Vorbildliche Ladungssicherung

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    Eigentlich war das ja auch nicht gestattet, wie vorher gesagt darf ich nicht mit ein Auslaendisches Auto fahren in NL...

    Diese Erfahrung hat mich in Italien auch 600 Euro Strafe gekostet + Stillegung des Fahrzeugs :-/

  • Hallo Mathieu,

    Beim 450SE war dann der Voreigner so freundlich mich mit den noch zugelassenen Wagen nach Hause zu fahren zu lassen:)

    Eigentlich war das ja auch nicht gestattet, wie vorher gesagt darf ich nicht mit ein Auslaendisches Auto fahren in NL...

    in dem Fall gibt es ja noch die Möglichkeit dass der Vorbesitzer Dich mit dem Auto in die Niederlande fährt, dann seine Kennzeichen abmontierst und Du ihn nach Hause bringst oder zum Bahnhof / Flughafen etc.. Wenn es nicht zu weit ich sollte das klappen und ist vielleicht einfacher als einen Hänger zu organisieren.


    Viele Grüße,

    Hagen

    .

  • Das Fahren als Inländer mit ausländischem Kennzeichen ist übrigens nicht zu unterschätzen. Das ist ein Steuer-Straftatbestand und da ist man ruckzuck richtig teuer mit dabei.



    Von daher ist Trailern für so Sachen der weit einfachere Weg... Und, auch wenn das in dem Thread jetzt anders wirkt, relativ gefahrlos möglich, wenn man es richtig macht.

  • Ich bin damals mit Kurzkennzeichen aus Italien über Östereich nach D gefahren mit meinem in Italien gekauften Auto.

    Östereich und Italien haben diese annerkannt, ist aber auch schon wieder 10 Jahre her.

    Leider ist auch dieser Weg nicht ganz legal, da man die Kennzeichen nicht im Ausland auf das Auto schrauben darf.


    Ich bin auch der Meinung, dass der Trailer die beste Wahl ist, gerade bei einem Oldtimer den man(n) nicht kennt (erst gekauft) und der auch mal liegen bleiben kann.


    aber ich fahre auch schon seit 37 Jahren mit schweren Trailern und habe diesbezüglich keine Bedenken mehr.


    Ralph

    REGEL;

    schreibe im Internet nur, was du dich traust, dem gegenüber auch in Persona jederzeit ins Gesicht zu sagen!

    ?(

  • Hallo,


    Problem dazu ist auch noch das mann in NL mit Fuehrerschein B nur einen Haenger bis 750 kg ziehen darf... Da brauchte ich noch mal den Fuehrerschein ¨E¨ zu machen. Habe ich bis heute nicht. De facto faehrt mann dann mit so einen Haenger ohne Fuehrerschein herum. Daher brauche ich immer meinem Vater oder so als Chauffeur einzusetzen.


    Frueher, sehr lange her, wurde so eine Ueberfuehrung in meinem Bekanntenkreis auch mal auf den kurzen Dienstweg organisiert...

    Freude am fahren - Mercedes Benz

  • Daher brauche ich immer meinem Vater oder so als Chauffeur einzusetzen.

    Das stärkt die Vater Sohn Bindung ! :D

    REGEL;

    schreibe im Internet nur, was du dich traust, dem gegenüber auch in Persona jederzeit ins Gesicht zu sagen!

    ?(

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    Das Fahren als Inländer mit ausländischem Kennzeichen ist übrigens nicht zu unterschätzen. Das ist ein Steuer-Straftatbestand und da ist man ruckzuck richtig teuer mit dabei.



    Von daher ist Trailern für so Sachen der weit einfachere Weg... Und, auch wenn das in dem Thread jetzt anders wirkt, relativ gefahrlos möglich, wenn man es richtig macht.


    Hast Du hier eine Quelle?


    Hintergrund:

    Mein AG hat seinen Sitz in Dänemark.

    Wir haben dort zugelassen einige Anhänger.

    Einen dieser Anhänger würde ich mit meinem in Deutschland zugelassenem Auto in Zukunft öfter mal bewegen.

    Ich habe bislang nichts gefunden, was dem widersprechen würde.

  • Einen dieser Anhänger würde ich mit meinem in Deutschland zugelassenem Auto in Zukunft öfter mal bewegen.

    Ich habe bislang nichts gefunden, was dem widersprechen würde.

