Gerichtsstand bei Kaufvertrag privat an privat

  • Hallo zusammen


    Weiss zufällig jemand, ob ich in einem KFZ Kaufvertrag z.B. ADAC Standard Vertrag der Zusatz „Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist „mein Wohnort“ einfügen kann und vor allem, ob dieser dann auch wirksam ist?


    Danke vorab für erhellende Informationen.

    Viele Grüsse


    Winfried



    300 SE W112 Cabrio M189 Automatik Fahrgestellnummer ...9840 Ende 1967 „Schlüpferblau-Met.“

  • Winfried,


    Ich kann nur für die österreichische Rechtsordnung sprechen, hier ist immer der Wohnort des Käufers der Gerichts-Standort. Ich wurde mal von einem windigen Gebraucht-Teile-Händler ausm Ruhrpott geklagt, und als er dann erfuhr, daß er nach Salzburg kommen muss vor ein österreichischen Gericht, hat er das Schwanzerl eingezogen. Somit denke ich gilt die selbe Regel auch in Deutschland. Ich meine das ist in § 29 ZPO geregelt, wenn ich mich nicht irre. Ich kenne das deutsche Recht nicht besonders gut. Ich hab das österreichische gelernt und mit dem deutschen kam ich gottseidank kaum in Berührung , hahaha


    Bg aus Singapur


    Herbert

  • Hallo Winfried,


    in DE gilt folgendes:


    Gesetzlicher Gerichtsstand (ohne explizite vertragliche Vereinbarung)

    - Klage des Käufers gegen den Verkäufer: Der Gerichtsstand ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers, da die Lieferung dort zu erfolgen hat.

    - Klage des Verkäufers gegen den Käufer: Der Gerichtsstand ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Käufers, da die Zahlung dort zu erfolgen hat.

    - Rückabwicklung: Bei einer Rückabwicklung (z.B. nach Widerruf) ist der Gerichtsstand in der Regel der Ort, an dem sich die Kaufsache zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung befand,

    also häufig der Wohnsitz des Käufers.

    Vertraglicher Gerichtsstand

    - Zweiseitiger Handelskauf: Wenn beide Parteien Kaufleute sind, können sie den Gerichtsstand frei vereinbaren.

    - Vertragsgrundlage: Die vertragliche Vereinbarung kann vom gesetzlichen Gerichtsstand abweichen. Die Vereinbarung muss jedoch schriftlich erfolgen.

    - Vorteil: Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann sinnvoll sein, um ein für sich selbst günstigeres Gericht zu bestimmen und Kosten zu sparen.


    Vielleicht hilft dir das weiter.


    LG

    Fred

    Carpe Diem et Noctem

  • Und nochmal nachgefragt


    Ich (Verkäufer) wohne in München und verkaufe privat ein Fahrzeug via eBay Versteigerung an einen privaten Bieter mit Wohnsitz in z.B. Heidelberg.


    Es kommt zu Streitigkeiten und der Käufer droht über seinen Anwalt mit Klage.


    Wo wäre dann der Gerichtsstand wenn nichts vereinbart ist?

    Viele Grüsse


    Winfried



    300 SE W112 Cabrio M189 Automatik Fahrgestellnummer ...9840 Ende 1967 „Schlüpferblau-Met.“

  • vereinfacht gesagt, verklagt dich der Käufer ist dein Wohnsitz (München) der Gerichtsstand, verklagst du den Käufer ist Heidelberg ser Gerichtsstand.

  • Es geht mal wieder in juristischen Dingen hier vogelwild durcheinander.


    Und ja, es kommt wie so oft bei der Rechtsfindung auf die Umstände des Einzelfalles an.


    Die erste Frage bei Gerichtsstandsproblemen, die anfänglich nicht problematisiert wurde, lautet immer: Auslandsbeteiligung ja oder nein?


