Corona-Regeln zur JHV 2021 - BY ruft Katastrophenfall aus

  • Wir fahren analoge Autos und haben eine Satzung die ein vor Ort erscheinen zur Mitbestimmung notwendig macht und somit kein digitales Gedöns ermöglicht. Ich persönlich finde Onlineveranstaltungen im Bereich Freunde oder Hobby echt drüber. Ich freue mich nach 540km Tiefflug auf ein Wiedersehen mit all denen, die genau so ticken wie ich und zur JHV einschweben und im Anschluss auf nette Gespräche.

    Ich drücke fest die Daumen für die Durchführung der Veranstaltung.


    Gruß Christian


    Meine Wenigkeit ist damit beschäftigt, Dinge schön zu machen. :thumbup:



    vdh-Regionaltreff Münster/Münsterland

    jeden 3. Mittwoch ab 19.30 Uhr im RoadStop,

    48157 Münster, Schiffahrter Damm 315





    • Official Post

    Wir fahren analoge Autos und haben eine Satzung die ein vor Ort erscheinen zur Mitbestimmung notwendig macht und somit kein digitales Gedöns ermöglicht. Ich persönlich finde Onlineveranstaltungen im Bereich Freunde oder Hobby echt drüber. Ich freue mich nach 540km Tiefflug auf ein Wiedersehen mit all denen, die genau so ticken wie ich und zur JHV einschweben und im Anschluss auf nette Gespräche.

    Ich drücke fest die Daumen für die Durchführung der Veranstaltung.

    Danke Christian. :thumbup:

  • dem schließe ich mich vollumfänglich an.


    Lieber in Anbetracht der äußeren Umstände etwas zugig mit Abstand im Freien als online... Die Welt ist schon online genug und das hat sie nicht besser gemacht.


    Grüße

    bacigalupo

  • Hallo Stephan


    Natürlich muss die Satzung geändert werden. Ich sagte oben ja auch dass ich mich auf die Zukunft beziehe. Nicht auf die nächste.

    Also als Vorbereitung für eine potentielle ähnliche Situation.

    Wer etwas ändern möchte, muss dies dann halt schriftlich vorschlagen, rechtzeitig! Bei der diesjährigen geht das schon mal nicht mehr.

    Dann können die Mitglieder darüber abstimmen, ob ja oder nein.

    Ich bin mir aber sicher, dass ein solcher Antrag keine Mehrheit findet.

    Grüsse vom Rhein

    Robert

  • Hallo zusammen,


    mal zurück zum Thema JHV und Corona,


    Ich bin angemeldet und habe auch vor zu kommen, (voraus gesetzt die Regel ändern sich nicht dramatisch), meint ihr es wäre möglich 2G+ zu machen?

    2G+ würde meiner Meinung nach ja geimpft oder genesen plus Test bedeuten. Man könnte ja vor Einlass einfach selbst einen Schnelltest machen.


    Und wenn hier gleich die Diskussion losgeht, das ist meine Meinung und ich denk halt, das sollten wir uns wert sein!


    Gruß Frank

    • Official Post

    Moin Frank.


    Ich kann den Wunsch nach zusätzlicher Sicherheit gut verstehen.


    Aber: Zum einen halte ich sie nicht für umsetzbar. (Denke Du kannst Dir die Diskussionen vor Ort vorstellen.)


    Zum anderen ist ein Antigen-Schnelltest eben auch nur bedingt aussagekräftig. Wir werden uns auf unser HygieneKonzept und auf unsere Mitglieder verlassen müssen. Wer erkältet ist, bleibt besser gleich zu Hause.


    100% gibt es in der Medizin halt nicht


    Bis bald

    Beule

  • OK. Falls ich erwogen hätte (egal welchen Impfstatus), wäre ich jetzt raus und würde sicher nicht mehr überlegen. Als Laienepidimiologe(?) fühle ich ja auch nur meine Gefährdung.

    Dabei war mir auch vorher klar, dass die Hinfahrt (statistisch) das größere Risiko darstellt. ICH habe in meinem Leben schlechte Erfahrungen mit Statistik gemacht.

