Hallo,
ich habe im Bezug auf Räder- Reifenkombinationen ein wenig den Überblick bei der rechtlichen Situation verloren. Da ich diesen Sommer (endlich) das Reifenthema angehen
wollte, möchte ich die Papiere einmal (!) neu erstellen lassen. Ziel ist es, neben den Stahlrädern in 6,5Jx14 auch LM- Räder im selben Format sowie die 7x15 Räder (Stahl und LM) einzutragen (bzw. rechtlich abzusichern).
Ich weiss nur nicht, was alles nötig ist.
Zum Auto:
Das Auto fährt aktuell auf Stahlrädern 6,5J x14 mit 205/70R 14 92 V.
In den Papieren ist diese Reifenkombination als Alternative zu den Reifen im Format 195VR14 aufgeführt mit dem Hinweis „auf Serienstahlräder 6,5J x 14 H2.“ Die Räderfreigabe von Mercedes liegt mir vor.
Meine Frage:
Sind die Mercedes LM- Felgen („Barock“) im Format 6,5J x14 durch die Freigabe abgedeckt oder muß ich diese LM- Felgen eintragen lassen? Hintergrund der Frage: das Auto ist aus Februar 1970, die Alu´s gab es erst ab Mitte 1970 zu kaufen.
Müssen 7x15er Felgen generell beim TüV abgenommen werden (also: eigenes Gutachten erstellen lassen, d.h. Räder müssen auf DEM Auto montiert sein) oder trägt mir das Strassenverkehrsamt mit Gutachtenkopie diese Räder „einfach so“ ein?
Wer kennt sich aus?
Gruss,
Hendrik