    Selbst wenn man auf Grund des zweiten präzisierten Szenarios unterstellt, daß keine Auslandsbeteiligung vorliegt, liegt der erste Fallstrick hier schon die beabsichtigten Verwendung eines "ADAC Standardvertrages". Das kann im späteren Streitfall dann zu sehr unerfreulichen Überraschungen führen, und zwar dann, wenn die Frage aufkommt, wer den Vertragstext gestellt hat und zu wessen Nachteil dann etwaige Wertungen im Rahmen der § 305 ff BGB ausfallen.


    Die wesentlichen Regelungen zu Gerichtsständen finden sich in § 12 ZPO. Besondere Bedeutung hat § 38 ZPO, der de facto dazu führt, daß nur in engen Grenzen Gerichtsstandsvereinbarungen unter Beteiligung von Verbrauchern wirksam sind.


    Einen völlig neuen Twist bekommt der Sachverhalt nun durch die angedeutete Versteigerung auf ebay. Da ergeben sich dann weitere und auch ganz andere Probleme.

    Alleine schon aus dem Umstand, daß der Verkäufer eine Vielzahl von Verkäufen über ebay abwickelt, kann ihm im Einzelfall selbst bei einem "privaten" Verkauf in die Rolle eines gewerblichen Verkäufers rücken.

    Nur soviel: der Kaufvertrag wird hier nicht quasi bei Abholung und dem Ausfüllen eines ADAC-Formulars geschlossen.

    Die weitere vielfach übersehene Problematik liegt auch darin, daß vertragliche Regelungen - insbesondere auch solche, die in irgendwelchen Textfeldern der Artikelbeschreibung eingebaut werden - auch noch zusätzlich den Vorgaben von EBay entsprechen müssen.

  • Hallo zusammen


    Herzlichen Dank für Euer Mitdenken und dass ihr Meinungen und Erfahrungen mit mir teilt.


    Ich habe auf ebay nur ein Fahrzeug verkauft/versteigert. Generell habe ich auf ebay in den letzten 10 Jahren nur ein Fahrzeug (siehe unten) und einmal Campingzubehör verkauft. Gewerbe kann mir nicht nachgesagt werden.


    Ich habe natürlich einen konkreten Fall am Hals und wollte für mich in erster Linie den Gerichtsstand wissen. Der Grund ist einfach. Ich glaube mich im Recht, aber der Streitbetrag ist so lächerlich, dass ich keinesfalls zwei oder drei Zeugen auf ein Gericht nach Heidelberg bemühen möchte, das ist die Sache nicht wert. Ist jedoch der Gerichtsstand in München, würde ich die Entscheidung gerne dem Gericht überlassen. Ich vermute nämlich, dass hinter der Sache eine Masche steckt.


    Was ist mir passiert?


    Ausgangspunkt war die Versteigerung eines Oldtimers "Garagenräumung" im Wert von ca. 4.600,- € als Restaurationsprojekt zum Herrichten. Das Fahrzeug wurde m.E. fair beschrieben. Im Versteigerungstext stand zudem ein Hinweis wie folgt:


    Fiat 124 Spider 2000 CS 1981 Oldtimer


    Ideal geeignet als kleines Projekt um am Ende einen kleinen, sportlichen Oldtimer mit Patina zu haben.


    - Erstauslieferung 1981 in die USA Import nach Deutschland 1991

    - Deutscher Brief vorhanden

    - US Stoßstangen sind abgebaut, jedoch vorhanden


    - Steuerriemen Juli 2025 erneuert

    - Wasserpumpe Juli 2025 erneuert

    - Thermostat Juli 2025 erneuert


    Motor läuft, Getriebe schaltet, Bremsen bremsen. Fahrwerk und Lenkung sehen gut aus. Filmaufnahmen vom Motorlauf können gerne gemailt werden. Unterboden und Rahmen haben augenscheinlich keine Durchrostungen. Auch an der Karosserie ist kein Rost zu sehen. Die Radkäufe sind unten offen und nicht geschweisst oder zugespachtelt. Teppich und Sitzbezüge (Kunstleder) könnte man erneuern, ... wenn denn die Patina stört.