    BG OLIVER

    Olli


    ..mit DER Lösung kann ich nicht leben, ich will mein Problem zurück..... :thumbup:

  • Wer etwas ändern möchte,

    Hallo Robert,

    ich bin nicht sicher warum ich hier zitiert werde.
    Wollte ich was ändern?

    Wenn, dann wäre mir das nicht bewußt.

    Ich habe ledliglich Vorschläge gemacht wie es ginge, wenn man wollte.
    Wer will, sucht einen Weg, wer nicht, sucht nach Gründen.

    Ich will das gar nicht ändern, sehe aber auch keinen Grund warum es nicht machbar wäre.


    Viele Grüße
    Michael

    Viele Grüße Michael

  • Hallo Michael,

    ich habe mir erlaubt Deine Aussage als Aufhänger zu nehmen um noch mal klar zu machen: Satzungsänderung = schriftlich vorschlagen od. beantragen... .

    Wir wollten ja mal zum Ende kommen, ist ja leider nicht gelungen.

    Für mich ist das Thema hiermit DURCH.

    Gruss Robert.

  • Hallo zusammen,

    muss da auch meinen Senf dazu geben.

    Ja machen kann man viel.

    Auch online ist möglich.

    An solchen online Versammlungen hab ich auch schon selbst teilgenommen.

    ABER!!!

    Da braucht es eine Software, einen Zugangscode, das klar ist, dass auch nur das Mitglied eingeloggt ist.

    Die Software muss Abstimmungen ermöglichen, rechtssicher ausgelegt sein.

    Ob bei potentiellen 8000 Teilnehmern, muss ja dafür ausgelegt sein das technisch überhaupt möglich ist, wage ich zu bezweifeln!


    Das ist ein riesen Aufwand! Wer macht das? Wer kümmert sich darum? Wer ist dazu überhaupt in der Lage?

    Horst und Betina und die paar anderen unermüdlichen Geister die sich um Teile, und alles andere kümmern und damit schon aufgrund der Fülle überlastet sind?

    Wohl kaum!

    Ich würde jeden Vorschlag, welcher in diese Richtung geht, der da zu einer Abstimmung gestellt wird, durch Handzeichen ablehnen. Denn ich nehm mir die Zeit und fahr da hin, um persönlich anwesend zu sein!


    Viele Grüße

    Herbert

  • Hallo Herbert,


    ich will das virtuelle Treffen gar nicht forcieren und wer hin will soll hin. Basta.
    Da gibt es keine Diskussion.

    Ich möchte dennoch auf Deine Punkte eingehen.
    Ich kenne die Mitgliederzahl nicht, denke aber unter 8000 Mitgliedern gibt es ausreichend Unterstützung durch die Mitglieder selbst.

    Hiermit *wink*.

    Es geht auch nicht um das Ausrollen so einer Software für 8000 Mitglieder, sondern für die, die das wollen.
    Augenscheinlich, anhand der Reaktionen hier, sind es wohl nicht viele, egal.

    Die Software von der Du sprichst exisitiert und man muss da gar nichts anschaffen.
    Man kann eine Online-Veransammlung bzw. eigentlich Hybrid-Veranstaltung komplett buchen, inkl. rechtsicherer Abstimmung.

    Die Unternehmen, die das anbieten, skalieren solche Veranstaltungen von 30 - 10.000 Teilnehmern inkl. aller rechtssicheren Dokumente.
    Die Welt ist nicht mehr so kompliziert in dieser Richtung wie vor 10/20 Jahren.

    Alles komplett buchbar.
    Wie gesagt, nur zur Info.

    Grüße
    Michael

    Viele Grüße Michael

    • Official Post

    Moinsen.


    Nu diskutiert doch nicht um Kaisers Bart. Natürlich gibt es technische Möglichkeiten für Online-Treffen mit allem SchiSchi. Das bestreitet doch auch keiner.

    Wir reden über die rechtliche Seite. Und derzeit gibt unsere Satzung eine andere Form als die Persönliche Anwesenheit für die Abstimmung einfach nicht her.


