Sicherheitsgurte W108 vorne

  • Hallo zusammen,


    in den letzten Tagen habe ich mich daran gemacht, die Gurte in meinem W108 gemäß Einbauanleitung zu befestigen. Bisher war der Aufrollautomat gemeinsam mit der unteren Gurtbefestigung am Innenschweller festgeschraubt.
    Vor vielen Jahren habe ich mir die Gewindeplatten zum Einbau an der B-Säule besorgt, dann aber festgestellt, dass sie zu breit waren. Mit dem Winkelschleifer konnte ich sie recht problemlos auf die erforderlichen 25mm verkleinern.
    Danach war der Einbau kein Problem mehr. Die Gurte laufen jetzt viel besser und im hinteren Fußraum ist deutlich mehr Platz beim einsteigen. Ein voller Erfolg.


    Gruß Andreas

  • TÜV egal, weil keine Gurtpflicht besteht.

    Sehe ich etwas differenzierter. Sofern Gurte vorhanden sind, besteht auch Anschnallpflicht und dazu sollten die Befestigungspunkte schon tauglich sein. Wobei ich in diesem Fall persönlich keine Bedenken hätte.

    Ich habe allerdings auch schon aus Brasilien importierte VW T1 in der Werkstatt gehabt, da waren die nachgerüsteten Gurte mit 6er Treibschrauben befestigt (kein Scherz).


    Mit freundlichen Grüßen

    Maik.

    "Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten, allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren"
    (Gottlieb Daimler)

  • gerade habe ich noch mal reingeschaut. Die Aufrollautomaten sollten noch höher eingebaut werden. Das ist ggfs sinnvoll damit der Freigang zum Sitzbeschlag besser ist


    Gruß Andreas

    • Official Post

    Sehe ich etwas differenzierter. Sofern Gurte vorhanden sind, besteht auch Anschnallpflicht....


    Mit freundlichen Grüßen

    Maik.

    Moinsen Maik.


    Darüber lässt sich herrlich diskutieren, wurde in diesem Forum auch schon mehrfach getan.


    "STVO: § 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme

    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; ...."


    Und vorgeschrieben sind die Gute in diesem Fahrzeug nunmal nicht.

    Eine Einbaupflicht für die Vordersitze gibt es in Deutschland erst ab 1.1.1974.


    Ich kenn auch Niemanden, der wegen eines nichtangelegten Sicherheitsgurtes in einem dafür nicht vorgesehenen Fahrzeug von vor 1974 ein Knöllchen bekommen hätte.


    Ansonsten bin ich voll bei Dir. Wenn Sicherheitsgurte nachgerüstet werden, sollte dies auch sinnvoll geschehen. Anleitungen finden sich in den FlippBooks. Auch lege ich immer einen Gurt an, da ich von seinem Nutzen überzeugt bin.


    Schönen Sonntag.

  • Hallo Andreas,

    vom Hersteller des Fahrzeugs vorgesehen waren 3Punkt Statikgurte.

    Um beim nachrüsten an geeignet verankerte Punkte zu gehen blieb ohne Kreativität nur die Rolle in den Fussraum zu montieren.

    Du solltest die Platte mit der Unterkante an der Oberkante der zum einlegen missbrauchten Öffnung anbringen (dazu an entsprechender Stelle eine 12mm Bohrung einbringen)

    vielleicht noch zwei drei 5er zum Lochpunktschweissen.

    Dann klappt es auch mit der Krafteinleitung im Bedarfsfall.

    Gurtrolle an B-Säule erst ab W116 und dann schrittweise mit den auf 116er Gestelle geänderten Sitzen auch in W114 und 115.

    Gruß HaWA

  • Hallo HaWa,


    danke für Deinen Hinweis. Ich lese die Einbauanleitung (es geht ja ausdrücklich um die Nachrüstung von Automatikgurten) so, dass sie sogar schon für die Heckflossenmodelle (und auch W100) gilt.
    Du hast aber Recht, dass ich die Aufrollautomaten zu tief montiert habe. Da sehe ich aber hauptsächlich das Problemmit der Kollision zum Sitzbeschlag. In einigen Modellen wird die Halteplatte so montiert, wie ich es gemacht habe.

    In jeden Fall ist die Krafteinleitung jetzt auf 3 Punkte verteilt. Vorher waren es nur zwei, wobei an Innenschweller Kräfte in zwei Richtungen eingeleitet wurden.


    Gruß Andreas

    • Official Post

    Ich kenn auch Niemanden, der wegen eines nichtangelegten Sicherheitsgurtes in einem dafür nicht vorgesehenen Fahrzeug von vor 1974 ein Knöllchen bekommen hätte.


    Schönen Sonntag.

    Doooooch, vor einigen Jahren, und ich bekam damals auch noch einen Punkt in Flensburg. Damals war es ein nachgerüsteter Gurt in einer 68er Corvette.

  • Hallo Rob,

    Ich glaube es ging um einen nachgerüsteten Gurt (keine Pflicht) aber nicht angeschnallt sein (wenn Gurt dann Pflicht ihn anzulegen) = 2 paar Schuhe !

    eben nicht. Das Urteil sagt doch aus das bei nachgerüsteten Gurten keine Anschnallpflicht besteht sofern bei dem Fahrzeug Sicherheitsgurte nicht vorgeschrieben sind.


    Ich war auch immer der Meinung dass wenn sie nachgerüstet sind sie auch benutzt werden müssen.


    Ist mir auch egal, ich lege den Gurt immer an und habe auch vor Gurte hinten einzubauen.


    Viele Grüße,

    Hagen

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