    "Restarbeiten sind noch zu erledigen um dann §21 und §23 abnehmen zu lassen. Das Fahrzeug ist ein schönes überschaubares Schrauberprojekt. Man kann natürlich auch eine Komplett-Restauration machen. Ich hatte es nicht vor. Übrigens, die Stoßstangen sind derzeit abgebaut, aber vorhanden."

    „Ich habe das Fahrzeug nach bestem Wissen beschrieben, da jedoch jeder andere Vorstellung vom Zustand eines Oldtimers hat sollte das Fahrzeug vor einem Gebot unbedingt in München besichtigt werden. Bei Verzicht auf eine Besichtigung kann der Zustand des Fahrzeugs hinterher nicht bemängelt werden. Auch Nachverhandlungen sind ausgeschlossen. Bei Unklarheiten auf jeden Fall gerne Kontakt mit mir aufnehmen. Dies ist ein Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung und Sachmängelhaftung, keine Rücknahme.“


    1. Der Gewinner der Auktion hat sich gemeldet, erst per Mail, dann haben wir telefoniert. Wir vereinbarten losgelöst von der ebay Auktion zusätzlich einen Kaufvertrag (kein ADAC) abzuschliessen.


    2. Der Käufer fragte mich, ob er das Fahrzeug auf eigener Achse nachhause fahren könne. Ich verneine das ausdrücklich wegen der Bremsen. Denn ich habe diese notdürftig gängig gemacht, diese müssen komplett überholt werden. Zudem wurde das fahrzeug 1991 aus den USA importiert, man müsse das Fahrzeug komplett überprüfen und wieder in gang setzen.


    3. Der Käufer (Heidelberg) wollte nicht selbst zu Abholung nach München kommen und eine Spedition beauftragen. Er würde vorab überweisen. Ich mailte dem Käufer einen handgefertigten Kaufvertrag mit der Bitte diesen unterschrieben dem Spediteur mitzugeben. Bei Abholung des Fahrzeugs unterschreibe ich ein Exemplar und gebe es dem Spediteur mit. Im Kaufvertrag stand Restaurationsobjekt, nichts von Gerichtsstand.


    4. Der Käufer erhielt von mir schriftlich Empfehlungen was ich an dem Fahrzeug machen würde, sofern ich es herrichten wollte. Zudem erhielt der Käufer von mir Lieferquellen, wo er die erforderlichen Teile bekommt. Diese Empfehlungen erhielt der Käufer bevor der Spediteur mit dem von ihm unterschriebenen Kaufvertrag zu mir losfuhr und bevor ich den Kauvertrag gegenzeichnete.


    - Bekannte Restarbeiten


    Das Fahrzeug stand seit 1991 in einer Tiefgarage. Dort war es trocken. Wenn überhaupt war bisher nur Flugrost zu sehen. Durchrostungen waren nicht zu sehen. Nach so langer Zeit wird das eine oder andere an Arbeiten anfallen.


    - Bremsen



    Die Bremsflüssigkeit wurde bereits gewechselt und das komplette Bremssystem gespült. Die Bremsschläuche sind alle neu. Die Leitungen waren bisher dicht (8 bar getestet). Die Bremszangen (-sättel) müsste man überholen oder komplett ersetzen. Die Bremsscheiben waren augenscheinlich gut.


    - Lichtanlage


    Der Warnblinkschalter muss ersetzt werden, denn der lässt sich nicht abschalten. Deshalb ist der im Moment abgesteckt.

    Die US Scheinwerfer müssen durch Scheinwerfer ersetzt werden, die in Deutschland zugelassen sind. Die liegen kostenlos im Kofferraum.

    Die Blinkergläser vorne müssen ersetzt werden.