    Und die alle, die jetzt noch weiter diskutieren wollen, lest doch bitte vorher mal selber:

    Satzung des vdh


    Grüße

    Beule

  • und es ist auch gut so, daß die Satzung nichts Anderes hergibt. Ornbau hat Platz im Freien genug, um eine Versammlung und Anstimmung unter Einhaltung der Abstandsregeln durchzuführen. Die letzten 2 Jahre waren schon "virtuell" genug, das macht auf Dauer keine Freude. Wer Zoom-Meetings und Ähnliches toll findet, lügt sich in die eigene Tasche. Das sind Notfallösungen, mehr nicht. Lieber gemeinsam ein bißchen draußen frieren als allein vor dem Schirm zu hocken.


    Grüße

    bacigalupo

  • Sachlich betrachtet hätte jedes Mitglied bis zum 10.11. den Vorschlag schriftlich einreichen können und er wäre vermutlich auf dem Tagesordnungspunkt gelandet.

    Und dann hätte man unter den anwesenden Mitgliedern die Sachlage diskutiert, das "Für und wider"gegeneinander abgewogen und auch das Thema einer Satzungsänderung in Betracht ziehen können.

    Es bringt allerdings nichts, das Thema hier unter 4-5 Forumsteilnehmern zu behandeln und es von vorne rein als absurdum abzutun.


    Es besteht also die Möglichkeit zur nächsten JHV den Vorschlag wieder auf den Tagesordnungspunkt zu bringen.

    Und wer dann wirklich Interesse daran zeigt ,kann dann gerne vor Ort erscheinen.


    Gruß Joe

    Ein Leben ohne Oldtimer ist möglich, aber sinnlos.

    (frei nach VvB)

    • Official Post

    jokecool


    Im Prinzip ja, jetzt kommt das aber:


    Änderungswünsche an der Satzung müssen vor der Einladung zur JHV schriflich eingereicht werden und schon in der Einladung zur JHV aufgeführt werden.


    Das steht aber alles in der Satzung, nur leider liest die keiner.


    Gruß

    stefan


    PS: Nochmal zum Lesen:


    § 15 Satzungsänderung.

    (1) Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben.

    (2) Ein Beschluss der Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben Stimmen.

  • ich gehe einfach mal davon aus,dass ein Thema von allgemeinem Interesse dann auf der Tagesordnung erscheinen würde..

    Ein Leben ohne Oldtimer ist möglich, aber sinnlos.

    (frei nach VvB)

  • Hallo


    Ich bin nicht sicher ob die anderen Beiträge auch nicht gelesen werden.


    Es geht um den Antrag einer Satzungsänderung auf JHV 2022 um dann 2023 evtl eine erste Hybridversamlung zu haben.


    Genau das hat jokecool beschrieben und ist machbar.

    Viele Grüße Michael

    • Official Post

    ich gehe einfach mal davon aus,dass ein Thema von allgemeinem Interesse dann auf der Tagesordnung erscheinen würde..

    Kann erscheinen, aber alles was dann dazu beschlossen wird, ist null und nichtig und anfechtbar, wenn nicht satzungsgemäß eingeladen wurde.


    Nochmal: Es gibt eine Satzung, welche beim Vereinsregister hinterlegt ist. Alles Beschlüsse zu dieser Satzung werden vor Eintragung durch das Gericht geprüft.


    Das geht bei der Einladung los. Wenn irgendein Punkt nicht der Satzung oder dem Vereinsrecht entspricht, dann ist der Beschluss fürn Arsch.


    Ist das so schwer zu verstehen?


    Und nochmal zur Ergänzung: Satzungsänderungsvorschläge müssen schon in der Einladung zur JHV stehen.

  • Hallo zusammen,

    Änderungswünsche an der Satzung müssen vor der Einladung zur JHV schriflich eingereicht werden und schon in der Einladung zur JHV aufgeführt werden.

    das hatte der Kollege vorhin ja auch schon geschrieben, also für diese ist es zu spät. Falls jemand so etwas zur Diskussion einbringt dann sagt mir bitte Bescheid; dann setze ich mich ins Auto und fahre 1600km um dagegen zu stimmen. Amerikanische Spionageunternehmen wie Zoom haben wir schon genug, denke ich.