    Das machen Speditionen doch ständig, auch vice versa.


    Mein ö-reichischer Kollege hatte seinen bei uns in Nordfriesland zugelassenen Firmenwagen ständig an seinem Wohnsitz in Ö-reich und ist dort privat und dienstlich herumgefahren, jahrelang. Verstehe nicht was daran illegal sein soll...


    Gruß - Christoph

  • gewerblich/dienstlich ist das was Anderes, das machen ja Speditionen schon lange. Da gibt es zwar das Verbot der Kabotage, aber verfolgt wird das scheinbar nicht, sonst führen in(nerhalb) D nicht so viele 3,5t-Krücken mit Wohnklo auf dem Kabinendach, Planenaufbau und PL/CZ/HU/LT/etc-Zulassung herum, es muß schließlich billig sein für die belieferte Wirtschaft...


    Bei der Steuerhinterziehung geht es mehr darum, daß jemand sein privates Auto in einem anderen Staat zugelassen hat und seinem Heimatstaat (wo er seinen Wohnsitz hat) so Kfz-Steuer entgeht. Für eine Überführung nach D auf direktem Wege mit frischem Kaufvertrag in der Tasche sehe ich da kein Problem.


    Grüße

    bacigalupo

  • Man könnte es auch dort nachlesen, wo es die Leute hingeschrieben haben, die es wissen sollten:


    "Verbleibt ein auf eigener Achse eingeführtes ausländisches Fahrzeug dauerhaft im Inland und steht dies bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr fest, wird für dieses Fahrzeug mit Grenzübertritt ein regelmäßiger Standort im Inland begründet. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegen.

    Ab dem Zeitpunkt der Begründung eines regelmäßigen Standortes unterliegt das ausländische Fahrzeug der Zulassungspflicht nach § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Eine Benutzung des ausländischen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche inländische Zulassung erfolgt ab diesem Zeitpunkt widerrechtlich. Diese widerrechtliche Benutzung ist kraftfahrzeugsteuerpflichtig."


    Quelle:

    https://www.zoll.de/DE/Fachthe…teuergegenstand_node.html


    Das heißt: Einfuhr eines Autos auf eigener Achse: Auto ist ab Grenze steuerpflichtig. Egal, ob man einen Kaufvertrag in der Tasche hat oder nicht.


    Messeanhänger etc. vom Arbeitgeber, der nach Messe wieder zurück soll: Dann wird kein "regelmäßiger Standort im Inland" vermutet, somit sollte das nicht steuerpflichtig sein.


    Das ganze betrifft übrigens auch EU-Bürger mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland. Diese müsste ihre Fahrzeuge nach einer kurzen Frist ummelden bzw. dafür Sorge tragen, dass die KfZ-Steuer in Deutschland entrichtet wird.


    Andererseits würde man dann die Mittelspurpolen auf der A4 und A2 nicht mehr so gut erkennen. Die A6 hat ja häufig keine Mittelspur.

    • Official Post

    Danke Eberhard.

  • Gern geschehen. Ist ein Thema, bei dem man sich richtig blöde Strafen einfangen kann.


    Weitergeklickt gibt es auch Antworten zu Deinem Anhänger:


    "


    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 KraftStG

    Personenkraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung und ihre Anhänger sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, sofern sie zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen. Als "vorübergehend" gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr, der mit dem Tag des Grenzübertritts beginnt, § 20 Abs. 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).


    Wegfall der Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 12 oder 13 KraftStG

    Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 oder Nr. 13 KraftStG entfällt bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als einem Jahr.

    Sie entfällt bereits vor Ablauf der Jahresfrist, wenn das ausländische Fahrzeug der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dient.

    Ebenfalls vor Ablauf der Jahresfrist entfällt die Steuerbefreiung, wenn für das Fahrzeug ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird, d.h., das Fahrzeug wird dauerhaft von einem Standort im Inland aus genutzt."




    https://www.zoll.de/DE/Fachthe…2957A95D90B16.internet652


    Von daher dürfte das mit dem Firmenanhänger klar gehen, wenn belegbar ist, dass das Ding keinen "regelmäßigen Standort" im Inland erhält. Messeanhänger über die Grenze holen, Hausmessen bei den Kunden abfahren (dazu sollte es ja Unterlagen geben), innerhalb von 365 Tagen zurück nach Dänemark. Und im nächsten Sommer dann wieder...


    Kein Problem.