    Die Verkabelung und die Sicherungen sind zu überprüfen.


    - Stoßstangen


    Die Stoßstangen sind nur eingesteckt und müssen ordentlich befestigt werden. Viele Spider Fahrer lassen die US-Stoßstangen komplett weg oder rüsten mit EU Stoßstangen nach. Das ist Geschmacksache.


    - Interieur


    Das Interieur kann, muss man aber nicht ersetzen. In USA achtet man darauf nicht so sehr. Es gibt Lieferanten in Deutschland, die komplette Bezüge und Teppiche anbieten. Sicherheitsrelevant ist das nicht und gefährdet auch nicht das „§ 21 Gutachten“.


    - Lack


    Das Fahrzeug wurde augenscheinlich in USA lackiert. Das ginge sicher besser. Aber, dort macht man das eben so. Auch das gefährdet nicht das „§ 21 Gutachten“.


    - Unterboden Rahmen


    Ich habe bisher nichts gesehen, was geschweißt werden müsste. Den alten Unterbodenschutz könnte man abkratzen oder ausbessern. Genauer untersuchen sollte man den Boden noch.


    - Motor


    Der Motor bekam bereits


    o Wasserpumpe (war fest)

    o Thermostat (war verkalkt)

    o Steuerriemen (Vorsorgemaßnahme)

    o Keilriemen (Vorsorgemaßnahme)

    o Zündkabel und Kerzenstecker (Vorsorgemaßnahme)


    Den Wasserkreislauf sollte man noch mehrmals spülen und dann mit GLYSANTIN o.ä. Kühlerschutz befüllen. Das Motoröl sollte auch noch mindestens zweimal gewechselt werden (Ölfilter im Kofferraum). Mehr ist über den Motor nicht bekannt. Ob weitere Arbeiten nötig sind, stellt sich erst nach längerem Betrieb heraus.


    5. Der Spediteur kam und ich habe das Fahrzeug auf dem Werkstatthof rangiert und auf den Hänger gefahren. Dazu musste ich den Motor laufen lassen, ich musste kuppeln, schalten und bremsen. Dabei haben bestimmt fünf Personen zugesehen. Nachdem das Fahrzeug verlasen war habe ich dem Spediteur ein Exempar des Kaufvertrags mitgegeben.


    6. Ein paar Tage später mailte mich der Käufer an und bemängelte einen Großteil der Dinge, die ich ihm vor Unterschrift des Kaufvertrags schriftlich genannt habe. Zudem bezichtigte er mich der Tatsache, dass ich einen Rahmenschaden verschweigene hätte. Er drohte mit Anwalt. Wollte Rückabwicklung oder 2.800,- € von 4.600,- € zurück, weil er das Fahrzeug nur als Teilespender verwenden könne. Das lehnte ich ab. Ich wies nochmal auf den Schriftverkehr hin und widersprach dem Vorwurf der Täuschung.


    7. Ein paar Tage später kommt ein RA Schreiben mit gleicher Forderung und der Hinweis, sein Mandant habe eine Rechtsschutzversicherung mit Kostenzusage.


    Meine Meinung


    Ich glaube mich absolut im Recht. Ich weiss wirklich nichts von einem Rahmenschaden. Hätte ich diesen bemerkt, hätte ich sowas wie "schlecht reparierter Unfallschaden" dazugeschrieben. Ich denke ich werde hier verar....! Der Käufer wohnt in Heidelberg. Sein Anwalt hat die Kanzlei in Hamburg. Das sind 560 km Entfernung. Der Käufer und der Anwalt schenen vom Namen her im gleichen Land (nicht in Deutschland) geboren zu sein. So glaube ich, dass es sich bei dem RA Schreiben um eine Gefälligkeit handelt um zu sehen, was vom Baum fällt, wenn man ihn schüttelt.