    Die Satzung ist übrigens interessant; hatte ich mir vor kurzem mal durchgelesen. Zum Glück hält man sich nicht so exakt daran. Denn in Paragraph 2 steht als Zweck des Vereins: "Fahrzeuge die vor 1977 gebaut wurden". Trotzdem gibts es z.B. tolle Nachfertigungen wie kürzlich die W124 Motorhaubenmatten und auch weitere Teile für spätere Baumuster.


    Viele Grüße,

    Hagen


    p.s.: kann das sein dass die Satzungsdatei weg ist? Konnte ich gerade nicht herunterladen.

    .

    • Official Post

    p.s.: kann das sein dass die Satzungsdatei weg ist? Konnte ich gerade nicht herunterladen.

    .

    Dominic zieht gerade den Server um...bitte abwarten und morgen Abend die Kekse erneuern

    • Official Post

    Sachlich betrachtet hätte jedes Mitglied bis zum 10.11. den Vorschlag schriftlich einreichen können und er wäre vermutlich auf dem Tagesordnungspunkt gelandet.


    Es geht um den Antrag einer Satzungsänderung auf JHV 2022 um dann 2023 evtl eine erste Hybridversamlung zu haben.


    Genau das hat jokecool beschrieben und ist machbar.

    Nö, das schrub er nicht so. Er schrub etwas vom 10.11....ohne Nennung der Jahreszahl...


    Der Vorschlag zur Satzungsänderung hätte vor dem Erscheinen der Flosskeln 116 eingereicht und in den Flosskeln veröffentlicht werden müssen.


    Auch kann er schlecht wissen, wann zur JHV 2022 eingeladen wird. Das erfolgt voraussichtlich mit den Flosskeln 120?! Da muss dann die gewünschte Satzungsänderung in der Einladung bekanntgegeben werden. Sprich der Antrag zur Satzungsänderung muss vorher gestellt und in der Einladung bekannt gemacht werden.


    Eine Satzungsänderung ist eine grundlegende Änderung eines Vereins und unterliegt einigen Regularien, deren Einhaltung sehr gründlich durch das Vereinsgericht überprüft werden.


    Aber einfach mal die Satzung lesen....

  • Hallo Stefan

    Nö, das schrub er nicht so. Er schrub etwas vom 10.11....ohne Nennung der Jahreszahl...

    da hast du aber nur halb zitiert.

    Es besteht also die Möglichkeit zur nächsten JHV den Vorschlag wieder auf den Tagesordnungspunkt zu bringen.

    Und wer dann wirklich Interesse daran zeigt ,kann dann gerne vor Ort erscheinen.

    Da bedarf es keiner Jahreszahl. Der Formalismus ergibt sich aus den terminlichen Rahmenbedingungen und der Satzung.
    Und so ist es hier schon seit langem gemeint.

    Der Formalismus wäre:

    1. Ein Mitglied bringt den Vorschlag zur Satzungsänderung auf die Tagesordnung der JHV 2022, dass Abstimmungen in Zukunft
    neben der persönlichen Anwesenheit und per Handzeichen nun auch per
    a) Brieftaube
    b) Briefwahl
    c) Hybrid-Online Veranstaltungen mit Online Abstimmung

    d) Kutschen-Kurier
    möglich sein soll

    2. Jeder kann dann mit seinen persönlichen Befindlichkeiten zur JHV 2022 fahren und dort brav seine Hand heben oder auch nicht.


    3. Im Falle der Zustimmung unter 2. und nach Prüfung und Zulasssung der neuen Satzung durch das Gericht könnten dann 2023
    erstmals Brieftauben, Briefe, Spionagesoftware und Kutschen zur Abstimmung eingesetzt werden.

    Unabhängig dieser Formularien sind alle Argumente wie, ich komme gerne 400km von der ISS nach Ornbau, oder, Nö, ich liege gerne mit meinem Tablett auf dem Sofa und möchte keine 5km nach Ornbau fahren,
    zwar valide, aber eben lediglich persönliche Vorlieben und in jeder Hinsicht von jedem zu tolerieren.


    Viele Grüße
    Michael

    Viele Grüße Michael