letztlich politisch getroffene Entscheidung auch hätte anders ausfallen können, führt nicht per se zu einem relevanten Rechtsverstoß. Das ist nun einmal das Resultat der Gewaltenteilung.


    Wenn man sich die einzelen Umweltzonenregelungen der Städte anschaut, so stellt man fest, daß hier teilweise sehr großzügige generelle Ausnahmeregelungen und Einzelausnahmeregelungen differenziert für Privatfahrten und Gewerbetreibende getroffen sind. Wem dies alles nicht weit genug geht, kann sich in den politischen Willensbildungsprozeß einbringen um eine Änderung zu erreichen.

    Auch der Fahrer eines Wagens mit grüner Plakette darf die Einbahnstraße nicht in anderer als der vorgegebenen Richtung benutzen. Aber auch ein "Grün-Plaketten-Fahrer" käme wohl nicht ernsthaft auf die Idee, wegen dieser Beschränkung einen enteignungsgleichen Eingriff zu reklamieren nur weil es so viele Einbahnstraßen gibt. Auch dürfte ein Mofa-Eigentümer wenig Aussicht auf Erfolg mit dem Argument des enteigungsgleichen Eingriffes haben, nur weil er legalerweise nicht regelmäßig eine Bundesautobahn befahren darf. Beschränkungen in der Nutzung von Eigentum sind in allen Lebensbereichen allgegenwärtig. Der Eigentümer eines Grundstückes in einem reinen Wohngebiet mag es als unfair empfinden, daß er dort regelmäßig keine Baugenehmigung für den Betrieb einer Spielhölle erhält. Soll er deswegen entschädigt werden? Wohl kaum.


    Im Bereich Mobilität denken wir sehr schnell in der Kategorie "Recht" und übersehen dabei, daß vieles in Wahrheit nur ein "Privileg" ist.


    Es ist richtig, daß das Bußgeldverfahren selbst nur wenig erfolgversprechend ist, da es ja standardmäßig abgewickelt wird. Nichtsdestotrotz müßte gegen die rechtskräftige endgültige Entscheidung eine Verfassungsbeschwerde möglich sein. Außerdem Kann der Richter, der über die Bußgeldsache entscheidet, das Verfahren aussetzen und das Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht betreiben.


    In der Tat sind die Aussichten einer Klage immer schwer vorherzusagen. Das ist aber kein Argument, das im vorliegenden Fall gegen rechtliche Schritte spricht.

    Es ist sicherlich richtig, daß einige bedeutende Entscheidungen auch des Bundesverfassungsgerichtes und auch anderer Bundesgerichte die Folge von mutigen und unerschrockenen Zeitgenossen waren, die trotz geringer Erfolgsaussichten und auch Niederlagen in den Vorinstanzen bereit waren für ihre Überzeugung einzustehen.


    Nur sollte man die Realitäten auch nicht ganz aus den Augen verlieren. Das Ordnungswidrigkeitenrecht eignet sich für einen derartigen Kampf ums Recht nicht. Hier wird es schon schwierig von der amtsrichterlichen Entscheidung in die Rechtsbeschwerde zu kommen (vgl. §§ 79 ff OWiG). Ganz dünn wird die Luft, wenn man auch noch gar auf die Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht über Art. 100 GG, §§ 80 ff BVerfGG hofft.


    Und mit der Einführung des § 93 a BVerfGG und der Notwendigkeit der Annahme der Beschwerde durch das Verfassungsgericht ist auch dieses in der Vergangenheit ehedem so beliebte, weil in der Regel auch gerichtskostenfreie, Verfahren von sinkender Bedeutung. Von den entschiedenen Verfassungsbeschwerden waren nach der Statisik des Bundesverfassungsgericht in den letzten zehn Jahren lediglich zwischen 1,56 % und 2,77 % erfolgreich.


    Also warten wir doch einfach mal die weiteren verwaltungsgerichtlichen und die sicherlich auch kommenden oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wie ggf. die des Bundesverwaltungsgerichtes ab. Die Argumente pro und contra sind bekannt. Solange sich keine neuen, bislang in die Verfahren nicht eingeführten, Umstände ergeben, macht es wenig Sinn das Rad neu erfinden zu wollen.


    Der Sache nach sind die Erfolgsaussichten gegen die Umweltzonen sehr gering. Oder ich formuliere es mal etwas spitzer: Es liegt auch kein enteignungsgleicher Eingriff in das Eigentum vor, wur weil man in der Einbahnstraße nicht entgegen der angegebenen Fahrtrichtung fahren darf. Die Nutzung von Eigentum ist eben gerade nicht schrankenlos garantiert.