    Ihr versteht nun warum ich dem dem Gerichtsstand frage. Einmal, weil ich bei zukünftigen Fahrzeugverkäufen den Gerichtsstand bei mir zuhause haben möchte, und zum anderen, wie es sich in meinem obigen Fall verhalten könnte.


    Ist der Gerichtsstand für den o.b. Fall in München, würde ich dem Rechtsstreit nicht aus dem Wege gehen. Auf Heidelberg hingegen hätte ich keine Lust.


    Ich schreibe das alles nur, damit man mal sieht, was einem alles passieren kann. Und nein, ich bitte hier nicht um Rechtsberatung. Mir geht es nur darum, ab die Klage des Käufers in München, meinem Wohnsitz verhandelt würde. In dem Fall gehe ich in den Rechtsstreit. Ich denke ich habe keinen Fehler gemacht, schon gar nicht jemanden getäuscht. Sollte sich herausstellen, dass ich zu blöd war ein Auto zu verkaufen, denn trage ich auch die Konsequenzen.


    Sollte die Sache aber in Heidelberg verahndelt werden, dann gehe ich auf eine ausgerichtliche Regulierung ein, selbstverständlich ohne Schuldeingeständnis.


    Danke fürs Mitdenken.

    Viele Grüsse


    Winfried



    300 SE W112 Cabrio M189 Automatik Fahrgestellnummer ...9840 Ende 1967 „Schlüpferblau-Met.“

  • Moin Winfried,


    das scheint eine Masche zu sein. Ich habe schon öfters von solchen Fällen gehört.


    Teilweise werden dann sogar Sachverständige angepisst, bzw. wird es versucht.


    Also lass dich bitte auf eine Klage ein...hast du die Kohle vom Verkauf erhalten?


    Wenn ja, dann soll doch der Käufer klagen und in Vorkasse gehen.

    Gruß

    stefan


    An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.(Erich Kästner)

    „FECI QUOD POTUI FACIANT MELIORA POTENTES“

  • vereinfacht gesagt, verklagt dich der Käufer ist dein Wohnsitz (München) der Gerichtsstand, verklagst du den Käufer ist Heidelberg ser Gerichtsstand.

    ...wenn ich die Aussage von Herb mit dem von dir Winfried geschilderten Sachverhalt zusammenfasse, dann sollte m.M. der Gerichtsstand München sein, da der Käufer den Verkäufer verklagt.


    Und ich teile deine Auffassung Winfried, daß dies ein sehr dubioses Vorgehen seitens des Käufers ist.

  • Hallo Winfried,


    wie bereits geschrieben, ist folgendes gesetzlich verankert, wenn nicht explizit schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (dies gilt auch für private Verkäufe):


    Gesetzlicher Gerichtsstand (ohne explizite vertragliche Vereinbarung)

    - Klage des Käufers gegen den Verkäufer: Der Gerichtsstand ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers, da die Lieferung dort zu erfolgen hat.

    - Klage des Verkäufers gegen den Käufer: Der Gerichtsstand ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Käufers, da die Zahlung dort zu erfolgen hat.


    Abweichungen davon dürfen nur durch "Kaufleute" vereinnbart werden, das ist dann eher nicht privat.


    Ich würde mich der Empfehlung von Stefan anschliessen, lass es auf eine Klage ankommen. Falls eine echte offizielle Klage schriftlich folgt (ein Drohschreiben eines Rechtsanwaltes ist ja noch lange keine Klage), besorge dir einen Anwalt, der dann zunächst einmal den Gerichststand mit der Gegenseite klärt.

    Lass dich nicht einschüchtern, das ist eine sehr beliebte Masche bei RA's.


    LG
    Fred

  • Noch eine Ergänzung zum Thema "Beweislast": Bei Privatverkäufen trägt der Käufer die Beweislast für Mängel, die nach dem Gefahrübergang (also bei dir nach der Lieferung) auftreten.


    Grundsätzlich gilt zum Thema Beweislast im Privatverkauf folgendes:


    - Im deutschen Recht ist es so, dass der Käufer die Beweislast für Mängel trägt, die nach dem Gefahrübergang auftreten. Dies bedeutet, dass der Käufer nachweisen muss, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.


    - Gefahrübergang: Der Gefahrübergang erfolgt in der Regel mit der Übergabe der Ware an den Käufer. Bei Versandkäufen geschieht dies, wenn die Ware an den Transporteur übergeben wird.


    - Mängel und Nachweis: Wenn der Käufer einen Mangel feststellt, muss er diesen nachweisen. Dies kann durch Fotos oder andere Beweismittel geschehen. Gelingt ihm dies nicht, hat er in der Regel keinen Anspruch auf Gewährleistung.

    Carpe Diem et Noctem

  • Noch eine Ergänzung zum Thema "Beweislast": Bei Privatverkäufen trägt der Käufer die Beweislast für Mängel, die nach dem Gefahrübergang (also bei dir nach der Lieferung) auftreten.

    Hallo,


    aus meiner Sicht nicht "nach der Lieferung", sondern mit Übergabe des Wagens auf dem Hof an den Spediteur. Oder?


    Gruss

    Marius

  • Der BGH hat kürzlich noch die Bedeutung der Zustandsnoten hevorgehoben. Wenn man sein Auto als "gut" auszeichnet, es sich im Nachgang aber als falsch erweist, gibts künftig womöglich auch grössere Probleme. Gutachter werden sich vermutlich künftig zu "Gefälligkeitsgutachten" nicht mehr so leicht hinreissen lassen. Bleibt anzuwarten, wie sich das künftig auf Verkäufe von Oldies auswirken wird. Die ersten bösen Buben sitzen womöglich schon im stillen Kämmerlein und brüten Vertragsgestaltungen aus, mit denen sie ahnungslose Verkäufer über den Tisch ziehen können, indem sie sich, wie in diesem Fall, "Entschädingszahlungen" einsacken können.


    Mein 111er Coupé, was ich seit Jahren verkaufen möchte, werde ich zunächst nicht anbieten.


    Verbraucherschutz wird immer doller.


    Gruss

    Wichtigtuer sind Leute, die nie etwas wirklich Wichtiges tun (Klaus-Dieter Beisenkötter 1937)

  • Verbraucherschutz wird immer doller.

    Verbraucherschutz hat nun aber nichts mit den Verkäufen von privat an privat zu tun...oda?


    Es geht hier um Hersteller und Vertreibern (Händler) von Gütern oder Dienstleistungen...also gewerblich.



    Ich zitiere:


    "Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen. Er beinhaltet auch staatlich übertragene Funktionen an Verbraucherschutzverbände. Dieser Schutzbedarf beruht auf der Grundlage, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern strukturell unterlegen sind, das heißt infolge geringerer Fachkenntnis, Information, Ressourcen und/oder Erfahrung benachteiligt werden können. Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes ist es, dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen und dem Verbraucherinteresse gegenüber der Anbieterseite zu einer angemessenen Durchsetzung zu verhelfen"

    Gruß

    stefan


    An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.(Erich Kästner)

    „FECI QUOD POTUI FACIANT MELIORA POTENTES“

  • Viel Lyrik, aber die wesentlichen Punkte bleiben im Dunkeln:


    1. Um es mal deutlich zu sagen: diese copy and paste Pseudo-Gewährleistungsausschlüsse sind für die Katz‘.

    2. Wo liegt der tiefere Sinn hier noch einen weiteren Kaufvertrag nach dem Ende der EBay-Aktion zu machen?

    3. Was steht da drin im Hinblick auf Gewährleistung und zugesicherte Eigenschaften?

    4. In tatsächlicher Hinsicht: Unfallschaden in der Vergangenheit ja/nein?

  • aggiepack


    Ich weiss leider Deinen Namen nicht. Ich schätze Deine Ausführungen in allen Beiträgen, in denen es um Rechtsverständnis und persönliche Meinungen geht ganz einfach deshalb, weil Du Deinen Finger immer ganz konkret in die Wunde drückst. Ob ich. nun in dem von mir beschriebenen Fall Recht bekomme oder nicht, ist einerseits interessant, andererseits bleibt es nicht aus, hin und wieder ein Fahrzeug aus seinem Bestand zu verkaufen. So stelle ich mir doch schon die Frage, sollte ich mal mein W112 300 SE Cabrio aus 1967 verkaufen, den Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt ausfertigen zu lassen. Wie aber ist es, wenn ich mal einen W124 Cabrio aus 1995 im Wert von ca. 10 - 15 K verkaufen möchte? Es muss doch eine Möglichkeit geben, sich korrekt zu verhalten, ohne gleich Sorge haben zu müssen, verklagt zu werden.

    Viele Grüsse


    Winfried



    300 SE W112 Cabrio M189 Automatik Fahrgestellnummer ...9840 Ende 1967 „Schlüpferblau-Met.“



  • Aber zu Deinen Fragen:


    1. Das ist mir nun auch bewusst.


    2. Der Käufer brachte den separaten Kaufvertrag ins Spiel. Mir war das nicht unrecht, da ich die eBay Bedingungen im Grunde eh nicht verstehe. Mit meinen handgepinselten Kaufverträgen hatte ich bisher nie Probleme. Allerdings habe ich in den letzten 15 Jahren gerade mal zwei Oldtimer privat an privat verkauft.


    3. Gewährleistungsaussagen im Kaufvertrag:


    Es handelt sich um einen Oldtimer (Privatverkauf) – Restaurationsprojekt. Es werden jegliche Gewährleistungsansprüche und Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Der Käufer wurde vor Gebotsabgabe aufgefordert das Fahrzeug zu besichtigen und hat darauf verzichtet. Der Käufer kauft im derzeitigen Zustand und bestätigt, dass der Zustand mit der Beschreibung in der ebay Auktion übereinstimmt. Der Verkäufer versichert, dass der Kaufgegenstand sein Eigentum ist und keine Rechte Dritter daran bestehen.


    4. Über Unfallvorschäden wurden keine Aussagen getätigt, weder in der Auktion, noch im Kaufvertrag. Ganz einfach deshalb, weil ich es nicht wusste.


    Ich wusste nichts über das Fahrzeug, ausser das was ich dem Käufer schriftlich vor Abschluss des Kaufvertrags mitteilte (siehe Beitrag #9)


    Viele Grüsse


    Winfried



    300 SE W112 Cabrio M189 Automatik Fahrgestellnummer ...9840 Ende 1967 „Schlüpferblau-Met.“

  • Moin, wie ist denn das Thema weitergegangen? Das ist ja für alle interessant die einen Oldie verkaufen wollen. Anscheinend legen es einige Banausen darauf an einen über den Tisch zu ziehen.


    Grüsse Peter

  • Da passierte bisher nichts


    Der gegenerische Anwalt will


    entweder komplette Rücksbwicklung


    Oder


    Nachlass in Höhe von 2138,- € vom Kaufpreis der bei 4.600,- € lag


    Oder


    Klage einreichen auf Rückabwicklung ersatzweise arglistige Täuschung


    Bis zum 29.10. hab ich noch Zeit


    Tor 1, 2 oder 3

    Viele Grüsse


    Winfried



    300 SE W112 Cabrio M189 Automatik Fahrgestellnummer ...9840 Ende 1967 „Schlüpferblau-Met.“

  • OK, aber wie ist denn nun der Gerichtsstand wo ein eventuelles Verfahren stattfinden würde, das ist ja interessant. Wie wäre es denn bei einer Rückabwicklung? muss der Käufer den Wagen auf seine Kosten zurückbringen?